Inspektionen vom Reichswehrministerium
Mit Erlass vom 11. August 1920 wurden die Befehlsbefugnisse im Reichsheer neu
geregelt. Die Waffeninspekteure - wie sie von nun an bezeichnet wurden - waren
dann dem Chef der Heeresleitung unmittelbar unterstellt. Sie standen an der
Spitze ihrer Waffeninspektionen. Der Inspekteur der Infanterie (In 2) war gemäß
Erlass vom 11. August 1920 für folgende Angelegenheiten zuständig (vgl. HVBl.
1920, Seite 841 ff):
-Waffentechnische Ausbildung und Schießausbildung aller Waffengattungen mit
Handfeuerwaffen, Maschinengewehren und Minenwerfern; -Ausbildung der Infanterie
und Kavallerie in der gefechtsmäßigen Verwendung der Maschinengewehre im Rahmen
der übrigen Waffen; -Verwendung des Maschinengewehr- und Minenwerfer-Materials
in den Festungen. Mit Wirkung vom 1. April 1927 wurden die Waffeninspektionen
dem Wehramt (Wehr A) unterstellt. Es war die neue Dienststellenbezeichnung für den Stab
beim Chef der Heeresleitung (vgl. HVBl. 1927, Seite 39). Der Inspekteur der
Infanterie war höchster Vertreter der Waffengattung Infanterie und überwachte
ihre Ausbildung. Über seine Forderungen hinsichtlich der Weiterentwicklung
seiner Waffengattung, wie Organisation, Bewaffnung, Ausrüstung entschied nach
Prüfung durch den Generalstab des Heeres und des AHA der Oberbefehlshaber des
Heeres. Die Durchführung wiederum war Aufgabe des AHA, im materiellen Bereich
auch des Heereswaffenamts (Waffen, Munition, Gerät) und des
Heeresverwaltungsamtes (Bekleidung, Verpflegung, Bauten). Mit Inkrafttreten der
Kriegsspitzengliederung 1939 wurden die Waffeninspektionen des AHA in
Waffenabteilung umbenannt und die Inspekteure dem Chef der Heeresrüstung und
Befehlshaber des Ersatzheeres unterstellt (Chef H Rüst u. BdE). Gleichzeitig
wurde der Aufgabenbereich der Inspekteure wesentlich eingeschränkt. Die im
Februar 1940 erlassene Dienstanweisung legte die Aufgaben der Waffeninspekteure
wie folgt fest: Überwachung der Ausbildung ihrer Waffe bei den Ersatztruppen und
den dem Chef H Rüst u. BdE unterstehenden Neuaufstellungen in dessen Auftrag und
nach seinen Weisungen. Hierzu hatten sie das Recht, im Einvernehmen mit den
Stellvertretenden Kommandierenden Generalen Besichtigungen abzuhalten und
Aufgaben zu stellen. Das Ergebnis teilten sie den Stellvertretenden
Kommandierenden Generalen unmittelbar mit und standen diesen für ihr Fachgebiet
als Berater zur Verfügung.Mit Einverständnis des Chefs des Generalstabs konnte
Chef H Rüst u. BdE die Waffeninspekteure zum Feldheer entsenden, um die
Erfahrungen der Front sofort für die Ausbildung und Ausrüstung verwerten zu
können. Die Waffeninspekteure verfügten weiterhin nicht über eigene Arbeitsstäbe
und waren für den notwendigen Geschäftsbetrieb auf ihre Waffenabteilung im AHA
angewiesen. Soweit den Waffeninspekteuren Dienststellen oder einzelne Soldaten
unmittelbar unterstellt waren, hatten sie ihnen gegenüber die
Disziplinarbefugnisse eines Divisionskommandeurs (vgl. AHM 1940, S. 121, 171).
Als zum 1. Oktober 1942 der Chef des Ausbildungswesens im Ersatzheer (Chef Ausb.)
aufgestellt wurde, wurden diesem die Waffeninspekteure unmittelbar unterstellt
(vgl. AHM 1942, S. 460). Am 1. November 1944 wurde die Dienststelle OKH/Höherer
MG-Offizier beim Inspekteur der Infanterie durch Umbenennung des MG-Inspizienten
beim OKH/AHA/Stab/Sonderstab A geschaffen (vgl. AHM 1944, Seite 341). Zur
gleichen Zeit wurde für die Waffengenerale im OKH eine neue Dienstanweisung
erlassen. Sie bestimmte, dass dem General der Infanterie im OKH die
Infanterie-Inspektion (In 2) mit dem Inspekteur an der Spitze als Arbeitsstab
unterstellt wurde. Die Inspektion war gleichzeitig bearbeitende Waffenabteilung
für das AHA, dessen Chef sie arbeitsmäßig unterstellt war (vgl. AHM 1944, S.
357ff.). Zur Unterstützung des Inspekteurs der Infanterie bei der Überwachung
der infanteristischen Ausbildung des Ersatzheeres sowie der dem Chef H Rüst u.
BdE unterstehenden Neuaufstellungen wurden im Dezember 1944 die Höheren
Infanterie-Offiziere 1 bis 5 mit Sitz in Posen, Hannover, München, Dresden und
Nürnberg sowie der Höhere Kavallerie-Offizier mit Sitz in Potsdam aufgestellt.
Sie waren dem OKH nachgeordnet und hatten die Dienststellung eines
Brigade-Kommandeurs. Mit Ausnahme eines Adjutanten verfügten sie über keinen
eigenen Arbeitsstab und waren für den notwendigen Geschäftsbetrieb auf die an
ihrem Dienstsitz befindlichen Stellvertretenden Generalkommandos, Abt. I a,
angewiesen (vgl. AHM 1944, S. 376f.). Der Aufbau der Dienststelle änderte sich
im Verlauf des Krieges mehrfach, dauerhaft bestand jeweils eine Gruppe, die sich
mit organisatorischen, zentralen sowie personellen Fragen beschäftigte, eine
Gruppe Munition (Entwicklung, Versuche, Einführung, Beschaffung, Mun.-Verwaltung),
eine Gruppe Ausbildung sowie eine bis drei Gruppen, die die Organisation,
Ausbildung, Vorschriften, Bewaffnung und Ausrüstung aller Infanterie-Einheiten
überwachte (Infanterie- und MG-Kompanien; Gebirgsjäger; Wintertruppe; Radfahr-
und Kavallerie-Einheiten; Infanterie-Pionier-Züge;
Infanterie-Nachrichten-Einheiten, Infanterie-Panzer-Jäger- und
Infanterie-Schallmess-Einheiten, Flugabwehr-Einheiten, Panzer-Abwehr-Waffen der
Infanterie).
Inspektion des Erziehungs- und Bildungswesens (In 1)
Inspektion der Infanterie (In 2)
Inspektion der Kavallerie (In 3)
Inspektion der Artillerie (In 4)
Inspektion der Pioniere und Festungen (In 5)
Inspektion der Verkehrstruppen (In 6)
Inspektion der Nachrichtentruppen (In 7)
Heeres-Sanitäts-Inspektion (SIn)
Veterinär-Inspektion (VIn)