Taktische Grundbegriffe



Erstaunlicherweise gab es bei der Wehrmacht keine, in einer Vorschrift zusammengefaßte Definition von Führungsbegriffen, wie sie z.B. bei der Bundeswehr mit der HDv 100/900 „Führungsbegriffe“ existiert. Für den Bereich der Wehrmacht müssen diese Fachwörter aus einer Vielzahl von Dienstvorschriften und anderen amtlichen Druckschriften zusammengetragen werden; bei einer ganzen Reihe davon ergibt sich die Verwendung eines bestimmten Begriffes nur aus dem allgemein in der Wehrmacht gebräuchlichen Sprachgebrauch, wie er z.B. in taktischen Handbüchern oder auch in schriftlich erhaltenen Befehlen nachvollziehbar ist.

In den folgenden Skizzen wurden die heute bei der Bundeswehr gebräuchlichen taktischen Zeichen verwendet, da diese allgemein bekannt sind und eine übersichtlichere Darstellung als die Zeichen der Wehrmacht erlauben.

Abholpunkt

1. Stelle im Gelände, von dem Versorgungsgüter durch die Truppe abgeholt werden können.
2. Punkt für die Übernahme und Weiterführung einer oder mehrerer Fernmeldeleitungen.

Ablauflinie (AL)
Quer zur Angriffsrichtung festgelegte Führungslinie, mit deren Überschreiten der Angriff beginnt. Durch die Ablauflinie werden die Bewegungen der angreifenden Kräfte untereinander und mit dem Feuer der unterstützenden Waffen zeitlich und räumlich in Einklang gebracht.
Ihr Verlauf muß im Gelände klar zu erkennen sein.
à Führungslinien



Ablaufoffizier
Offizier oder in kleineren Verhältnissen auch Unteroffizier, der dafür sorgt, daß die Marschkolonne den Ablaufpunkt zur befohlenen Ablaufzeit unter Einhaltung der befohlenen Marschfolge und – abstände überschreitet. Für seine überwachende Tätigkeit sind ihm ggf. Hilfskräfte, insbesondere Kradmelder zuzuteilen; er hat die Verkehrsregelung am Ablaufpunkt sicherzustellen.

Ablaufpunkt
Punkt auf einer Marschstraße, der zu einer bestimmten Zeit (Ablaufzeit) zu überschreiten ist.
Spätestens dort müssen die Teile einer marschierenden Truppe zu einer Marschkolonne oder zu Marschgruppen zusammengeführt und in die Marschbewegung eingegliedert sein.
Der Ablaufpunkt soll in Marschrichtung so liegen, daß die Teile der Truppe sich auf dem Anmarsch zum Ablaufpunkt nicht gegenseitig behindern und den Ablaufpunkt zügig überschreiten können. Ablaufpunkte unmittelbar vor oder hinter Ortsdurchfahrten, an starken Steigungen, an Engstellen oder Brücken sind ungeeignet.

Ablaufzeit
Zeitpunkt, zu dem das vorderste Fahrzeug einer Marschkolonne usw. den Ablaufpunkt zu überschreiten hat.

Ablösung
Operation mit dem Ziel, Truppen oder einzelne Soldaten durch andere zu ersetzen. Die Ablösung erfolgt in der Stellung oder im Rahmen der Aufnahme, seltener durch Angriff.
Ablösung ist ein Schwächemoment und bedarf präziser Planung, eingehender Absprachen / Einweisung  und straffer Führung. Während der Ablösung muß der Gefechtsauftrag ohne Einschränkungen durchgeführt werden.
Verbindungsaufnahme und Erkundung – wenn möglich – bei Tage; Durchführung der Ablösung bei Nacht oder schlechter Sicht.
Während der Ablösung Lichtdisziplin, An- und Abmarsch über getrennte Straßen – dazu Einsatz der Feldgendarmerie/Verkehrsregelungseinheiten.
Verantwortlich für die Gefechtsführung: Bis zum Abschluß der Ablösung der Führer des abzulösenden („alten“) Verbandes, der sich dazu die ablösende („neue“) Truppe bei Bedarf unterstellt.
à Aufnahme

abriegeln
1. Allgemein
Feind durch Feuer, Sperren oder Truppen daran hindern, einen bestimmten Geländeteil zu überwinden.
2. Feuerauftrag/Feueranforderung
Angreifenden oder zurückgehenden Feind für eine begrenzte Zeit zum Stehen bringen oder daran hindern, einen bestimmten Geländeteil zu durchschreiten.

Absitzraum
Raum, in dem infanteristische Kräfte vom Kraftfahrzeug absitzen, um Bewegungen oder den Kampf zu Fuß aufzunehmen. Der Absitzraum kann gleichzeitig Abstellraum für die Kraftfahrzeuge sein.

Abstand
Entfernung zwischen Personen, Fahrzeugen sowie zwischen Truppen nach vorn und hinten, gemessen in Längen- oder Zeiteinheiten.
à Fahrzeugabstand
à Marschabstand
à Zwischenraum

Abwehr
à Verteidigung

Alarmeinheiten
In Krisensituationen durch Zusammenfassung örtlicher vorhandener Kräfte ohne Rücksicht auf deren ursprüngliche Truppenzugehörigkeit gebildete Einheiten.

Alarmplatz
Platz, auf dem sich bei Alarm alle Soldaten, denen nicht die Besetzung bestimmter Alarmstellungen oder die Aufrechterhaltung der Arbeitbereitschaft befohlen ist, sammeln, um von dort aus eingesetzt zu werden.

Alarmstellung
Vorbereitete Stellung, die eine Truppe bei Alarm bezieht, um einen feindlichen Angriff abwehren zu können. Alarmstellungen sind in jeder Lage und bei jeder Truppe vorzubereiten.

Alarmtruppe
In Bereitstellungs- oder Ruheräumen und in rückwärtigen Gebieten ständig einsatzbereit gehaltene Kräfte, um überraschend auftretenden Feind zu bekämpfen.
Die Alarmtruppe hat auf Bataillonsebene meist die Stärke eines verstärkten Zuges, bei der Sicherung rückwärtiger Gebiete ist er nach Möglichkeit auf Kraftfahrzeugen beweglich zu machen.

allgemeiner Feuerkampf
Art des Feuerkampfes der Artillerie.
Durch den allgemeinen Feuerkampf nimmt der Truppenführer Einfluß auf das Gefecht mit dem Ziel, Truppen, schwere Waffen, Einrichtungen und Anlagen des Feindes zu bekämpfen, die den Großverband als Ganzes bedrohen oder ihn hindern, seinen Auftrag auszuführen.
Diese Ziele stehen oft nicht in unmittelbaren Zusammenhang mit dem Gefecht einzelner Verbände der Kampftruppen und können von diesen meist nicht aufgeklärt und bekämpft werden.
Träger des allgemeinen Feuerkampfes ist meistens die mit weitreichenden Geschützen ausgestattete schwere Artillerie sowie die Eisenbahnartillerie.
à unmittelbare Feuerunterstützung

Angliederung
Der Begriff „Angliederung“ kann zur Bezeichnung einer Unterstellung in Verbindung mit Worten wie „verwaltungsmäßig“ oder „ärztlich“ gebraucht werden, wenn ein selbständiges Kommando oder dergleichen keine eigene Verwaltung, Arzt usw. erhält, sondern dazu einer anderen Einheit angeschlossen wird.

Angriff
Gefechtsart, in der eine Truppe unter Raumgewinn Feindkräfte zerschlägt oder zurückwirft.
Der Angriff wirkt durch Bewegung, Feuer und die Richtung, in der er geführt wird.
Er soll meist die Entscheidung des Gefechts herbeiführen. In manchen Lagen dient er nur dazu, ein bestimmtes Gelände in Besitz zu nehmen, aufzuklären, den Feind zu täuschen oder im Kampf stehende eigene Truppen zu entlasten oder abzulösen.
Breiten im Angriff:
Infanteriebataillon, beiderseits angelehnt: 400 bis 1.000 m
Infanteriedivision im Begegnungsgefecht: 4.000 bis 5.000 m
Infanteriedivision, im Schwerpunkt eingesetzt: nicht mehr als 3.000 m

Angriffsachse
Führungslinie, die angreifenden Kräften den Weg zum Angriffsziel in groben Zügen vorschreibt. Die Angriffsachse wird entsprechend der beabsichtigen Angriffsrichtung unter Anpassung an das für die Bewegung geeignete Gelände festgelegt.

Angriffsziel
Geländeraum, den eine Truppe im Angriff zu nehmen hat. Das Angriffsziel muß deutlich zu bezeichnen sein und der Truppe so viel Raum geben, daß keine Zusammenballung entsteht.
à Zwischenziel

Anmarsch
1. Vorgehen von Angriffskräften bis zur Ablauflinie.
2. Bewegungen eines Marsches vom Aufkommensort zum Ablaufpunkt, beispielsweise der Marsch einzelner Kompanien von ihren Unterkünften bis zum Beginn der Marschstraße.

Annäherung
Im Angriff die Phase von Angriffsbeginn bis zum Einbruch. Gegen tiefgestaffelten Feind können sich Annäherung und Einbruch mehrmals wiederholen.

Anschlußkommando
Verbindungsorgan, das auf dem Marsch die Verbindung zur vorausmarschierenden Truppe hält und das Einhalten des befohlenen Marschabstandes überwacht, um ein Auflaufen oder Abreißen zu verhindern. Anschlußkommandos sind von der Einheit aufwärts einzuteilen.
à Marsch, Marschabstand

Anschlußpunkt
Stelle im Gelände, an der benachbarte Truppen miteinander Verbindung herstellen und diese so lange halten, wie es die Operation erfordert.
Anschlußpunkte liegen häufig an Schnittpunkten von Grenzen mit anderen Führungslinien.
Anschlußpunkte sollen nach Möglichkeit über Fernmeldeverbindungen verfügen.

Anweisung auf Zusammenarbeit
Regelung des Zusammenwirkens von Truppen oder Personen, die in keinem Unterstellungsverhältnis zueinander stehen.
Verpflichtet zu gegenseitiger Unterrichtung, Beratung und Unterstützung bei einer gemeinsamen Aufgabe. Der auf Zusammenarbeit angewiesene bleibt seinem Führer nach Grundgliederung unterstellt und erhält von diesem den Auftrag. Er ist verpflichtet, die Forderung des anderen zu erfüllen, soweit es sein Auftrag zuläßt.

Arbeitsbereitschaft
Zustand, in dem eine Einrichtung oder ein Stab nach Abschluß aller Vorbereitungen, einschließlich der Sicherung die Arbeit aufnehmen kann.

Artilleriebekämpfung
Teil des Feuerkampfes der Artillerie, bei dem feindliche Geschütze, Granatwerfer, Raketenwerfer, Panzerabwehr- und Flugabwehrgeschütze in Stellung bekämpft werden.
Zur Zielortung sind meist technische Aufklärungsmittel notwendig.

Artillerieführer
Bezeichnung für einen Führer der Artillerietruppe, der seinen Truppenführer in artilleristischen Fragen berät.
Der Artillerieführer ist für die einheitliche Vorbereitung und Führung des Feuerkampfes der gesamten Artillerie, die dem Truppenführer untersteht, und für die artilleristische Aufklärung verantwortlich. Auf Weisung seines Truppenführers kann er auch der Artillerie unterstellter Großverbände Feueraufträge erteilen.
Artillerieführer der Division ist der Kommandeur des Divisionsartillerieregiments, Artillerieführer des Korps der Artilleriekommandeur (ArKo) oder der Regimentskommandeur eines zugeteilten Artillerie-Regimentsstabes z.b.V.; Artillerieführer der Armee meistens eine Höherer Artilleriekommandeur (Harko).

Artilleriewetterdienst
Kräfte der Aufklärenden Artillerie, die Wetterdaten für die Schießende und die Aufklärende Artillerie ermitteln und auswerten.

Auffangminensperre
Mit oder ohne Schema, offen oder verdeckt angelegte Minensperre.
Die Auffangminensperre soll das Vordringen des Feindes verlangsamen und seinen Angriff möglichst zum Stehen bringen oder in bestimmte Richtungen lenken. Sie ist zu verteidigen, mindestens aber zu sichern oder mit beobachtetem Feuer zu überwachen. Ihre Lage muß auf die Operationen der Kampftruppe abgestimmt sein.

Aufgabentabelle
Besondere, für begrenzte Zeit gültige Form des Feuerplans. Die Aufgabentabelle legt folgende Einzelheiten fest:
-schießende Truppenteile
-Zeit der Bekämpfung
-zugewiesene Ziele
-Munitionseinsatz


Aufklärung
Sammelbegriff für alle Maßnahmen, die dazu dienen, durch militärische Kräfte Informationen vor allem über den Feind zu gewinnen.
à Aufklärung, artilleristische
à Aufklärungstiefe
à Eindringtiefe
à Erkundung
à Flugabwehraufklärung
à Gefechtsaufklärung
à Luftaufklärung
à Nachrichtenaufklärung

Aufklärung, artilleristische
Mit Mitteln der Artillerie betriebene Aufklärung als Voraussetzung für die Führung des Feuerkampfes.
Die artilleristische Aufklärung dient dazu
-das Gefechtsfeld zu überwachen,
-Ziele zu entdecken und zu bestimmen
-das Feuer eigener Waffen zu lenken und den Erfolg des Wirkungsschießen festzustellen.
-die eigenen Aufklärungsergebnisse und solche anderer Truppen auszuwerten und zu melden.
Kräfte der art. Aufklärung sind die Vorgeschobenen Beobachter der Artillerie und die Einheiten der Beobachtenden Artillerie (Beobachtungsabteilungen und –Batterien) sowie in Einzelfällen eigens für Zwecke der Artillerie eingesetzte Aufklärungsfliegerkräfte.

Aufklärungsmittel
Geräte und Systeme, durch deren Einsatz Aufklärungsergebnisse und Informationen gewonnen werden. Zu den Aufklärungsmitteln gehören:
-optische Meßinstrumente
-Geräte zur Schall- und Lichtmessung
-Luftbildsysteme
-Geräte der Fernmeldeaufklärung
-Radargeräte / Funkmeß
 
Aufklärungsziel
Feindkräfte, Geländeteile, Anlagen, Einrichtungen, Waffen und Gerät sowie Sachverhalte, gegen die sich die Aufklärung richtet.
Wichtige Aufklärungsziele sind Truppenansammlungen, Feuerstellungen schwerer Waffen, Gefechtsstände, Fernmeldezentralen, Einrichtungen der Luftwaffe, Feldbefestigungen, Sperren und Versorgungseinrichtungen des Feindes. Auch die Feststellung, wo sich feindfreies Gelände befindet, kann Ziel der Aufklärung sein.

