Kriegsverbrechen der 1. Gebirgs-Division auf dem Balkan

 

Auf der griechischen Insel Kephalonia kam es nach der Kapitulation Italiens zu einem der unglaublichsten Kriegsverbrechen deutscher Soldaten im Zweiten Weltkrieg. Auf der Insel waren etwa 11.525 italienische Soldaten stationiert, die zum größten Teil zur italienischen Division "Acqui" gehörten. Der italienische Kommandeur, General Gandin, hatte, wenn auch nur verstümmelt, Vecchiarellis Befehl zur Niederlegung der Waffen erhalten. Aufgrund der internen Verhältnisse im italienischen Offizierskorps wurde die Weisung nach einigen Diskussionen jedoch nicht ausgeführt. General Gandin bemühte sich vielmehr um eine direkte Verbindung zum Commando Supremo in Rom. Von diesem erhielt er am 14. September 1942 den Befehl, auf die deutschen Forderungen nicht einzugehen und die deutschen Kräfte auf der Insel, die Festungs-Grenadier-Bataillone 909 und 810 anzugreifen. Am 15. September 1943 kam es zu den ersten Kampfhandlungen zwischen den ehemaligen Bundesgenossen. Zur Unterstützung wurden Einheiten der 1. Gebirgs-Division sowie der 104. Jäger-Division vom Festland auf die Insel verlegt. Am 22. September 1943 bot General Gadin nach blutigen Kämpfen die bedingungslose Übergabe an. Die Deutschen hatten 40 Tote zu beklagen, die Italiener ca. 1300. Von den italienischen Soldaten, die sich widersetzt hatten, wurden nach ihrer Gefangennahme 4.900 Mann niedergemetzelt.¹ Die Grundlage für dieses Gemetzel lieferte ein Befehl des Oberkommandos der Wehrmacht vom 18. September 1943, in dem der OB Südost angewiesen wurde, "wegen der gemeinen und verräterischen Verhaltens auf Kephalonia keine italienische Gefangenen zu machen"² Der Kommandeur des XXII. Gebirgs-Armeekorps, General Hubert Lanz, sah sich weiteren 5.305 überlebenden Italienern gegenüber. Er fragte deshalb bei der Heeresgruppe E nach, wie mit den gefangenen zu verfahren sei. Nun hatte Löhr, wie kaum ein anderer Oberbefehlshaber, immer darauf bestanden, dass die befehle des OKW buchstabengetreu auszuführen seinen. Er hatte befohlen, die Offiziere der Italiener zu erschießen und diesen Befehl wiederholte er nun auf Lanz Anfrage. Unerklärlich ist nun, warum General Lanz nun erneut bei seinem Vorgesetzten nachfragte, was er mit den Gefangenen machen solle. Sofern es ihm darum ging, das Leben der Unteroffiziere und Mannschaften vor den Erschießungen zu bewahren, die in der Tat nach Hitlers speziellem Befehl zu töten gewesen wären, hätte er sich durch die limitierte Antwort Löhrs aller Zweifel enthoben fühlen können. Doch aufgrund der zweiten Anfrage ging diese an nun an das OKW und Keitel legte die Anfrage Hitler vor. Dieser entschied, dass die Offiziere zu erschießen seien, die Mannschaften sollten in die Kriegsgefangenschaft gehen. Ausgenommen von den Exekutionen waren Faschisten, Südtiroler, Sanitätsoffiziere und Militärseelsorger. Die restlichen Offiziere, 265 Mann, wurden noch am 23. September hingerichtet. Alles in allem wurden auf der Insel somit mindestens 5.170 italienische Soldaten umgebracht, u.a. General Gandin. An das OKW wurde die Zahl von 4.000 ermordeten Soldaten weitergegeben.³ Auf der Nachbarinsel Corfu wurden ebenfalls Teile der 1. Gebirgsdivision eingesetzt, um die dort stehenden italienischen Einheiten zu entwaffnen. Es handelte sich bei den italienischen Kräften um das 18. Regiment der Division "Acqui" unter Oberst Luigi Lusignani sowie Teile der Divisionen "Parma" und "Brennero" aus Albanien. Insgesamt standen auf der Insel etwa 8.000 Mann. Unter dem Decknamen "Verrat" landeten am 24. September 1943 deutsche Truppen auf der Insel. Am nächsten Tag gelang es ihnen, Oberst Lusignani gefangen zu nehmen. Dieser befahl seinen Männern nach kurzen Verhandlungen, die Waffen niederzulegen. Von den 280 auf der Insel befindlichen italienischen Offiziere wurden 28 sofort nach ihrer Gefangennahme nieder gemacht, am 26. September wurden auf Befehl von General Lanz auch die restlichen Offiziere erschossen. Ausgenommen waren auch dieses mal wieder Faschisten, Südtiroler, Sanitätsoffiziere und Militärseelsorger. Die Leichen der Offiziere wurden auf General Lanz Befehl "mit dem Schiff auf das Meer hinausgefahren und beschwert an mehreren Stellen versenkt".

Knapp einen Monat zuvor hatten die Gebirgsjäger im nordgriechischen Dorf Kommeno 317 Männer, Frauen und Kinder erschossen. Die unter dem Kommando des späteren Bundeswehr-Oberstleutnants Reinhold Klebe stehende 12. Kompanie des Gebirgsjägerregiments 98 ermordeten Zivilisten und gaben das Dorf dem privaten Raubzug frei. Weil der deutsche Regimentskommandeur Josef Salminger auf einer Inspektionsfahrt ein Maschinengewehr der Partisanen in dem Dorf Kommeno gesehen hatte, wurde eine sogenannte Vergeltungsaktion angesetzt: Der Ort wurde am 16. August mit Granaten beschossen und ohne Widerstand genommen, zumal sich dort kein Freischärler mehr befand. In der Folge ermordeten die Gebirgsjäger jedermann, der nicht fliehen konnte: 317 Menschen, d. h. 172 Frauen und 145 Männer fanden den Tod. 97 waren jünger als 15 Jahre, 14 älter als 65. 13 waren ein Jahr alt. 38 Menschen verbrannten in den Häusern, von denen 181 zerstört wurden. Nach Aussagen von Überlebenden aber auch von Angehörigen der Kompanie kam es bei den Morden zu sadistischen Exzessen.4

Im Oktober 1943 geriet Oberstleutnant Josef Salminger in einen Hinterhalt der Partisanen und starb bei Klisaru in Nordgriechenland. Danach, zwischen dem 1. und 4. Oktober 1943, hat das Gebirgsjäger-Regiment 98 unter Major Alois Eisl als Sühnemaßnahme 18 Dörfer zerstört. U.a. heißt es in einem Bericht der 1. Gebirgs-Division an das XXII. Gebirgs-Korps: "Gruppe Eisl zerstörte Akmotopos als Sühnemaßnahme völlig. Sämtliche Zivilisten wurden erschossen".  Im Epirusgebiet unterstützte die 1. Gebirgsdivision außerdem die Geheime Feldpolizei bei der Deportation griechischer Juden in Joannina. Auch in Lyngiades ermordeten die Truppen 80 Menschen, in Skines 146 Männer und 2 Frauen und in Camerino 98 Bewohner.

 

 

¹Gefechtsbericht des Majors Harald von Hirschfeld, zitiert bei Fricke, Kefalonia und Korfu, S. 47.
² Kriegstagebuch des OKW, Band 3, Seite 1119
³ Kriegstagebuch des OKW, Band 3, Seite 1134
4StA München, Staatsanwaltschaften 22509/2 Bl. 347 - 372