Ärmelband "Kreta"
Geschichte:
Das Stiftungsdatum ist bisher unbekannt. Die Stiftung wurde jedoch an folgenden
Tagen bekannt gegeben:
Heer 16. Oktober 1942
Kriegsmarine 14. August 1942
Luftwaffe 29. September 1942
Als Endtermin war der 31. Oktober 1944 bestimmt worden.
Verleihungsbestimmung:
Aus dem Marineverordnungsblatt vom 1. September 1942 heißt es unter 3.:
Das Band wird als Kampfabzeichen verliehen und darüber eine Besitzerurkunde ausgestellt.
Die Verleihung erfolgt nur an solche Angehörige von Marineeinheiten, welche an den
Kampfhandlungen um Kreta unmittelbar teilgenommen haben. Das sind:
a) Marineangehörige, welche mit der ersten Transportstaffel am Seegefecht bei Sparta am
21.5.1941 oder mit der zweiten Transportstaffel am Seegefecht bei Milos am 22.5.1941
teilgenommen haben.
b) Alle diejenigen Marineangehörigen, welche bis zum 27.5.1941 auf dem Luft- oder Seewege
nach Kreta gelangten.
c) Die Marineangehörigen, welche an dem ersten Panzertransport vom Festland nach Kreta am
26. bis 27.5.1941 teilgenommen haben.
Aus der Allgemeinen Heeresmitteilung vom 21. Oktober 1942 unter 2. und 3. heißt es:
2. Das "Ärmelband Kreta" kann an Wehrmachtsangehörige verliehen werden, die
auf der Erde, in der Luft oder zur See an den Kampfhandlungen um Kreta unmittelbar
teilgenommen haben.
3. Von den Angehörigen des Heeres kommen für die Verleihung in Betracht:
a) Soldaten, die bis einschließlich 27.5.1941 auf der Insel abgesprungen gelandet sind.
Hierzu gehören:
Angehörige der 5. und 6. Gebirgsdivision
Angehörige des II./Pz.Rgt. 31
Angehörige des Krd.Schtz.Batl.55
Angehörige des Fla.M.G.Batl. 609
b) Soldaten, die mit der leichten Schiffstaffel am 19.5.1941 in See gegangen sind und am
Seegefecht bei der Insel teilgenommen haben.
Verleihungsbestimmung der Luftwaffe:
Verleihungsberechtigt sind die Besatzungen der Kampfgeschwader die zum Absetzen der
Fallschirmjäger oder zum Landen auf der Insel eingesetzt wurden. Flugzeugbesatzungen die
bis einschließlich dem 27. Mai 1941 mit Kampfaufträgen über der Insel oder im Seegebiet
als Aufklärer, Jäger eingesetzt waren sind ebenfalls verleihungsberechtigt.
Verleihungsweise:
Das Ärmelband wird für alle Angehörigen der Marine vom "Admiral Ägäis" im
Namen des Oberbefehlshabers der Kriegsmarine verliehen. Das Ärmelband wird für alle
Angehörigen des Heeres vom Oberbefehlshaber der 12. Armee verliehen.
Trageweise:
Aus dem Marineverordnungsblatt vom 1. September 1942 heißt es unter 2.:
Das Ärmelband wird am linken Unterärmel (Die Traditionsbänder wurden am rechten
Unterärmel getragen) getragen, und zwar an folgenden Bekleidungsstücken der Tropen-,
blauen und feldgrauen Marineuniform:
a) an der braunen Feldbluse etwa 15cm,
b) am blauen Jackett für Offiziere etwa 4cm - für Portepeeunteroffiziere etwa 8cm,
c) am blauen Hemd etwa 15cm,
d) am blauen Überzieher etwa 8cm,
e) am blauen Mantel etwa 8cm,
f) am feldgrauen Mantel etwa 8cm,
g) an der feldgrauen Feldbluse etwa 15cm