Aufmarsch
Bewegungen von Truppen in die für den Kriegsfall vorgesehenen Einsatzräume sowie Einrichten der Versorgungseinrichtungen.

Aufnahme
Operation, bei der eine Truppe aus Stellungen das Ausweichen anderer Kräfte überwacht und nachdrängenden Feind so lange aufhält, bis die aufzunehmenden Truppen durch die Stellung geschleust oder in dieser abwehrbereit sind.


Aufnahmebereitschaft
Zustand, in dem eine Sanitätseinrichtung Verwundete aufnehmen, behandeln und pflegen kann.

Aufnahmelinie (ANL)
Führungslinie bei der Aufnahme, nach deren Überschreiten durch die ausweichende Truppe der Führer der Aufnahmetruppe für die Operationsführung verantwortlich ist.

Aufnahmestellung
Stellung, in der eine Truppe eingesetzt ist, um ausweichende Truppen aufzunehmen.

Aufnahmetruppen
Kräfte, die Auftrag haben, andere Truppen aufzunehmen.

Auftrag
Der Teil jedes Befehls, der das Ziel setzt.

Auftragstaktik
à Führen mit Auftrag

Ausbruch
Operation von Kräften mit dem Ziel, sich aus einer Einschließung zu befreien.

Auslaufpunkt
Befohlener Punkt auf einem Marschweg, der das Ende einer Marschstraße angibt, er ist zu einer bestimmten Zeit zu überschreiten.
Vom Auslaufpunkt erreichen die Teile einer Marschkolonne ihre Marschziele/Einsatzräume selbständig.
Der Auslaufpunkt soll so liegen, daß die Truppen ihn zügig überschreiten können und sich auf dem Weitermarsch nicht gegenseitig behindern. Am Auslaufpunkt enden im allgemeinen die für den Marsch befohlenen Unterstellungen.

Auslaufzeit
Zeitpunkt, zu dem das letzte Fahrzeug einer Marschkolonne dem Auslaufpunkt zu durchfahren hat.

ausschalten
Feuerauftrag/Feueranforderung: Dem Feind an bestimmten Stellen für eine begrenzte Zeit durch Nebel- und Brisanzfeuer die Möglichkeit der Beobachtung und der Waffenwirkung zu nehmen.

ausweichen
Operation, bei der ein im Gefecht stehende Truppe Abstand vom Feind gewinnen soll, um anderweitig eingesetzt zu werden.

Ausweichfrequenz
Frequenz, die einer bestimmten Funkverkehrsbeziehung für den Fall zugeteilt ist, in dem die Arbeitsfrequenz nicht verwendet werden kann.

Befehl
Anweisung zu einem bestimmten Verhalten, die ein militärischer Vorgesetzter einem Untergebenen schriftlich, mündlich oder in anderer Weise allgemein oder für den Einzelfall mit dem Anspruch auf Gehorsam erteilt.

Befehlshaber
1. Truppenführer oberhalb der Korpsebene
2. Bezeichnung für einen Truppenführer nach besonderer Festlegung (z.B. Befehlshaber im Wehrkreis, Wehrmachtbefehlshaber)

Befehlsstelle, bewegliche
Einrichtung mit Personal und möglichst Kraftfahrzeugen, mit deren Hilfe ein Führer für begrenzte Zeit außerhalb seines Gefechtsstandes führen kann, wenn er am Brennpunkt des Geschehens persönlichen Einfluß auf die Operation nehmen will. Die bewegliche Befehlsstelle wird aus Personal und Material des jeweiligen Stabes gebildet. Durch ausreichende Ausstattung mit Fernmeldemitteln muß die Führungsfähigkeit der beweglichen Befehlsstelle und die sichere Verbindung zum Gefechtsstand unbedingt sichergestellt werden.
Häufig wurde statt dessen die Bezeichnung „Führungsstaffel“ verwendet.
Zusammensetzung am Beispiel einer Division:
-Divisionskommandeur mit Ordonnanzoffizier im Kübelwagen
-Artillerie- und ggf. Pionierführer im Kübelwagen
-ein bis zwei Funkwagen
-mehrere Kradmelder
-ggf. Luftwaffenverbindungsoffizier mit eigenem Funktrupp.

Begegnungsgefecht
Gefecht, das entsteht, wenn marschierende oder entfaltet vorgehende Gegner aufeinandertreffen und den Kampf ohne Vorbereitung aufnehmen. Mit dem Entschluß des Führers, wie er die Operation weiterführen will, geht das Begegnungsgefecht in einer der Gefechtsarten über.


Behelfsbrücke
Brücke, die Pioniere in Behelfsbauweise aus örtlich vorhandenen, aus dem Lande beschafften oder zugeführten Baustoffen bauen. Militärischer und ziviler Verkehr kann sie wie ständige Brücken nutzen. Auch beschädigte ständige Brücken lassen sich so wieder herstellen.
Der Bau von Behelfsbrücken ist meistens durch hohen Materialverbrauch bei geringen technischen Voraussetzungen sowie einfachen Konstruktionen gekennzeichnet.

beherrschen
In einen bestimmten Raum so mit Feuer wirken können, daß dem Feind dort die Handlungsfreiheit verwehr ist.

bekämpfen
Feuerauftrag/Feueranforderung: Allgemein gehaltener Ausdruck für Feueraufträge und Feueranforderungen, wenn sich die beabsichtigte Art der Wirkung noch nicht festlegen läßt oder dem Ausführenden überlassen bleiben soll.

Beleuchtungsstufe
Grad der Beleuchtung eines Fahrzeugs.
Die Beleuchtungsstufe für Märsche bei Nacht befielt der militärische Führer, der den Marsch anordnet, entsprechend der Lage.
Sind Sperrlinien für Beleuchtung festgelegt, dürfen diese feindwärts höchstens mit der befohlenen Beleuchtungsstufe überschritten werden.

Bereitschaftsgrad
Zustand, den Truppen einzunehmen haben, um
-unverzüglich oder
-zu einem bestimmten Zeitpunkt oder
-nach Ablauf einer festgesetzten Zeitspanne oder
-nach Durchführen bestimmter Maßnahmen
einen Auftrag erfüllen oder eine Funktion ausüben zu können.
Bereitschaftsgrade dienen dazu, die Reaktionszeit der jeweiligen Lage anzupassen. Sie erleichtern Befehlsgebung und Meldewesen. Bedeutung und Inhalt der verschiedenen Bereitschaftsgrade können allgemein oder für einzelne Truppengattungen entsprechend deren Eigenart unterschiedlich festgelegt sein.

Betriebsart
Diejenige Art des Fernmeldebetriebs, für die Fernmeldeanlage oder ein Fernmeldegerät geeignet, verwendbar oder geschaltet ist.
Betriebsarten sind z.B.
-Sprechen (Telephonie, Sprechfunk)
-Schreiben (Fernschreiber, Schreibfunk)
-Tasten (Telegrafie, Tastfunk)

Beurteilung der Lage
Überlegungen zu einer bestimmten Lage als Vorbereitung für den Entschluß. In der Beurteilung der Lage werden die auf die Erfüllung des Auftrages einwirkenden Faktoren untersucht. Die sich daraus ergebenden Möglichkeiten des eigenen Handelns werden anschließend gegeneinander abgewogen. Die Beurteilung der Lage ist Teil des Führungsvorgangs

Bewegungslinie
Führungslinie, die den weg zur Aufklärung angesetzter Kräfte in groben Zügen vorschreibt. An einen bestimmten Weg wird ein Spähtrupp nur dann gebunden, wenn ihm eigene Kräfte folgen sollen.

Bewegungsstreifen
Der einer Truppe befristet zugewiesene, durch seitliche Grenzen festgelegte Geländestreifen, den sie in der ganzen Breite ohne Bindung an bestimmte Straßen für Bewegungen und auch zur Entfaltung ausnutzen kann. Bewegungsstreifen werden vor allem dann befohlen, wenn die Truppe ins Gefecht geführt wird.

binden
Festhalten von Kräften des Feindes in einem bestimmten Raum durch Angriff oder Vortäuschen einer Angriffsabsicht, um ihre Verwendung an anderer Stelle zu verhindern.
In manchen Lagen kann ein Feind allein durch die Anwesenheit eigener Kräfte gebunden werden, sofern sie für ihn eine Bedrohung darstellen.

blenden (allgemein und als Feuerauftrag/Feueranforderung)
Dem Feind für eine begrenzte Zeit – meist durch künstlichen Nebel – die Sicht nehmen und ihn dadurch an der Beobachtung und an beobachtetem Feuer hindern oder in seinen Bewegungen behindern.

blind abgesetzter Spruch
Einmaliges oder wiederholtes Senden einer Nachricht über Funk an eine oder mehrere Gegenstellen, wobei die empfangende Stelle aus taktischen Gründen nicht antworten darf oder aus technischen Gründen nicht antworten kann.

Blockverkehr
Form der Regelung des Straßenverkehrs.
Auf Straßenabschnitten, die keinen Gegenverkehr zulassen, aber für die Durchfahrt in beiden Richtungen offen sein müssen, werden die Verkehrsrichtungen abwechselnd gesperrt und freigegeben.

Breitkeil
Eine Grundform der Entfaltung.
Im Breitkeil kann eine große Zahl von Waffen nach vorne wirken. Die breite Form birgt außerdem für den Feind die Gefahr sein Feuer aufzusplittern. Nachteil ist die mögliche schnelle Bindung der vorne eingesetzten Teile und die geringe Tiefe.



Brückenkommandant
An einer Kriegsbrücke eingesetzter Pionieroffizier, der für den technischen Betrieb verantwortlich ist. Im stehen Pionierkräfte zur Verfügung. Ist keine Gewässerzone eingerichtet, nimmt der Brückenkommandant auch die Aufgaben des Leiters der Übergangsstelle wahr.

Brückenkopf
Geländeraum feindwärts eines Gewässers, den eigene Truppen besetzen und halten, um nachfolgenden Kräften den Uferwechsel zu ermöglichen oder über das Gewässer nach rückwärts auszuweichenden Kräften eine oder mehrere Übergangsstellen offenzuhalten. Oft können unterstützende Waffen (Artillerie) zunächst nur vom freundwärtigen Ufer aus eingesetzt werden.


Brückenstelle
Stelle am Gewässer, die den Einsatz einer Kriegsbrücke zuläßt oder an der eine Kriegsbrücke geplant oder eingesetzt ist.

Chemische Kampfmittel / Kampfstoffe
à Kampfstoff

Deckname
Hauptwort als Deckbezeichnung für eine Kommandobehörde, einen Truppenteil oder eine sonstige Dienststelle

Deckwort
Hauptwort als Deckbezeichnung für einen Begriff, eine vorher festgelegte Nachricht oder bestimmte Maßnahmen.

Doppelreihe
Eine Grundform der Entfaltung.



Durchbruch
Lage, bei der es dem Angreifer gelungen ist, den Feind so tief zu durchstoßen, daß dieser zunächst keinen zusammenhängenden Widerstand mehr leisten kann.

Durchfahrstelle
Eine für Fahrzeuge erkundete, oft hergerichtete und meist gekennzeichnete Stelle, an der sich ein Gewässer durchfurten läßt.

Durchlauflinie (DL)
Quer zur Bewegungsrichtung verlaufend Führungslinie zur räumlichen und zeitlichen Koordinierung von Bewegungen.
Der Truppe kann der Zeitpunkt befohlen werden, ab wann sie eine Durchlauflinie überschreiten darf oder bis wann sie diese überschritten haben muß.
Bei Bewegungen über Gewässer grenzen Durchlauflinien die Gewässerzone ab.



Durchlaufpunkt
Zwischen Ablaufpunkt und Auslaufpunkt festgelegter Punkt auf einer Marschstraße, der zu einer bestimmten Zeit zu überschreiten ist. Jede Marschstraße kann mehrere Durchlaufpunkte haben. Sie dienen der Marsch- und Verkehrsüberwachung. Durchlaufpunkte liegen oft an Stellen, an denen Verkehrsregelung erforderlich ist.

Durchlaufzeit
Zeitspann zwischen dem Eintreffen des vordersten und des letzten Fahrzeugs einer Marschkolonne, Marschgruppe oder Einheit an einem beliebigen Punkt. Sie gibt unter Berücksichtigung der Marschgeschwindigkeit die Länge einer Marschkolonne in Stunden oder Minuten an.

Einbruch
1. Phase des Angriff, in der die angreifende Truppe in eine vom Feind besetzte Stellung eindringt.


2. Lage in der Verteidigung, bei der der Angreifer in oder zwischen verteidigte Stellungen eingedrungen ist, der Zusammenhang der Verteidigung jedoch noch gewahrt bleibt.



Eindringtiefe
Entfernung jenseits der vorderen eigenen Kampftruppenstellungen, über die Aufklärungskräfte in feindbesetztes Gebiet eindringen

Einsatzbereitschaft
Die Fähigkeit eines Truppenteils / einer Dienststelle, gegliedert und ausgerüstet nach KStN/KAN, einen Einsatzauftrag zu erfüllen.
Personelles und materielles Fehl, Mängel in der Ausbildung oder im Zustand es Materials können den Kampfwert mindern, schließen jedoch die Einsatzbereitschaft nicht aus.

Einsatzplan
Ergebnis der Planung, das zeigt, wie ein militärischer Führer die ihm für Erfüllung seines Auftrags zur Verfügung stehenden Kräfte und Mittel einsetzen will.
Der Einsatzplan kann auch die Form einer graphischen oder tabellarischen Darstellungen haben, die eine Übersicht über den Ablauf des Einsatzes von Kräften nach Art, Ort und Zeit sowie die notwendige Logistik gibt.

Einschießen
Ermittlung der Schußwerte für das Wirkungsschießen von Artillerie und Granatwerfern durch Abgabe einzelner Schüsse und deren Einmessen oder Beobachten, wenn sonstige sichere Schießgrundlagen fehlen.
Einschießen ist vor allem dann zweckmäßig, wenn
-das Ziel sich dem Feuer nicht entziehen kann (ortsfeste Ziele, wie Stellungsanlagen, Befestigungen),
-der Feind Auflockerung und Deckung bis zum Wirkungsschießen kaum verbessern kann,
-der Feind in erster Linie gestört werden soll
-der Feind vor allem zum Stellungswechsel gezwungen werden soll.

