Ehrentafel der Deutschen Kriegsmarine

Ehrentafel-Spange der Deutschen Kriegsmarine

 

 

 

 

Stiftungsdatum:

23. Februar 1943 (Stiftung der Ehrentafel)

13. Mai 1944 (Stiftung der Ehrentafel-Spange)

 

Stifter:

Großadmiral Dr. h. c. Raeder (Oberbefehlshaber der Kriegsmarine)

Großadmiral Dönitz (Oberbefehlshaber der Kriegsmarine)

 

Stiftungsverordnung:

Bekanntgabe des Marine-Personal-Amts des Oberkommandos der Kriegsmarine vom 23. Februar 1943:

 

Es wird bekannt gegeben, dass "Der Oberbefehlshaber der Kriegsmarine die Einführung einer Ehrentafel, ähnlich dem ''Ehrenblatt des Deutschen Heeres'' und der ''Ehrenliste der Deutschen Luftwaffe'', befohlen hat."1

 

Verordnung des Oberbefehlshabers der Kriegsmarine (Dönitz) vom 13. Mai 1944:

 

Angehörige der Kriegsmarine "erhalten zur äußerlichen Kennzeichnung die in der Ehrentafel der Deutschen Kriegsmarine genannten Soldaten, die nicht Inhaber des Ritterkreuzes, des Eisernen Kreuzes oder des Deutschen Kreuzes in Gold sind, die Ehrentafel-Spange."2

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Verleihungsbestimmungen:

Bestimmungen vom 23. Februar 1943 über die Aufnahme in die Ehrentafel:

 

"a) die mit dem Ritterkreuz zum Eisernen Kreuz beliehenen Soldaten,

b) die mit dem Deutschen Kreuz in Gold beliehenen Soldaten,

c) Soldaten, die sich nach der Verleihung des Eisernen Kreuzes 1. Klasse durch eine einmalige

   besondere Tapferkeitstat ausgezeichnet haben, die aber für einen Vorschlag zur Verleihung des

   Deutschen Kreuzes in Gold oder des Ritterkreuzes des Eisernen Kreuzes nicht ausreicht."1

 

"Die Tapferkeitstat des Vorgeschlagenen muß sich in ganz besonderem Maße über jede durchschnittliche Leistung erheben. Auch die Beseitigung einer schweren Störung im Schiffsbetrieb, wenn sie die Gefechtsbereitschaft des Schiffes berührt, kann Anlaß zu einem Vorschlag für die Nennung in der Ehrentafel sein. Angehörige der Kriegsmarine, die bei der Tapferkeitstat gefallen sind, können zur Aufnahme in die Ehrentafel vorgeschlagen werden."2

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Verleihungsbefugnis:

 

Trageweise:

Die Ehrentafel-Spange der Deutschen Kriegsmarine wurde nur im Knopfloch von Bluse oder Rock getragen, nicht jedoch an der kleinen oder großen Ordensschnalle. Das Gleichzeitige tragen des Bandes des Eisernen Kreuzes 2. Klasse von 1914 mit Wiederholungsspange 1939 und des Bandes des Eisernen Kreuzes 2. Klasse von 1939 mit Ehrentafel-Spange war nicht zulässig.

 

 

Abmessungen:

 

Material:

 

Entwurf:

 

Verleihungs-Daten:

37 (?)

Weitere Informationen:

 

 

  1 "Auszeichnungen des Deutschen Reiches 1936-1945" von Kurt-G. Klietmann - S. 53

  2 "Auszeichnungen des Deutschen Reiches 1936-1945" von Kurt-G. Klietmann - S. 54