Erinnerungsabzeichen an (Heeres-) Kopfbedeckungen

 

 

 

Für bestimmte Einheiten wurde, aus Gründen der Tradition, von 1933-1945 Mützenabzeichen (jedoch nicht für Stahlhelme) geschaffen. Die Abzeichen stellen eine verkleinerte Form des Traditionsabzeichens aus der kaiserlichen oder vorkaiserlichen Zeit dar. In der deutschen Wehrmacht existierten drei offizielle Traditionsabzeichen. Sie werden zwischen Hoheitsabzeichen und Kokarde befestigt.

 

 

 

1. Totenkopf

Der Totenkopf mit gekreuzten Oberschenkelknochen, unmittelbar hinter dem Schädel, wurde ursprünglich von den 1. und 2. Preußischen Leibhusaren getragen. Die Tradition des 1.Leibhusaren-Regiments führte die 1. Schwadron des Reiter-Regiments 5 ab 1921 fort. Ab 1933 wurde der Totenkopf vom Regimentsstab und der 1., 5. und 11. Schwadron des Kavallerie-Regiments 5 getragen. Das Symbol der beiden Leibhusaren-Regimenter wurde 1921 von der 2. Schwadron des Reiter-Regiment 5 getragen. Ab 1933 trugen Regimentsstab, 1. Abteilung, 2. und 4. Schwadron des Kavallerie-Regiments 5 dieses Emblem.

 

Achtung! Dieses Traditionsabzeichen wurde an der Kopfbedeckung getragen. Es hat nichts mit dem Abzeichen der Panzertruppe oder mit dem Abzeichen des KZ-Personals zu tun!

 

 

 

2. Totenkopf

Der Totenkopf mit zwei gekreuzten Knochen unter dem Schädel wurde, von folgenden Truppenteilen getragen:

a) Das Abzeichen durften die Angehörigen der 1. und 4. Kompanie des Infanterie-Regiments 17, in Erinnerung an das

  Braunschweigische Infanterie-Regiment Nr. 92,  getragen werden.

  Ab dem 25. Februar 1938 durfte auch der Stab, das I. und II. Bataillon des Infanterie-Regiments 17 tragen.

b) Das Abzeichen durfte ebenfalls von der 4. Schwadron des Reiter-Regiments 13, in Erinnerung an das

  Braunschweigische Husaren-Regiment Nr. 17, getragen werden. Ab dem 25. Februar 1938 durfte auch die II.

  Abteilung des Regiments. 

 

 

 

3. Schwedter Adler

Diese Abzeichen stammt ursprünglich vom 1.Brandenburgischen Dragoner-Regiment Nr. 2 (auch "Schwedter Dragoner" genannt.). Das Abzeichen wurde ab 1921 vom Regimentsstab und der 2. Schwadron des Reiter-Regiments 6 getragen. Ab 1926 durfte es auch die 4. Schwadron tragen. Ab dem 12. Oktober 1937 durften auch Angehörigen des Kradschützen-Bataillons 3 das Abzeichen tragen. 

 

 

 

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