Sonstiges

 

Wehrstammrollen wurden  bei der Erfassung der Wehrpflichtigen in vierfacher Ausfertigung durch die jeweilige Ortspolizeibehörde / Meldebehörde angelegt wurde, von der die grüne Ausfertigung an die Kreispolizeibehörde ging und die braune Ausfertigung bei der Ortspolizeibehörde verblieb. Die anderen beiden Ausfertigungen gingen zu den Wehrersatzbehörden (Wehrbezirkskommandos, Wehrmeldeämter) und wurden dort zur Musterung und Einberufung der Wehrpflichtigen herangezogen. Dabei wurde auch die Stammrollennummer oder Wehrnummer vergeben, z.B.:
Aachen 17/9/3/6
Aachen - Namen des Wehrbezirkskommandos
17 - Endziffern des Geburtsjahrgangs
9 - Nummer der polizeilichen Meldebehörde
3 - Blattnummer der Wehrstammrolle
6 - Zahl, unter  der der Dienstpflichtige in der Wehrstammrolle eingetragen war.

 

Aufgrund der Wehrstammrollen wurde dann das Wehrstammbuch bei der Erfassung des Wehrdienstpflichtigen durch die Wehrmeldeämter oder die Wehrbezirkskommandos angelegt. Es war der wesentliche Teil der  Personalakte des Soldaten.
Während der Dienstzeit befand sich das Wehrstammbuch bei den personalbearbeitenden Dienststellen, meistens bei der Adjudantur der Division (Abteilungen II a bzw. II b). Für Offiziere höherer Dienstgrade galten z.T. Sonderregelungen.
Das Wehrstammbuch enthält die umfangreichsten Informationen zur Laufbahn eines Soldaten, hier wurden z.B. alle Kommandierungen, Versetzungen, Lehrgänge usw. eingetragen. Allerdings ergeben sich z.T. Unterschiede zwischen Wehrpaß und Wehrstammbuch, weil der gegenseitige Informationsaustausch nicht reibungslos funktionierte. Beispiel: Ein Soldat wird an der Front kurzfristig zu einer anderen Einheit versetzt, die Versetzung wird zwar vom Kompaniefeldwebel in den Wehrpass eingetragen, aber erreicht nicht die Division.

Gleichzeitig mit dem Wehrstammbuch wurde der Wehrpass angelegt. Er enthielt die wesentlichen Informationen aus dem Wehrstammbuch.
Nach der Entscheidung über die Wehrtauglichkeit erhielt der zukünftige Soldat den Wehrpass ausgehändigt, er unterstand damit der Wehrüberwachung. Nach Einberufung zum Wehrdienst wurde bei der Einheit der Wehrpass abgegeben, der Soldat erhielt dafür das Soldbuch.
Der Wehrpass verblieb während des aktiven Dienstes bei  der Einheit (meistens der Kompanie / Batterie), in ihm wurden alle Versetzungen, Kommandierungen, Lehrgänge, Verwundungen usw. eingetragen. Diese Informationen sollten regelmäßig mit dem Wehrstammbuch abgeglichen werden. Der Wehrpass war also der Ersatz für die Personalakte bei der Stammeinheit des Soldaten.

Für Soldaten, die der Wehrüberwachung unterlagen, wurden im Kriege noch so genannte Wehrpass-Notizen ausgehändigt, die ihm Wehrpass aufbewahrt werden mussten. Damit wurde die u.a. die Verpflichtung zur ständigen Einberufung festgelegt. Diese Wehrpass-Notizen kommen sehr häufig bei Divisionen der 9. und 10. Welle vor, deren Angehörige nach dem Frankreichfeldzug zunächst wieder beurlaubt wurden.

Außerdem wurde noch die Kriegsstammrolle von den Feldtruppenteilen geführt. Sie war genauso wie die Wehrstammrolle eine Art Grundliste, ein Gesamtverzeichnis. Während die Wehrstammrolle prinzipiell vor allem der Erfassung der Wehrpflichtigen diente, war die Kriegsstammrolle die Personalliste der Truppenteile (allerdings meist als Einzelblatt pro Soldat und nicht mehr in Listenform geführt).
Die Kriegsstammrolle enthielt lediglich die wichtigsten Personalangaben und die Daten, die während der Zugehörigkeit zur Feldeinheit neu hinzukamen, z.B. Beförderungen.  Die Kriegsstammrolle enthielt also noch nicht einmal alle Daten, die im Wehrpass nachgewiesen waren (z.B. Versetzungen, die vor der aktuellen Verwendung) lagen. Bei Versetzung zu einer anderen Einheit wurde das Kriegsstammrollenblatt des betreffenden Soldaten abgeschlossen und der Wehrersatzdienststelle übersandt. Die den Soldaten aufnehmende Einheit legte dann eine neue Kriegsstammrolle an.
Die abgeschlossenen Kriegsstammrollenblätter waren in den Wehrstammbüchern aufzubewahren.

Das Soldbuch schließlich war gewissermaßen der Personalausweis des Soldaten, das bei Einberufung zum Dienst ausgestellt wurde . Es enthielt die wesentlichen Personalangaben, Versetzungen, Urlaubsgewährung, außerdem einige Angaben über Ausbildung, ausgehändigte Ausrüstung, Besoldung, Impfungen.
Bei Beendigung des Dienstes oder nach dem Tode des Soldaten wurde das Soldbuch beim Wehrstammbuch aufbewahrt.
Das Soldbuch galt gleichzeitig als Personalausweis gegenüber zivilen Polizeibeamten, nicht jedoch als Reisepass.
Weiterhin war das Soldbuch der nach dem Kriegsvölkerrecht erforderliche Kombattantenausweis.

Für fliegendes Personal gab es Sonderausführungen des Soldbuches, die z.B. keine Angaben zur Einheit enthielten.

Einige Truppengattungen, für die man bei Gefangennahme eine besondere Gefährdung befürchten musste, hatten Soldbücher mit leicht zu entfernenden Einlage-Blättern für die Seiten mit den Einheitsbezeichungen bzw. der Einsätze. Auf diesen Einlageblättern standen die tatsächlichen Truppenteile, auf den fest ins Soldbuch gehefteten Seiten standen unverfängliche Einheiten. Diese Einlageblätter sollten bei einer zu befürchtenden Gefangennahme entfernt und vernichtet werden.
Solche Einlageblätter sind z.B. nachgewiesen bei zur Partisanenbekämpfung eingesetzten Jagdkommandos des Heeres und regelmäßig bei allen Einheiten der Geheimen Feldpolizei sowie der Feldgendarmerie.

 

Quelle:
Absolon, Rudolf: Wehrgesetz und Wehrdienst 1935 - 1945. Das Personalwesen in  der Wehrmacht. (= Schriften des Bundesarchivs, Bd. 5) Boppard 1960. S. 362 ff.