Fliegerhorste der Luftwaffe
Die Luftwaffe unterschied ihre Flugplätze nach mehreren Kategorien (L.Dv. g.
90/1):
Fliegerhorst
Einsatzhafen I. Ordnung
Einsatzhafen II. Ordnung
Feldflugplatz
Seeflugstützpunkt
Gefechtslandeplatz
Arbeitsplatz
Ausweich-, Abstell-, Auflockerungsfläche
Industrieplatz
Bei den Fliegerhorsten handelte es sich um bereits in Friedenszeiten
voll ausgebaute Flugplätze mit festen Einrichtungen. Die Fliegerhorste verfügten
über ein Flugfeld oder über drei in Dreiecksform angelegte Start- und
Landebahnen, damit die Flugzeuge gegen den Wind starten und landen konnten. An
das Flugfeld schlossen sich an die Werftbereiche mit den dazugehörigen
Luftfahrzeughallen sowie Unterkunftsbereiche mit Unterkunfts- Stabs und
sonstigen Versorgungsgebäuden wie KFZ- Bereich, Küchen, Kantinen oder Kasino,
aber auch Heizwerk usw. Etwas abgesetzt befanden sich Tanklager, Munitionslager
oder aber auch Schießstände. In jedem Flughafenbereich wurde ein Fliegerhorst
als Leithorst bestimmt, an dem alle Flugplätze nachrichtentechnisch
angeschlossen waren. Dieser war seit dem 1. Juli 1939 zugleich Sitz des
Kommandanten eines Flughafenbereichs. Ab 1935 wurden die Fliegerhorste ihrer
Größe nach in die Gruppen A bis D für die Horste, L für die Leithorste und E für
die Einsatzplätze eingeteilt und entsprechend belegt. Die Belegung für
Landflugplätze sah wie folgt aus:
Landflugplätze
Gruppe A: Verbände und Schulen
Gruppe B: Luftzeugämter und Luftparke
Gruppe C: vorgesehen für Flieger-Übungsplätze
Gruppe D: Flieger-Übungsplätze der Lw. Reserve
Gruppe E: Kampf-, Sturzkampf- und Zerstörerverbände
Gruppe L: Verbände und Schulen
Ab 1935 wurden zur Entflechtung und Tarnung des Aufmarsches eine Reihe weitgehend getarnter, unbesetzter Einsatzplätze, die so genannten E-Häfen, geschaffen. Die Einsatzhäfen I. Ordnung waren Flächen, die durch den Reichsfiskus gekauft und die über bestimmte bauliche Voraussetzungen verfügten. Zu diesen baulichen Voraussetzungen gehörte ein so genanntes Luftwaffengut, welches dem Platzlandwirt als Wohnhaus dienste. Gleichzeitig waren dort Räume vorhanden, die im Bedarfsfall als Stabsräume genutzt werden konnten- Aufgabe des Platzlandwirtes war die Instandhaltung des Platzes, der fest und trocken gehalten werden mußte. Bei der Aktivierung der Einsatzhäfen erhielten diese bei Kriegsbeginn hölzerne Baracken und andere Gebäude für die Unterbringung des Personals und sonstiger Einrichtungen.
Die Einsatzhäfen II. Ordnung unterschieden sich von den Einsatzhäfen I. Ordnung nur in ihrer Einordnung der Wichtigkeit beim Reichsluftfahrtministerium.
Als Feldflugplatz wurden Plätze bezeichnet, die vorübergehend auf ursprünglich dafür nicht vorgesehenen aber geeigneten Gebieten eingerichtet werden sollten. Diese dienen zur Aufrechterhaltung der Luftkampffähigkeit und werden angelegt, wenn entweder fest eingerichtete Flughäfen zerstört wurden oder wenn taktische Maßnahmen Startplätze fernab von nutzbaren Plätzen erfordern. Angelegt werden diese Start- und Landebahnen auf ebenen Flächen oder dafür angelegten befestigten Strassen und Autobahnen.
Seeflugstützpunkte waren Fliegerhorste, die speziell für Seeflugzeuge errichtet wurden.
In der Nähe von Gefechtsständen der Kommandostellen, die über Aufklärungsverbände verfügten, gab es zum Landen behelfsmäßig eingerichtete Gefechtslandeplätze, die den Aufklärern als Zwischenlandeplätze dienten.
Arbeitsplätze waren Nebenplätze eines mit einer Schule (Flugzeugführerschule) belegten Fliegerhorstes, die den Horst während des laufenden Schulbetriebs entlasten sollten.
Ausweich-, Abstell-, Auflockerungsflächen gab es erst ab dem Jahr 1945. Damit waren Flächen bezeichnet, auf denen bei der Gefahr von Luftangriffen Flugzeuge ausweichen konnten oder auf denen ausgemusterte oder nicht mehr benötigte Flugzeuge abgestellt werden konnten.
Industrieplätze waren Flugplätze, die zu Industrieunternehmen gehörten. Auf
diesen Plätzen wurden nach Kriegsbeginn teilweise sog. Industrieschwärme zum
Schutz dieser Industrieunternehmen untergebracht.
Um einen besseren Überblick zu bekommen, sind die Fliegerhorste nach den Grenzen der Wehrkreise und nicht nach denen der Luftgaue sortiert.
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