Einschließung
Lage, in der eine Truppe rundum von ihren Verbindungen zu Lande abgeschnitten ist.

Einzelbefehl
Art eines Befehls, der sich nur an einen oder einen Teil der unterstellten Führer richtet.

Entfaltung
Auflockerung einer Truppe in der Bewegung.
Die Entfaltung erhöht die Gefechtsbereitschaft, erleichtert die Ausnutzung des Geländes, verbessert die Wirkungsmöglichkeit der eigenen Waffen und vermindert die feindliche Waffenwirkung. Sie erschwert aber gleichzeitig die Führung und vermindert die Marschgeschwindigkeit.
Grundformen der Entfaltung sind Reihe, Doppelreihe, Keil, Breitkeil, für Züge und Kompanien darüber hinaus Staffel und Kette.

Entfernungsspinne
Skizze, in der der eigene Standort, wichtige Geländepunkte und die Entfernungen dorthin festgehalten sind. Sie dient als Hilfsmittel im Feuerkampf, vor allem bei der Feuerleitung. Für den Feuerkampf bei Nacht und schlechter Sicht kann die Entfernungsspinne durch die für die Richtpunkte ermittelten Werte (Erhöhung und Seitenrichtung) ergänzt werden.
à Geländetaufe

Entschluß
Die Entscheidung eines militärischen Führers, wie er eine ihm gestellte Aufgabe zu erfüllen beabsichtigt oder auf eine Veränderung der Lage reagiert.
Der Entschluß muß knapp und unmißverständlich die Absicht des Führers wiedergeben; ohne auf Einzelheiten einzugehen, enthält er die Grundzüge des Operationsplans.

Erfassungsbasis
Räumliche Anordnung von mehreren Erfassungsstellen zur Suche, Aufnahme und Peilung elektromagnetischer Ausstrahlungen des Feindes. Nachrichtenaufklärung wird im allgemeinen von einer Erfassungsbasis aus betrieben.

Erkundung
Sammelbegriff für alle Maßnahmen, die dazu dienen, Informationen über Gelände, Bevölkerung, ortsfeste Anlagen, Einrichtungen und andere Umweltbedingungen zu gewinnen.
à Pioniererkundung

erreichen
Auftrag an eine Truppe, in einen bestimmten Geländeraum zu marschieren oder vorzugehen; der den Auftrag erteilende Führer rechnet nicht mit Feindberührung.

Fachliche Unterstellung
Sie umfaßt die Unterstellung in der Ausübung einer fachlichen Tätigkeit (z.B. auf Verwaltungs-, ärztlichen oder veterinärärztlichen Gebiet, dem Gebiet der Abwehr, des Feldgendarmeriewesens oder auf dem Gebiet des Kriegskarten- und Vermessungswesens usw.).

Fahrzeugabstand
Abstand zwischen einzelnen Fahrzeugen in Metern. Auf dem Marsch beträgt der Fahrzeugabstand 25 oder 50 m, bei starker Luftgefahr 100 m, wenn nicht sogar die Auflösung der Kolonne in Einzelgruppen von 3 bis 5 Fahrzeugen geboten ist. Unter besonderen Bedingungen (Nachtfahrt ohne Beleuchtung, schlechte Sicht) kann Sichtabstand befohlen werden.
Der Fahrzeugabstand beim Übergang über Brücken kann je nach Tragfähigkeit und Bauweise der Brücke gesondert befohlen werden.
à Marschabstand

Feindmöglichkeiten
Handlungsweisen, zu denen der Feind fähig ist und die sich auf die Durchführung des eigenen Auftrags auswirken können.
Der Begriff „Möglichkeiten“ umfaßt nicht nur die Wahl der Gefechtsart wie Angriff, Verteidigung, hinhaltenden Widerstand, sondern alle im Rahmen der Gefechtsarten möglichen Einzelmaßnahmen einschließlich der Wahl des Ortes für Angriffshandlungen.
Die „Möglichkeiten des Feindes“ werden unter Berücksichtigung aller bekannten Faktoren erwogen, die sich auf das Gefecht auswirken und zu denen Zeit, Raum, Wetter, Gelände, Stärke und Kräfteverteilung des Feindes gehören.

Feldbefestigung
Sammelbegriff für alle feldmäßigen Anlagen und Einrichtungen, die dem Kampf, der Beobachtung, der Deckung und der Erleichterung des Lebens im Felde dienen.
à Geländeverstärkung
 
Feldmäßige Sperren
Sperre, die die Truppe mit oder ohne Unterstützung der Pioniere mit eigenen oder vorgefundenen Mitteln anlegt. Hauptformen sind Draht- und Minensperren.

Fernmeldeverbindung
häufig statt Nachrichtenverbindung gebrauchter Ausdruck.
Die wesentlichen Fernmeldeverbindungen sind
-Drahtverbindungen, einschließlich der Ausnutzung postalischer Netze
-Funkverbindung
-Richtfunkverbindung, kann wie eine Drahtverbindung genutzt werden.
-optische Verbindung (Blinkgerät)
Verbindungen durch Einsatz von Brieftauben oder Meldehunden waren kaum von Bedeutung.
Als Sonderfernmeldeverbindung wird eine Fernmeldeverbindung bezeichnet, die bestimmten Bedarfsträgern oder Benutzern für einen besonderen Zweck zu dauernder oder zeitlich begrenzter Benutzung zur Verfügung steht.
à Punkt-zu-Punkt-Verbindung
à Verkehrsart
à Verkehrsform

Feueranforderung
Anforderung von Feuerunterstützung, bei der die gewünschte Wirkung mit festgelegten Begriffen bezeichnet wird. Begriffe für die Feueranforderung sind z.B.
-abriegeln
-ausschalten
-bekämpfen
-beleuchten
-blenden
-niederhalten
-stören
-überwachen
-vernichten
-zerschlagen
-zerstören

Feuerart
Sammelbezeichnung für die verschiedenen Möglichkeiten des Feuerns. Feuerarten sind
1. beim Schießen mit Handwaffen und mit Maschinenwaffen
- Einzelfeuer
- Feuerstöße
2. bei der Rohrartillerie und den Granatwerfern
- Salvenfeuer
- Gruppenfeuer
- Lagenfeuer
- geschützweises Feuer
3. bei den Nebelwerfern (Raketenwerfern)
- Teilserienfeuer
- Serienfeuer

Feuerauftrag
Auftrag für den Feuerkampf, bei dem die geforderte Wirkung mit festgelegten Begriffen bezeichnet wird.
Diese Begriffe entsprechen denen für Feueranforderungen.
Der Feuerauftrag gibt das Ziel an und bezeichnet den Zweck, der mit dem Feuer erreicht werden soll. Er kann außerdem Zeit und Form des Wirkungsschießen sowie die Munitionsmenge enthalten.
à Artillerieführer
à Feuerkampf
à Wirkungsschießen

Feuereinheit
Teileinheit oder Truppenteil unter einheitlicher Feuerleitung in der Größenordnung, die erforderlich ist, um eine ausreichende Waffenwirkung zu erzielen.
Feuereinheit ist den Regel
-bei den Kampftruppen der Zug oder die Gruppe (auch bei den schweren Infanteriewaffen)
-bei den Panzerjägern das Geschütz
-bei der Flugabwehr die Batterie, bei der leichten Flugabwehr auch der Zug.
-bei der Rohrartillerie die Abteilung (Ausnahme bei schwerer Artillerie)
-bei den Nebelwerfern (Raketenartillerie) die Batterie oder der Zug.

Feuerkampf
Der Feuerkampf hat das Ziel, feindliche Kräfte zu vernichten oder am Handeln zu hindern. Er soll die Angriffskraft oder den Widerstand des Feindes brechen und eigene Bewegungen ermöglichen.
à allgemeiner Feuerkampf
à Feuerkampf, Führung des
à unmittelbare Feuerunterstützung
 
Feuerkampf, Führung des
1. Allgemein
Führungstätigkeit, die den Einsatz der Waffen räumlich – vor allem durch Zielzuweisung – oft auch zeitlich und nach der beabsichtigten Wirkung regelt.
2. Artilleristisch
Art und Weise, in der ein Artillerieführer im Auftrag des Truppenführer das Feuer der Artillerie durch Feueraufträge regelt. 

Feuerkommando
Formalisierter Befehl für die Feuerleitung.
Das Feuerkommando ist in der Reihenfolge und – soweit möglich – auch im Wortlaut festgelegt.

Feuerplan
Mittel der artilleristischen Feuerleitung, das dazu dient, das Feuer aller unterstellten Waffen zu leiten.
Der Feuerplan wird vom Artillerieführer erarbeitet.
à Aufgabentabelle
à Plan für die Führung des Feuerkampfes

Feuerstellung
Geländeraum, wo eine Einheit der Artillerie oder der Granatwerfer für den Feuerkampf in Stellung geht.
Die Feuerstellung, in der eine Batterie wirkungsbereit ist, heißt Hauptfeuerstellung.

Feuerstellungsraum
Geländeraum, der mehrere zusammengehörige Feuerstellungen der Artillerie umfaßt. Die Feuerstellungen der Batterien einer Abteilung bilden einen Feuerstellungsraum.

Feuerüberfall
Schlagartig einsetzendes, mit schneller Schußfolge abgegebenes Feuer.
Im Befehl für einen Feuerüberfall kann die Munitionsmenge oder die Dauer des Feuers begrenzt werden.

Feuervorbereitung
Nach Zeiten und Zielen geplantes Feuer der Artillerie, der Granatwerfer, der Luftstreitkräfte und anderer Waffen von einem bestimmten Zeitpunkt vor Angriffsbeginn bis spätestens zum Einbruch der Kampftruppen.

Feuerzusammenfassung
Vereinigung des Feuers mehrerer Waffen, bei der Artillerie mehrerer Batterien oder Abteilungen, auf ein Ziel.

Flächenmarsch
Marsch, bei dem die gesamte Breite von Bewegungsstreifen ausgenutzt wird.

Flanke
Linke oder rechte Seite einer Truppe in ihrer ganzen Tiefe.

 

Fliegerabwehr
Sammelbegriff für die von allen Truppen zum Schutz gegen Bedrohung aus der Luft zu treffenden Maßnahmen.
Hierzu gehören Fliegerschutzmaßnahmen, wie Tarnung, Täuschen, Auflockerung und Deckung, die Beobachtung des Luftraums und das Bekämpfen tieffliegender Luftfahrzeuge oder von Luftlandungen mit allen dazu geeigneten Waffen.
à Flugabwehr

Flugabwehr
Überwachung des Luftraums und Bekämpfung feindlicher Luftfahrzeuge durch die Flugabwehrtruppen von Heer und Luftwaffe, um Truppen und deren Einrichtungen sowie wichtige Anlagen gegen Angriffe und Aufklärung aus der Luft zu schützen.

Flugabwehraufklärung
Aufklärung von Luftfahrzeugen durch die Flugabwehrtruppe des Heeres und der Luftwaffe.
Sie umfaßt
-die Beobachtung und Überwachung des Luftraums,
-das Entdecken und Identifizieren von Luftfahrzeugen
-das Sammeln und Auswerten der Aufklärungsergebnisse
-das Erstellen und Weitergeben der Luftlage
-das Absetzen von Fliegerwarnungen
Die Flugabwehraufklärung wird durch den Luftraumspähdienst aller Truppen ergänzt.

Flügel
Vorderer linker und rechter Teil einer Truppe.


Front
1. Der von einer Truppe der Breite nach eingenommene Raum von ihrem linken bis zu ihrem rechten Flügel.
2. Die Richtung zum Feind.
3. Linie, an der eine Truppe dem Feind gegenübersteht.

Führen mit Auftrag
Führungsverfahren, in dem der Unterstellte im Rahmen der Absicht des Befehlenden weitgehend Freiheit in der Ausführung seines Auftrages hat.
Die Aufträge sollen nur die Bindungen enthalten, die für das Zusammenwirken mit anderen unerläßlich sind und müssen mit den Kräften, Mitteln und Befugnissen des Unterstellten erfüllbar sein.
Führen mit Auftrag verlangt Einheitlichkeit im Denken, Urteils- und Entschlußkraft sowie verantwortungsbewußtes Handeln auf allen Ebenen.

Führung
1. Richtungsweisendes, regelndes Einwirken auf das Verhalten unterstellter Soldaten und der Einsatz materieller Mittel, um eine Zielvorstellung zu verwirklichen.
2. Gesamtheit der Führer eines bestimmten Bereichs; im weitesten Sinne auch die Spitze einer Organisation oder einzelner Teilbereiche.
Die Führung gliedert sich in oberste, obere und untere Führung. Untere Führung umfaßt alle Verbände unterhalb der Divisionsebene, obere Führung den Bereich Division bis Heeresgruppe/ Wehrmachtsbefehlshaber, die oberste Führung die Kriegsspitzengliederung der Wehrmacht.

Führungsebene
Bezeichnung für die Einstufung vergleichbarer militärischer Verantwortungsbereiche in den hierarchischen Aufbau der Streitkräfte.
Die Führungsebene wird nach der Größenordnung eines Truppenteils oder Befehlsbereichs bezeichnet, z.B. Kompanieebene, Regimentsebene, Divisionsebene, Heeresgruppenebene.

Führungslinien
Linien, mit den die Führung Verantwortungsbereiche abgrenzt oder Bewegungen, Feuer und sonstige Tätigkeiten von Truppen räumlich, oft auch zeitlich, regelt. Solche Führungslinien sind z.B.
-Ablauflinie
-Angriffsachse
-Aufnahmelinie
-Bewegungslinie
-Durchlauflinie
-Grenzen
-Hauptkampflinie
-Linie für die Feuereröffnung
-Meldelinie
-Sicherungslinie
-Sperrlinie für Beleuchtung
-Verzögerungslinie

Führungsorganisation
Zusammenfassende Bezeichnung für die Einteilung der Führungsebenen, die Aufgaben des Führungspersonals sowie für die Gliederung und den Einsatz der Führungseinrichtungen (z.B. Stäbe und Gefechtsstände).

