Sack, Karl

 

* 9. Juni 1896, Bosenheim

† 9. April 1945, KZ Flossenbürg

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Karl Sack studierte nach seinem Abitur am 18. Februar 1914 ein Jahr Rechtswissenschaften an der Universität Heidelberg, bevor er am 7. August 1914 als Kriegsfreiwilliger in das Infanterie-Regiment 168 eintrat. Bis 1916 war er an der Ostfront im Einsatz, 1917 - 1918 in Frankreich. Neben mit beiden Stufen des Eisernen Kreuzes wurde er mit der Hessischen Tapferkeitsmedaille in dem Goldenen Verwundetenabzeichen ausgezeichnet. Am 22. September 1918 wurde er als Leutnant der Reserve aus dem Wehrdienst entlassen. Er studierte wieder Rechtswissenschaften und machte 1922 sein Examen zum Gerichtsassessor. Er wurde Hilfs-Richter beim Amtsgericht Gießen und beim Amtsgericht Ober-Ingelheim.  Im Februar 1926 wurde er an das Amtsgericht Schlitz versetzt und dort zwei Monate später zum Oberamtsrichter ernannt. 1927 trat Sack der Deutschen Volkspartei bei. Im Dezember 1940 wurde Sack zum Landgerichtsrat in Mainz ernannt. Durch die zunehmende Gefährdung der richterlichen Unabhängigkeit durch die neuen Machthaber der NSDAP bewarb sich Sack bei der Wehrmachtsjustitz. Am 1. Oktober 1934 wurde er eingestellt und 1935 Kriegsgerichtsrat. Bereits ein Jahr später wurde er Oberkriegsgerichtsrat, 1937 Ministerialrat und bereits im Januar 1938 Reichskriegsgerichtsrat. Er wurde dem Senat für Hoch- und Landesverratssachen zugeteilt. Während der Bromberg-Fritsch-Affäre ermittelte Sack in diesen Fällen und verteidigte den Generaloberst Fritsch, was zum Beweis dessen Unschuld führte. Die Affäre hatte für Karl Sack zwei grundlegende Auswirkungen: Er entschloss sich, der Opposition gegen die Nazis beizutreten und er hatte sich mächtige Feinde bei der Gestapo gemacht. Im November 1939 wurde er auf eigenen Wunsch als Rechteberater zur Heeresgruppe Rundstedt versetzt. Ende August 1941 kehrte er nach Berlin zurück und wurde Gruppenleiter in der Wehrmachtsrechtsabteilung. Am 1. Oktober 1942 wurde er zum Chef der Heeresrechtsabteilung im OKH. Damit wurde er oberster Fachvorgesetzter aller Heeresrichter. Bis zur Ernennung zum Ministerialdirektor im OKH am 12. Dezember 1942 trug er die Bezeichnung "Chefrichter des Heeres". Am 1. Mai 1944 wurde er zum Generalstabsrichter befördert. Seine Stellung verschaffte ihm intime Kenntnisse des NS-Gewaltsystems, aber er erfuhr auch deutlich die Grenzen seiner Einwirkungsmöglichkeiten mit rechtsstaatlichen Mitteln. So reifte in ihm die Erkenntnis, daß nur durch eine gewaltsame Beseitigung Hitlers Abhilfe möglich war. Bei den damaligen Verhältnissen musste er bisweilen ungewöhnliche Mittel anwenden, um ein parteilich angeordnetes Urteil abzuwenden oder seine Vollziehung auszusetzen. So ließ er Akten verschwinden oder verzögert behandeln. Karl Sack gehörte dem Kreis der Verschwörer vom 20. Juli 1944 an. Nach den Planungen der Widerständler sollte Sack nach dem gelungenen Attentat mit der Leitung des gesamten Justizwesens im Reich beauftragt werden.  Als das Attentat misslang, fielen der Gestapo entsprechende Unterlagen in die Hände. Am 8. September 1944 wurde Karl Sack verhaftet. Durch ein Standgericht der SS wurde er zusammen mit Oster, Canaris und anderen Widerständlern zum Tode verurteilt und am 9. April 1945 im KZ Flossenbürg gehängt.