Die Nahkampfspange

 

 

 

 

Die Nahkampfspange in Gold

 

Stiftungsdatum:

 25. November 1942
Stifter: "Der Führer und Oberbefehlshaber des Heeres, Adolf Hitler"
Stiftungsverordnung:

Stiftungsverordnung der Nahkampfspange vom 25. November 1942:

 

"Als sichtbares Zeichen der Anerkennung des mit der blanken Waffe und Nahkampfmitteln Mann gegen Mann kämpfenden Soldaten, zugleich aber auch als Ansporn zu höchster Pflichterfüllung stifte ich die Nahkampfspange.

   Die Verleihung der Nahkampfspange ist nach beifolgenden Bestimmungen durchzuführen. Für die genaueste Einhaltung der Bestimmungen mache ich die zuständigen Vorgesetzten verantwortlich.

 Führerhauptquartier, den 25. November 1942"1

 

 

 

 

 

 

Verleihungsbestimmungen:

Bestimmungen des Oberkommandos des Heeres - Heeres Personalamt vom 3. Dezember 1942:

 

"1. Die Nahkampfspange wird als Anerkennung dem Soldaten verliehen, der sich vielfach im Nah-

   kampf »Mann gegen Mann« mit der Waffe in der Hand seiner Aufgabe entsprechend bewährt hat.

   Das Inf.-Sturmabzeichen bleibt unabhängig hiervon mit den zu dessen Erwerb geforderten Beding-

  ungen bestehen.

2. Die Nahkampfspange wird in 3 Stufen verliehen und links 1 cm über der Ordensschnalle getragen

   Bei Erwerb einer höheren Stufe ist die vorhergehende abzulegen. Sie bleibt jedoch im Besitz des 

   Inhabers.

3. Die Bedingungen für die Verleihung sind:

   Für die 1. Stufe (Bronze) . . . 15 Nahkampftage

   Für die 2. Stufe (Silber) . . . 30 Nahkampftage

   Für die 3. Stufe (Gold) . . . 50 Nahkampftage

4. Als Nahkampftage sind anzurechnen:

   a) Alle Kampftage, an denen die auszuzeichnenden Kämpfer Gelegenheit fanden, »das Weiße im

   Auge des Feindes« zu sehen, d.h. mit Nahkampfwaffen mit dem Gegner Mann gegen Mann im 

   Kampf bis zur letzten Entscheidung gestanden zu haben.

   b) Dieses kann also im Großangriff, beim Spähtruppgang, in der Abwehr, bei einem einzelnen

   Meldegang, bei einem feindlichen Spähtruppunternehmen usw. gegeben sein.

   c) Der Ort - bei den Gefechtsvorposten, im Vorfeld, in der H. K. L., in der Artillerie-Feuerstellung, 

   im rückwärtigen Heeresgebiet (z.B. Partisanenkampf) oder beim Überfall auf einen Lazarettzug 

   oder eine Versorgungskolonne - spielt dabei keine Rolle.

5. Jeder Soldat, der ungeschützt zu Fuß in eine unter Ziff. 4 geschilderte Lage kommt, und sich hier

   bewährt, hat die Anwartschaft auf die Spange.

6. a) Auf Vorschlag des Kp. Führer, der unverzüglich - möglichst noch am gleichen Tage mit der 

   Tagesmeldung - abzugeben ist, legen die Kommandeure der Regimenter, selbstständigen Batl. usw.

   im Tagesbefehl den anzurechnenden Nahkampftag für die beteiligten Einheiten fest.

   b) . . .

7. . . .

8. a) Die Nahkampftage sind ab 1. 12. 1942 anzurechnen.

   b) Um den vielfach bewährten alten Frontkämpfer hier hervorzuheben, können jedoch bei ununter-

   brochenem Einsatz im Osten nach dem 22. 6. 1941

   von 15 Monaten bis zu 15 Nahkampftage

   von 12 Monaten bis zu 10 Nahkampftage

   von 8 Monaten bis zu 5 Nahkampftage

   nach gewissenhafter Prüfung des Einheitsführers geführtem Nachweis angerechnet werden.

   c) Der Div. Kdr. kann an Soldaten, für die durch schwere Verwundung in Zukunft keine Gelegen-

   heit zum Nahkampf mehr gegeben ist, die Nahkampfspange verleihen.

   Hierzu muss der zu Beleihende für den Erwerb der 1. Stufe mindestens 10 Nahkampftage, der 2.

   Stufe mindestens 20 Nahkampftage, der 3. Stufe mindestens 40 Nahkampftage nachweisen . . ."2

 

Änderung vom 28. September 1943:

 

"Die besonderen Bestimmungen, unter denen San. Offz. und San. Personal bei der Versorgung und Bergung von Verwundeten im Nahkampfraum die Bedingungen für die Verleihung von Sturmabzeichen erfüllen können, dürfen für die Verleihung der Nahkampfspange an San. Offz. und San. Personal nicht angewandt werden."3

 

Die Nahkampfspange konnte auch an Angehörige der Luftwaffen-Felddivisionen verliehen werden, wenn sie die Bedingungen, für die Verleihung, erfüllen konnten.