Führungsstaffel
à Befehlsstelle, bewegliche.

Führungsunterlagen
Unterlagen, die führungswichtige Informationen zweckmäßig und anschaulich darstellen.
Führungsunterlagen sind vor allem Karten, Tabellen, Übersichten, Statistiken und Pläne sowie Kriegstagebücher. Der Zweck der Darstellung bestimmt Form und Inhalt. Führungsunterlagen sollen das Wesentliche schnelle erkennen lassen, ohne Spezialkenntnisse verständlich sein und leicht geändert werden können, so daß sie stets auf dem neuesten Stand sind.

Führungsvorbehalt
Befehl, mit dem ein Führer anordnet, daß über bestimmte Kräfte und Mittel nur mit seiner Zustimmung verfügt werden darf.

Führungsvorgang
Zusammenfassende Bezeichnung für den zielgerichteten, in sich geschlossenen Denk- und Handlungsablauf zur Lösung von Führungsaufgaben. Der Führungsvorgang setzt mit Eingang eines Auftrags oder wesentlichen Lageänderungen ein und umfaßt
-Lagefeststellung
-Planung mit Beurteilung der Lage, Entschluß und Operationsplan
-Befehlsgebung
-Kontrolle.

Funkrelaisstelle
In eine Funkverkehrsbeziehung eingeschobene Funkstelle, die dazu dient, aufgenommene Sendungen auf einer anderen Frequenz automatisch wieder auszustrahlen.

Funkwiederholer
In eine Funkverkehrsbeziehung eingeschobene Funkstelle, die dazu dient, aufgenommene Sendungen auf derselben Frequenz anschließend erneut auszustrahlen, um dadurch den Wirkungsbereich der sendenden Stelle zu vergrößern.

Gangbarmachen des Geländes
Sammelbegriff für alle Maßnahmen, die dazu dienen, Bewegungsmöglichkeiten für die eigene Truppe zu schaffen, zu erhalten oder zu verbessern.
Dazu gehören
-das Öffnen, Überbrücken und Räumen von Hindernissen
-das Erhalten oder Steigern der Leistungsfähigkeit des Verkehrsnetzes, vor allem von Straßen und
 Brücken einschließlich des Baus von Kriegs- und Behelfsbrücken.

gedeckte Aufstellung
Aufstellung von Kampffahrzeugen in der Nähe ihrer Stellungen in einem Geländeraum, der ihnen Tarnung und möglichst auch Deckung bietet.
Die gedeckte Aufstellung wird in Zusammenhang mit den Stellungen befohlen. Stellungen und Wege dorthin sind für den Kampf bei Tag und Nacht zu erkunden. Es muß möglich sein, daß Feuer kurzfristig und überraschend zu eröffnen.
Eine gedeckte Aufstellung beziehen Kampffahrzeuge,
-während Stellungen erkundet oder vorbereitet werden.
-wenn die Stellungen keinen Schutz vor Bedrohung aus der Luft und vor vorzeitiger feindlicher
 Erdaufklärung bieten,
-nicht feststeht, aus welcher Stellung der Feuerkampf aufzunehmen ist.
-während des Gefechts zu versorgen ist.



Gefecht der verbundenen Waffen
Zusammenwirken verschiedener Kräfte und Mittel auf dem Gefechtsfeld unter einheitlicher Führung eines Truppenführers. Ziel des Gefechts der verbundenen Waffen ist es, sowohl jeden Truppenteil und jedes Waffensystem ihrer Eigenart entsprechend zu verwenden als auch die Gesamtheit aller Kräfte am besten zur Wirkung zu bringen.


Gefechtsart
Von der Zielsetzung einer Operation her bestimmte Art und Weise der Auseinandersetzung mit dem Feind.
Je nach Absicht – ob Raum gehalten, ob Raum genommen oder unter Aufgabe von Raum Zeit gewonnen werden soll – unterscheidet man zwischen den Gefechtsarten Abwehr/Verteidigung, Angriff und Verzögerung/hinhaltender Widerstand.

Gefechtsaufklärung
Aufklärung, die alle Truppen, die mit Feindberührung rechnen müssen oder im Kampf stehen, dauernd und ohne besonderen Befehl betreiben.

Gefechtsgliederung
Die von Lage und Absicht abhängige Zusammensetzung der Truppen und ihre Verteilung nach Breite und Tiefe auf dem Gefechtsfeld.
à Grundgliederung
à Truppeneinteilung


Gefechtsstand
Für eine gewisse Zeit an einem bestimmten Ort eingerichtete Befehlsstelle, von der aus die unterstellten Kräfte geführt werden und Verbindung zur übergeordneten Führung und zu den Nachbarn gehalten wird. Die Bezeichnung eines Gefechtsstandes entspricht der Führungsebene, z.B. Bataillons-, Divisionsgefechtsstand.
Großverbände können mehrere Gefechtsstände einrichten (Hauptgefechtsstand und Rückwärtiger Gefechtsstand), sie bereiten auch Reservegefechtsstände vor und erkunden sie zumindest.
à Befehlsstelle, bewegliche

Gefechtsstreifen
Durch seitliche Grenzen festgelegter Geländestreifen, der einer Truppe für ihre Gefechtsführung zugewiesen ist und für den sie die Verantwortung hat.
Die Grenzen der Gefechtsstreifen erstrecken sich so weit in den Feind, wie die Truppe für Aufklärung und Sicherung verantwortlich ist.
à Interessenbereich
à Verantwortungsbereich



Gefechtsverband
Truppe in der Größenordnung eines verstärkten Regiments oder verstärkten Bataillons, die für eine bestimmten Aufgabe mit weitgehend selbständigen Auftrag aus Teilen verschiedener Truppengattungen gebildet wird.
Die Bezeichnung eines Gefechtsverbandes richtet sich nach seiner Zweckbestimmung, z.B. Angriffsverband, Verfolgungsverband, Sperrverband, Vorausverband.

Gefechtswert
Eignung einer Truppe für einen bestimmten Auftrag.
Der Gefechtswert hängt ab von Kampfkraft und Verfügbarkeit der Truppe, sowie von der Lage, dabei besonders von Feind, Gelände, Wetter und Sicht.

Gegenangriff
Bezeichnung für Angriffe im Rahmen der Gefechtsarten Verteidigung und hinhaltender Widerstand / Verzögerung auf allen Führungsebenen.
Gegenangriffe sind
-Angriffe von Reserven, die entsprechend dem Operationsplan vorbereitet sind, um vorgedrungene 
 feindliche Kräfte aufzufangen, zu zerschlagen oder verlorenes Gelände zurückzugewinnen sowie
-Angriffe rasch verfügbarer Kräfte, die eine sich bietende günstige Gelegenheit nutzen, um Teile des
 Feindes zu vernichten.

Der Gegenangriff ist möglichst gegen die Flanke des eingebrochenen Gegners zu richten. Er bedarf, besonders wenn er von stärkeren Kräften oder bei Nacht unternommen wird, gewöhnlich eingehender Vorbereitungen. Bereitstellung, Zeitpunkt, Ziel, Artillerieunterstützung müssen von einer Stelle geregelt werden. Übereilung führt zum Mißerfolg
à Gegenstoß

Gegenstoß
Bezeichnung für örtliche Angriffe mit kurzem Ziel, um in die HKL eingebrochenen Feind zurückzuwerfen, ehe er sich in dem gewonnenen Gelände eingerichtet hat. Für einen Gegenstoß sind alle sofort greifbaren, nicht gebundenen, Kräfte einzusetzen, ohne das der Gesamtzusammenhang der Verteidigung aufgegeben wird. Die Schnelligkeit der Gegenmaßnahmen ist von entscheidender Bedeutung, darf jedoch nicht zum Verzicht auf die notwendigen Absprachen und Aufträge führen.
Gegenstöße können durch abriegelndes Feuer der Artillerie oder der schweren Infanteriewaffen in den Rücken des eingebrochenen Feindes wirksam unterstützt werden.

Geländehindernis
Hindernis, vor allem für die Bewegungen motorisierter und gepanzerter Truppen, das sich aus Form, Bedeckung oder Zustand des Geländes ergibt oder von Gewässern gebildet wird. Geländehindernisse sind z.B.
-breite Gewässer
-Einschnitte und Schluchten, Hohlwege
-Dämme
-Moore
-dichte Wälder
-Gebirge
-größere Ortschaften
-Industrieanlagen.

Geländetaufe
Verfahren zur Bezeichnung und Verschleierung von Ortsangaben und zur Erleichterung der Befehlsgebung und der Feuerleitung. Bei der Geländetaufe erhalten einzelne Geländeräume und –punkte charakteristische, leicht zu merkende Namen.



Geländeverstärkung
Sammelbegriff für Feldbefestigungen und Sperren.

Sperren sind:
-Vorbereitete Sperren (Sperreinbauten, Sprengkammern- und Schächte)
-Ständige Sperren (Bereits angelegte Panzergräben und Panzerhindernisse im Zuge von
 Befestigungslinien, Hangabstiche)
-Feldmäßige Sperren (Drahtsperren, Baumsperren, Barrikaden, Minensperren einschl.
 Scheinminensperren).
-Zerstörungen und Verwüstungen (durch Brand, Beschuß oder gezielte Sprengungen geschaffene
 Trümmerzonen).

Feldbefestigungen umfassen:
-Bau von Stellungen, Stellungssystemen und Anlagen für Kampf, Führung und Versorgung.
-Bau von Scheinstellungen und Scheinanlagen
-Freimachen von Schußfeld, Maßnahmen für Brandschutz

Geleitschutz
Schutz marschierender Truppenteile, die sich selbst nicht ausreichend sichern können, durch Eingliederung kampfkräftiger Teile (z.B. Begleitung von Versorgungskolonnen durch bandengefährdetes Gebiet).

Gesamtbefehl
Art eines Befehls, der an alle unmittelbar unterstellten Führer ergeht und sie gleichlautend und etwa zur gleichen Zeit über alle erteilten Aufträge unterrichtet.

Gewässersicherung
Wird sichergestellt durch Pioniere, die das auf dem Gewässer eingesetzte Kriegsbrückengerät gegen Treibgut, Flußtreibminen oder feindliche Angriffe vom Wasser her schützen sollen. Einsatzort, Stärke und Ausrüstung befiehlt der Leiter des Brückenschlages, der Brückenkommandant oder der Leiter des Fährbetriebs.

Gewässerzone
Geländestreifen, der beiderseits eines Gewässers jeweils in einem Abstand bis zu 3 km von je einer Durchlauflinie begrenzt wird. Stromauf und stromab schließt die Gewässerzone den Raum ein, der zur Sicherung der Übergangsstellen erforderlich ist.
Die Einrichtung von Gewässerzonen soll Massierungen in Ufernähe verhindern, daher sind Kontrollpunkte sowie Sammel- und Abrufräume für übergehende Truppen an den die Gewässerzone begrenzenden Durchlauflinien vorzusehen, für die Kontrolle der Zufahrt zum Gewässer und den Abruf der Truppen ist Feldgendarmerie vorzusehen. Die Gewässerzone ist von allen Kräften freizuhalten, die nicht unmittelbar zur Unterstützung und zum Schutz des Übergangs erforderlich sind. Übergehende Truppen haben sie in einem Zuge zu durchqueren.
Beim Angriff über Gewässer befiehlt der Truppenführer eine Gewässerzone erst dann, wen die Truppe am jenseitigen Ufer so viel Raum gewonnen hat, daß die Übergangsstellen beobachtetem feindlichem Feuer entzogen sind.



gewinnen
Auftrag an eine Truppe, in einen bestimmten Geländeraum vorzugehen oder zu marschieren und ihn notfalls ihm Angriff zu nehmen; der den Auftrag erteilende Führer hält Feindberührung für möglich.


Grenze
Führungslinie zur räumlichen Abgrenzung der Verantwortlichkeit und der Befugnisse.

Grundgliederung
Die einer Kriegsstärkenachweisung oder einem Aufstellungsbefehl festgelegte Zusammensetzung von Truppen, Stäben, Dienststellung und militärischen Einrichtungen.

Gruppenfeuer
Feuerart der Rohrartillerie und der Granatwerfer.
Beim Gruppenfeuer schießen alle Waffen die befohlene Schußzahl selbständig, wobei in der Regel die erste Gruppe als Salve geschossen wird.

halten
1. Taktisch
Eine Raum oder eine Stellung gegen alle Angriffe des Feindes verteidigen.
2. Fernmeldedienst
Ohne erneuten Befehl eine Fernmeldeverbindung zu einer Stelle aufrecht erhalten, auch wenn diese an einen anderen Ort verlegt.


Handstreich

Überraschende Wegnahme eines wichtigen Geländeteils oder eines Objekts durch kühnes Zupacken. Ein Handstreich setzt eine günstige Gelegenheit voraus, den Feind zu überrumpeln und erfordert die Fähigkeit des örtlichen Führers, sie zu erkennen und auszunutzen.

Hauptempfangsfrequenz
Frequenz, auf der mit einem zuverlässigen Funkempfang gerechnet bzw. auf der der Hauptanteil des Funkempfangs abgewickelt werden kann.

Hauptkampffeld
à Verteidigung

Hauptkampflinie
(HKL)
Allgemeine Linie als Anhalt für die Lage der vordersten Verteidigungsstellungen. Diese Linie stellt den Zusammenhang der Verteidigung sicher und muß nach Abschluß des Verteidigungsgefechts wieder in eigener Hand sein. 

Hauptverbandplatz
Sanitätseinrichtung, in welcher die erste chirurgische Betreuung Verwundeter stattfindet. Wird bei der Division durch die Sanitätskompanien eingerichtet.

Hindernis
Sammelbegriff für schwieriges Gelände, Sperren und Verwüstungen, die Bewegungen aufhalten.

Hinhaltender Widerstand
Der hinhaltende Widerstand soll den Gegner unter für ihn möglichst hohen Verlusten aufhalten, ohne daß sich der Widerstand Leistende einen ernsten Kampfe aussetzt. Hierzu muß dem Angriff des Gegners zur rechten Zeit ausgewichen und Gelände preisgegeben werden.
Der hinhaltende Widerstand wird aus einer Widerstandslinie geleistet und je nach den Umständen aus weiteren Widerstandslinien fortgesetzt, auf die kämpfend oder in einem Zuge ausgewichen wird. Günstige Gelegenheiten sind für Gegenstöße und Gegenangriffe mit kurzem Ziel zu nutzen.
à Aufnahme
à Verzögerung

Hinterhalt

Vorbereitete, versteckte Aufstellung einer Truppe in einem dafür günstigen Gelände zu dem Zweck, dort Feindkräften aufzulauern und sie mit Feuer zu überfallen oder unvermutet anzugreifen.



