Sonderabzeichen für das Niederkämpfen von Panzerkampfwagen durch Einzelkämpfer
Geschichte:
Das Sonderabzeichen wurde am 9.März 1942 vom "Führer und Reichskanzler"
genehmigt. Am 18. Dezember 1943 genehmigte der "Führer" das Sonderabzeichen
für das Niederkämpfen von Panzerkampfwagen in Gold.
Verleihungsbestimmung:
In einer Bekanntmachung heißt es:
"Das Sonderabzeichen wird an Soldaten verliehen, die ab 22.Juni 1941 als
Einzelkämpfer mit Nahkampfwaffen oder Nahkampfmitteln (Panzerbüchse, Gewehrgranate,
geballter Ladung usw.) einen feindlichen Panzerkampfwagen oder ein sonstiges feindliches
gepanzertes Fahrzeug im Nahkampf vernichtet oder außer Gefecht gesetzt haben."
In einem weiteren Text vom 18.Dezember 1943 heißt es:
"Das Sonderabzeichen auf goldenem Band wird nach dem fünften anrechnungsfähigem
Niederkämpfen von Panzerkampfwagen usw. an Stelle eines weiteren silbernen
Sonderabzeichens verliehen. Die vorher verliehenen vier silbernen Abzeichen sind dann
abzulegen und verbleiben dem betreffenden Soldaten zur Erinnerung."
Trageweise:
Das Sonderabzeichen wird am rechten Oberarm getragen.