Sonstiges
Wehrstammrollen wurden
bei der Erfassung der Wehrpflichtigen in vierfacher Ausfertigung durch die
jeweilige Ortspolizeibehörde / Meldebehörde angelegt wurde, von der die grüne
Ausfertigung an die Kreispolizeibehörde ging und die braune Ausfertigung bei
der Ortspolizeibehörde verblieb. Die anderen beiden Ausfertigungen gingen zu
den Wehrersatzbehörden (Wehrbezirkskommandos, Wehrmeldeämter) und wurden dort
zur Musterung und Einberufung der Wehrpflichtigen herangezogen. Dabei wurde auch
die Stammrollennummer oder Wehrnummer vergeben, z.B.:
Aachen 17/9/3/6
Aachen - Namen des Wehrbezirkskommandos
17 - Endziffern des Geburtsjahrgangs
9 - Nummer der polizeilichen Meldebehörde
3 - Blattnummer der Wehrstammrolle
6 - Zahl, unter der der Dienstpflichtige in der Wehrstammrolle eingetragen
war.
Aufgrund der Wehrstammrollen wurde
dann das Wehrstammbuch bei der Erfassung des Wehrdienstpflichtigen
durch die Wehrmeldeämter oder die Wehrbezirkskommandos angelegt. Es war der
wesentliche Teil der Personalakte des Soldaten.
Während der Dienstzeit befand sich das Wehrstammbuch bei den
personalbearbeitenden Dienststellen, meistens bei der Adjudantur der Division
(Abteilungen II a bzw. II b). Für Offiziere höherer Dienstgrade galten z.T.
Sonderregelungen.
Das Wehrstammbuch enthält die umfangreichsten Informationen zur Laufbahn eines
Soldaten, hier wurden z.B. alle Kommandierungen, Versetzungen, Lehrgänge usw.
eingetragen. Allerdings ergeben sich z.T. Unterschiede zwischen Wehrpaß und
Wehrstammbuch, weil der gegenseitige Informationsaustausch nicht reibungslos
funktionierte. Beispiel: Ein Soldat wird an der Front kurzfristig zu einer
anderen Einheit versetzt, die Versetzung wird zwar vom Kompaniefeldwebel in den Wehrpass
eingetragen, aber erreicht nicht die Division.
Gleichzeitig mit dem Wehrstammbuch
wurde der Wehrpass angelegt. Er enthielt die wesentlichen
Informationen aus dem Wehrstammbuch.
Nach der Entscheidung über die Wehrtauglichkeit erhielt der zukünftige Soldat
den Wehrpass ausgehändigt, er unterstand damit der Wehrüberwachung. Nach
Einberufung zum Wehrdienst wurde bei der Einheit der Wehrpass abgegeben, der
Soldat erhielt dafür das Soldbuch.
Der Wehrpass verblieb während des aktiven Dienstes bei der Einheit
(meistens der Kompanie / Batterie), in ihm wurden alle Versetzungen,
Kommandierungen, Lehrgänge, Verwundungen usw. eingetragen. Diese Informationen
sollten regelmäßig mit dem Wehrstammbuch abgeglichen werden. Der Wehrpass war
also der Ersatz für die Personalakte bei der Stammeinheit des Soldaten.
Für Soldaten, die der Wehrüberwachung unterlagen, wurden im Kriege noch so genannte Wehrpass-Notizen ausgehändigt, die ihm Wehrpass aufbewahrt werden mussten. Damit wurde die u.a. die Verpflichtung zur ständigen Einberufung festgelegt. Diese Wehrpass-Notizen kommen sehr häufig bei Divisionen der 9. und 10. Welle vor, deren Angehörige nach dem Frankreichfeldzug zunächst wieder beurlaubt wurden.
Außerdem wurde noch die Kriegsstammrolle
von den Feldtruppenteilen geführt. Sie war genauso wie die Wehrstammrolle eine
Art Grundliste, ein Gesamtverzeichnis. Während die Wehrstammrolle prinzipiell
vor allem der Erfassung der Wehrpflichtigen diente, war die Kriegsstammrolle die
Personalliste der Truppenteile (allerdings meist als Einzelblatt pro Soldat und
nicht mehr in Listenform geführt).
Die Kriegsstammrolle enthielt lediglich die wichtigsten Personalangaben und die
Daten, die während der Zugehörigkeit zur Feldeinheit neu hinzukamen, z.B. Beförderungen.
Die Kriegsstammrolle enthielt also noch nicht einmal alle Daten, die im Wehrpass
nachgewiesen waren (z.B. Versetzungen, die vor der aktuellen Verwendung) lagen.
Bei Versetzung zu einer anderen Einheit wurde das Kriegsstammrollenblatt des
betreffenden Soldaten abgeschlossen und der Wehrersatzdienststelle übersandt.
Die den Soldaten aufnehmende Einheit legte dann eine neue Kriegsstammrolle an.
Die abgeschlossenen Kriegsstammrollenblätter waren in den Wehrstammbüchern
aufzubewahren.
Das Soldbuch schließlich
war gewissermaßen der Personalausweis des Soldaten, das bei Einberufung zum
Dienst ausgestellt wurde . Es enthielt die wesentlichen Personalangaben,
Versetzungen, Urlaubsgewährung, außerdem einige Angaben über Ausbildung,
ausgehändigte Ausrüstung, Besoldung, Impfungen.
Bei Beendigung des Dienstes oder nach dem Tode des Soldaten wurde das Soldbuch
beim Wehrstammbuch aufbewahrt.
Das Soldbuch galt gleichzeitig als Personalausweis gegenüber zivilen
Polizeibeamten, nicht jedoch als Reisepass.
Weiterhin war das Soldbuch der nach dem Kriegsvölkerrecht erforderliche
Kombattantenausweis.
Für fliegendes Personal gab es Sonderausführungen des Soldbuches, die z.B. keine Angaben zur Einheit enthielten.
Einige Truppengattungen, für die man
bei Gefangennahme eine besondere Gefährdung befürchten musste, hatten Soldbücher
mit leicht zu entfernenden Einlage-Blättern für die Seiten mit den
Einheitsbezeichungen bzw. der Einsätze. Auf diesen Einlageblättern standen die
tatsächlichen Truppenteile, auf den fest ins Soldbuch gehefteten Seiten standen
unverfängliche Einheiten. Diese Einlageblätter sollten bei einer zu befürchtenden
Gefangennahme entfernt und vernichtet werden.
Solche Einlageblätter sind z.B. nachgewiesen bei zur Partisanenbekämpfung
eingesetzten Jagdkommandos des Heeres und regelmäßig bei allen Einheiten der
Geheimen Feldpolizei sowie der Feldgendarmerie.
Quelle:
Absolon, Rudolf: Wehrgesetz und Wehrdienst 1935 - 1945. Das Personalwesen in
der Wehrmacht. (= Schriften des Bundesarchivs, Bd. 5) Boppard 1960. S. 362 ff.