Interessenbereich
Teil des Kriegsschauplatzes, in dem Informationen über die Lageentwicklung für die Operationsführung eines Kommandeurs von Bedeutung sind. Er umfaßt den Verantwortungsbereich der nächsthöheren Führungsebene und sofern der eigene Verband an der Grenze dieses Verantwortungsbereichs eingesetzt ist, zusätzlich den Nachbargefechtsstreifen.
à Verantwortungsbereich



Jagdkampf
Kleinere, aufeinander und auf den Operationsplan des übergeordneten Führers abgestimmte Operationen von Jagdkommandos in einem bestimmten Raum, um Feindkräfte zu schwächen, zu stören, zu täuschen und zu binden.
Der Jagdkampf ist gekennzeichnet durch Wechsel von Verbergen und überraschendem Zuschlagen in Form von Handstreichen oder aus dem Hinterhalt.

Jagdkommando
Kräfte bis zur Stärke etwa eines Zuges für Aufträge im Jagdkampf.


Kampf durch die Tiefe
Phase des Angriffs, in der die Truppe nach Annäherung und Einbruch ihren Angriff gegen weiteren Widerstand bis zu ihrem Angriffsziel fortsetzt. Dabei können sich Annäherung und Einbruch mehrmals wiederholen.



Kampfentfernung
Bereich, in dem eine Waffe mit ausreichendem Erfolg eingesetzt werden kann.

Kampfkraft
Leistungsvermögen der Truppe, das auf ihrer personellen und materiellen Stärke, der Art ihrer Ausrüstung, dem Grad ihrer Beweglichkeit, dem Stand ihrer Versorgung und der Leistungsfähigkeit ihrer Führungsmittel beruht.
Über diese meßbaren Faktoren hinaus wirken sich
-der Kampfwille der Soldaten,
-die Befähigung des Führers,
-der Stand der Ausbildung und
-der Zustand der Truppe
wesentlich auf die Kampfkraft aus.
à Gefechtswert

Kampfstoff, chemischer
Aus chemischen Verbindungen bestehendes Kampfmittel, das auf Menschen und Tiere tödliche Wirkung hat oder sie vorübergehend oder nachhaltig kampfunfähig macht.
Reizstoffe, die den Menschen nur vorübergehend in seiner Kampffähigkeit behindern, fallen nicht unter diesen Begriff.

Keil
Eine Grundform der Entfaltung. Beim Keil werden die Hauptkräfte eines Verbandes oder einer Einheit durch die tiefe Gliederung in der Bewegung verfügbar gehalten und vor überraschenden Auflaufen auf den Feind geschützt. Nachteil ist, daß zunächst nur ein Teil der Waffen mit Feuer auf den Feind wirken kann.



Kette
Eine Grundform der Entfaltung. Sie bringt die geschlossene Feuerkraft des Zuges zur Wirkung und gewährleistet die gegenseitige Unterstützung, wirkt allerdings nur in einer Richtung und ist anfällig für Flankenbedrohungen.



Kommandant der Übergänge (KdÜ)
Pionierstabsoffizier, der an breiten Gewässern die technischen Voraussetzungen für die geforderte Übergangsleistung zu schaffen hat. Er setzt die Pionierkräfte ein und regelt die Zusammenarbeit der Leiter der Übergangsstellen mit den übergehenden Truppen, den Verkehrs- und Transportdienststellen.

Kommando
1. Formelbefehl, der dem Untergebenen keinen Ermessensspielraum läßt. Kommandos sind in Dienstvorschriften für bestimmte Tätigkeiten im Wortlaut festgelegt. Sie können auch durch Zeichen gegeben werden.
2. Bezeichnung bestimmter Stäbe (Divisionskommando, Korpskommando)
3. Vorübergehende oder ständige, für bestimmte Aufgaben vorgesehene Zusammenfassung von Soldaten in meist geringer Stärke unter einem Führer (z.B. Sprengkommando).

Kommandobehörden
Kommandobehörden sind militärische Dienststellen vom Divisionskommando an aufwärts, die über Truppen befehlen.

Kontaktfrequenz
Festgelegte Frequenz zur Wiederaufnahme von Funkverkehrsbeziehungen, die auf anderen Frequenzen abgerissen sind. Kontaktfrequenzen dienen nur der Verbindungsaufnahme, sie dürfen zur weiteren Betriebsabwicklung nicht benutzt werden.

Kontrolloffizier
Offizier oder Unteroffizier, der Aufgabe hat, den planmäßigen Verlauf des Marsches zu überwachen. Kontrolloffiziere sind durch Armbinden kenntlich und können mit Sondervollmachten versehen sein.

Kontrollpunkt
1. Einrichtung am Rande der Gewässerzone zur Regelung und Überwachung der Bewegungen über das Gewässer.
Am Kontrollpunkt befinden sich in der Regel Kontrollorgane mit Fernmeldeverbindungen, häufig gestellt durch die Feldgendarmerie oder von Verkehrsregelungskräften. Hier nehmen die übergehenden Truppen frühzeitig Verbindung mit dem Leiter der Übergangsstelle auf. Am Kontrollpunkt ist das Ableiten ankommender Marschverbände von der Marschstraße in Sammel- und Warteräume vorzusehen, um Massierungen in der Gewässerzone zu vermeiden.

2. Einrichtung zur Personen- und Fahrzeugkontrolle im Vorfeld von gesicherten Objekten. Kontrollpunkte bestehen aus Kontrollposten und Deckungskräften, sie sind zu kennzeichnen und je nach Lage durch Sperren zu sichern.



Krankensammelpunkte
Auf dem Marsch und in der Unterkunft werden durch die Sanitätskompanien ein oder mehrere leicht erreichbare Krankensammelpunkte eingerichtet, denen die Truppen ihre Verwundeten und Kranken zuführen.

Krankensammelstelle
Krankensammelstellen werden durch die Krankentransportabteilungen oder andere Sanitätseinheiten der Armee an Eisenbahnen, Straßen und anderen Verkehrswegen dort eingerichtet, wo starker Zustrom von Verwundeten und Kranken zu erwarten ist. Von hier werden die Verwundeten und Kranken in Kriegs- oder Leichtkrankenlazarette weitertransportiert.

Kriegsbrücken
Schnell zu bauende und abzubauende Brücke aus vorgefertigten Gerät für einen zeitlich begrenzten Einsatz. Kriegsbrückengerät kann meistens auch im Fährbetrieb eingesetzt werden; es ist möglichst schnell wieder freizumachen und durch Behelfsbrücken oder wiederhergestellte feste Brücken zu ersetzen.

Künstlicher Nebel
à Nebel, künstlicher

Lage
Gesamtheit aller Faktoren, die auf eine Truppe in einem bestimmten Raum in einer bestimmten Zeit einwirken. Dazu gehören vor allem
-eigene Lage und eigener Auftrag einschließlich der Versorgung
-Feindlage
-Umweltbedingungen (Gelände, Wetter, Sicht, eventuell auch Lage der Bevölkerung)

Lagefeststellung
Sammeln, Ordnen, Speichern, Darstellen, Vergleichen, Bewerten und Auswerten von Informationen aller Art im eigenen Bereich und über den Feind.
Die eingehenden und beschafften Informationen werden ermittelt, aufbereitet und zu einer Aussage über den Zustand des Feindes, der eigenen Truppe und der Umweltbedingungen verarbeitet.
Die Lagefeststellung ist Bestandteil des Führungsvorganges.

Lagenfeuer
Feuerart der Rohrartillerie und der Granatwerfer.
Beim Lagenfeuer schießen die Waffen einer Batterie oder eines Zuges an einem Flügel beginnend nacheinander.

Lähmung
Maßnahme, die dem Feind die Nutzung wichtiger militärischer und ziviler Anlagen, Einrichtungen, Geräte und Vorräte für begrenzte Zeit verwehrt, ohne daß umfangreiche Zerstörungen stattfinden. Lähmungen können z.B. durch den Ausbau für den Betrieb entscheidender Bauteile erfolgen.

Leiter der Fernmelde- (Nachrichten-) Zentrale
Fernmeldeoffizier, der für die innere und äußere Organisation der Fernmeldezentrale verantwortlich ist. Ist kein Leiter der Fernmeldezentrale eingesetzt, nimmt diese Aufgaben der Leiter des Fernmeldebetriebs wahr.

Leiter der Übergangsstelle
Für eine Übergangsstelle eingeteilter Führer, der den Uferwechsel von Truppen entsprechend dem Übergangsplan leitet. Seine Aufgaben sind im allgemeinen
-den Bewegungsablauf über das Gewässer zu steuern,
-die Übergangsstellen einschließlich der Zu- und Abfahrtswege zu kennzeichnen, zu sichern und
 betriebsbereit zu erhalten.

Leiter des Brückenschlags
Pionieroffizier, der einen Kriegsbrückenschlag vorbereitet und dessen technischen Ablauf leitet.

Leiter des Fernmeldebetriebs
Fernmeldeoffizier, der dem Führer des Gefechtsstandes für den Fernmeldebetrieb auf dem Gefechtsstand verantwortlich ist.
Er sorgt dafür, daß alle Fernmeldemittel und –verbindungen betriebsbereit sind. Er unterrichtet den Führer des Gefechtsstandes und den Stab über die verfügbaren Fernmeldeverbindungen, berät sie und steuert den Fernmeldebetrieb.

Lenken des Feuers
Sammelbezeichnung für alle Maßnahmen, mit denen Beobachter der Artillerie oder auch Führer anderer Truppengattungen das Einschießen oder Wirkungsschießen durchführen.

Linie für die Feuereröffnung
Führungslinie, mit der ein Führer die Eröffnung des Feuerkampfes regelt. Die Truppe darf das Feuer erst eröffnen, wenn der Feind diese Linie überschreitet.

Logistik
Die Lehre von der Planung, der Bereitstellung und vom Einsatz der für militärische Zwecke erforderlichen Mittel und Dienstleistungen zur Unterstützung der Streitkräfte und/oder die Anwendung dieser Lehre. Die Funktionen der Logistik erstrecken sich u.a. auf
-Materialwirtschaft (Materialplanung, Materialbedarfsdeckung, Materialbewirtschaftung,
 Materialerhaltung)
-Transport- und Verkehrswesen
-Sanitätsdienst

Lösen vom Feind
Operation, bei der eine im Kampf stehende Truppe möglichst unbemerkt und rasch Abstand vom Feind gewinnt, um der Führung größere Handlungsfreiheit zu verschaffen.



Lücke
Unbesetzter Geländeraum zwischen benachbarten Truppen.

Lückenweg
Weg durch Sperren, der durch Räumen geschaffen wurde oder zunächst bewußt für Ausweichbewegungen offen gelassen wurde.

Luftnahunterstützung
Luftunterstützung, die in so großer Nähe der eigenen Landstreitkräfte wirkt, daß deren Feuer und Bewegung und die Luftnahunterstützung aufeinander abgestimmt sein müssen.

Luftraumspäher

Soldaten aller Truppen, die den Luftraum in Beobachtungsbereichen ständig zu beobachten und die Truppe bei der Annährung feindlicher oder unbekannter Luftfahrzeuge, bei Flugmotorengeräusch oder Flugabwehrfeuer zu alarmieren oder zu warnen haben.

Luftverteidigung
Gesamtheit der Maßnahmen zur Abwehr oder Abschwächung von Angriffen feindlicher Luftfahrzeuge.

Marschabstand
Befohlener Abstand zwischen Marschgruppen, Einheiten und Teileinheiten. Wird bei Marsch mit Kraftfahrzeugen meist in Minuten angegeben.
Anhalt für den Marschabstand zwischen
-Marschgruppen 10 bis 30 Minuten
-Einheiten 2 bis 5 Minuten
-Teileinheiten 1 bis 2 Minuten.

Marschfolge
Befohlene Reihenfolge der Marschgruppen, Einheiten, Teileinheiten und Fahrzeuge in einer Marschkolonne.
Die Marschfolge richtet sich in erster Linie nach der beabsichtigten Verwendung der marschierenden Truppen und nach der während des Marsches zu berücksichtigenden Feindlage.

Marschgeschwindigkeit
Durchschnittsgeschwindigkeit, mit der eine Truppe marschieren soll. Als Anhalt gilt für die Marschgeschwindigkeit
-bei motorisierten Truppen ohne Kettenfahrzeuge 30 – 40 km/h bei Tage
-bei motorisierten Truppen mit Kettenfahrzeugen 25 – 30 km/h bei Tage
-bei motorisierten Truppen (Rad und Kette) bei Nacht je nach Beleuchtungsstufe: 15 – 30 km/h
-bei Fußtruppen 5 – 6 km/h
-bei Radfahrern 12 – 15 km/h
-bei berittenen Truppen 8 – 10 km/h
-Infanteriedivision mit allen Truppenteilen 4km/h

Marschgruppe
Teil einer Marschkolonne, etwa in der Größe eines verstärkten Bataillons.

Marschkolonne
Zusammenfassende Bezeichnung für alle unter gemeinsamer Führung und zusammenhängend auf einer Straße marschierenden Truppen, unabhängig von ihrer Größenordnung.
Eine Marschkolonne ist je nach Größe in Marschgruppen, Einheiten und Teileinheiten zu untergliedern.

Marschlänge
Ausdehnung einer Marschkolonne vom vordersten bis zum letzten Fahrzeug oder Soldaten einschließlich aller Abstände, gemessen in Kilometern oder Metern.  Beispiele für Marschlängen
-Infanteriebataillon: 700 – 800 m
-Infanterieregiment: 2600 – 3000 m
-leichte Artillerieabteilung: 1000 – 1100 m

Marschleistungen
An einem Tage (Tagesmarsch) können unter günstigen Verhältnissen zurückgelegen:
-eine Infanteriedivision mit allen Truppenteilen 25 – 30 km
-eine Kavalleriebrigade / -division 50 – 60 km
-eine motorisierte Division / Panzerdivision 150 – 200 km.

