Ärmelband "Afrika" 

 

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Geschichte:


Das Ärmelband "Afrika" wurde am 18. Juli 1941 gestiftet. Als Endtermin für die Verleihung wurde der 31. Oktober 1944 festgelegt.

Verleihungsbestimmung:

a) Angehörige des Heeres, des Heeresgefolges, den Heer unterstellte oder im unmittelbaren Auftrag des Heeres tätigen Personen, die eine der folgenden Bedingungen erfüllt haben: Ehrenvoller Einsatz von mindestens sechs Monaten auf afrikanischem Boden; Verwundung bei einem Einsatz in Afrika; Erkrankung an einer auf dem Kriegsschauplatz zugezogenen Krankheit, die zum Verlust der vollen oder bedingten Tropendienstfähigkeit geführt hat...
b) Marineangehörigen mit ehrenvollem Einsatz von mindestens sechs Monaten auf afrikanischem Boden bzw. für schwimmende Verbände mit Einsatz auf See von festen Stützpunkten Afrikas aus (Verbände usw., die Afrika lediglich anlaufen oder sonst vorübergehend berühren, fallen nicht unter den Begriff "in Afrika eingesetzt".) Verwundung bei einem Einsatz in Afrika; Erkrankung an einer auf dem Kriegsschauplatz zugezogenen Krankheit, die zum Verlust der vollen oder bedingten Tropendienstfähigkeit geführt hat...
c) Angehörige der Luftwaffe sowie an Nichtwehrmachtangehörige, die der Luftwaffe unterstellt oder in ihrem unmittelbaren Auftrag tätig sind, sofern sie die Bedingungen unter a) bzw. b) erfüllt haben.

Eine Änderung der Luftwaffe vom 20. Mai 1943 und vom Heer am 1.Juli 1943
besagt:
"Der Führer hat genehmigt, dass an Angehörige der Heeresgruppe Afrika, die an den Endkämpfen auf afrikanischem Boden, vom 6.5.1943 ab ehrenvoll teilgenommen haben, das "Ärmelband-Afrika" bereits nach viermonatigem Einsatz in Afrika verliehen werden kann."

Eine weitere Änderung des Oberkommandos der Wehrmacht vom 14. Dezember 1943 besagt:
"In Erweiterung der Verleihungsberechtigung wird genehmigt, dass das Ärmelband "Afrika" unabhängig von der Einsatzzeit verliehen werden kann, sofern der Auszuzeichnende sich bei den Kämpfen auf afrikanischem Boden eine deutsche Tapferkeitsauszeichnung (EK., Deutsches Kreuz in Gold, Nennung im Ehrenblatt, usw.) erworben hat."

 

 

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