Tapferkeits- und Verdienstauszeichnung 

für Angehörige der Ostvölker

 

 

 

 

Verdienstauszeichnung für Angehörige der Ostvölker 2. Klasse in Gold

 

         

 

Verdienstauszeichnung für Angehörige der Ostvölker 2. Klasse in Bronze, in Silber und in Gold

 

         

 

Tapferkeitsauszeichnung für Angehörige der Ostvölker 2. Klasse in Bronze, in Silber und in Gold

 

Stiftungsdatum:

14. Juli 1942

Stifter:

"Der Führer, Adolf Hitler"

Stiftungsverordnung:

Reichsgesetzblatt vom 22. Juli 1942   Nr. 78   Seite 463:

 

"Verordnung über die Stiftung der 'Tapferkeits- und Verdienstauszeichnung für Angehörige der Ostvölker'.

 

Als sichtbares Zeichen der Anerkennung für Tapferkeit und Verdienste stifte ich die 

'Tapferkeits- und Verdienstauszeichnung für Angehörige der Ostvölker'.

Die Durchführungsbestimmungen erläßt nach meinen Weisungen der Chef des Oberkommandos der

Wehrmacht im Benehmen mit dem Staatsminister und Chef der Präsidialkanzlei des Führers und Reichskanzlers.

 

     Führerhauptquartier, den 14. Juli 1942.

 

Der Führer

Adolf Hitler

 

Der Chef des Oberkommandos der Wehrmacht

Keitel

 

Der Staatsminister und Chef der Präsidialkanzlei

des Führers und Reichskanzlers

Dr. Meißner"

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Verleihungsbestimmungen:

Die Auszeichnung wurde als Kampfabzeichen, mit Schwertern und als Verdienstauszeichnung, ohne Schwerter, in folgenden Abstufungen verliehen: 2. Klasse in Bronze, 2. Klasse in Silber, 2. Klasse in Gold, 1. Klasse in Silber und 1. Klasse in Gold. Die Stufen der 2. Klasse konnte gegebenenfalls bis zu drei Mal verliehen werden.

 

Zusätze des Oberkommandos der Kriegsmarine vom 7. September 1942:1

 

Für die Verleihung kommen, nach Hitlers Wille, in Frage, nur Angehörige der Ostvölker, aber keine Angehörigen der Wehrmacht. Nicht in Frage kommen Landeseinwohner, die vorübergehend zu Arbeiten herangezogen wurden, sowie Angehörige von Kriegsgefangenen-Einheiten.

 

Bekanntgabe des Oberkommandos der Wehrmacht vom 29. Oktober 1942:

 

"Der Führer hat zu der Frage der Verleihung der 'Tapferkeitsauszeichnung für Angehörige der Ostvölker' an deutsche Wehrmachtangehörige wie folgt entschieden:

1. Die 'Tapferkeitsauszeichnung für Angehörige der Ostvölker' darf - um den Wert der Auszeichnung

   gegenüber Angehörigen der Ostvölker sichtbar zu betonen - nur an die deutschen Soldaten - und 

   zwar als 'Erinnerungszeichen' - verliehen werden, die derartige Verbände von Ostvolk-Einheiten 

   unmittelbar führen oder innerhalb dieser Verbände Dienst tun (z. Zt. in der Stellung bis Bataillons-

   kommandeur).

2. Voraussetzung für die Verleihung ist der Besitz des EK 2. (1.) Klasse (Eisernes Kreuz) bzw. der

   Spangen zum EK 2. (1.) Klasse oder deren Verleihung (in diesem Fall gleichzeitige Verleihung

   der 'Tapferkeitsauszeichnung für Angehörige der Ostvölker'). Hierbei darf die 'Tapferkeits-

   auszeichnung' jeder Klasse nur einmal in goldenen Stufen verliehen werden:

   2. Klasse in Silber in Verbindung mit der Spange zum EK 2. Kl. bzw. EK 2. Kl. von 1939,

   1. Klasse in Silber in Verbindung mit der Spange zum EK 1. Kl. bzw. EK 1. Kl. von 1939.

3. Diese einmalige Auszeichnung gilt nur für den Kampfeinsatz dieser Ostvolkeinheiten."1

 

Ab Mai 1943 konnten auch Angehörige der Schutzmannschafts-Bataillone sowie der Dienststellen der Sicherheitspolizei und des SD (Sicherheitsdienst).1

 

Eine Verordnung vom 14. Februar 1944 regelt die Verleihung der 'Verdienstauszeichnung' an deutsche Wehrmacht-Angehörige. Inhabern des Kriegsverdienstkreuz 1. Klasse konnte die 'Verdienstauszeichnung' 1. Klasse in Silber, Inhabern des Kriegsverdienstkreuz 2. Klasse konnte die 'Verdienstauszeichnung' 2. Klasse in Silber verliehen werden.1

 

Als 'Angehörige der Ostvölker' (im Sinne der Auszeichnung) galten Angehörige2

- der Turk-Verbände

- der Kosaken-Einheiten

- der Krim-Tataren-Einheiten

- der Schutzmannschafts-Bataillone

- der landeseigenen Sicherungsverbände im Operationsgebiet

- Hilfswillige in deutschen Formationen

 

Seit dem 28. Mai 1943 konnten Ostfreiwillige, die auf Hitler vereidigt wurden und im Rahmen oder in Verbänden der deutschen Wehrmacht kämpften, mit dem Eisernen Kreuz oder dem Kriegsverdienstkreuz ausgezeichnet werden, sofern sie die entsprechende Klasse in Silber besaßen.4

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Verleihungsbefugnis:

 

Trageweise:

Linke Brustseite

Abmessungen:

 

40 x 40 mm (2. Klasse)

49 x 49 mm (1. Klasse)

Material:

 

Entwurf:

Der künstlerische Entwurf stammt von Elmar Lang aus Berlin. (Grundidee von Dr. Heinrich Doehle)

Verleihungs-Daten:

 

Weitere Informationen:

Die 'Tapferkeits- und Verdienstauszeichnung für Angehörige der Ostvölker' wurde gestiftet, da Angehörige der Ostvölker, laut Mitteilung Hitlers an das Oberkommando des Heeres vom 17. Februar 1942, nicht mit dem Eisernen Kreuz oder dem Kriegsverdienstkreuz ausgezeichnet werden konnten.3

 

Als erste Frau erhielt die Kosaken-Krankenschwester Marij Studenikowa (19 Jahre) die 'Tapferkeits-

auszeichnung' in Bronze, im Januar 1944, für vorbildliches Verhalten in vorderster Linie der 1. Kosaken-Division.1

 

 

 

 

 

  

   1 "Auszeichnungen des Deutschen Reiches 1936-1945" von Kurt-G. Klietmann - S. 58

   2 "Deutsche Kriegsauszeichnungen 1939-1945   Heer - Waffen-SS - Polizei" von Rolf Michaelis - S. 37

   3 "Deutsche Kriegsauszeichnungen 1939-1945   Heer - Waffen-SS - Polizei" von Rolf Michaelis - S. 36

   4 "Deutsche Kriegsauszeichnungen 1939-1945   Heer - Waffen-SS - Polizei" von Rolf Michaelis - S. 38