Marschpause
Geplante Unterbrechung eines Marsches, die der Erhaltung der Leistungsfähigkeit von Mensch und Material dient.
Marschpausen sind Technischer Halt und Rast.
Ein Technischer Halt dauert im allgemeinen 20 bis 30 Minuten - im Ausnahmefall bis zu 1 Stunde – und dient vor allem dazu, die Fahrzeuge zu überprüfen, Schäden zu beseitigen und Betriebsstoff nachzufüllen. Technische Halte sind alle 3 bis 4 Stunden vorzusehen.
Eine Rast dauert zwischen 30 Minuten und 3 Stunden, sie soll der Truppe genügend Zeit zur Versorgung und Ruhe geben. Je nach Länge der Marschstrecke soll die erste Rast eingelegt werden, wenn der größere Teil der Strecke zurückgelegt wurde, danach alle zwei Stunden. Sollen Pferde gefüttert und getränkt werden, muß die Dauer der Rast mindestens 2 Stunden betragen.

Marschplan
Schematische Übersicht über eine Vielzahl von Märschen, aus der die marschierenden Truppen, deren Durchlaufzeiten und Marschrichtungen an ausgewählten, zumeist verkehrskritischen Durchlaufpunkten (Engstellen, Gewässerübergänge, Kreuzungspunkte) ersichtlich sind.
Der Marschplan dient als Hilfsmittel bei Planung, Bearbeitung, Überwachung und Steuerung von Märschen.

Marschüberwachung
Maßnahmen des Führers einer Marschkolonne zur Kontrolle und Beeinflussung des Marschablaufes sowie der Marschdisziplin. Organe der Marschüberwachung sind
-Ablaufoffizier
-Kontrolloffizier
-Schließender
-Anschlußkommandos
Die Organe der Marschüberwachung arbeiten mit den im Verkehrsdienst eingesetzten Kräften (Feldgendarmerie, Verkehrsregelungsbataillone) und ggf. der Polizei zusammen.

Meldekopf
1. Einrichtung für die Übermittlung von Befehlen, Meldungen und anderen Informationen. Meldeköpfe liegen vor allem an Marschstraßen oder an leicht auffindbaren Geländepunkten. Sie können mit Einrichtungen der im Verkehrsdienst eingesetzten Kräfte (Feldgendarmerie) oder mit Ortskommandanturen gekoppelt sein und sollen über Fernmeldeverbindungen verfügen.
2. Einrichtung auf einem Gefechtsstand zur Kontrolle und Weiterleitung dort eintreffender Personen.

Meldelinie (ML)
Quer zur Bewegungsrichtung verlaufende Führungslinie, an der eine Truppe den Zeitpunkt des Erreichens und Erkenntnisse über die Lage melden muß. Meldelinien werden vor allem den zur Aufklärung eingesetzten Kräften befohlen.

Minengasse
Minenfreier Fahrweg durch eine Minensperre.

Minenpfad
Minenfreier Fußweg durch eine Minensperre.

Nachhut
Kräfte zur Sicherung der Marschkolonne nach hinten.
Stärke und Zusammensetzung der Nachhut sind so zu befehlen, daß sie die marschierende Truppe gegen nachdrängenden Feind schützen kann.

Nachkommando
Kommando, das eine Truppe zur Abwicklung bestimmter Aufträge zurückläßt

Nachrichtenaufklärung
Aufklären des feindlichen Fernmeldeverkehrs und dessen technische, betriebliche und taktische Auswertung.

Nachrichtenführer
Bezeichnung für einen Führer der Nachrichtentruppe, der seinen Truppenführer in Fragen des Nachrichten- (Fernmelde-) wesens berät, den Einsatz der Nachrichtentruppe vorschlägt und im Auftrag des Truppenführers die entsprechenden Befehle gibt. Nachrichtenführer sind im allgemeinen
-bei der Division der Kommandeur der Divisions-Nachrichtenabteilung,
-beim Korps der Kommandeur der Korps-Nachrichtenabteilung,
-bei der Armee der Kommandeur des Armee-Nachrichtenregiments, soweit im Stab der Armee kein
 eigener Spezialstabsoffizier für das Nachrichtenwesen vorhanden ist.

Nachrichtenverbindung
à Fernmeldeverbindung

Nachrichtenzentrale
Zusammenfassung von Fernmeldeteilen bei Dienststellen oder Gefechtsständen. Die Nachrichtenzentrale besteht in der Regel aus
-dem Leiter der Nachrichtenzentrale Leiter des Nachrichtenbetriebs
-der Fernsprech-/Fernschreibzelle
-der Funkzelle
-der Schlüsselzelle und der
-der Übertragungszelle (bei Bedarf).
Die Zellen können in kleineren Verhältnissen auch nur aus einem Trupp bestehen.
Der Leiter der Nachrichtenzentrale kann zugleich Leiter des Nachrichtenbetriebs sein. Vom Korps an aufwärts gibt es meist einen Leiter der Nachrichtenzentrale und einen Leiter des Nachrichtenbetriebs.

Nachtaufstellung
Im Vergleich zum Tag unterschiedlicher Einsatz der Kräfte, der vor allem von den geänderten Sichtverhältnissen bestimmt wird.

Nachtruppen
Truppen, die beim Lösen vom Feind das Zurückgehen der Hauptkräfte verschleiern und diese während des Ausweichens gegen ein Nachstoßen des Feindes schützen.

Nebel, künstlicher
Durch Einsatz von Nebelstoffen verursachte Sichtbehinderung.
-Künstlicher Nebel blendet den Feind und erschwert seine Gefechtstätigkeit
-entzieht die eigene Truppe und Anlagen der feindlichen Erd- und Luftbeobachtung
-täuscht den Feind.
Die Nebelwirkung unterliegt starkem Einfluß von Wetter und Gelände. Plötzlich drehender Wind kann dazu führen, das gegen den Feind eingesetzter Nebel zu einer Behinderung der eigenen Maßnahmen wird.
Eine Batterie leichte Feldhaubitzen kann mit 8 – 16 Schuß eine Nebelwand von 150 m Breite erzeugen. Sie benötigt zum Unterhalten der Nebelwand pro Minute 4 – 6 Schuß.
Eine Batterie schwere Feldhaubitzen kann mit 4 – 8 Schuß eine Nebelwand von 200 m Breite erzeugen und diese Wand mit 2 – 4 Schuß pro Minute unterhalten.

Neben-Kreisteilnehmer
Funkstellen, die den Funkverkehr lediglich mithören und nur nach Aufforderung oder Genehmigung oder in Krisenlagen selbst senden dürfen.

nehmen (auch: In Besitz nehmen)
Auftrag an eine Truppe, einen bestimmten Geländeraum dem Feind durch Angriff zu entreißen; mit Feindwiderstand ist auf jeden Fall zu rechnen.

niederhalten (allgemein und als Feuerauftrag / Feueranforderung)
Den Feind für begrenzte Zeit durch Feuer in Deckung zwingen und ihn dadurch am Kampf hindern. Zum Niederhalten einer feindlichen Batterie sind mindestens 120 Schuß l.F.H. oder 80 Schuß s.F.H. je Stunde erforderlich.

Offene Stadt
Ortschaft, die nach einseitiger Erklärung oder nach Vereinbarung nicht verteidigt wird. Eine Offene Stadt muß dem Zugriff des Feindes offenstehen, Der Zutritt darf dem Feind auch nicht durch Anlagen und Streitkräfte außerhalb der Ortschaft verwehrt werden.

offene Stellung
Stellungsart, die weder Deckung gegen Flachfeuer noch gegen feindliche Beobachtung von der Erde aus bietet. Aus einer offenen Stellung wird nur dann gekämpft, wenn keine teilgedeckte oder versteckte Stellung vorhanden ist.

Operation
Zeitlich und räumlich zusammenhängende Handlung   e i n e r   Seite. Die Operation ist immer auf ein bestimmtes Ziel gerichtet und kann Bewegungen, Kampfhandlungen und sonstige Maßnahmen jeder Art und jeden Umfangs umfassen.
Trifft eine Operation auf eine der   a n d e r e n   Seite, so kommt es zum Gefecht.

Operationsbefehl
Befehl für Vorbereitung und Durchführung einer Operation.
Er enthält alle notwendigen Informationen über die Lage und als Kernstück die Aufträge an die unterstellten Führer.
Der Operationsbefehl kann mündliche, schriftliche, graphische oder eine gemischte Form haben. Er kann als Einzelbefehl oder Gesamtbefehl gegeben werden. Vorbefehle sind zweckmäßig, oft notwendig.
Operationsbefehle sind z.B.
-Gefechtsbefehle
-Marschbefehle
-Befehle für die Durchführung der Versorgung und die Führung der Versorgungstruppen.
Der Zweck ist des Operationsbefehl ist aus seiner Bezeichnung zu erkennen, z.B.
-Regimentsbefehl für den Angriff am  ...
-Divisionsbefehl Nr. ... für den Marsch in den Raum ...
-Armeebefehl für die Versorgung bei der Verteidigung im Raum ...

Operationsfreiheit
Lage, die es einem militärischen Führer erlaubt, seine Kräfte jederzeit so einzusetzen, wie es zur Erfüllung seines Auftrages notwendig ist.

Operationsplan
Ergebnis der Planung, wie eine Operation durchgeführt werden soll.
Ausgehend vom Entschluß legt der militärische Führer mit seinem Operationsplan – meist graphisch auf der Karte – in großen Zügen die Gefechtsgliederung und das beabsichtigte räumliche, wenn notwendig auch das zeitliche Zusammenwirken der Kräfte fest.
Der Operationsplan bildet die Grundlage für die Befehlsgebung.

Ordnung des Raumes
Zuweisung von Zonen, Gebieten, Räumen, Objekten, Gefechts- oder Bewegungsstreifen sowie von Straßen durch einen militärischen Führer an Kräfte in seinem Verantwortungsbereich entsprechend ihrem Raumbedarf, ihren Aufträgen und Tätigkeiten.
Die Ordnung des Raumes hat den Zweck, Zuständigkeiten zu regeln und gegenseitige Behinderungen auszuschließen.

Panzerabwehr aller Truppen
Tätigkeiten, die jeder Soldat zur Abwehr feindlicher gepanzerter Kampffahrzeuge beherrschen muß. Hierzu gehören vor allem:
-Auflockerung, Deckung nutzen, Tarnen und Täuschen
-Erkennen und Melden feindlicher Panzer
-Kampf mit Panzerabwehrmitteln.

Pioniererkundung
Erkundung für die pioniertechnische Beratung des Truppenführers sowie für die Planung und Durchführung von Pioniereinsätzen. Sie umfaßt
-Art und Umfang des bevorstehenden Pioniereinsatzes
-Feststellung technischer Einzelheiten
-Ermittlung des Kräfte-, Mittel- und Zeitbedarfs.

Pionierführer
Bezeichnung für einen Führer der Pioniertruppe, der seinen Truppenführer in Fragen des Pionierwesens berät, den Einsatz der Pioniertruppe vorschlägt und im Auftrag des Truppenführers die entsprechenden Befehle gibt.
Pionierführer der Division war der Kommandeur des Divisions-Pionierbataillons, Pionierführer des Korps je nach Art und Umfang der zugeteilten Pionierkräfte ein Bataillons- oder Regimentskommandeur der Pioniere oder eines zugeteilten Pionier-Regimentsstabes z.b.V.; Pionierführer der Armee der Regimentskommandeur eines Pionier-Regimentsstabes z.b.V. oder ein Höherer Pionierführer.

Plan für die Führung des Feuerkampfes
Ergebnis der Planung des Artillerieführers, wie ein Operation durch Feuer unterstützt werden soll.
Der Plan regelt den Feuerkampf der Artillerie entsprechend den vom Truppenführer bestimmten Schwerpunkten für die artilleristische Aufklärung und Waffenwirkung und koordiniert ihn mit den Operationen der Kampftruppen und dem Sperrplan.

Plan für die Stabsarbeit
Mittel für die Koordinierung der Stabsarbeit bei größeren Aufgaben.
Der Plan regelt, wer was bis zu welchem Zeitpunkt zu erledigen hat und bestimmt die Zusammenarbeit.

Planschießen
Wirkungsschießen, das ohne Beobachtung der Ziele gelenkt wird.
Die Schußwerte werden aus den Kartenwerten und aus den ballistischen sowie meteorologischen Werten ermittelt.
Planschießen wird angewendet, wenn die Artillerie
-das Feindziel durch Feuer überraschen will,
-ein vorzeitiges Aufklären der eigenen Feuerstellungen verhindern will,
-Einschießen auf ein Ziel aus taktischen Gründen (Überraschung) unterlassen will,
-ein Ziel nicht beobachtet werden kann.

Punkt-zu-Punkt-Verbindung
Unmittelbare Verbindung zwischen zwei Fernmelde-Endeinrichtungen, z.B. Fernsprechgeräten oder Fernschreibern.

Reihe
Grundform der Entfaltung. Bei der Reihe sind die Truppen tief und schmal gegliedert, so daß die Hauptkräfte eines Verbandes oder einer Einheit in der Bewegung verfügbar gehalten und vor überraschenden Auflaufen auf den Feind geschützt sind. Eine schnelle Reaktion auf Flankenbedrohungen ist möglich. Nachteil ist, daß zunächst nur die Spitze mit Feuer auf den Feind wirken kann.

Reserve
Truppen oder Mittel, die ein Führer zu seiner Verfügung hält, um sie erst dann einzusetzen, wenn er es aufgrund der Lageentwicklung für erforderlich hält. Wird eine Reserve eingesetzt, ist anzustreben, sofort aus ungebundenen Teilen eine neue Reserve zu bilden.
Der übergeordnete Führer kann Reserven unter seinen Führungsvorbehalt stellen.

Reservegefechtsstand
Gefechtsstand, der bei Ausfall des Hauptgefechtsstandes die Führung übernimmt.
Läßt Feindwirkung das Beziehen des Reservegefechtstandes nicht zu, so kann die Operation vorübergehend von
-einem Gefechtsstand der Artillerie
-dem Gefechtsstand eines anderen unterstellten Verbandes
-dem Rückwärtigen Gefechtsstand (sofern vorhanden)
geführt werden. Entscheidend ist das Vorhandensein von Nachrichtenverbindungen.

