Ehrenblatt des Deutschen Heeres

Ehrenblatt-Spange des Deutschen Heeres

 

 

 

 

Stiftungsdatum:

27. April 1940 (Nennung im Wehrmachtsbericht)

Sommer 1941 (Schaffung des Ehrenblatts des Deutschen Heeres)

22. Juli 1941 (Erstmalige Veröffentlichung des Ehrenblatts)

30. Januar 1944 (Stiftung der Ehrenblatt-Spange)

 

 

Stifter:

Generaloberst von Brauchitsch (Oberbefehlshaber des Heeres)

Stiftungsverordnung:

Stiftungsverordnung vom 30. Januar 1944:

 

"Verordnung über die Einführung der 'Ehrenblattspange des Heeres'.

 

Die im Ehrenblatt des deutschen Heeres genannten Soldaten erhalten zur äußerlichen Kenntlichmachung die 'Ehrenblatt-Spange'.

 

Dieses Abzeichen besteht aus einem Hakenkreuz im Eichenkranz in goldener Ausführung. Es wird auf dem Band des Eisernen Kreuzes von 1939 getragen.

 

Durchführungsbestimmungen erläßt der Chef des Heerespersonalamtes in meinem Auftrage.

 

     Führer-Hauptquartier, den 30. Januar 1944.

 

Der Führer

Adolf Hitler"

 

Verfügung des Oberbefehlshabers des Heeres (von Brauchitsch) vom 27. April 1940:

 

"Namensnennung im Wehrmachtbericht

 

In Zukunft sollen im Zusammenhang mit Kampfhandlungen die Namen von Soldaten genannt werden, die sich im Kampfe in außergewöhnlicher Weise hervorgetan haben. Darin ist eine ganz besondere Auszeichnung zu erblicken. Es kommen daher auch nur Taten in Betracht, die sich so aus den übrigen herausheben, daß ihre öffentliche Erwähnung vor dem Deutschen Volk gerechtfertigt ist.

   Ausgabe der kommandierenden Generäle ist es, zu beurteilen, ob die Tat diesen hohen Forderungen entspricht. In ruhigen Zeiten wird dabei mit anderem Maßstab gemessen werden müssen als in Zeiten entscheidender Kampfhandlungen.

   Als Anhalt gilt bis auf weitere:

I. Vor Eintritt größerer Kampfhandlungen

   1. Führer von Stoß- und Spähtrupps, die zweimal unter Feindeinwirkung entweder eine 

      beträchtliche Anzahl von Gefangenen oder Waffen eingebracht haben oder unter besonders

      schwierigen Verhältnissen wichtige, der Führung besonders wertvolle Feindunterlagen 

      ermittelt oder erbeutet haben oder die ein den Feind besonders schwer schädigendes Unter-

      nehmen durchgeführt haben.

   2. Kampfhandlungen Einzelner, die in ganz besonderem Maße sich über jede durchschnittliche

      Leistung erheben.

II. Bei Eintritt größerer Kampfhandlungen

   1. Truppenführer aller Grade, die durch persönlichen Einsatz unter schwierigen Verhältnissen die

      Kampfhandlung in einer für die Führung besonders wertvollen Weise entscheidend beeinfluß

      haben.

   3. Kampfhandlungen Einzelner, die in ganz besonderem Maße sich über jede durchschnittliche 

     Leistung erheben und die in ihrer Auswirkung für die Führung von besonderem Wert sind.

   Die Namensnennung kann erfolgen:

   a) Im Wehrmachtbericht des Tages:

      Wenn der Name gleichzeitig mit der betreffenden Kampfhandlung in den Tagesmeldungen 

      gemeldet werden kann. Das wird nur möglich sein, wenn die Tat oder ihre Auswirkung sofort

      einwandfrei feststeht.

   b) In einem Rückblick des Wehrmachtberichts über abgeschlossene Kampfhandlungen.

         In allen anderen Fällen, wenn die Tat oder ihre Auswirkung erst später bekannt wird. Sie ist

      dann außerhalb der Tagesmeldung nachträglich besonders zu melden.

