Panzer-Kampfabzeichen der Luftwaffe

 

 

 

 

Stiftungsdatum:

3. November 1944

10. November 1944 (mit Einsatzzahl)

 

Stifter:

Reichsmarschall Hermann Göring (Oberbefehlshaber der Luftwaffe und Reichsminister der Luftfahrt)

Stiftungsverordnung:

Stiftungsverordnung vom 3. November 1944:

 

"Der zunehmende Einsatz der Luftwaffeneinheiten, insbesondere der Fallschirmtruppen in den Erd-

kämpfen der Abwehrfronten und an den Brennpunkten des derzeitigen Kriegsgeschehens sowie die Art der Teilnahme an diesen Kämpfen gibt mir Veranlassung, die Einführung weiterer Kampfabzeichen für die Luftwaffe zu genehmigen.

   In Anlehnung an die beim Heer eingeführten Kampfabzeichen stifte ich . . . für die Bewährung im Kampf beim Einsatz als Angehörige von Panzer-, Panzerspäh- und Panzergrenadiereinheiten der Luftwaffe das ''Panzerkampfabzeichen der Luftwaffe''.

   Die Verleihung dieser Kampfabzeichen der Luftwaffe hat nach den beifolgenden Bestimmungen zu erfolgen. Für genauestes Einhalten der Verleihungsbestimmungen sind die zuständigen Vorgesetzten verantwortlich.

   Durchführungsbestimmungen erläßt der Chef der Personellen Rüstung und Nationalsozialistischen Führung der Luftwaffe."1

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Verleihungsbestimmungen:

Verleihungsbedingungen vom 3. November 1944 (unterzeichnet von Generaloberst Loerzer):

 

"l. Das "Panzerkampfabzeichen der Luftwaffe" kommt in zweifacher Ausfertigung zur Verleihung,

   und zwar:

   a) in Silber, d.h. mit silbernem Eichenlaubkranz, 

   b) in Schwarz, d.h. mit schwarzem Eichenlaubkranz,
 2. Das "Panzerkampfabzeichen der Luftwaffe" in Silber kann allen Angehörigen der Luftwaffe

   verliehen werden, die sich bei Panzereinheiten der Luftwaffe, insbesondere im Bereich der

   Fallschirmtruppe, als 

      Panzerkampfwagen- oder Panzerbefehlswagenführer, 

      Panzerschütze,

      Panzerfahrer, 

      Panzerfunker 

   bei mindestens dreimaligem Einsatz im Gefecht an 3 verschiedenen Tagen bewährt haben, wobei

   sich die Panzerkampfwagenbesatzung aktiv am Kampf beteiligt haben muß. Kradmelder der

   Panzereinheiten der Luftwaffe können die Bedingungen für das ''Panzerkampfabzeichen der

   Luftwaffe'' in Silber erfüllen, wenn sie, in der vordersten Linie der kämpfenden Panzer mitfahrend,

   sich unter unmittelbarer feindlicher Waffenwirkung an 3 verschiedenen Kampftagen bewähren.

   Angehörige von Instandsetzungstrupps der Panzereinheiten der Luftwaffe können die Bedingungen

   für das "Panzerkampfabzeichen der Luftwaffe" in Silber erfüllen, wenn sie sich in der vordersten

   Linie der kämpfenden Panzer bei der Wiederinstandsetzung im Kampf befindlicher Panzer an 3

   verschiedenen Kampftagen bewähren. 

   Für Soldaten des Sanitätspersonals gelten die Bedingungen für das "Panzerkampfabzeichen der

   Luftwaffe" in Silber als erfüllt, wenn sie sich, im Panzer mitfahrend, bei mindestens dreimaligem

   Einsatz im Gefecht an 3 verschiedenen Tagen bei der Versorgung und Bergung von Verwundeten

   bewährt haben, wobei sich die Panzerkampfwagenbesatzung aktiv am Kampf beteiligt haben muß.
3. Das "Panzerkampfabzeichen der Luftwaffe" in Schwarz kann allen Angehörigen der Luftwaffe

   verliehen werden, die bei Panzergrenadiereinheiten der Luftwaffe, insbesondere im Bereich der

   Fallschirmtruppe beteiligt gewesen sind,

      a) an 3 Sturmangriffen,

      b) in vorderster Linie,

      c) mit der Waffe in der Hand einbrechend,

      d) an 3 verschiedenen Kampftagen.

