Fallschirmschützenabzeichen (des Heeres)

 

 

 

 

Stiftungsdatum:

1. September 1937

Stifter:

Generaloberst Freiherr von Fritsch (Oberbefehlshaber des Heeres)

Stiftungsverordnung:

Aus dem Heeresverordnungsblatt vom 1. Juli 1938:

 

"Das Fallschirmschützenabzeichen wird den zu den Fallschirmschützenlehrgängen kommandierten Offz., Uffz. und Mannschaften nach erfolgreichem Abschluß mit dem Fallschirmschützenschein verliehen. Die zu ihren Truppenteilen zurückkehrenden Teilnehmer erhalten die Genehmigung, das Fallschirmschützenabzeichen bis zu ihrer Versetzung zum Fallschirm-Inf.-Btl. zur Uniform in und außer Dienst zu tragen."1

 

 

 

 

 

Verleihungsbestimmungen:

Verleihungsbefugnis:

 

Trageweise:

 

Abmessungen:

43 x 55 mm2

Material:

Bis 1942 aus Leichtmetall

Juweliers-Anfertigungen aus Silber

Ab 1942 Feinzink

Ab 1944 Stoff

 

 

Entwurf:

 

Verleihungs-Daten:

 

Weitere Informationen:

 

 

   1 "Auszeichnungen des deutschen Reiches 1936-1945" von Kurt-G. Klietmann - S. 121

   2 "Deutsche Kriegsauszeichnungen 1939-1945   Heer - Waffen-SS - Polizei" von Rolf Michaelis - S. 113