Kriegsabzeichen für die Marineartillerie

 

 

 

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Stiftungsdatum:

24. Juni 1941

Stifter:

Großadmiral Dr. h. c. Raeder (Oberbefehlshaber der Kriegsmarine)

Stiftungsverordnung:

Stiftungserlass vom 24. Juni 1941:

 

"1. In Anerkennung ihres verantwortungsvollen und erfolgreichen Kampfes in der Luftabwehr ordne

   ich die Einführung eines Kriegsabzeichens für die Marineartillerie an.

2. Das Abzeichen kann an Kampfeinheiten und an einzelne Soldaten aller Dienstgrade (einschließlich

   der Gefallenen und Verstorbenen) verliehen werden; die Verleihung erfolgt durch die

   Kommandierenden Admirale und den Admiral Südost.

3. Das Abzeichen wird zur Uniform wie das U-Boots-Kriegsabzeichen getragen."2

 

 

 

 

 

 

Verleihungsbestimmungen:

Verleihungsbedingungen des Allgemeinen Marine-Amts im Oberkommando der Kriegsmarine vom 28.1.1942:

"I. Allgemeine Bedingungen:
     Würdigkeit, gute Führung.
II. Besondere Bedingungen:
   1. Voraussetzung für die Verleihung ist das Erreichen von 8 Punkten nach folgendem System:
      Kampfhandlung: Punktbewertung
         a)  Abschuß  eines  Feindflugzeuges  durcheine schwere, mittlere oder leichte Flakbatterie...     2
         b) Beteiligung am Abschuß bei Mitwirkung mehrerer Batterien ...                                                 l
         c)  Der  Truppenluftschutz  mittlerer  und schwerer Küstenbatterien oder sonstiger abgesetzter

            Schutzobjekte wird der leichten Flakbatterie gleichgestellt.
         d) Erfolgreiches Arbeiten einer Flakscheinwerferbatterie  150 cm  oder  eines  Flakschein-

            werferzuges 60 cm, welches die Voraussetzungen für eine erfolgreiche Bekämpfung durch

            Flakbatterien oder Nachtjäger geschaffen hat                                                                        1/2
         e) Erfolgreiches Arbeiten von Funkmeßgeräten, welches auf Grund gelieferten Zielortung den

            Abschuß eines Feindflugzeuges durch Flakartillerie im Planfeuer oder durch Jäger

            ermöglichte, sofern das Gerät nicht einer schweren Flakbatterie fest zugeteilt ist und gem.

            Ziffer a) mit dieser erfaßt wird...
         f) Erfolgreiches Arbeiten der Gefechtsstäbe von  Flakgruppen- bzw.  Untergruppenkommandos,

            welches den Abschuß eines Gegners durch Planfeuer ermöglichte ...                                         2
   2. Für die Zuerkennung von Punkten gemäß Ziffer l kommen Offiziere, Unteroffiziere und

     Mannschaften der betr. Einheit in Frage, die an. der Flugzeugbekämpfung unmittelbar beteiligt

     gewesen sind.
   3. Bei den Einheiten sind Listen über die Beteiligung Jedes einzelnen Angehörigen an den

      Kampfhandlungen mit eingetragener Punktbewertung zu führen ...
   4. Für die Verleihung des Kriegsabzeichens können sämtliche seit Kriegsbeginn durchgebracht

      werden.
III.  Ferner kann das Abzeichen unabhängig von den vorstehenden Bedingungen verheben werden:
   1. für außergewöhnliche Leistungen im Kampf,
   2. für Verdienste in der Truppenführung für Offiziere in Stellungen vom Abteilungskommandeur

      aufwärts, sofern hierfür keine anderweitigen  Auszeichnungen vergeben werden.
   3. Verstorbenen, welche die vorstehenden Bedingungen erfüllt oder annähernd erfüllt haben, wenn

      ihr Tod die Folge einer Verwundung, eines Unglücksfalls oder einer Erkrankung ist, welche sie

      während ihres Einsatzes erlitten bzw. sich zugezogen haben.
IV. Wegen der Verleihung des Kriegsabzeichens für besondere Leistungen im Kampf gegen Erd- und

    Seeziele wird der Oberbefehlshaber gegebenenfalls später entscheiden.
V.  Die Kommandierenden Admirale und der Admiral der Marinegruppe Süd werden ermächtigt, die 

   Verleihungsberechtigung auf die Marine- bzw. Küstenbefehlshaber zu übertragen."3

 

Bekanntgabe des Oberkommandos der Kriegsmarine vom 27. Oktober 1942 bzw. Ostseestations-

tagesbefehl vom 1. Dezember 1942:

 

"Die Verleihung des Kriegsabzeichens für die Marineartillerie an die in den Erkämpfen in Polen eingesetzt gewesenen Soldaten der Marinestoßtruppkompanien wird genehmigt."3

 

Ab dem 25. Januar 1943 durfte das Kriegsabzeichen für die Marineartillerie auch für besondere Leistungen im Kampf gegen Erd- und Seeziele verliehen werden. (z.B. Vernichtung feindlicher Panzer oder Versenkung feindlicher Schiffe)

 

Laut Ostseestationstagesbefehl vom 27. Februar 1943 konnte das Abzeichen auch an Soldaten verliehen werden die bei der Besetzung Norwegens oder später außergewöhnliche Leistungen gezeigt hatten.

 

Bekanntgabe vom 15. September 1943:

 

"Das Abzeichen ist ferner den Flakwehrmännern, Marinehelfern und Marinehelferinnen zuzuerkennen, soweit sie eine bestimmte Punktzahl erreicht haben."4

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Verleihungsbefugnis:

Kommandierende Admirale und Admiral Südost (Siehe Punkt 2 der Stiftungsverfügung vom 28. 1. 1942)

Trageweise:

Das Kriegsabzeichen für die Marineartillerie wurde auf der linken Brustseite in und außer Dienst getragen. (Siehe Punkt 3 der Stiftungsverfügung vom 28. Januar 1942)

 

Abmessungen:

ca. 41 x 53 mm

Material:

 

Entwurf:

Der künstlerische Entwurf stammt von Bildhauer Otto Placzek aus Berlin.4

Verleihungs-Daten:

6400

Weitere Informationen:

 

 

  1 "Deutsche Uniformen 1939-1945" von Jean de Lagarde - S. 84

  2 "Auszeichnungen des Deutschen Reiches 1936-1945" von Kurt-G. Klietmann - S. 139 und 140

  3 "Auszeichnungen des Deutschen Reiches 1936-1945" von Kurt-G. Klietmann - S. 140

  4 "Auszeichnungen des Deutschen Reiches 1936-1945" von Kurt-G. Klietmann - S. 141