Die Ordnungspolizei

 

Die Ordnungspolizei (OrPo, selten auch Orpo) bildete in der Zeit des Nationalsozialismus das organisatorische Dach der uniformierten Polizeikräfte im Deutschen Reich. Sie war dem Hauptamt Ordnungspolizei und als solches direkt dem Reichsführer-SS und Chef der Deutschen Polizei unterstellt. Die Ordnungspolizei wurde am 26. Juni 1936 durch einen Erlass Heinrich Himmlers errichtet und bestand bis zum Kriegsende 1945. Ursprünglich war geplant, alle Polizeien unter dem Dach der SS und des SD zu verschmelzen. Dies gelang bis Kriegsende jedoch nur unvollständig. Durch die Anbindung der staatlichen Polizeiführung an die Parteiorganisation SS war jedoch gewährleistet, dass die Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei die völlige Kontrolle über die innere Sicherheit in Deutschland besaß, ein Wesensmerkmal der totalitären Staatsorganisation.
Die Ordnungspolizei gliederte sich nicht nur in die uns heute geläufigen Polizei-Organe, sondern umfasste noch eine Vielzahl weiterer Organe und Organisationen:
Schutzpolizei
Gendarmerie
Verwaltungspolizei
Verkehrspolizei
Wasserschutzpolizei
Bahnschutzpolizei
Feuerschutzpolizei (Feuerwehr)
Luftschutzpolizei
Technische Nothilfe
Funkschutz
Werkschutzpolizei
Auf Grund der Vielzahl der Polizeiorgane und -Einheiten ist es im Rahmen dieser Internetseite nicht möglich, auf alle Polizeiorgane und -Einheiten einzugehen, auch wenn diese, bedingt durch den Luftkrieg und andere Kriegsereignisse, untrennbar mit dem Zweiten Weltkrieg verbunden sind und sich ihr Einsatz auch auf Belange der Wehrmacht auswirkte. Es soll hier vorerst versucht werden, die zum Kriegseinsatz zusammengestellten Einheiten zu erfassen.

A. Die Schutzpolizei der Gemeinden und des Reiches:

1. Grundsätzliche Organisation:

In Orten über 5 000 Einwohnern bis ca. 30 000 Einwohnern lag die Polizeihoheit beim „(Ober-) Bürgermeister als Ortspolizeibehörde“.

In den größeren Städten oblag die Führung dem Kommandeur der Schutzpolizei bei der staatlichen Polizeiverwaltung, also der Polizeidirektion oder dem Polizeipräsidium.

Der Aufbau von unten nach oben war:

- Polizei-Revier, ggfs., mit Revier-Zweigstellen, Faustregel 20 000 – 30 000 Einwohner je Revier
- in Großstädten Schutzpolizei-Abschnitt-Kommandos für mehrere Reviere
- Kommandeur der Schutzpolizei
- Polizeidirektion bzw. -präsidium
- Höherer SS- und Polizei-Führer
- Hauptamt Ordnungspolizei.

In großen Städten wurde nach der Überführung der Landespolizei in die Wehrmacht 1935 schnell wieder begonnen, geschlossenen Polizei-Einheiten zu bilden, es entstanden dann

- Schutzpolizei-Hundertschaften
- Ausbildungs-Hundertschaften
- Ausbildungs-Abteilungen.

2. Kriegseinsatz des Einzeldienstes:

Die Schutzpolizei stellte sofort Teile der Feldgendarmerie.

Der restliche Schutzpolizei-Einzeldienst hingegen musste sofort weitere Aufgaben übernehmen. Er wurde hierbei durch den Verstärkten Polizeischutz aufgestockt.

An Aufgaben seien hier – zusätzlich zu den normalen Polizeitätigkeiten - beispielhaft aufgezählt (ohne Anspruch auf Vollständigkeit):

- Objektschutz an den verschiedensten Objekten wie Umspannwerke, Wasserwerke, kriegswichtige Industrieunternehmen, Zwangsarbeiter-Lagern,
- Kriegsfahndung nach entwichenen Kriegsgefangenen, Zwangsarbeitern usw.,
- Überwachung der diversen Verbote, vor allem des Schwarzschlachtens,
- Unterstützung der Gestapo vor Ort, so wurden Festnahmeaufträge i.d.R. von den örtlichen Dienststellen auf Ersuchen der Gestapo oder SiPo erledigt.

