Ärmelschild "Krim"

 

 

 

 

Stiftungsdatum:

 

7. Juli 19421

25. Juli 19422

Stifter:

"Der Führer, Adolf Hitler"

Stiftungsverordnung:

Reichsgesetzblatt vom 7. August 1942   Nr. 83   Seite 487:

 

"Verordnung über die Stiftung des Krimschildes.

 

Artikel 1

Zur Erinnerung an die heldenhaften Kämpfe um die Krim stifte ich den

K r i m s c h i l d.

 

Artikel 2

Der Krimschild wird zur Uniform am linken Oberarm getragen.

 

Artikel 3

(1) Der Krimschild wird verliehen als Kampfabzeichen an alle Wehrmachtangehörigen und der 

   Wehrmacht unterstellten Personen, die in der Zeit vom 21. September 1941 bis 4. Juli 1942 an

   den Kämpfen um die Krim zu Lande, in der Luft und zu Wasser ehrenvoll beteiligt waren.

(2) Die Verleihung vollzieht in meinem Namen Generalfeldmarschall von Manstein.

 

Artikel 4

Der Beliehene erhält ein Besitzzeugnis.

 

Artikel 5

Die Durchführungsbestimmungen erlässt der Chef des Oberkommando der Wehrmacht.

 

     Führerhauptquartier, den 25. Juli 1942.

 

Der Führer

Adolf Hitler

 

Der Chef des Oberkommandos der Wehrmacht

Keitel"

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Verleihungsbestimmungen:

Zusatzbestimmungen des Oberkommandos der Wehrmacht vom 25. Juli 1942:

 

"1. Den Krimschild erhält, wer in der Zeit vom 21. 9. 1941 bis 4. 7. 1942 südlich der Landenge von

   Perekop zu Lande, in der Luft oder zur See eine der nachstehenden Voraussetzungen erfüllt hat

   a) Teilnahme an einer Hautpschlacht (Siehe Gefechtskalender)

   b) Verwundung,

   c) ununterbrochener Aufenthalt von drei Monaten auf der Krim,

2. bis 5. [...]

6. Der Krimschild kann zu allen Uniformen der Partei (einschließlich ihrer Gliederungen und ange-

   schlossenen Verbände) und des Staates gemäß Entscheidung des Führers getragen werden.

7. Zur bürgerlichen Kleidung darf eine verkleinerte Form des Krimschildes am linken Rockaufschlag

   getragen werden."3

 

Ausführungsbestimmungen des Oberkommandos der Kriegsmarine vom 25. August 1942:

 

"1. und 2. [...]

3. Das Abzeichen ist an nachstehend bezeichneten Bekleidungsstücken zur tragen:

A. Blaue Bekleidung

 a) für Offiziere

    1. Mantel

    2. Rock, soweit das Tragen für besondere Gelegenheiten angeordnet wird,

    3. blaues Jackett,

    4. weißes Jackett,

    5. brauner Tropenanzug,

    6. Messejacke, blau und weiß (nach Kriegsschluß).

 b) für Feldwebel, 

    1. Mantel,

    2. blaues Jackett,

    3. weißes Jackett, 

    4. brauner Tropenanzug.

 c) für Mannschaften

    1. Überzieher,

    2. blaues Hemd,

    3. weißes Hemd,

    4. brauner Tropenanzug,

    5. Jacke (nach Kriegsschluß).

B. Felgraue Bekleidung

   (für ausschließlich feldgrau bekleidete Einheiten) Mantel und Feldbluse."4

 

Zusätze des Oberbefehlshabers der Luftwaffe (Göring - 6. 8. 1942):

 

"Zu 5. Für die sollmäßigen Uniformstücke sind insgesamt 3 Abzeichen und zwar je 1 Stück für Mantel, Tuchrock und Fliegerbluse zuständig."4

 

Verordnungsblatt der Reichsleitung der NSDAP (September 1942):

 

"Der Führer hat durch Verordnung vom 27. 5. 1942 zur Erinnerung an die heldenhaften Kämpfe um die Krim den Krimschild gestiftet. Der Krimschild wird auch auf der Partei-Uniform getragen, und zwar auf dem linken Oberarm, 2 cm über der Hakenkreuzarmbinde.

Führerhauptquartier, den 14. August 1942.

   M. Bormann"4

 

 

Die Verleihung des Schildes musste bis zum 31. März 1943 beantragt werden und bis 1. Oktober 1943 abgeschlossen sein.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Verleihungsbefugnis:

 

Trageweise:

Linker Oberarm

Abmessungen:

51 x 61 mm (Schild)2

68 x 76 mm (Tuchunterlage)2

Material:

Eisenblech, später Feinzink

Entwurf:

 

Verleihungs-Daten:

 

 

ca. 250.000 (Insgesammt)2

ca. 180.000 (Wehrmacht und Waffen-SS)2

ca. 200.000 bis 300.000 (laut von Manstein)4

Weitere Informationen:

Gefechtskalender der Heeresgruppe Süd, festgelegt durch das Oberkommando der Wehrmacht am 17. August 1942:

 

"Die Teilnahme an folgenden Schlachten berechtigt zur Verleihung des Krimschildes:

1. Durchbruchsschlacht bei Perekop vom 21. 9. 1941 bis 30. 9. 1941,

2. Durchbruchsschlacht bei Juschun vom 18. 10. bis 27. 10. 1941,

3. Verfolgungskämpfe auf der Krim, Durchbruch auf Kertsch vom 28. 10. 1941 bis 15. 11. 1941,

4. Erster Angriff auf Sewastopol 17. 12. 1941 bis 31. 12. 1941

5. Schlacht bei Feodosia vom 15. 1. 1942 bis 18. 1. 1942,

6. Abwehrkämpfe an der Parpatsch-Stellung vom 19. 1. 1942 bis 7. 5. 1942

7. Wiedereroberung der Halbinsel Kertsch vom 8. 5. 1942 bis 21. 5. 1942

8. Einnahme von Sewastopol vom 7. 6. 1942 bis 4. 7. 1942.

   Es berechtigt zur Verleihung der Aufenthalt südlich der Linie Genitschesk - Salkowo - Perekop (Orte einschließlich."1

 

Am 3. Juli 1943 verlieh Generalfeldmarschall von Manstein ein Krimschild aus massiven Gold an den rumänischen Marschall Antonescu. Er selbst erhielt ein Krimschild aus Gold, von Angehörigen seines Stabes, zum Geburtstag.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

   1 "Auszeichnungen des Deutschen Reiches 1936-1945" von Kurt-G. Klietmann - S. 88

   2 "Deutsche Kriegsauszeichnungen 1939-1945   Heer - Waffen-SS - Polizei" von Rolf Michaelis - S. 56

   3 "Auszeichnungen des Deutschen Reiches 1936-1945" von Kurt-G. Klietmann - S. 88 und 89

   4 "Auszeichnungen des Deutschen Reiches 1936-1945" von Kurt-G. Klietmann - S. 89