Frontflugspange

für Aufklärer

 

 

 

 

Frontflugspange für Aufklärer in Gold mit Anhänger

 

Stiftungsdatum:

30. Januar 1941

Stifter:

Reichsmarschall Hermann Göring (Oberbefehlshaber der Luftwaffe und Reichsminister der Luftfahrt)

Stiftungsverordnung:

 

Verleihungsbestimmungen:

Definition eines Frontflugs von Reichsmarschall Göring (13. August 1943):

 

"Aufklärungsflüge mit einmotorigen Flugzeugen (Jagdaufklärer), die über See in Räume geführt haben, die von der eigenen Küste mindestens 400 km entfernt sind, können ungeachtet der Flugdauer, mit oder ohne Luftfeindberührung, für die Verleihung der Frontflugspange zweifach in Anrechnung gebracht werden."1

 

Verfügung des Reichsmarschalls vom 29. April 1944:

 

"Frontflugspange für fliegendes Personal der Seeaufklärungsverbände.

   Außer den Flügen mit Luftfeindberührung können als Frontflug im Sinne der Verleihungsbestimmungen gewertet werden: zwei zur Geleitzugsicherung im Rahmen der U-Boot-

Jagd oder zum Fühlungshalten im Küstenvorfeld durchgeführte Einsatzflüge der an den Küsten eingesetzten Aufklärungsverbände, wenn sie im einzelnen eine Gesamtflugdauer von mindestens 2 Stunden aufweisen. Diese Flüge können auch in Räumen über See innerhalb der 100-km-Zone geflogen werden."1

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Verleihungsbefugnis:

 

Trageweise:

Die Frontflugspange wurde auf der linken Brustseite 1 cm über der Ordensschnalle in und außer Dienst getragen.

Abmessungen:

ca. 75 x 25 mm

Material:

Buntmetall

Entwurf:

 

Verleihungs-Daten:

 

Weitere Informationen:

 

 

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  1 "Auszeichnungen des Deutschen Reiches 1936-1945" von Kurt-G. Klietmann - S. 158

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