Ärmelband "Kreta"

 

 

 

 

Stiftungsdatum:

 

(vermutl.) 16. Oktober 19411

Bekanntgabe 16. Oktober 1942 (Heer) / 14. August 1942 (Kriegsmarine) / 29. September 29 (Luftwaffe)

Stifter:

"Der Führer, Adolf Hitler"

Stiftungsverordnung:

Bekanntgabe der Stiftung im Marine-Verordnungsblatt vom 1. September 1942:

 

"Der Führer hat die Schaffung eines Ärmelbandes 'Kreta' als Kampfabzeichen genehmigt. Hierzu ergehen folgende Anordnungen:

1. Form: Weißes Ärmelband mit goldener Einfassung und Aufschrift: 'Kreta'

2. Tageweise: Das Ärmelband wird am linken Unterärmel (um es - zum Unterschied von den am 

   rechten Unterärmel getragenen Traditions- usw. Bändern (also Ärmelstreifen) - als persönliche

   Auszeichnung herauszuheben) getragen, und zwar an folgenden Bekleidungsstücken der Tropen-,

   blauen und feldgrauen Marineuniform;

   a) an der braunen Feldbluse etwa 15 cm,

   b) am blauen Jackett für Offiziere etwa 4 cm - für Portepeeunteroffiziere etwa 8 cm,

   c) am blauen Hemd etwa 15 cm,

   d) am blauen Überzieher etwa 8 cm,

   e) am blauen Mantel etwa 8 cm,

   f) am feldgrauen Mantel etwa 8 cm,

   g) an der feldgrauen Feldbluse etwa 15 cm oberhalb des unteren Ärmelrandes.

3. Verleihung: Das Band wird als Kampfabzeichen verliehen und darüber eine Besitzurkunde ausge-

   stellt. Die Verleihung erfolgt nur an solche Angehörige von Marineeinheiten, welche an den 

   Kampfhandlungen um Kreta unmittelbar teilgenommen haben. Das sind:

   a) Marineangehörige, welche mit der ersten Transportstaffel am Seegefecht bei Sparta am

      21. 5. 1941 oder mit der zweiten Transportstaffel am Seegefecht bei Milos am 22.5.1941 

      teilgenommen haben.

   b) Alle diejenigen Marineangehörigen, welche bis zum 27.5.1941 auf dem Luft- oder Seewege nach

      Kreta gelangten.

   c) Die Marineangehörigen, welche an dem ersten Panzertransport vom Festland nach Kreta am

      26. bis 27.5.1941 teilgenommen haben.

   Die Verleihung ist in die Personalpapiere einzutragen . . .

4. Verleihungsbefugnis: Das Ärmelband wird für alle beteiligten Marineeinheiten durch den

   'Admiral Ägäis' im Namen des Oberbefehlshabers der Kriegsmarine verliehen . . ."2

 

Bekanntgabe der Stiftung in den allgemeinen Heeresmitteilungen vom 21. Oktober 1942:

 

"Der Führer hat die Schaffung des 'Ärmelbandes Kreta' als Kampfabzeichen genehmigt.

1. Das 'Ärmelband Kreta' besteht aus einem weißen Ärmelband mit goldener Einfassung und 

   Aufschrift 'Kreta'. Das Abzeichen wird am linken Unterärmel der Uniform (auch zum Mantel)

   getragen.

2. Das 'Ärmelband Kreta' kann an Wehrmachtangehörige verliehen werden, die auf der Erde, in der

   Luft oder zur See an den Kampfhandlungen um Kreta unmittelbar teilgenommen haben.

3. Von den Angehörigen des Heeres kommen für die Verleihung in Betracht:

   a) Soldaten, die bis einschließlich 27.5.1941 auf der Insel abgesprungen oder gelandet sind.

      Hierzu gehören:

      Angehörige der 5. und 6. Gebirgsdivision,

      Angehörige des II./Pz.Rgt.31,

      Angehörige des Krd.Schtz.Batl.55 (Siehe Besitzzeugnis unten)

      Angehörige des Fla.M.G.Batl.609

   b) Soldaten, die mit der leichten Schiffsstaffel am 19.5. 1941 in See gegangen sind und am 

      Seegefecht bei der Insel teilgenommen haben.

4. Das 'Ärmelband Kreta' verleiht für alle Angehörigen des Heeres der Oberbefehlshaber der 12.

   Armee."3

 

Angehörigen der Luftwaffe konnten beliehen werden, wenn sie

- als Besatzungen der Kampfgeschwader z.b.V., die zum Absetzen von Fallschirmjägern oder zum Landen

   auf der Insel oder

- als Flugzeugbesatzungen der bis einschließlich 27. Mai 1941 mit Kampfaufträgen über der Insel oder im

   Seegebiet um die Insel eingesetzten Aufklärungs-, Jagd-, Kampfflieger-, Stuka- und Zerstörerverbände eingesetzt waren.

