Ärmelschild "Warschau"

 

 

 

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Stiftungsdatum:

10. Dezember 1944

Stifter:

"Der Führer, Adolf Hitler"

Stiftungsverordnung:

Reichsgesetzblatt vom 9. Januar 1945   Nr. 1   Seite 1:

 

"Verordnung über die Stiftung des Warschauschildes.

 

Artikel 1

Zur Erinnerung an die heldenhaften Kämpfe in Warschau stifte ich den

W a r s c h a u s c h i l d.

 

Artikel 2

Der Warschauschild wird zur Uniform am linken Oberarm getragen.

 

Artikel 3

(1) Der Warschauschild wird verliehen als Kampfabzeichen an Wehrmachtangehörige und Nicht-

   wehrmachtangehörige, die in der Zeit vom 1. August 1944 bis Oktober 1944 an den Kämpfen

   in Warschau ehrenvoll beteiligt waren.

(2) Die Verleihung vollzieht in meinem Namen SS-Obergruppenführer und General der Polizei

   von dem Bach.

 

Artikel 4

Der Beliehene erhält ein Besitzzeugnis 

 

Artikel 5

Durchführungsbestimmungen erläßt der Chef des Oberkommandos der Wehrmacht.

 

     Führerhauptquartier, den 10. Dezember 1944.

 

Der Führer 

Adolf Hitler

 

Der Chef des Oberkommandos der Wehrmacht

Keitel"

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Verleihungsbestimmungen:

Durchführungsbestimmungen vom 10. Dezember 1944:

 

"Der Warschauschild kann verliehen werden an Wehrmachtangehörige und Nichtwehrmachtange-

hörige, die in der Zeit vom 1. 8. 1944 bis 2. 10. 1944 an den Kämpfen innerhalb des Stadtgebietes von Warschau (begrenzt durch die Linie Weichsel - Czerniakow - Mokotow - Wola - Zolsborz (Orte einschließlich) ehrenvoll beteiligt waren und eine der nachstehenden Voraussetzungen erfüllt haben:

a) sieben Tage Kampfeinsatz,

b) Erwerb einer Tapferkeitsauszeichnung bei den Kämpfen,

c) Verwundung,

d) ununterbrochener Aufenthalt von 28 Tagen im Kampfgebiet.

Für fliegendes Personal der Luftwaffe, das mit Gefechtsauftrag (Kampf-, Schlacht-, Jabo- oder Aufklärungsauftrag) aus der Luft in die Kämpfe innerhalb des oben bezeichneten Stadtgebietes eingriff, gelten - soweit nicht Ziffer b) oder c) erfüllt sind, nachstehende Verleihungsvoraussetzungen:

Flüge an mindestens 10 Einsatztagen oder mindestens 20 Einsatzflüge.

Zu den Wehrmachtangehörigen rechnen auch die auf den Führer vereidigten, im Rahmen bzw. in Verbänden der Deutschen Wehrmacht kämpfenden ausländischen Freiwilligen.

An andere Ausländer findet eine Verleihung nicht statt."1

 

Die Verleihung sollte bis zum 31. Mai 1945 beantragt und bis zum 1. September 1945 abgeschlossen sein.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Verleihungsbefugnis:

SS-Obergruppenführer und General der Polizei von dem Bach "im Namen des Führers"

Trageweise:

Linker Oberarm

Abmessungen:

50 x 65 mm2

Material:

 

Entwurf:

 

Verleihungs-Daten:

 

Weitere Informationen:

 

 

   1 "Auszeichnungen des Deutschen Reiches 1936-1945" von Kurt-G. Klietmann - S. 93

   2 "Deutsche Kriegsauszeichnungen 1939-1945   Heer - Waffen-SS - Polizei" von Rolf Michaelis - S. 64