Regelbau M 283 Maschinenkleinstunterstand für einen Maschinensatz von 4-15 kVA
Beschreibung:
Der Regelbau M 283 diente zur Eigenstromerzeugung für die Versorgung von
Anlagen der Küstenbefestigungen bei einem Leistungsbereich von 3 bis 15 kVA,
wenn:
a) kein Anschluss an das Überlandnetz möglich war
b) Netzanschluss zwar möglich, aber bei vorübergehendem Ausfall des Netzes und
bei Alarm die Stromversorgung sichergestellt werden sollte.
Vor der Errichtung des Maschinenkleinstunterstandes war in jedem Fall zu prüfen,
ob die geplante Stromversorgung nicht durch eine vorhandene Maschinenanlage
eines benachbarten Standes zusätzlich mit übernommen werden konnte. Je nach
Energiebedarf konnten eingesetzt werden:
a) 1 Dieseldrehstromaggregat 3 kVA, 380 / 240 V
b) 1 Dieseldrehstromaggregat 7,5 kVA, 380 / 240 V
c) 1 Dieseldrehstromaggregat 10 kVA, 380 / 240 V
d) 1 Dieseldrehstromaggregat 15 kVA, 380 / 240 V
Mit Rücksicht auf geringstmögliche Kabellängen und Leiterquerschnitte war der
Stand möglichst im Belastungsschwerpunkt der mit Strom zu versorgenden Anlage zu
errichten. Für den Bau des Regelbaus M 283 waren 455 m³ Beton notwendig, außerdem
23 t Rundstahl und 2,8 t Formstahl.
Skizze:
Literatur und Quellen:
Typenheft für Flakstände - Vollfestungsmäßiger Ausbau, Marine-Festungs-Pionierstab Niederlande
Bestimmungen über Regelbauten der Kriegsmarine