von Erdmannsdorff, Gottfried

 

* 25. April 1893, Kamenz in Sachsen

+ 30. Januar 1946, Minsk (hingerichtet)

 

 

Gottfried von Erdmannsdorff trat am 8. Februar 1913 in das 2. Königlich Sächsische Jäger-Bataillon Nr. 13 in Dresden ein. Von Mai 1913 bis Mitte Januar 1914 war er an die Kriegsschule Hannover kommandiert. Nach Rückkehr zu seinem Bataillon wurde er am 24. Februar 1914 zum Leutnant befördert. Bei Ausbruch des Ersten Weltkrieges zog er als Kompanie-Offizier mit der 1. Kompanie ins Feld. Am 29. September 1914 wurde er an der Westfront verwundet und in ein Lazarett eingeliefert. Nach seiner Genesung wurde von Erdmannsdorf am 2. November 1914 zum Ersatz-Jäger-Bataillon 13 versetzt, bevor er am 22. Dezember 1914 zum 2. Königlich Sächsischen Jäger-Bataillon Nr. 13 an die Front zurück kehrte. Am 5. August 1916 erfolgte seine Versetzung zum Stab des Jäger-Regiments zu Pferde Nr. 7. Am 15. Januar 1917 kehrte von Erdmannsdorff zum 2. Königlich Sächsischen Jäger-Bataillon Nr. 13 zurück, wo er als Kompanieführer eingesetzt wurde. Am 7. August 1917 wurde er dann als Kompanieführer in das Reserve-Jäger-Bataillon 26 versetzt, nachdem er am 2. August 1917 zum Oberleutnant befördert worden war. Ab dem 12. Dezember 1917 war er stellvertretender Regimentsadjutant des Jäger-Regiments zu Pferde Nr. 7. Ab dem 15. Januar 1918 war er wieder Adjutant im Reserve-Jäger-Bataillon 26. Am 3. Juni 1918 wurde er erneut verwundet. Nach seiner Genesung folgte am 20. August 1918 die Versetzung ins Ersatz-Jäger-Bataillon 13. Ab dem 7. September 1918 war er dann Kompaniechef im Jäger-Regiment zu Pferde Nr. 7. Am 10. Januar 1919 kehrte von Erdmannsdorff zu seiner Stammeinheit, dem 2. Königlich Sächsische Jäger-Bataillon Nr. 13, zurück, welches sich in der Demobilisierung befand. Am 25. Februar 1919 trat von Erdmannsdorff dem Freikorps Grenzjäger-Abteilung 1 bei, wo er als Kompanieführer eingesetzt wurde. Diese Einheit ging mit der Bildung der Vorläufigen Reichswehr am 31. Mai 1919 in das Reichswehr-Grenz-Jäger-Regiment 23 auf und von Erdmannsdorff wurde hier weiterhin als Kompanieoffizier verwendet. Mit der weiteren Verringerung des Heeres und der Schaffung der Reichswehr war von Erdmannsdorff ab 1. Januar 1921 als Ordonnanzoffizier im Stab des 10. (Sächsisches) Infanterie-Regiments tätig. Nach seiner Beförderung zum Hauptmann am 1. April 1925 diente er ab dem 1. Mai 1925 als Chef der 16. Kompanie, ab dem 1. Oktober 1927 als Chef der 6. Kompanie. Am 31. März 1933 wurde Erdmannsdorf aus dem Militärdienst verabschiedet.

Am 1. April 1934 wurde von Erdmannsdorff reaktiviert und Kommandeur des III. Bataillons des Infanterie-Regiments Kolberg. In dieser Funktion wurde er am 1. Mai 1934 zum Major und am 1. Oktober 1936 zum Oberstleutnant befördert. Ab 15. Oktober 1935 erhielt das Regiment durch Umbenennung die Bezeichnung Infanterie-Regiment 4. Am 10. November 1938 wurde Erdmannsdorf zum Kommandanten von Erfurt ernannt; eine Stellung die er über den Ausbruch des Zweiten Weltkrieges bis zum 10. September 1939 ausfüllte. Am 1. Juni 1939 war er bereits zum Oberst befördert worden. Im Anschluß wurde er zum Generalstab der 114. Armee kommandiert und am 1. November 1939 Kommandeur des Infanterie-Regiments 171. Mit diesem Regiment nahm er am Westfeldzug sowie ab Juni 1941 am Rußlandfeldzug teil. Am 5. Oktober 1942 wurde er dann mit der Führung der Division 456 beauftragt, deren Kommandeur er am 1. Dezember 1942 unter gleichzeitiger Beförderung zum Generalmajor wurde. Am 19. März 1944 wurde er dann in die Führerreserve versetzt und zur Heeresgruppe Mitte kommandiert, wo er am 1. April 1944 zum Kommandanten des Festen Platzes Mogilew ernannt wurde. Am 28. Juni 1944 geriet von Erdmannsdorff in sowjetische Kriegsgefangenschaft. Obwohl sich der General mit den Zielen des Bundes Deutscher Offiziere identifizierte – er war Mitunterzeichner des Aufrufes der ''50 Generale an Volk und Wehrmacht'' – wurde er durch ein sowjetisches Tribunal im Zuge der ''Minsker Prozesse'' in zahlreichen Punkten angeklagt. Die Anklageschrift gegen ihn enthielt zahlreiche Befehle seiner Person für die Behandlung der Bevölkerung in seinem Zuständigkeitsbereich sowie Anweisungen im Kampf gegen Partisanen. Besonders schwer wogen die Vorwürfe, an der Deportation von 10.000 Menschen beteiligt gewesen zu sein. Ferner soll sich von Erdmannsdorff für die Zerstörung von Dörfern, Schulen und Kirchen verantwortlich gezeichnet haben. Auch die Erschießung von Arbeitsunfähigen beim Bau von Befestigungsanlagen sowie die Benutzung Menschlicher Schutzschilde beim Kampf gegen Einheiten der Roten Armee um Mogilev wurden von Erdmannsdorff zur Last gelegt. Darüber hinaus sollte er für mindestens drei Sühnemaßnahmen gegen friedliche Bürger die Verantwortung tragen sowie die Errichtung von Lagern gebilligt haben, in denen zahlreiche Menschen ihr Leben verloren. Obwohl von Erdmannsdorff geständig war, wurde er zum Tode verurteilt. Am 30. Januar 1946 wurde das Urteil auf der Minsker Pferderennbahn öffentlich durch Erhängen vollstreckt.

 

Literatur und Quellen:

Krug, Ottomar Deutsche Generale 1918-1945, Bundesarchiv Freiburg, Signatur MSG 109
Wolfgang Keilig: Rangliste des deutschen Heeres 1944/1945, Podzun-Verlag 1955 
Rangliste des Deutschen Reichsheeres. Nach dem Stande vom 1. Mai 1925, Berlin, Mittler (1925).
Rangliste des Deutschen Reichsheeres 1926, Berlin, Mittler und Sohn 1926.
Podzun, H. H. (Hg.): Das Deutsche Heer 1939. Gliederung, Standorte, Stellenbesetzung und Verzeichnis sämtlicher Offiziere am 3. Januar 1939, Bad Nauheim, Podzun 1953
Dermon Bradley: Die Generale des Heeres 1921 - 1945 Band 3 Dahlmann - Fritzlaff, Biblio-Verlag 1994
http://www.oocities.org/~orion47/WEHRMACHT/HEER/Generalmajor/ERDMANNSDORFF_GOTTFRIED.html