 

Befehl des Oberkommandos des Heeres vom 4. August 1944:

 

"Die Nahkampfspange darf ab sofort nur noch für Fronteinsätze, d.h. im Kampf gegen reguläre Truppen, verliehen werden."4 (...da 30. Januar 1944 wurde das Bandenkampfabzeichen gestiftet.)

 

Bekantgabe des Oberkommandos des Heeres vom 26. März 1944:

 

"Der Führer hat sich die Aushändigung der goldenen Nahkampspange als der höchsten infanteristischen Auszeichnung vorbehalten.

   Soldaten, die die Bedingungen (50 Nahkämpfe) erfüllt haben, sind durch die verleihungsberechtigten Kommandeure dem O. K. H./Pa auf dem Dienstweg namhaft zu machen. Hierzu ist eine Abschrift des Verleihungsantrages für die 3. Stufe der Nahkampfspange, auf der die Verleihung durch den betreffenden Kommandeur bescheinigt sein muss, vorzulegen. Der Zeitpunkt der Meldung beim Führer wird über die Heeresgruppe befohlen.

   Erneut wird darauf hingewiesen, dass bei der Anrechnung der Nahkampfspange - entsprechen der Stiftungsverordnung des Führers - ein besonders scharfer Maßstab anzulegen ist, um den hohen Wert der Nahkampfspange zu erhalten."4

 

Auf Befehl "des Führers" vom 8. Oktober 1944 erhielten "die mit der Goldenen Nahkampfspange ausgezeichneten Soldaten einen Sonderurlaub von 21 Tagen".4

 

Verfügung des Oberkommandos des Heeres vom 30. August 1944:

 

"Der Führer hat bei der ersten Aushändigung der goldenen Nahkampfspange festgestellt, dass ein Unteroffizier noch nicht im Besitz des EK 1. Klasse war. Er hat diesem Unteroffizier selbst das EK 1. Klasse verliehen.

   Es wird daher in Zukunft zu prüfen sein, ob nicht schon früher den Soldaten das EK 1. Klasse zu verleihen ist, die in zahlreichen Nahkämpfen ihre Einsatzbereitschaft und ihre Tapferkeit unter Beweis gestellt haben. Es empfiehlt sich, diese Überprüfung spätestens bei der Verleihung der silbernen Nahkampfspange vorzunehmen.

   Darüber hinaus muss bei der Verleihung der goldenen Nahkampfspange festgestellt werden, ob die Voraussetzung für die Verleihung des Deutschen Kreuzes in Gold gegeben sind. Dies wird im allgemeinen der Fall sein, da die Zahl von 50 Nahkampftagen eine ganz besondere Bewährung über einen längeren Zeitraum darstellt.

   Der Führer hat daher zugestimmt, dass die Träger der goldenen Nahkampfspange ohne weitere Begründung zur Verleihung des Deutschen Kreuzes eingegeben werden können."5

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Verleihungsbefugnis: Ab Regimentskommandeur aufwärts5

Trageweise:

Die Nahkampfspange wurde auf der linken Brustseite 1 cm über der Ordensschnalle in und außer Dienst getragen. (Siehe Punkt 2 der Bestimmungen des O.K.H. vom 3.12.42).
 
Abmessungen: 96 x 21 mm

Material:

Die Nahkampfspange wurde anfangs aus Feinzink massiv hergestellt. Die von Hitler, Guderian und Himmler verliehenen goldenen Nahkampfspangen waren aus sog. Buntmetall gefertigt und feuervergoldet.6
 

Entwurf:

Der künstlerische Entwurf stammt vom Kunstmaler und Gebrauchsgraphiker Wilhelm Ernst Peekhaus aus Berlin.6
 

Verleihungs-Daten:

403 goldenen Nahkampfspangen (bis Ende April 1945 beim O.K.H.-Heerespersonalamt gemeldet) für Angehörige des Heeres, der Luftwaffenfeldverbände und der Waffen-SS.5

ca. 650 goldenen Nahkampfspangen wurde (insges.) verliehen.6

 

 

Weitere Informationen:

 

 

 

 

Bescheinigung für die Anrechnung von Nahkampftagen.

 

 

  1 "Auszeichnungen des Deutschen Reiches 1936-1945" von Kurt-G. Klietmann - S. 102

  2 "Auszeichnungen des Deutschen Reiches 1936-1945" von Kurt-G. Klietmann - S. 102 und 103

  3 "Auszeichnungen des Deutschen Reiches 1936-1945" von Kurt-G. Klietmann - S. 103

  4 "Auszeichnungen des Deutschen Reiches 1936-1945" von Kurt-G. Klietmann - S. 105

  5 "Auszeichnungen des Deutschen Reiches 1936-1945" von Kurt-G. Klietmann - S. 106

  6 "Deutsche Kriegsauszeichnungen 1936-1945   Heer - Waffen-SS - Polizei" von Rolf Michaelis - S. 84