Wehrmachtsbefehlshaber Ukraine

 

1. Einsatz und Unterstellung

Zwei Monate nach dem deutschen Überfall auf die Sowjetunion am 22. Juni 1941 wurde am 1. September 1941, 12:00 Uhr, das Reichskommissariat Ukraine gebildet. Es entstand aus Teilen des rückwärtigen Heeresgebiets Süd beziehungsweise Mitte und dem Sicherungsbereich Brest, der bereits seit dem 18. Juli 1941 dem Militärbefehlshaber im Generalgouvernement unterstellt worden war. Für die militärische Sicherung des Bereichs des Reichskommissariats Ukraine wurde ebenfalls am 1. September 1941 die Dienststelle des Wehrmachtbefehlshabers Ukraine gegründet. Ihm unterstanden die Oberfeldkommandantur 393 in Shitomir (später Kiew) und die Oberfeldkommandantur 579 in Rowno.  Die vorläufigen Grenzen des Reichskommissariats Ukraine wurden wie folgt festgelegt:

Westen: Ostgrenze des Generalgouvernements,
Süden: Verlauf des Dnister in ostwärtiger Richtung bis Mogilew Podolskij.
Osten: Bar/Letitschew/Ljubar am Slutsch/Verlauf des Slutsch bis zur Einmündung in die Horyn/Verlauf der Horyn bis zu ihrer Einmündung in den Pripjet/Senkewitschi (20 km nördlich Dawid-Gorodok) (Orte und Orte an den Flüssen einschließlich),
Norden: Grenze zum Reichskommissariat Ostland.
Zum 20. Oktober 1941, 12:00 Uhr wurde das Reichskommissariat Ukraine räumlich nach Osten erweitert, seine neuen Grenzen verliefen nun wie folgt:
Westen: Bisherige Ostgrenze des Reichskommissariats Ukraine,
Süden: von Row bis nach Bar bis zur Einmündung des gleichnamigen Flusses in den Bug/Verlauf des Bug bis Perwomajsk/Nowo Ukrainka/ Nowomirgorod/Smela/Tscherkassy (Orte und Bahnlinie Perwomajsk-Tscherkassy ausschließlich),
Osten: Verlauf des Dnepr bis Retschiza (Kiew, Retschiza und Dnepr-Brücken einschließlich),
Norden: Bahnlinie Retschiza-Luninez (Bahnlinie einschließlich) bis zur bisherigen Ostgrenze des Reichskommissariats Ukraine.
Die nächste Änderung erfolgte am 15. November 1941, 12:00 Uhr. Zu diesem Zeitpunkt wurde das Reichskommissariat Ukraine aus dem rückwärtigen Heeresgebiet Süd erweitert, soweit innerhalb der folgenden Grenzen gelegen:
Nordwesten: Bisherige Ostgrenze des Reichskommissariats Ukraine,
Südwesten: Verlauf des Bug von Perwomajsk bis zur Einmündung in das Schwarze Meer/Küste des Schwarzen Meeres bis zur Mündung des Dnjepr,
Süden, Osten und Nordosten: Verlauf des Dnepr bis Tscherkassy (Ort einschließlich).
Die letzte Erweiterung galt vom 1. September 1942 ab 12:00 Uhr. Danach traten aus dem rückwärtigen Heeresgebiet Süd folgende Teile der Ukraine östlich des Dnjepr hinzu:
zum Generalbezirk Kiew: der ostwärts des Dnepr gelegene Teil des ehemaligen Gebietes Kiew und des ehemaligen Oblastes Poltawa,
zum Generalbezirk Dnepropetrowsk: der ostwärts des Dnepr gelegene Teil des ehemaligen Oblastes Dnepropetrowsk und vom ehemaligen Oblast Saporoshje der Teil, der nicht zum Generalbezirk Krim fällt,
zum Generalbezirk Krim (Teilbezirk Taurien): der südlich des unteren Dnepr gelegene Teil des ehemaligen Oblastes Nikolajew und vom ehemaligen Oblast Saporoshje die Rayons Melitopol, Nischnije Sjegorosy, Nowowassilewka, Priasowskoje, Weseloje und die südlich davon gelegenen Rayons.
Damit war die weiteste Ausdehnung erreicht.
Im Laufe des Jahres 1943 wurde das Reichskommissariat Zug um Zug von der Roten Armee zurückerobert. Anfang 1944, als die noch nicht zurückeroberten Kreisgebiete Brest, Kobryn und Pinsk keine eigenständige Verwaltung mehr zuließen, wurde dieser Randstreifen des Reichskommissariats Ukraine der Verwaltung des Generalbezirks Weißruthenien im Reichskommissariat Ostland unterstellt. Die Dienststelle des Wehrmachtsbefehlshabers Ukraine wurde am 21. Juli 1944 aufgelöst.

 

1941

Datum Heeresgruppe Ort
1. September OKH Reichskommissariat Ukraine

 

1942

Datum Heeresgruppe Ort
1. Januar OKH Reichskommissariat Ukraine

 

1943

Datum Heeresgruppe Ort
1. Januar OKH Reichskommissariat Ukraine

 

1944

Datum Heeresgruppe Ort
1. Januar OKH Reichskommissariat Ukraine

 

 

 

2. Wehrmachtsbefehlshaber:

1. September 1941 Generalleutnant z.V. Waldemar Henrici

Oktober 1942 General der Flieger Karl Kitzinger

 

3. Gliederung: