Marine-Frontspange
Nachkriegsproduktion der Marine-Frontspange
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Stiftungsdatum: |
19. November 1944 |
Stifter: |
Großadmiral Dönitz (Oberbefehlshaber der Kriegsmarine) |
Stiftungsverordnung: |
Stiftungsverordnung vom 19. November 1944:
"In Anerkennung der Bewährung in langem hartem Fronteinsatz stifte ich für die Kriegsabzeichen der Kriegsmarine - ausgenommen das U-Boots-Kriegsabzeichen - die Marine-Frontspange in Bronze. Voraussetzung für die Verleihung ist allgemeine Würdigkeit und die fünffache Erfüllung der Verleihungsbedingungen für die Kriegsabzeichen der Kriegsmarine. . . . Die Spange wird unmittelbar über der Ordensschnalle getragen."1
Nordseetagesbefehl vom 16. Januar 1945:
Der Befehl besagte, dass "... der Führer die Genehmigung zur Verleihung der Marine-Frontspange auch für die Einsätze erteilt hat, für die das Abzeichen für Blockadebrecher gestiftet worden ist."1
Bekanntgabe im Ostseetagesbefehl vom 21. März 1945:
"Marinefrontspange noch nicht vorrätig. Sobald Liefertermin feststeht, erfolgt Veröffentlichung im O. T. B. (Ostseetagesbefehl). Von Anforderungen ist daher vorläufig abzusehen."1 |
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Verleihungsbestimmungen: |
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Verleihungsbefugnis: |
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Trageweise: |
Die Marine-Frontspange wurde auf der linken Brustseite 1 cm über der Ordensschnalle in und außer Dienst getragen. |
Abmessungen: |
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Material: |
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Entwurf: |
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Verleihungs-Daten: |
Vor Kriegsende keine, nach Kriegsende wurden mit Bordmitteln hergestellte Marine-Frontspangen verliehen. |
Weitere Informationen: |
Vor der Kapitulation wurde keine Marine-Frontspange verliehen. Nach der Kapitulation, z.B. am 15. Mai 1945, wurde die Marine-Frontspange von Vizeadmiral Kreisch mit einer provisorischen Verleihungsurkunde verliehen. |
1 "Auszeichnungen des Deutschen Reiches 1936-1945" von Kurt-G. Klietmann - S. 144