 

Schlacht- und Gefechtsbezeichnungen (Allgemeine Heeresmitteilungen Nr. 546 Ausgabe 15):

 

"a) Kämpfe bei Malemes, Chania und Sudabucht vom 20. Mai bis 27. Mai 1941,

b) Kämpfe bei Rhetimnon vom 20. Mai bis 30. Mai 1941,

c) Kämpfe an der Sudabucht und Vorstoß über Rhetimnon nach Iraklion vom 27. Mai bis 30. Mai

   1941."4

Die Teilnahme an einer der Schlachten reichte noch nicht für die Verleihung des Ärmelbands. Der betreffende Soldat musst vor bis einschließlich 27. Mai 1941 auf der Insel gelandet sein.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Verleihungsbestimmungen:

Verleihungsbestimmungen für Soldaten des Heeres:

Siehe Allgemeine Heeresmitteilungen vom 21. Oktober 1942 - Punkt 2. und 3.

 

- Landung auf Kreta bis einschließlich 27.5.1941.

- Teilnahme an Kampfhandlungen um und auf Kreta.

- Teilnahme an Seegefechten (für Soldaten der leichten Schiffsstaffel, die am 19.5.1941 in See gegangen

   sind.)

 

Verleihungsbestimmungen für Soldaten der Marine:

Siehe Marine-Verordnungsblatt vom 1. September 1941 - Punkt 3.

 

- Teilnahme an Kampfhandlungen um Kreta.

- Angehörige der ersten Transportstaffel: Teilnahme am Seegefecht bei Sparta am 21.5.1941

- Angehörige der zweiten Transportstaffel: Teilnahme am Seegefecht bei Milos am 22.5.1941

- Marineangehörige, die bis zum 27.5.1941 auf dem Luft- oder Seeweg nach Kreta gelangten.

- Marineangehörige, die am ersten Panzertransport vom Festland nach Kreta am 26. bis 27.5.1941 

   teilgenommen haben.

 

Verleihungsbestimmungen für Soldaten der Luftwaffe:

 

- Besatzungen der Kampfgeschwader z.b.V., die zum Absetzen von Fallschirmjägern oder zum Landen

   auf der Insel eingesetzt waren.

- Besatzungen der bis einschließlich 27. Mai 1941 mit Kampfaufträgen über der Insel oder im Seegebiet um

   die Insel eingesetzten Aufklärungs-, Jagd-, Kampfflieger-, Stuka- und Zerstörerverbände.

 

 

Endtermin für die Verleihung des Ärmelbandes 'Kreta' war der 31. Oktober 1944.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Verleihungsbefugnis:

Das Ärmelband wurde vom Oberbefehlshaber des 12. Armee, Generalfeldmarschall List, im Namen des Führers verliehen.

Trageweise:

 

Linker Unterarm (ca. 8 bis 15 cm oberhalb des unteren Ärmelrandes) - Genaueres Siehe Marine-Verordnungsblatt vom 1. September 1942 unter 2.

Abmessungen:

450 x 34 mm1

Material:

Baumwolle1

Entwurf:

 

Verleihungs-Daten:

10.000 (Heer)1

Weitere Informationen:

An der Operation "Merkur" (Besetzung Kretas) u.a. waren folgende Einheiten beteiligt:

- Teile des VIII. Fliegerkorps

- Teile des IX. Fliegerkorps

- 7. Fliegerdivision

- 5. Gebirgsdivision

 

Aufgrund der Verzögerung, der Beschaffung, der Ärmelbänder, wurde im Ostseestationstagesbefehl vom 26. Oktober 1942 bekannt gegeben: "Da das Muster für das Ärmelband 'Kreta' noch nicht festgelegt ist, wird sich die Verleihung verzögern." Im Ostseestationstagesbefehl vom 27. Februar 1943 heißt es: "Wie der R.d.L. u. Ob.d.L. (Reichsminister der Luftfahrt und Oberbefehlshaber der Luftwaffe), dem die Beschaffung der Ärmelbänder obliegt, mitteilt, ist mit der Lieferung des ersten Bedarfs an Ärmelbändern erst in einigen Monaten zu rechnen. Anfragen an den Admiral Ägäis wegen Lieferung der Bänder sind somit überflüssig und werden künftig nicht mehr beantwortet."

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Diese Form des Besitzzeugnis wurde seltener verwendet.

 

  

   1 "Deutsche Kriegsauszeichnungen 1939-1945   Heer - Waffen-SS - Polizei" von Rolf Michaelis - S. 96

   2 "Auszeichnungen des Deutschen Reiches 1936-1945" von Kurt-G. Klietmann - S. 75

   3 "Auszeichnungen des Deutschen Reiches 1936-1945" von Kurt-G. Klietmann - S. 75 und 76

   4 "Auszeichnungen des Deutschen Reiches 1936-1945" von Kurt-G. Klietmann - S. 76