Der Chef des Transportwesens im Oberkommando des Heeres
Nach Ende des Ersten Weltkrieges blieb die Kriegsorganisation des deutschen
Generalstabes und mit ihr aus die des Transportwesens zunächst noch bestehen.
Erst im Februar 1919 wurden die in Berlin befindlichen Teile des
Stellvertretenden Generalstabes und des Generalstabes des Feldheeres wieder
unter der Vorkriegsbezeichnung "Großer Generalstab" zusammen gefaßt. Dazu
gehörte auch die Abteilung für kriegswirtschaftliche Transporte des
Feldeisenbahnchefs, die diesem erst als "Eisenbahnabteilung und
Kriegswirtschaftliche Abteilung", im März desselben Jahres dann wieder als
"Eisenbahnabteilung" eingegliedert wurde. Daneben bestand noch der Chef des
Feldeisenbahnwesens im Großen Hauptquartier in Kolberg bis August 1919. Mit
seiner Auflösung ging auch die Leitung der nicht im Kriegsbetrieb befindlichen
deutschen Bahnen an die Eisenbahnabteilung über, die sie bis zur endgültigen
Beseitigung dieses Sonderstatus inne hatte. Im Oktober 1919 wandelte man dann
infolge des Versailler Vertrages den Großen Generalstab in das
Reichswehrministerium um. Diesem unterstand die Eisenbahnabteilung bis zum
Februar 1920 direkt, dann wurde sie dem Allgemeinen Truppenamt zugeteilt. Die
Die Schifffahrtsabteilung des Feldeisenbahnchefs war dagegen schon im November
1919 dem Reichswehrministeriums angegliedert worden. Im Herbst 1920erfolgte die
Umbenennung der Eisenbahnabteilung in "7. (Transport-) Abteilung des
Truppenamtes (T 7)", die bis in das Jahr 1926 bestehen blieb. Die Zuständigkeit
der Abteilung erstreckte sich auf die Eisenbahnen, Wasserstraßen und
Landstraßen. Doch 1926 wurde von den Alliierten die Auflösung der Abteilung T 7
befohlen. Sie wurde anschließend als getarnte Gruppe der Abteilung T 1
(Operation) geführt (T 1 IV). 1934 besaß die Gruppe T 1 IV vier Untergruppen:
I: Ausnutzung der Eisenbahnen, Landstraßen, Schifffahrt, Autobahnen und
Lastkraftwagenverbände für Transporte; Entwicklung des Transportwesens;
Transportbearbeitung; Ausbildung im Transportwesen; Fremdes Transportwesen;
Abwehr
II: Autobahnen, Land- und Wasserstraßen; Kraftwagentransportverbände; Transport
auf Wasserstraßen
III: Eisenbahn-Bau und -Betrieb; Sperren; Wiederherstellen; Kartenwesen
IV: Organisation des Heerestransportwesens; Mobilmachungsvorbereitungen
Im Jahr 1935 kam es nach der Wiedereinführung der Bezeichnung "Generalstab des
Heeres" auch zur Umbenennung der Transportabteilung in "5. Abteilung des
Generalstabes des Heeres". Die Abteilung hatte die Verantwortung für die
Bearbeitung des Transportwesens der Wehrmacht, d.h. der Bewegungen aller
Teilstreitkräfte auf den Schienen, auf den Straßen und auf den Binnengewässern.
Nicht zu den Aufgaben gehörten Transporte über See, die der Kriegsmarine
unterstanden. Die zweite Aufgabe war die Wahrung der Belange der Wehrmacht bei
der Bearbeitung der Ausnutzung von Bauten, Anlagen usw der drei genannten
Verkehrsmittel für Zwecke der Landesverteidigung, und zwar gegenüber der
Deutschen Reichsbahngesellschaft, gegenüber dem Reichs- und Preußischen
Verkehrsministerium sowie gegenüber dem Generalinspekteur für das deutsche
Straßenwesen.
Am 30. Oktober 1935 wurde außerdem angeordnet, dass die 5. Abteilung des
Generalstabes des Heeres bei reinen Transport-Angelegenheiten die Bezeichnung
"Der Chef des Transportwesens" führen durfte. Ab August 1936 kam es zu
einigen Änderungen in der Zusammensetzung und Zuständigkeit der einzelnen Teile
der Transportabteilung:
I: Transportbearbeitung, Entwicklung des Transportwesens (In- und Ausland),
Ausbildung im Transportwesen
II: Unterricht im Transportwesen (Lehrgänge), Sonderaufträge
III: Bau, Betrieb und Leitung der Transportwege und Verkehrsmittel, Kartenwesen
IV: Organisation des Transportwesens, Vertreter im Reichsverteidigungsausschuß
Am 19. August 1939 begann für die 5. Abteilung des Generalstabes des Heeres in
Berlin die Mobilmachung. Von diesem Tag an lief eine Mobilmachungsübung des
Hauptquartier des Oberkommandos des Heeres, in deren Rahmen durch die 5.
Abteilung der Chef des Transportwesens und durch das Allgemeine Heeresamt
/ Inspektion der Eisenbahnpioniere der Befehlshaber der Eisenbahneinheiten
aufgestellt wurden. Bis zum 26. August 1939 war die Arbeitsbereitschaft des
Gesamtstabes hergestellt. Der neue Aufgabenbereich wurde nun wie folgt
umschrieben:" Der Chef des Transportwesens verfügt im Auftrag des Oberkommandos
der Wehrmacht über die Transportmittel für die Zwecke der Wehrmacht, der
Kriegswirtschaft und der übrigen Wirtschaft. Er schlägt dem Chef des
Generalstabes des Heeres die Ausnutzung der Transportmittel für die Zwecke des
Heeres vor, bearbeitet nach den Weisungen des Chefs des Generalstabes des Heeres
die Transporte des Heeres und ist ihm für ihre Durchführung verantwortlich."
Außerdem wurde der Chef des Transportwesens dem Chef des Generalstabes des
Heeres beim OKH direkt unterstellt. Außerdem wurde die
bisherige Gruppe II (Unterricht und Ausbildung) aufgelöst und durch eine neue
Gruppe II (Personalgruppe) ersetzt.
Im Januar 1940 folgte eine größere Umgliederung dieser Gliederung. Sie
bestand darin, dass aus den bisherigen Gruppen mehrere Abteilungen gebildet
wurden, die in sich eine größere Geschlossenheit und Selbständigkeit hatten. Der
Chef des Stabes fiel weg und wurde durch die Chefgruppe ersetzt. Diese neue
Gliederung blieb bis Kriegsende weitgehend unverändert.
Chef des Transportwesens im OKH:
Leiter T 7:
1919: Oberst Stefan von Velsen
1921: Oberstleutnant i.G. von Taysen
1924: Oberst i.G. Halm
Leiter T 1 IV:
1927: Major i.G. Wäger
1929: Oberst i.G. Fritz Kühne
1933: Oberstleutnant i.G. Eberhard Mackensen
1934: Oberst i.G. Hans Zorn
Chef des Transportwesens:
1937: General der Infanterie Rudolf Gercke
1945: Generalmajor Karl Theodor Koerner
1945: Generalmajor Mathias Peters