Ärmelband "Metz 1944"

 

 

 

 

Stiftungsdatum:

24. Oktober 1944

Stifter:

"Der Führer, Adolf Hitler)

Stiftungsverordnung:

Verfügung vom Chef des Oberkommandos der Wehrmacht (Generalfeldmarschall Keitel) vom 25.10.1944:

 

"Verordnung über die Stiftung des Ärmelbandes 'Metz 1944'

1. Der Führer hat zur Erinnerung an die heldenhafte Verteidigung der Festung Metz gegen einen an

   Zahl und Material überlegenen Gegner durch die Kampfgruppe von Siegroth (Kriegsschule Metz

   mit unterstellten Truppenteilen aller Wehrmachtteile und der Waffen-SS) die Schaffung eines

   Ärmelbandes mit der Aufschrift 'Metz 1944' als Kampf- und Traditionsabzeichen verfügt.

2. Das Abzeichen soll als Kampfabzeichen aus einem schwarzen Ärmelband mit silberner Aufschrift

   'Metz 1944' und silberner Einfassung bestehen.

3. Nach Entscheidung des Führers soll die Verleihung des Ärmelbandes erfolgen: 

   - Als Kampfabzeichen für alle Angehörigen der Kampfgruppe Siegroth, die an dem Kampf um die

      Festung Metz aktiv teilgenommen haben,

   - als Traditionsabzeichen an alle Offiziere, Beamte, Unteroffiziere und Mannschaften der Schule VI

      für Fahnenjunker der Infanterie Metz, jetzt Meseritz (Lehr- und Stammpersonal sowie Schüler

      während ihrer Zugehörigkeit zur Schule . . ."1

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Verleihungsbestimmungen:

Durchführungsbestimmungen vom 28. Dezember 1944:

 

"1. Das Ärmelband 'Metz 1944' erhält, wer in der Zeit vom 27.8. bis 25.9.1944 im Rahmen der 

   Kampfgruppe Siegroth zur Verteidigung der Festung Metz eingesetzt war und eine der nach-

   stehenden Voraussetzungen erfüllt hat:

   a) Ehrenvoller, mindestens siebentägiger Einsatz im Rahmen der Kampfgruppe von Siegroth,

   b) Verwundung,

2. Das Ärmelband 'Metz 1944' wird als Traditionsabzeichen verliehen an alle Offiziere, Beamte,

   Unteroffiziere und Mannschaften der Schule VI f. Fhj. d. Inf. Metz (Lehr- und Stammpersonal sowie

   Schüler) während ihrer Dienstzeit an der Schule.

3. Das Ärmelband 'Metz 1944' wird durch den Führer der Kampfgruppe, Generalmajor von Siegroth,

   verliehen. Das Abzeichen wird auf dem linken Unterärmel der Uniform (auch zum Mantel) 

   getragen.

4. . . .

5. . . .

6. . . .

7. . . .

8. Das Ärmelband 'Metz 1944' kann zu allen Uniformen der Partei (einschl. ihrer Gliederungen und

   angeschlossene Verbände) und des Staates gemäß Entscheidung des Führers getragen werden . . ."2

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Verleihungsbefugnis:

 

Generalmajor von Siegroth (Befehlshaber des Kampfgruppe von Siegroth und Kommandeur der Kriegsschule) bzw. ab Bataillonskommandeur aufwärts, im Namen des Oberbefehlshabers.

Trageweise:

Linker Unterarm (ca. 8 bis 15 cm oberhalb des unteren Ärmelrandes)

Abmessungen:

 

Material:

 

Entwurf:

 

Verleihungs-Daten:

 

Bis jetzt sind nur Eintragungen im Soldbuch bekannt. 8.000 Soldaten wären jedoch für eine Verleihung in Frage gekommen.

Weitere Informationen:

Gliederung3 der Kampfgruppe "von Siegroth" (bzw. unterstellte Einheiten):

- Division Nr. 462 (auch 462. Infanterie-Division und später 462. Volks-Grenadier-Division), Generalleutnant Krause

   - Grenadier-Ersatz-Regiment 552

   - Artillerie-Ersatz-Regiment 35

   - Brückenbau-Ersatz- und Ausbildungs-Bataillon 3

   - Fahnenjunkerschule VI des Heeres Metz (ca. 1.800 Fahnenjunker)

   - Nachrichtenschule der Waffen-SS (ca. 2.000 Mann)

- Eingliederung von 2.000 Soldaten

- eine Unterführerschule des Wehrkreis XII (1.500 Mann), Oberst Wagner

- Sicherungs-Regiment 1010

- Teil der 17. SS-Panzer-Grenadier-Division "Götz von Berlichingen"

- Füsilier-Bataillon 462, Major Voss

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

   1 "Auszeichnungen des Deutschen Reiches 1936-1945" von Kurt-G. Klietmann - S. 77

   2 "Auszeichnungen des Deutschen Reiches 1936-1945" von Kurt-G. Klietmann - S. 77 und 78

   3 "Deutsche Kriegsauszeichnungen 1939-1945   Heer - Waffen-SS - Polizei" von Rolf Michaelis - S. 100