Standort Mohrungen

 

Die Stadt Mohrungen heißt heute Morąg und liegt im Nordosten Polens. Bis 1945 war Mohrungen Kreisstadt des Landkreises Mohrungen im Regierungsbezirk Königsberg der Provinz Ostpreußen. Nachdem die Rote Armee gegen Ende des Zweiten Weltkriegs im Januar 1945 in der Offensive gegen Ostpreußen rasch vorrückte, begann am 22. Januar 1945 die Evakuierung des Kreises Mohrungen. Wenige Tage später nahm die Rote Armee Mohrungen ein. Nach dem Ende der Kriegshandlungen zerstörten Brände 1945 die Stadt zu 45 Prozent. Vom mehrfach erneuerten Rathaus blieben nur die Außenmauern übrig. Die Rote Armee unterstellte die Stadt im März 1945 zusammen mit der südlichen Hälfte Ostpreußens als „Okręg mazurski“ der Verwaltung der Volksrepublik Polen. Diese führte für Mohrungen die Ortsbezeichnung Morąg ein, vertrieb die noch verbliebenen oder von der Flucht zurückgekehrten Einwohner und besiedelte den Ort mit Polen.

 

Fronttruppenteile

Standort-Kompanie Mohrungen

Landesschützen-Bataillon XI/I

Landesschützen-Bataillon 224

I./Infanterie-Regiment 3

I./Artillerie-Regiment 21

 

Ersatztruppenteile

Infanterie-Ersatz-Bataillon 3

Grenadier-Ersatz-Bataillon 3

Reserve-Infanterie-Bataillon 3

Artillerie-Ersatz-Abteilung 37

Artillerie-Ersatz-Abteilung I./169

Fahr-Ersatz-Abteilung 21

Landesschützen-Ersatz-Bataillon 1

Sanitäts-Staffel

Ausbildungs-Leiter Mohrungen

Heeresfachschule (V.W.)

Heeresfachschule (V.)

 

Kommandobehörden / Dienststellen

Wehrbezirks-Kommando (WK I, Wehrersatzbezirk Elbing. Zuständig für die Wehrmeldebezirke (Wehrmeldeämter) Mohrungen und Osterode.) (bis August 1941)

Wehrmeldeamt (WK I, Wehrbezirk Mohrungen. Zuständig für den Landkreis Mohrungen) (bis August 1941)

Heeres-Standort-Verwaltung

Heeres-Verpflegungs-Amt

 

Einrichtungen

Feste Brieftaubenstelle


 

Literatur und Quellen:

Georg Tessin: Verbände und Truppen der deutschen Wehrmacht und Waffen-SS im Zweiten Weltkrieg 1939-1945 / Standortverzeichnis. Gegliedert nach Wehrkreisen bzw. außerdeutschen besetzten Ländern. Wehrkreise I-VI.: BD 16/1

Reichsgesetzblatt 1941 Teil I, Seiten 397ff.