Die Fallschirm-Korps der Luftwaffe

 

Durch den Kriegsverlauf wurden Ende 1943 größere Teile der Luftwaffe, vor allem deren Bodenorganisation, nicht mehr für den Fronteinsatz benötigt und sollten an die Fallschirmjäger-Truppe überführt werden. Im November 1943 war daher von Reichsmarschall Göring die Aufstockung der Fallschirmtruppe befohlen worden "Vergrößerung der Fallschirmtruppe auf fünf Divisionen. Zusammenfassung der selben in zwei Fallschirmkorps und Führung dieser beiden Korps durch das Fallschirm-Armee-Oberkommando 1". Für die Umsetzung dieses Befehls wurde das XI. Fliegerkorps herangezogen, das bereits für die Führung, Ausbildung und Ergänzung der Fallschirmtruppe der Luftwaffe zuständig war. Für die Aufstellung der geforderten zwei Fallschirmkorps wurde in Italien das II. Luftwaffen-Feldkorps in das I. Fallschirmkorps und in Frankreich das Fliegerkorps XIII in das II. Fallschirmkorps umgegliedert. Mit Datum vom 3. April 1944 wurde dann in Nancy das XI. Fliegerkorps in das Fallschirm-Armee-Oberkommando 1 umgewandelt. Zu der geplanten Unterstellung des I. Fallschirmkorps kam es jedoch nicht, da dieses in Italien eingesetzt wurde.

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I. Fallschirm-Korps II. Fallschirm-Korps