Tieffliegervernichtungsabzeichen

 

 

 

 

Stiftungsdatum:

12. Januar 1945

Stifter:

"Der Führer und Oberbefehlshaber des Heeres, Adolf Hitler"

Stiftungsverordnung:

Einleitung der Stiftungsverordnung vom 12. Januar 1945:

 

"Der Abschuß feindlicher Tiefflieger mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln ist von besonderer Wichtigkeit.

Ich ordne daher die Einführung eines Tieffliegervernichtungsabzeichens für den Abschuß von Flugzeugen durch Handfeuerwaffen und kleinkalibrigen Maschinenwaffen an.

Die Ausführungsbestimmungen erläßt der Chef des Oberkommandos der Wehrmacht.

 

          Führerhauptquartier, den 12. Januar 1945

               Der Führer

                    Adolf Hitler"

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Verleihungsbestimmungen:

Durchführungsbestimmungen vom 12. Januar 1945 (erlassen von Chef des Oberkommandos der Wehrmacht, Generalfeldmarschall Keitel):

 

"Das Sonderabzeichen wird an Soldaten verliehen, die in diesem Kriege mit Handwaffen (Gewehr, Maschinenpistole oder MG. Kal. 2 cm und kleiner) einen feindlichen Tiefflieger abgeschossen haben. Für jedes abgeschossene Flugzeug wird an den entscheidend beteiligten Einzelschützen ein Sonderabzeichen verliehen.

   Der Ärmelstreifen wird am rechten Oberärmel der Feldbluse getragen. Bei erneuter Verleihung wird ein weiterer Ärmelstreifen angelegt. An Stelle von fünf Abschüssen ist ein Abzeichen in Gold zu tragen."1

 

Originalbericht:

 

"Am 3. Mai 1945 schoß ich bei der Ortschaft Jänkendorf bei Niesky/Oberlausitz, einen Jagdbomber vom Typ Yak 2 mit dem Inft.-Sturmgewehr aus ca. 30-50 m Höhe ab. Das uns laufend beim Rückzug angreifende Flugzeug hatte meine in voller Deckung liegende Kompanie verloren. Der Pilot flog, mit gedrosselten Motoren, die linke Tragfläche stark nach unten gezogen, mehrfach an, um meine Leute in ihren bescheidenen Deckungen auszumachen und um uns dann erneut mit den Bordwaffen anzugreifen. Dabei bot der Pilot ein ausgezeichnetes Ziel. Die Garbe aus dem Sturmgewehr ließ ihn über dem Steuer zusammenbrechen. Die Maschine zerschellte ca. 100 m von uns entfernt. Noch am Abend wurde mir das Tieffliegervernichtungsabzeichen durch den Kommandeur, Sturm-Regiment 1, verliehen. Die Eintragung erfolgte im Soldbuch. Text: 'Für Abschuß eines Flugzeuges mit Handfeuerwaffe wird . . . das Tieffliegervernichtungsabzeichen verliehen.'"

 

Das Abzeichen konnte Rückwirkend an Soldaten verliehen werden, die nach dem 22. Juni 1941 ein gegnerisches Flugzeug abgeschossen hatten und mit der Anerkennungsurkunde für den Abschuss feindlicher Flugzeuge mit Infanteriewaffen ausgezeichnet wurden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Verleihungsbefugnis:

Ab Bataillonskommandeur aufwärts

Trageweise:

Das Sonderabzeichen wird am rechten Oberärmel der Feldbluse getragen.

Abmessungen:

 

Material:

 

Entwurf:

 

Verleihungs-Daten:

 

Weitere Informationen:

 

  

   1 "Auszeichnungen des Deutschen Reiches 1936-1945" von Kurt-G. Klietmann - S. 120