   Erfolgreiche gewaltsame Erkundungen, Gegenstöße und Gegenangriffe sind als Sturmangriff zu

   werten, sofern sie zum Nahkampf geführt haben. Der persönliche Einsatz bei der Erledigung

   feindlicher Kampfwagen im Nahkampf mit Nahkampfwaffen oder Nahkampfmitteln gilt gleichfalls

   als Sturmangriff. 

   Für Soldaten des Sanitätspersonals gelten die Bedingungen für das ''Panzerkampfabzeichen der

   Luftwaffe'' in Schwarz für erfüllt, wenn sie, unter gleichen Kampfbedingungen wie die stürmenden

   Panzergrenadiere, im Nahkampfraum Verwundete versorgt oder geborgen haben. 

   Den Angehörigen der Panzerspäheinheiten der Luftwaffe kann das ''Panzerkampfabzeichen der

   Luftwaffe'' verliehen werden, wenn sie die für die Verleihung des ''Panzerkampfabzeichens der

   Luftwaffe'' in Silber mit vorstehender Ziff. 2 gestellten Bedingungen erfüllt haben.
4. ...  

5. ...  

6. ...
7. Beschreibung des "Panzerkampfabzeichens der Luftwaffe": Das Abzeichen zeigt einen

   Panzerwagen, umgeben von einem hochstehenden, ovalen Eichenlaubkranz, der in seinem Oberteil

   von dem Hoheitszeichen der Luftwaffe überragt wird. Auf der Rückseite des Kampfabzeichens

   befindet sich in senkrechter Stellung eine verlötete Scharniernadel.
   Ausführung:

      a) in Silber mit silbernem Eichenlaubkranz,

      b) in Schwärz mit schwarzem Eichenlaubkranz,
   Zu a) und b):
   Panzerwagen schwarz, Hoheitszeichen der Luftwaffe in Mattsilber.
   Abmessungen: 

   des Adlers: Flügelspannweite etwa 40 mm,
   Höhe des Adlers einschließlich Hakenkreuz etwa 20 mm,
   des Kranzes: Breite mit Panzerwagen etwa 46 mm, Höhe etwa 55 mm,
   Trageweise: Das "Panzerkampfabzeichen der Luftwaffe" ist auf der linken Brustseite in und außer

   Dienst, bei Orden (EK l usw.) unter diesen zu tragen. Das Abzeichen darf nur neben einem weiteren

   Kampfabzeichen der Wehrmacht getragen werden."2

 

Am 10. November 1944 gab das Oberkommando der Wehrmacht bekannt, dass das Panzerkampf-

abzeichen der Luftwaffe von dem Tag an mit Einsatzzahl verliehen werden konnte. Die II. Stufe nach 25 anrechnungsfähigen Einsätzen, die III. Stufe nach 50 anrechnungsfähigen Einsätzen, die IV. Stufe nach 75 anrechnungsfähigen Einsätzen und die V. Stufe nach 100 anrechnungsfähigen Einsätzen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Verleihungsbefugnis:

 

Trageweise:

Das Panzerkampfabzeichen der Luftwaffe wurde auf der linken Brustseite in und außer Dienst getragen. Bei Orden (z.B. Eisernes Kreuz 1. Klasse u.ä.) unter diesen.

 

Abmessungen:

(Siehe Punk 7 der Verleihungsbedingungen vom 3. 11. 1944)

Flügelspannweite des Adlers ca. 40 mm 

Höhe des Adlers einschließlich Hakenkreuz ca. 20 mm

Breite des Kranzes mit Panzer ca. 46 mm

Höhe des Kranzes ca. 55mm

 

 

 

Material:

 

Entwurf:

 

Verleihungs-Daten:

 

Weitere Informationen:

Das Panzerkampfabzeichen der Luftwaffe wurde vermutlich noch vor Kriegsende hergestellt und vereinzelt verliehen. Das Panzerkampfabzeichen der Luftwaffe mit Einsatzzahl jedoch wurde vor Kriegsende nicht mehr hergestellt, geschweige denn verliehen. Bei den Panzerkampfabzeichen der Luftwaffe mit Einsatzzahl, die nach dem Krieg auftauchten handelt es sich um Kopien bzw. Fälschungen.

 

 

 

  1 "Auszeichnungen des Deutschen Reiches 1936-1945" von Kurt-G. Klietmann - S. 169

  2 "Auszeichnungen des Deutschen Reiches 1936-1945" von Kurt-G. Klietmann - S. 169 und 170