Marine-Frontspange

 

 

 

 

Nachkriegsproduktion der Marine-Frontspange

 

Stiftungsdatum:

19. November 1944

Stifter:

Großadmiral Dönitz (Oberbefehlshaber der Kriegsmarine)

Stiftungsverordnung:

Stiftungsverordnung vom 19. November 1944:

 

"In Anerkennung der Bewährung in langem hartem Fronteinsatz stifte ich für die Kriegsabzeichen der Kriegsmarine - ausgenommen das U-Boots-Kriegsabzeichen - die Marine-Frontspange in Bronze.

   Voraussetzung für die Verleihung ist allgemeine Würdigkeit und die fünffache Erfüllung der Verleihungsbedingungen für die Kriegsabzeichen der Kriegsmarine.

   . . .

   Die Spange wird unmittelbar über der Ordensschnalle getragen."1

 

Nordseetagesbefehl vom 16. Januar 1945:

 

Der Befehl besagte, dass "... der Führer die Genehmigung zur Verleihung der Marine-Frontspange auch für die Einsätze erteilt hat, für die das Abzeichen für Blockadebrecher gestiftet worden ist."1

 

Bekanntgabe im Ostseetagesbefehl vom 21. März 1945:

 

"Marinefrontspange noch nicht vorrätig. Sobald Liefertermin feststeht, erfolgt Veröffentlichung im O. T. B. (Ostseetagesbefehl). Von Anforderungen ist daher vorläufig abzusehen."1

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Verleihungsbestimmungen:

 

Verleihungsbefugnis:

 

Trageweise:

Die Marine-Frontspange wurde auf der linken Brustseite 1 cm über der Ordensschnalle in und außer Dienst getragen. 

Abmessungen:

 

Material:

 

Entwurf:

 

Verleihungs-Daten:

Vor Kriegsende keine, nach Kriegsende wurden mit Bordmitteln hergestellte Marine-Frontspangen verliehen.

Weitere Informationen:

Vor der Kapitulation wurde keine Marine-Frontspange verliehen. Nach der Kapitulation, z.B. am 15. Mai 1945, wurde die Marine-Frontspange von Vizeadmiral Kreisch mit einer provisorischen Verleihungsurkunde verliehen.

 

 

  1 "Auszeichnungen des Deutschen Reiches 1936-1945" von Kurt-G. Klietmann - S. 144