Richtungsverkehr
1. Fernmeldeverkehr, bei dem zwischen zwei Stellen/Einrichtungen in nur einer Richtung gesendet wird.
2. Straßenverkehr, bei dem allen oder bestimmten Verkehrsteilnehmern eine Verkehrsrichtung unter voller oder teilweiser Sperrung des Gegenverkehrs zugewisen wird.
à Blockverkehr

Rollfähigkeit
Zustand eines Schadgeräts, der ein Abschleppen mit Hilfe von Zugmitteln ermöglicht.

Rückwärtige Gebiete
Allgemeine Bezeichnung für Gebiete hinter einer zum Kampf gegliederten Truppe.

Rundstrahlverfahren
Verfahren zur Übermittlung von Nachrichten an eine Anzahl von Funkstellen (Empfangsstellen), die Empfang nicht quittieren.

Salvenfeuer
Feuerart der Rohrartillerie und der Granatwerfer.
Beim Salvenfeuer schießen alle beteiligten Waffen gleichzeitig.

Sanitätszone, Sanitätsort
Gebiete oder Ortschaften, die nach gegenseitiger Vereinbarung auf eigenem oder besetztem Gebiet als Sanitätszone eingerichtet werden, um in ihnen Verwundete oder Kranke vor weiteren Angriffen zu schützen. Sanitätszonen und –orte werden durch Schutzzeichen gekennzeichnet.

Schadmaterialsammelpunkt
Einrichtung der Feldzeug-/Instandsetzungstruppe an Marschstraßen zur Unterstützung von Großverbänden auf dem Marsch.

Schließender
Von der marschierenden Truppe eingeteilter Offizier oder Unteroffizier, der am Ende der Marschkolonne fährt und Marschüberwachungsaufgaben wahrnimmt. Er hat selbständig Verbindung mit den entlang der Marschstraße eingesetzten Organen der Marschüberwachung, der Verkehrsführung und den zur Verkehrsregelung eingesetzten Kräften aufzunehmen.

Schlüsselgelände
Teil des Gefechtsfeldes, dessen Besitz oder Beherrschung für den Verlauf eines Gefechts von entscheidender Bedeutung ist; vor allem in der Verteidigung darf das Schlüsselgelände nicht in die Hand des Feindes fallen.

Sicherung
Sammelbegriff für alle Vorkehrungen, die dazu dienen
-die Truppe vor Überraschungen durch den Feind zu schützen und ihr bei Angriffen Zeit für
 Gegenmaßnahmen zu verschaffen sowie
-Räume und Objekte vor dem Zugriff des Feindes so lange zu bewahren, bis zusätzliche Kräfte
 eingreifen.

Sicherungslinie (SL)
Führungslinie als Anhalt für die Aufstellung der Sicherungskräfte an der HKL oder bei der Sicherung eines Raumes.
Sie wird dort festgelegt, wo der Feind spätestens zum Kampf gestellt werden muß, so daß die Truppe rechtzeitig Gegenmaßnahmen treffen kann.

Spähtrupp
Organ der Aufklärung und der Gefechtsaufklärung, der Erkundung und der Sicherung.
Spähtrupps haben die Aufgabe, ein klares Bild vom Feind, über die eigene Lage und die Umwelt zu verschaffen, Verbindungen zu anderen Truppen herzustellen oder zu halten und die eigene Truppe vor Überraschungen zu schützen. Sie können beweglich oder stehend an bestimmten Geländepunkten eingesetzt werden.

Sperre
Hindernis, das angelegt wird, um die Bewegungen des Feindes aufzuhalten, zu erschweren oder in bestimmte Richtungen zu lenken. Es gibt
-Vorbereitete Sperren
-Feldmäßige Sperren
-Ständige Sperren

à Geländeverstärkung

Sperreinbauten
Vorrichtungen an Brücken, anderen Bauwerken und Verkehrsanlagen, die der Truppe das Anlegen von Sperren erleichtert. Dazu gehören
-Sprenganlagen
-vorbereitete Barrikaden
-Klappbrücken

Sperrfeuer
Ein in der Verteidigung an besonders gefährdeten Stellen dicht vor der eigenen Truppe durch Einschießen vorbereitetes Feuer der Rohrartillerie und der Granatwerfer.
Sperrfeuer wird bei Feindangriff auf Befehl des Beobachters oder auf Anforderung eines Führers der Kampftruppen – vom Zugführer an aufwärts ausgelöst, wenn beobachtetes Feuer nicht möglich ist. Für das Auslösen sind Stichworte und Leuchtzeichen (z.B. rote Signalpatrone) zu vereinbaren.
Das Sperrfeuer dauert etwa zwei Minuten/ etwa 12 Schuß pro l.F.H.. Breite des Sperrfeuers je l.F.H.-Batterie 100 m.

Sperrlinie für Beleuchtung
Führungslinie, die feindwärts nur mit der befohlenen oder einer niedrigeren Beleuchtungsstufe überschritten werden darf.

Sperrplan
Karte oder Planpause, in welcher alle vorbereiteten und feldmäßigen Sperren eingezeichnet sind. Dabei ist zu unterscheiden nach
-geplanten Sperren
-angelegten, aber noch passierbaren Sperren
-geschlossene oder ausgelöste Sperren.
In einer Anlage zum Sperrplan sind Einzelheiten zu den Sperren enthalten.

Sperrunterlagen
Unterlagen mit technischen Einzelheiten über bestimmte Sperren.
Sperrunterlagen sind
-Sperrpläne
-Sperrhefte
-Minenmeldungen
-Minensperrnachweise

Sperrverband
Gefechtsverband, in dem Teile von Kampftruppen, Artillerie und Pioniere beweglich bereitgehalten werden, um überraschende Feindvorstöße schnell abriegeln zu können.

Spitzenzug
Vorderster Zug einer Vorhut, er ist meist verstärkt.

Sprengkommando
Kräfte, die eine Sprengung technisch vorbereiten.

Sprengsicherungskommando
Kräfte, vornehmlich der Kampftruppe, welche die Vorbereitung und Auslösung einer Sprengung sichern. Das Sprengsicherungskommando untersteht dem für die Sprengung verantwortlichen Führer.

Staffel
Eine Grundform der Entfaltung. Ein Zug entfaltet sich zur „Staffel links“ oder „Staffel rechts“, wenn er sowohl nach vorn als auch in eine Flanke beobachten und wirken soll.



Ständige Sperre
Im Rahmen des Baus von Befestigungslinien errichtete Sperre, die mit ihrer Fertigstellung wirksam ist. Ständige Sperren können sein
-Hangabstiche / Steilwandsperren
-Panzergräben (trocken oder wassergefüllt)
-Tetraeder-Sperren
Ständige Sperren können im Rahmen von Armierung weiter ausgebaut und verdichtet werden, z.B. durch Anlage weiterer Minen- und Drahtsperren, Flutung trockener Panzergräben, Anstauungen.

Stellung
1. Stelle, von der aus
-der einzelne Soldat mit seiner Waffe
-die Bedienung einer Waffe
-die Besatzung eines Kampffahrzeugs
gegen Sicht und Feuer möglichst gedeckt den Feuerkampf führt.
Man unterscheidet
-teilgedeckte
-versteckte und
-offene Stellungen

2. Geländeteil, der den Kampftruppen zugewiesen wird und in dem sie – ggf. unter Ausnutzung der eigenen Beweglichkeit den Feuerkampf hauptsächlich in eine Richtung führen.

stören
Feuerauftrag / Feueranforderung: Den Feind beunruhigen, in seinen Handlungen behindern und dabei möglichst schädigen.

Störminensperre
Ohne Schema meist verdeckt angelegte Minensperre, die Bewegungen des Feindes verlangsamen, ihn verwirren und daran hindern soll, einen bestimmten Raum ungestört zu benutzen. Ihre Lage muß auf die Operationen der Kampftruppen abgestimmt sein, sie braucht jedoch nicht verteidigt, gesichert oder mit beobachtetem Feuer überwacht zu werden.

Stoßtrupp
Besonders gegliederte Kräfte für einen bis ins einzelne vorbereiteten, straff geführten Angriff und meist durch schwere Waffen und Pioniere unterstützten Angriff mit engbegrenzten Ziel gegen Feind in ausgebauten Stellungen, vor allem im Orts- oder Waldkampf.


Straßenbelegungszeit
1. Zeit, die eine Marschkolonne braucht, um einen Straßenabschnitt zu durchfahren und wieder freizumachen.
2. Zeitraum, für den einen Truppenteil eine Marschstraße – zumeist in einer Richtung – vorrangig zugeteilt wird; zugleich Sperrzeit für andere Märsche.
Durch Zuteilen von Straßenbelegungszeiten lassen sich Märsche zeitlich aufeinander abstimmen.

Straßendienst
Maßnahmen, die die Leistungsfähigkeit von Straßen erhalten oder wiederherstellen sollen. Umfaßt das Unterhalten und das Instandsetzen von Straßen, sowie den Straßen-Winterdienst.

Taktik
Lehre von der Führung der Truppen und deren Zusammenwirken im Gefecht sowie die Anwendung dieser Lehre. Sie umfaßt alle Führungsgebiete und gilt auf allen Führungsgebieten.

Taktische Unterstellung (einsatzmäßige Unterstellung)
Sie umfaßt den operativen und taktischen Einsatz eines Verbandes sowie die Unterstellung hinsichtlich der laufenden Versorgung, wenn über diese nichts anders angeordnet ist.
Die Unterstellung eines Verbandes in allen übrigen Angelegenheiten wird hierdurch nicht berührt. Die taktische Unterstellung kann für die Dauer oder auch zeitlich bzw. für eine bestimmte Aufgabe begrenzt sein.

Teileinheit
Untergliederung einer Einheit (Kompanie, Batterie) in Züge, Gruppen, Trupps. Teileinheiten können auch selbständig sein (z.B. Krankenkraftwagenzug).

teilgedeckte Stellung
Stellungsart, bei der die Geländeform oder eine Feldbefestigung Soldaten, Kampffahrzeuge oder schwere Waffen weitgehend Schutz vor Flachfeuer und teilweise auch vor Splitterwirkung bietet.

Territoriale Unterstellung
Sie umfaßt die Unterstellung hinsichtlich Standortfragen, Angelegenheiten von Presse, Rundfunk, Wehrpropaganda usw., Fürsorge- und Versorgungsfragen (sofern nicht abweichend geregelt), Abwehrfragen, Fragen der Wehrwirtschaft und Raumordnung, Wehrersatzwesen, ärztliche und veterinärärztliche territoriale Maßnahmen, Verteilung der Unterkünfte, Wehrmachtstransportwesen, Wehrmachtnachrichtenwesen, Kriegsgräberwesen, Seelsorge, Einsätze bei Notständen, Bekämpfung eines im Territorialbereich luft- oder seegelandeten Feindes, militärischer Ordnungsdienst und Straßenverkehrsleitung, Verkehr mit Behörden außerhalb der Wehrmacht.

Truppendienstliche Unterstellung
Sie umfaßt Dienstbetrieb, Ausbildung (soweit nicht eine gesonderte Unterstellung befohlen), Erziehung, Disziplinarwesen, Betreuung, Personalwesen, jedoch NICHT die taktische Unterstellung.

Truppeneinteilung
Von der Grundgliederung abweichende Zusammensetzung von Truppen für einen bestimmten Zweck (z.B. Gefechtsverband, Stoßtrupp).
Dabei können Einheiten und Verbände verstärkt, vermindert oder gemischt werden.

Truppenfernmeldedienst
Tätigkeiten von Soldaten aller Truppengattungen zum Herstellen, Halten und Unterhalten von Fernmelde- (Nachrichten-) Verbindungen, die nicht zum Bereich der Fernmeldetruppe gehören.

Übergangsleistung
Leistung einer Übergangsstelle für den Uferwechsel in einer bestimmten Zeit in einer Richtung, gemessen an der Zahl der Personen, an der Art und Zahl der Fahrzeuge oder bei Fähren in der Nutzlast in Tonnen.
Die Übergangsleistung hängt ab von
-der Lage, vor allem der Luftlage
-der Zahl und Art von Übergangsmitteln und Übergangsmöglichkeiten
-den Zu- und Abfahrtswegen am Gewässer
-den Gewässer- und Uferverhältnissen, sowie von Wetter u. Jahreszeit (Eisgang, Hochwasser, Sturm)

Übergangsmittel
Mittel, mit denen Gewässer unabhängig von ständigen Übergangsmöglichkeiten überwunden werden können.
Leichte Übergangsmittel sind Schlauchboote, Sturmboote, Stege und Behelfsübergangsmittel.
Weitere Übergangsmittel sind
-Kriegsbrücken und Fähren
-Behelfsbrücken

Übergangsmöglichkeiten, ständige
Brücken, ortsgebundene Fähren und Furten, die bei normaler Wasserführung ständig benutzt werden können.
Eisenbahnbrücken, Staudämme, Schleusen und Wehre lassen sich oft schon nach geringer Vorbereitung zum Übergang nutzen.

Übergangsplan
Plan zur räumlichen und zeitlichen Regelung des Uferwechsels von Truppen.
Der Übergangsplan enthält vor allem
-Übergangsstellen und Ausweichübergangsstellen mit Zu- und Abfahrtswegen
-die Aufteilung der Pionierkräfte mit ihren Übergangsmitteln
-die Truppeneinteilung, die Reihenfolge und den zeitlichen Ablauf für den Übergang
-die Maßnahmen zum Schutz des Übergangs.

Übergangsstelle
Stelle an einem Gewässer, an der die Truppe den Uferwechsel und Ausnutzung ständiger Übergangsmöglichkeiten oder mit Hilfe von Übergangsmitteln durchführt.

überwachen
1. Allgemein
Ein bestimmtes Objekt, einen Raum oder Tätigkeiten und Verhalten von Kräften beobachten oder kontrollieren, um erforderliche Maßnahmen treffen zu können.
2. Feuerauftrag / Feueranforderung
Einen bestimmten Raum beobachten und bereit sein, einen Feind, sobald er auftritt, mit beobachtetem Feuer zu bekämpfen.
3. Fernmeldewesen
Fernmeldeverkehr mithören, überprüfen und ggf. aufzeichnen, um festzustellen, ob die Bestimmungen für die Abwicklung und den Schutz des Fernmeldeverkehrs eingehalten werden.