      Besondere Umstände, unter denen die Tat vollbracht wurde, und ihre taktische und operative

      Bedeutung sind bei den Generalkommandos kurz schriftlich festzulegen und zu den Akten zu

      legen.

      Die letzte Entscheidung über die Namensnennung behalte ich mir vor.

      Die Verfügung hat keine Rückwirkende Kraft.

                            von Brauchitsch."1

 

In dem im Sommer 1941 geschaffenen und am 22. Juli 1941 erstmals veröffentlichten Ehrenblatt des Deutschen Heeres konnten Angehörige des Heeres und der Waffen-SS namentlich, mit Dienstgrad und unverschlüsseltem Truppenteil genannt werden. Dieses Ehrenblatt wird als Anlage zum Teil C des Heeres-Verordnungsblatt veröffentlicht.2

 

Am 30. Januar 1944 wurde auf Verordnung "des Führers, Adolf Hitler", die Ehrenblatt-Spange eingeführt.3

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Verleihungsbestimmungen:

Im Ehrenblatt des Deutschen Heeres werden Soldaten genannt, die "sich im Kampfe in außergewöhnlicher Weise hervorgetan haben." (Sie Verfügung des O. b. H. vom 27. 4. 1940)

Mit der Ehrenblatt-Spange des Heeres wurden Soldaten beliehen, die schon im Ehrenblatt des Deutschen Heeres genannt wurden oder die Bedingungen zur Nennung im Ehrenblatt des Deutschen Heeres erfüllt hatten. Sie mussten ebenfalls mindestens im Besitz des Eisernen Kreuzes 1. Klasse oder der Wiederholungsspange 1939 zum Eisernen Kreuz 1914 sein. Bei Unteroffizieren und Mannschaften wurde der beliehene Soldat gleichzeitig zum nächst höheren Dienstgrad befördert.

Soldaten die im Wehrmachtsbericht genannt wurden oder eine Anerkennungsurkunde "des Führers" bzw. des früheren Oberbefehlshabers des Heeres erhalten hatten, die jedoch nicht im Ehrenblatt des Deutschen Heeres genannt wurden, hatten keine Ansprüche auf die Ehrenblatt-Spange des Deutschen Heeres.

 

 

 

 

 

 

 

 

Verleihungsbefugnis:

 

Trageweise:

Die Ehrenblatt-Spange des Deutschen Heeres wurde nur im Knopfloch von Bluse oder Rock getragen, nicht jedoch an der kleinen oder großen Ordensschnalle. Das Gleichzeitige tragen des Bandes des Eisernen Kreuzes 2. Klasse von 1914 mit Wiederholungsspange 1939 und des Bandes des Eisernen Kreuzes 2. Klasse von 1939 mit Ehrentafel-Spange war nicht zulässig.

 

 

Abmessungen:

24,5 x 25,5 mm4

Material:

Hohlgestanzter Eichenlaubkranz aus Blech mit aufgelötetem massivem Hakenkreuz

Entwurf:

 

Verleihungs-Daten:

4556 (Heer und Waffen-SS)5

4.107 (Heer)4

165 (Waffen-SS)4

Im Wehrmachtsbericht genannt:

832 Angehörige des Heeres

47 Angehörige der Waffen-SS

1631 insgesammt

 

 

 

 

 

Weitere Informationen:

Die letzten bekannten Veröffentlichungen des Ehrenblatts des Deutschen Heeres waren am 7. Januar und am 15. Februar 1945.3

 

 

 

 

 

  1 "Auszeichnungen des Deutschen Reiches 1936-1945" von Kurt-G. Klietmann - S. 214

  2 "Auszeichnungen des Deutschen Reiches 1936-1945" von Kurt-G. Klietmann - S. 51 und 52

  3 "Auszeichnungen des Deutschen Reiches 1936-1945" von Kurt-G. Klietmann - S. 52

  4 "Deutsche Kriegsauszeichnungen 1939-1945   Heer - Waffen-SS - Polizei" von Rolf Michaelis - S. 36

  5 "Wehrgesetz und Wehrdienst" von Rudolf Absolon - S. 263