Regelbau M 283 Maschinenkleinstunterstand für einen Maschinensatz von 4-15 kVA

 

Beschreibung:

Der Regelbau M 283 diente zur Eigenstromerzeugung für die Versorgung von Anlagen der Küstenbefestigungen bei einem Leistungsbereich von 3 bis 15 kVA, wenn:
a) kein Anschluss an das Überlandnetz möglich war
b) Netzanschluss zwar möglich, aber bei vorübergehendem Ausfall des Netzes und bei Alarm die Stromversorgung sichergestellt werden sollte.
Vor der Errichtung des Maschinenkleinstunterstandes war in jedem Fall zu prüfen, ob die geplante Stromversorgung nicht durch eine vorhandene Maschinenanlage eines benachbarten Standes zusätzlich mit übernommen werden konnte. Je nach Energiebedarf konnten eingesetzt werden:
a) 1 Dieseldrehstromaggregat 3 kVA, 380 / 240 V
b) 1 Dieseldrehstromaggregat 7,5 kVA, 380 / 240 V
c) 1 Dieseldrehstromaggregat 10 kVA, 380 / 240 V
d) 1 Dieseldrehstromaggregat 15 kVA, 380 / 240 V
Mit Rücksicht auf geringstmögliche Kabellängen und Leiterquerschnitte war der Stand möglichst im Belastungsschwerpunkt der mit Strom zu versorgenden Anlage zu errichten. Für den Bau des Regelbaus M 283 waren 455 m³ Beton notwendig, außerdem 23 t Rundstahl und 2,8 t Formstahl.

Skizze:

 

Literatur und Quellen:

Typenheft für Flakstände - Vollfestungsmäßiger Ausbau, Marine-Festungs-Pionierstab Niederlande

Bestimmungen über Regelbauten der Kriegsmarine