Ferner waren bereits ab dem September 1939 ständig Personalabgaben für die besetzten Gebiete befohlen.

Dort musste ja in den annektierten Gebieten wie z.B. dem Wartheland, Westpreußen, Elsass-Lothringen oder in den CdZ-Gebieten wie Untersteiermark und der Oberkrain eine deutsche Polizei analog zum „Altreich“ aufgebaut werden.

Somit gab es schließlich im ganzen besetzten Gebiet verteilt einen der oben geschilderten Organisation sehr ähnlichen Aufbau.

Dieser obige Aufbau weicht in den besetzten Gebieten noch mit teilweise anderen Bezeichnungen ab, ich will hier den Aufbau von unten nach oben während des Krieges in den besetzten Gebieten darstellen für die Schutzpolizei:

- Schutzpolizei-Dienstkommando in den besetzten Städten
- ggfs. SS- und Polizei-Standortführer
- Kommandeur der Ordnungspolizei
- Befehlshaber der Ordnungspolizei
- SS- und Polizei-Führer
- Höherer SS- und Polizei-Führer
- Hauptamt Ordnungspolizei.

In den annektierten Gebieten war die Organisation analog zum Aufbau im „Altreich“ zu sehen.

3. Kriegseinsatz der geschlossen Einheiten:

Bereits bei der „Wiederangliederung Österreichs“ und folgend beim Einmarsch in das Sudetenland und die Rest-Tschechoslowakei kamen die Schutzpolizei-Hundertschaften zum Einsatz.

Ab dem Sommer 1939 waren starke Kräfte am Westwall eingesetzt und am 26.08.1939 wurde der Verstärkte Polizeischutz zur Dienstleistung einberufen.

Es wurden verschiedene Arten von Polizei-Bataillonen gebildet:

1. „normale“ Polizei-Bataillone, diese wurden bei Kriegsbeginn aus den vorhandenen Schutzpolizei- und Ausbildungs-Hundertschaften gebildet und bestanden also aus aktiven Polizisten. Ab dem Winter 1939 wurden die dort eingesetzt aktiven Beamten aber nach und nach aus diesen Bataillonen – soweit sie nicht aufgelöst wurden – herausgezogen und durch die Männer des Verstärkten Polizeischutzes, der dann Polizei-Reserve genannt wurde, ersetzt.
2. Reserve-Polizei-Bataillone, bei denen die Offiziere und Unterführer zunächst immer aktive Beamte waren und die Mannschaften von vornherein VPS-Männer bzw. Polizei-Reservisten waren.
3. „Anwärter-Bataillone“, Nummernfolge 250ff., bestehend aus Angehörigen der Werbungsaktion im Herbst 1939, Jahrgänge 1918 – 1921
4. „Wachtmeister-Bataillone“, Nummernfolge 300ff., bestehend aus Angehörigen der Werbungsaktion im Herbst 1939, Jahrgänge 1910 – 1917.

Ferner bestanden dann später u.a. noch
- Polizei-Reserve-Kompanien
- Polizei-Einsatz-Kompanien
- Polizei-Landesschützen-Kompanien
- Polizei-Genesenden-Kompanien
- Polizei-Ersatz-Kompanien.....

 

B. Die Gendarmerie und motorisierte Gendarmerie

1. Grundsätzliche Organisation

Die Gendarmerie war die klassische Dorfpolizei auf dem Lande. Sie war im Deutschen Reich in Orten bis maximal 5 000 Einwohnern tätig, der Regelfall war aber eine Obergrenze von 2 000 Einwohner. Es gab hier den klassischen Einzelposten der Gendarmerie, ansonsten dürfte die maximale Anzahl der Gendarmen auf einem Posten 6 Mann betragen haben. Die Gendarmerie nahm grundsätzlich alle polizeilichen Aufgaben wahr.

Ausnahme waren hier vor allem

- schwere Kriminalität, die durch die zuständige Kriminalpolizeistelle bearbeitet wurde
- staatspolizeiliche Delikte, die durch die zuständige Gestapo-Stelle bearbeitet wurde
- Verkehrsüberwachung auf den Straßen zwischen den Ortschaften, die bei Reichsstraßen der motorisierten Gendarmerie oblag.

