Silberspange für SS-Helferinnen

 

 

 

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"H E L (SS) F E N"- die Silberspange für SS-Helferinnen

 

Stiftungsdatum:

28. Juli 1943

Stifter:

 

Stiftungsverordnung:

 

Verleihungsbestimmungen:

 

Verleihungsbefugnis:

 

Trageweise:

 

Abmessungen:

54 x 8 mm2

Material:

935 Silber2

Entwurf:

 

Verleihungs-Daten:

Verliehen, aber in geringer Anzahl.1

Weitere Informationen:

Aus der Dienstordnung für SS-Helferinnen vom 28. Juli 1943 (Seite 11 Nummer 5):

 

"Als Anerkennung für gute Leistungen und eine klare, saubere, der deutschen Frau würdigen Haltung, wird den SS-Helferinnen nach einer angemessenen Zeit der Erprobung und Bewährung auf Vorschlag des Chefs des Fernmeldewesens durch besondere Urkunde eine mit Nummer versehene Silberspange verliehen.

   Die Silberspange ist eine Auszeichnung, die zu Dienstkleidung und im Dienst getragen werden muß, jedoch auch außerhalb des Dienstes an die bürgerliche Kleidung angesteckt werden kann. Bei Verstoß gegen die Dienstpflichten oder schlechtem Verhalten kann die Silberspange für begrenzte Zeit oder für immer entzogen werden."1

 

Aus der Vorläufigen Einsatzordnung für SS-Helferinnen vom 2. Februar 1944 ( Seite 8 Nummer 30):

 

"SS-Helferinnen können nach zweijähriger Zugehörigkeit zum SS-Helferinnenkorps, soweit sie sich bewährt und stets eine klare, der deutschen Frau würdige Haltung bewiesen haben, dem Chef des Fernmeldewesens namhaft gemacht werden zwecks Überprüfung der Vorschlagsmöglichkeiten zur Verleihung der Silberspange für SS-Helferinnen (bisher Brosche genannt) durch den Reichsführer-SS. Bei der Namhaftmachung ist strengster Maßstab anzulegen."1

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

  1 "Auszeichnungen des Deutschen Reiches 1936-1945" von Kurt-G. Klietmann S. 193

  2 "Deutsche Kriegsauszeichnungen 1939-1945   Heer - Waffen-SS - Polizei" von Rolf Michaelis - S. 121