Uhrzeigerverfahren
Verfahren zur Richtungsangabe, vor allem bei gepanzerten Kampftruppen und der Flugabwehr.
Der Mittelpunkt eines gedachten Zifferblattes liegt dort, von wo aus eine Richtung gegeben werden soll (z.B. Stellung eines Luftraumbeobachters).
Die „12“ des Zifferblattes zeigt
-bei Kraftfahrzeugen in Fahrt und im Halten auf Bugmitte
-bei Flugabwehrgeschützen ist Stellung nach Norden.

Umfassung
Operation mit dem Ziel, Feindkräfte von ihren Verbindungen abzuschneiden oder sie einzuschließen.
Dies kann durch Angriff in die tiefe Flanke oder den Rücken des Feindes geschehen; aber auch Bewegungen feindlicher Kräfte in die Tiefe des eigenen Raumes lassen sich zur Umfassung ausnutzen.



unmittelbare Feuerunterstützung

Art des Feuerkampfes der Artillerie.
Durch unmittelbare Feuerunterstützung ermöglicht oder erleichtert die Artillerie den Verbänden der Kampftruppen ihre Aufträge auszuführen. Das Feuer richtet sich zeitlich und örtlich nach ihren Forderungen und nach den Ergebnissen der artilleristischen Aufklärung. Die Ziele liegen überwiegend im Verantwortungsbereich der Kampftruppen.


Unterstellung
Sammelbegriff für Truppen, Kommandobehörden und Dienststellen, die einer höheren Dienststelle in jeder Hinsicht unterstellt sind.

Verantwortungsbereich
Teil des Kriegsschauplatzes in dem ein Kommandeur verantwortlich führt.
Er umfaßt den innerhalb zugewiesener Grenzen und vorwärts der vorderen eigenen Kampftruppen liegenden Raum, in welcher der Verband für die Aufklärung verantwortlich ist und in dem er mit dem Feuer der ihn zur Verfügung stehenden Waffen wirken kann.
à Interessenbereich

Verbindungsorgane
Ständig oder zeitweilig zu einem Stab / Gefechtsstand tretende Soldaten oder Kommandos, die den Austausch von Informationen zu gewährleisten haben. Verbindungsorgane sind z.B.
-Verbindungsoffiziere
-Verbindungskommandos
-Melder und Kuriere
-Ordonnanzoffiziere
-Spähtrupps

Verfolgung
Operation, bei der eine Truppe einen in seiner Widerstandskraft erschütterten und weichenden Feind nachdrängt, um ihn nicht zur Ruhe kommen zu lassen und ihn vollständig zu schlagen. Dazu können besondere Verfolgungsverbände gebildet werden.

Verkehrsart
1. Fernmeldewesen
Diejenige Art, in der Fernmeldeverkehr – gerätetechnisch bedingt oder auf Befehl – nach zeitlicher Reihenfolge und/oder nach Richtung abgewickelt wird. Es werden unterschieden
-Richtungsverkehr
-Wechselverkehr
-Gegenverkehr

2. Verkehrsführung / Transportdurchführung
Sammelbegriff, um den Gesamtverkehr nach dem Verkehrsweg zu unterteilen. Es werden unterschieden
-Straßenverkehr
-Eisenbahnverkehr
-Binnenwasserverkehr
-Seeverkehr
-Luftverkehr.

Verkehrsform
Betriebliche Form der Verkehrsbeziehungen von Fernmeldestellen untereinander. Verkehrsformen sind z.B.
-Kreisverkehr / Netzverkehr: Alle Funkstellen können direkt mit jeder anderen Funkstelle im Funkkreis in
 Verbindung treten.
-Linienverkehr: Funkverkehr zwischen zwei Funkstellen auf einer diesen vorbehaltenen Frequenz
-Sternverkehr: Mehrere Funkstellen können direkt mit einer Zentralstelle in Verbindung treten, können
 aber keine Verbindung untereinander aufnehmen.

vernichten
Allgemein oder als Feuerauftrag/Feueranforderung: Dem Feind solche Verluste zufügen, daß er für den weiteren Kampf ausfällt. Das Vernichten erfolgt durch mehrere Feuerüberfälle möglichst zahlreicher Batterien. Zum Erzielen der nötigen Feuerdichte sind für einen Feuerüberfall etwa 48 Schuß s.F.H. oder 72 Schuß l.F.H. oder 60 Schuß 10 cm Kanone erforderlich. Entscheidend für die Wirkung ist neben guter Lage des Feuers die Kürze der Zeit, in der die vorstehende Munitionsmenge in das Ziel gebracht wird.

 
Verteidigung
Gefechtsart, in der eine Truppe einen Raum gegen Angriffe des Feindes hält, indem sie den Angreifer durch Feuer, Sperren und Gegenangriffe zum Stehen bringt und dabei möglichst starke Feindkräfte zerschlägt.
Die Verteidigung wird aus einem Hauptkampffeld geführt, das nach vorne durch die Hauptkampflinie (HKL) begrenzt wird. Die HKL muß bei Abschluß der Kämpfe wieder in eigener Hand sein. Im Hauptkampffeld gliedert sich die Infanterie nach der Tiefe und kämpft aus schachbrettartig angelegten Stützpunkten und Widerstandsnester, die sich gegenseitig mit Feuer unterstützen können.
Vor dem Hauptkampffeld liegen bei Bedarf vorgeschobene Stellungen und Gefechtsvorposten, die der Besatzung des Hauptkampffeldes Zeit verschaffen, sich abwehrbereit zu machen und die den Feind zum vorzeitigen Entfalten seiner Kräfte zwingen sollen.
Breiten in der Verteidigung:
Infanterie-Bataillon: 800 bis 2000 m
Infanterie-Division: 8000 bis 10.000 m.

Verwüstung
Großflächiges Hindernis als Folge der Zerstörung der Geländebedeckungen / bebauter Gebiete, vor allem durch Brände, langandauernden Beschuß oder Naturkatastrophen.

Verzögerung

Gefechtsart, in der eine Truppe bei einem feindlichen Angriff unter Preisgabe von Raum Zeit gewinnt, indem sie das Vordringen des Angreifers in häufigem Wechsel der Gefechtsarten verlangsamt und seine Kräfte abnutzt.
Der Begriff Verzögerung erscheint in den Vorschriften der Wehrmacht nicht, in der Praxis stellte jedoch die Gefechtsart „hinhaltender Widerstand“ und auch die beweglich geführte Verteidigung, wie sie aus Kräfte- und Materialmangel ab 1943 vor allem an der Ostfront häufig geworden war, nichts anderes als eine Verzögerungsoperation dar.

Verzögerungslinie (VZL)
Führungslinie zur räumlichen und zeitlichen Regelung von Operationen im Verzögerungsgefecht.
Verzögerungslinien werden quer zur vermuteten Angriffsrichtung des Feindes in Geländeabschnitten festgelegt, die der Truppe den Zusammenhalt der Operationsführung erleichtern, ihr aber auch Rückhalt für eine zeitlich begrenzte Verteidigung bieten können. Sie sollen im Gelände auch bei Nacht leicht auffindbar sein.

Vorausangriff
Von Teilen der Angriffskräfte meist mit nahem Ziel geführter Angriff mit dem Zweck, den Angriff der Hauptkräfte zu erleichtern oder für ihn die Voraussetzungen zu schaffen. Vorausangriffen können z.B. dazu dienen, Schlüsselgelände oder Brücken überraschend wegzunehmen.



Vorausverband
Gefechtsverband, der den Hauptkräften vorausgeworfen wird, um zum Beispiel ein Schlüsselgelände schnell in Besitz zu nehmen.



Vorbefehl
Befehl, mit dem ein militärischer Führer den Empfänger frühzeitig neue Aufträge bekanntgibt, noch ehe die eigene Planung oder Befehlsgebung abgeschlossen ist.
Mit dem Vorbefehl kann der Führer auch Vorbereitungen, z.B. das Herstellen der Marschbereitschaft oder den Ansatz von Erkundung und Aufklärung veranlassen.

Vorgeschobener Beobachter
Beobachter der Artillerie und der schweren Infanteriewaffen, der die Kampftruppe begleitet, das Feuer zu ihrer unmittelbaren Unterstützung lenkt und die Gefechtsaufklärung der Truppe verdichtet.

Vorhut
Kräfte zur Sicherung einer Marschkolonne nach vorn.
Die Vorhut kann eine verstärkte Kompanie umfassen. Ihr werden nach je nach Lage Teile anderer Kampftruppen, Beobachter der Artillerie und Pioniere zugeteilt. Der Spitzenzug ist Teil der Vorhut.

Eine als Vorhut eingesetzte Infanteriekompanie gliedert sich in
-Reiter- oder Radfahrerspitze (1 Gruppe, ca. 1 km voraus)
-Infanteriespitze (eine oder zwei Gruppen)
-1 Pak
-Masse der Vorhutkompanie, dabei 1 Gruppe schwere Granatwerfer (2 Werfer), 1 Gruppe s.MG, Teile
 des Infanterie-Pionierzuges des Regiments.



Wagenhalteplatz
Sanitätseinrichtung, etwa auf Höhe der Regimentsgefechtsstände oder an Marschstraßen, in der Krankentransportraum zur Unterstützung der Truppe und zur Weiterleitung Verwundeter in Sanitätseinrichtungen bereitgehalten wird. Wagenhalteplätze werden im Divisionsgebiet meist durch die Krankenkraftwagenzüge der Division besetzt.

Wirkungsschießen
Nach Stärke und Dauer auf die Gegebenheiten und die Eigenart des Zieles abgestimmtes Feuer.

zerschlagen
Allgemein oder als Feuerauftrag/Feueranforderung: Die Kampfkraft des Feindes so herabsetzen, daß er für eine begrenzte Zeit nicht mehr am Kampf teilnehmen oder zumindest seine Absicht nicht mehr ausführen kann.


zerstören
Allgemein oder als Feuerauftrag/Feueranforderung: Unbrauchbarmachen von Material, Anlagen, Einrichtungen und Bauten aller Art. Zum Zerstören einer feindlichen Batterie sind mindestens 240 Schuß l.F.H. oder 160 Schuß s.F.H. erforderlich.

Zündbereitschaft
Bezeichnung für den Stand der Vorbereitung einer Sprengung. Man unterscheidet:
-Zündbereitschaft 1: Sprengladungen sind gegen vorzeitige Zündung gesichert.
-Zündbereitschaft 2: Sprengladungen können jederzeit gezündet werden.

Zwischenraum
Entfernung zwischen Personen, Fahrzeugen oder Truppen nach den Seiten, gemessen in Längeneinheiten.

Zwischenziel (ZZ)
Der einer Truppe befohlene Raum, den sie auf dem Weg zu ihrem Angriffsziel zunächst nehmen soll. Auf jeder Führungsebene können ein oder mehrere Zwischenziele befohlen werden, um die Bewegungen der Angriffstruppen räumlich und zeitlich aufeinander abzustimmen und mit dem Feuer der Unterstützungswaffen in Einklang zu bringen.



Literatur:
-Altrichter, Friedrich: Der Reserveoffizier. Berlin 1940.
-Cochenhausen, v.: Taktisches Handbuch für den Truppenführer und seine Gehilfen. Berlin 1939.
-Greiner, Heinz: Taktische Aufgaben im Regimentsverband. Berlin 1938.
-Greiner / Degener: Aufgabenstellung und Übungsleitung mit praktischen Beispielen. Berlin 1938.

-Greiner / Degener: Taktik im Rahmen des verstärkten Infanteriebataillons. Berlin 1941

-Greiner / Degener: Gefechtsführung und Kampftechnik. Berlin 1937.
-Heeresleitung – Truppenamt: H.Dv 300/1 Truppenführung  (T.F.) Teil I. Ausgaben 1933, 1936, 1943.

-Heeresleitung – Truppenamt: H.Dv 300/1 Truppenführung  (T.F.) Teil II. Ausgaben 1936, 1943.
-o.V.: Angriff – Verzögerung – Verteidigung (Truppenpraxis, Beiheft 1/1987)
-Uebe, K. W.: Das verstärkte Bataillon. Führungsgrundlagen und Befehlsbeispiele. Berlin 1938
-Volkmann, H. / Fangohr, F.-J.: Befehlstechnik. Winke und Anregungen für ihre Anwendung im Rahmen
 der Division und des verstärkten Regiments. Berlin 1938.

Oberkommando des Heeres (OKH):      
-H.Dv.g. 6/6. Handbuch f. Transportdienststellen.
1939

-H.Dv.g. 66. Richtlinien für die Führung und den Einsatz der Panzer-Division. Ausgaben 1940, 1942.
-H.Dv.g. 80. Richtlinien für die Führung und den Einsatz der Infanterie-Division (mot). 1941.
-H.Dv. 90. Versorgung des Feldheeres (V.d.F.) - Teil 1. Ausgaben 1935, 1940.
-H.Dv.g. 90. Versorgung des Feldheeres (V.d.F.) Teil 2  (Zahlenangaben). Ausgaben 1938, 1942.
-H.Dv. 92 g.Kdos - Handbuch für den Generalstabsdienst im Kriege. 1939.
-H.Dv. 130/9. Ausbildungsvorschrift für die Infanterie (A. V. I.) Heft 9 Führung und Kampf der Infanterie.
 
Das Infanterie-Bataillon. 1940.
-H.Dv. 130/9b.
Ausbildungsvorschrift für die Infanterie (A. V. I.) Heft 9b Vorläufige Richtlinien für Einsatz 
 und Führung des Infanterie-Bataillons (mot). 1941.
-H.Dv. 130/19. Ausbildungsvorschrift für die Infanterie (A. V. I.) Heft 19 Versorgung im Grenadier-
 Regiment. 1945.
- H.Dv. 130/20. Ausbildungsvorschrift für die Infanterie (A. V. I.) Heft 20 Die Führung des Grenadier-
 Regiments. 1945
-H.Dv. 220/9. Ausbildungsvorschrift für die Pioniere (A.V.Pi.) Teil 9 - Gliederung, Stärke und Ausstattung
 der Pioniere und Truppenpioniere. 1940.
-H.Dv 483.Die Nachschubdienste/-truppen des Feldheeres. Ausgaben 1939, 1943.
-Merkblatt g 10/17. Marsch- und Verkehrsregelung (gültig für alle Waffen) (OKH/Genst. des Heeres/Ausb.
 Abt. /Ia) Nr. 2600/40 g). 1940.
-Merkblatt 18 b/37. Alarmeinheiten. 1944

 

© Jörg Wurdack, Mai 2004.