Der Chef des Transportwesens im Oberkommando des Heeres

 

Nach Ende des Ersten Weltkrieges blieb die Kriegsorganisation des deutschen Generalstabes und mit ihr aus die des Transportwesens zunächst noch bestehen. Erst im Februar 1919 wurden die in Berlin befindlichen Teile des Stellvertretenden Generalstabes und des Generalstabes des Feldheeres wieder unter der Vorkriegsbezeichnung "Großer Generalstab" zusammen gefaßt. Dazu gehörte auch die Abteilung für kriegswirtschaftliche Transporte des Feldeisenbahnchefs, die diesem erst als "Eisenbahnabteilung und Kriegswirtschaftliche Abteilung", im März desselben Jahres dann wieder als "Eisenbahnabteilung" eingegliedert wurde. Daneben bestand noch der Chef des Feldeisenbahnwesens im Großen Hauptquartier in Kolberg bis August 1919. Mit seiner Auflösung ging auch die Leitung der nicht im Kriegsbetrieb befindlichen deutschen Bahnen an die Eisenbahnabteilung über, die sie bis zur endgültigen Beseitigung dieses Sonderstatus inne hatte. Im Oktober 1919 wandelte man dann infolge des Versailler Vertrages den Großen Generalstab in das Reichswehrministerium um. Diesem unterstand die Eisenbahnabteilung bis zum Februar 1920 direkt, dann wurde sie dem Allgemeinen Truppenamt zugeteilt. Die Die Schifffahrtsabteilung des Feldeisenbahnchefs war dagegen schon im November 1919 dem Reichswehrministeriums angegliedert worden. Im Herbst 1920erfolgte die Umbenennung der Eisenbahnabteilung in "7. (Transport-) Abteilung des Truppenamtes (T 7)", die bis in das Jahr 1926 bestehen blieb. Die Zuständigkeit der Abteilung erstreckte sich auf die Eisenbahnen, Wasserstraßen und Landstraßen. Doch 1926 wurde von den Alliierten die Auflösung der Abteilung T 7 befohlen. Sie wurde anschließend als getarnte Gruppe der Abteilung T 1 (Operation) geführt (T 1 IV). 1934 besaß die Gruppe T 1 IV vier Untergruppen:
I: Ausnutzung der Eisenbahnen, Landstraßen, Schifffahrt, Autobahnen und Lastkraftwagenverbände für Transporte; Entwicklung des Transportwesens; Transportbearbeitung; Ausbildung im Transportwesen; Fremdes Transportwesen; Abwehr
II: Autobahnen, Land- und Wasserstraßen; Kraftwagentransportverbände; Transport auf Wasserstraßen
III: Eisenbahn-Bau und -Betrieb; Sperren; Wiederherstellen; Kartenwesen
IV: Organisation des Heerestransportwesens; Mobilmachungsvorbereitungen
Im Jahr 1935 kam es nach der Wiedereinführung der Bezeichnung "Generalstab des Heeres" auch zur Umbenennung der Transportabteilung in "5. Abteilung des Generalstabes des Heeres". Die Abteilung hatte die Verantwortung für die Bearbeitung des Transportwesens der Wehrmacht, d.h. der Bewegungen aller Teilstreitkräfte auf den Schienen, auf den Straßen und auf den Binnengewässern. Nicht zu den Aufgaben gehörten Transporte über See, die der Kriegsmarine unterstanden. Die zweite Aufgabe war die Wahrung der Belange der Wehrmacht bei der Bearbeitung der Ausnutzung von Bauten, Anlagen usw der drei genannten Verkehrsmittel für Zwecke der Landesverteidigung, und zwar gegenüber der Deutschen Reichsbahngesellschaft, gegenüber dem Reichs- und Preußischen Verkehrsministerium  sowie gegenüber dem Generalinspekteur für das deutsche Straßenwesen.
Am 30. Oktober 1935 wurde außerdem angeordnet, dass die 5. Abteilung des Generalstabes des Heeres bei reinen Transport-Angelegenheiten die Bezeichnung "Der Chef des Transportwesens" führen durfte. Ab August 1936 kam es zu einigen Änderungen in der Zusammensetzung und Zuständigkeit der einzelnen Teile der Transportabteilung:
I: Transportbearbeitung, Entwicklung des Transportwesens (In- und Ausland), Ausbildung im Transportwesen
II: Unterricht im Transportwesen (Lehrgänge), Sonderaufträge
III: Bau, Betrieb und Leitung der Transportwege und Verkehrsmittel, Kartenwesen
IV: Organisation des Transportwesens, Vertreter im Reichsverteidigungsausschuß
Am 19. August 1939 begann für die 5. Abteilung des Generalstabes des Heeres in Berlin die Mobilmachung. Von diesem Tag an lief eine Mobilmachungsübung des Hauptquartier des Oberkommandos des Heeres, in deren Rahmen durch die 5. Abteilung der Chef des Transportwesens und durch das Allgemeine Heeresamt / Inspektion der Eisenbahnpioniere der Befehlshaber der Eisenbahneinheiten aufgestellt wurden. Bis zum 26. August 1939 war die Arbeitsbereitschaft des Gesamtstabes hergestellt. Der neue Aufgabenbereich wurde nun wie folgt umschrieben:" Der Chef des Transportwesens verfügt im Auftrag des Oberkommandos der Wehrmacht über die Transportmittel für die Zwecke der Wehrmacht, der Kriegswirtschaft und der übrigen Wirtschaft. Er schlägt dem Chef des Generalstabes des Heeres die Ausnutzung der Transportmittel für die Zwecke des Heeres vor, bearbeitet nach den Weisungen des Chefs des Generalstabes des Heeres die Transporte des Heeres und ist ihm für ihre Durchführung verantwortlich." Außerdem wurde der Chef des Transportwesens dem Chef des Generalstabes des Heeres beim OKH direkt unterstellt. Außerdem wurde die bisherige Gruppe II (Unterricht und Ausbildung) aufgelöst und durch eine neue Gruppe II (Personalgruppe) ersetzt.
Im Januar 1940 folgte eine größere Umgliederung dieser Gliederung. Sie bestand darin, dass aus den bisherigen Gruppen mehrere Abteilungen gebildet wurden, die in sich eine größere Geschlossenheit und Selbständigkeit hatten. Der Chef des Stabes fiel weg und wurde durch die Chefgruppe ersetzt. Diese neue Gliederung blieb bis Kriegsende weitgehend unverändert.

Gliederung 1939

Gliederung 1945

 

Chef des Transportwesens im OKH:

Leiter T 7:

1919: Oberst Stefan von Velsen

1921: Oberstleutnant i.G. von Taysen

1924: Oberst i.G. Halm

Leiter T 1 IV:

1927: Major i.G. Wäger

1929: Oberst i.G. Fritz Kühne

1933: Oberstleutnant i.G. Eberhard Mackensen

1934: Oberst i.G. Hans Zorn

Chef des Transportwesens:

1937: General der Infanterie Rudolf Gercke

1945: Generalmajor Karl Theodor Koerner

1945: Generalmajor Mathias Peters