Flugzeugführerabzeichen

 

 

 

 

Stiftungsdatum:

14. März 1935

Stifter:

Reichsmarschall Hermann Göring (Oberbefehlshaber der Luftwaffe und Reichsminister der Luftfahrt)

Stiftungsverordnung:

 

Verleihungsbestimmungen:

Bestimmung des Reichsministers der Luftfahrt vom 14. März 1935:

 

"Abgeschlossene Schulausbildung (Flugzeugführerschule und Waffenschule) nach den geltenden Bestimmungen.". Außerdem konnten das Abzeichen erhalten, "die Flugzeugführer, die nach dem Kriege, aber vor Erlaß der neuen Ausbilddungsbestimmungen fliegerisch ausgebildet sind und mindestens den B1-Schein erworben haben, soweit sie zu den Personen gehören, die als Flugzeugführer zum dienstlichen Fliegen innerhalb der Luftwaffe verpflichtet sind.". Des Weiteren konnte das Abzeichen an "denjenigen Soldaten und Beamten der Luftwaffe, denen vor oder im Kriege das Flugzeugführer- oder Luftschifferabzeichen verliehen worden ist." verliehen werden, "wenn sie jetzt noch zu dem zum dienstlichen Fliegen verpflichteten Personal gehören." oder an Personen, die "zur Ausfüllung ihrer Dienststellung als Flugzeugführer auf K-Flugzeugen fliegen müssen." 1

 

Ab dem 28. Juli 1938 konnte das Flugzeugführerabzeichen auch an ehemalige Angehörige der österreichischen Luftwaffe verliehen werden, wenn sie im Besitz des Militär-Flugzeugführer-Scheines waren.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Verleihungsbefugnis:

 

Trageweise:

Linke Bruststeite

Abmessungen:

 

Material:

 

Entwurf:

 

Verleihungs-Daten:

 

Weitere Informationen:

 

  

   1 "Auszeichnungen des Deutschen Reiches 1936-1945" von Kurt-G. Klietmann - S. 179