Kraftfahrzeuge waren normalerweise nicht vorhanden, der Gendarm verrichtete seinen Dienst zu Fuß oder mit dem dienstlichen Fahrrad.

Gliederung von unten nach oben (Regelfall):

- Gendarmerieposten
- Gendarmerie-Kreis (für einen Landkreis)
- Gendarmerie-Hauptmannschaft (für mehrere Landkreise, nicht immer vorhanden)
- Kommandeur der Gendarmerie, i.d.R. beim Regierungspräsidium oder bei der Landesregierung eingerichtet
- Sachbearbeiter für die Gendarmerie beim Landes-Innenministerium
- Hauptamt Ordnungspolizei im RMdI.

Die motorisierte Gendarmerie war auch für die verkehrspolizeiliche Überwachung der Reichsstraßen und -autobahnen zuständig.

Sie wurde im Jahre 1936 aufgestellt und war zunächst in so genannte Bereitschaften gegliedert.

Es gab
1 / 3 – Bereitschaften
2 / 3 – Bereitschaften
3 / 3 – Bereitschaften
4 / 3 – Bereitschaften,
wobei sich die Stärke an den jeweiligen Stationierungsorten orientierte. Eine 1 / 3 – Einheit umfasste 36 Mann.

Die motorisierte Gendarmerie stellte offensichtlich den Grundstock für die Feldgendarmerie der Wehrmacht.

2. Kriegseinsatz

Die motorisierte Gendarmerie bildete sofort zu großen Teilen die Feldgendarmerie. Der restliche Gendarmerie-Einzeldienst hingegen musste sofort weitere Aufgaben übernehmen. Er wurde hierbei durch den Verstärkten Polizeischutz aufgestockt.

An Aufgaben seien hier – zusätzlich zu den normalen Polizeitätigkeiten - beispielhaft aufgezählt (ohne Anspruch auf Vollständigkeit):

Objektschutz an den verschiedensten Objekten wie Umspannwerke, Wasserwerke, kriegswichtige Industrieunternehmen,
Kriegsfahndung nach entwichenen Kriegsgefangenen, Zwangsarbeitern usw.,
Überwachung der diversen Verbote, vor allem des Schwarzschlachtens,
Unterstützung der Gestapo vor Ort, so wurden Festnahmeaufträge i.d.R. von den örtlichen Dienststellen auf Ersuchen der Gestapo oder SiPo erledigt.

Ferner waren bereits ab dem September 1939 ständig Personalabgaben für die besetzten Gebiete befohlen. Dort musste ja in den annektierten Gebieten wie z.B. dem Wartheland, Westpreußen, Elsass-Lothringen oder in den CdZ-Gebieten wie Untersteiermark und der Oberkrain eine deutsche Polizei analog zum „Altreich“ aufgebaut werden. Somit gab es schließlich im ganzen besetzten Gebiet verteilt einen der oben geschilderten Organisation sehr ähnlichen Aufbau.

Dieser obige Aufbau weicht noch mit teilweise anderen Bezeichnungen ab, ich will hier den Aufbau von unten nach oben während des Krieges in den besetzten Gebieten darstellen für die Gendarmerie:

- Gendarmerie-Posten
- Gendarmerie-Kreis, der aber auch Gendarmerie-(Einsatz)-Züge oder -Kompanien haben konnte
- Gendarmerie-Hauptmannschaft
- Gendarmerie-Einsatzkommando mit mehreren Gendarmerie-Hauptmannschaften
- Kommandeur der Gendarmerie
- Kommandeur der Ordnungspolizei
- Befehlshaber der Ordnungspolizei
- SS- und Polizei-Führer
- Höherer SS- und Polizei-Führer
- Hauptamt Ordnungspolizei.

 

C. Verstärkter Polizeischutz bzw. Polizei-Reserve

Der Verstärkte Polizeischutz – ab 1940 als Polizei-Reserve bezeichnet – wurde laut dem eingangs erwähnten Buch von Wilhelm ab 1937 aufgestellt. Die Erfassung der Männer zum so genannten VPS erfolgte spätestens ab 1938. Es wurden Männer der Jahrgänge 1900 – 1910, also die in der Weimarer Zeit ungedienten „weißen“ Jahrgänge, erfasst und zum Dienst herangezogen. Bevorzugt wurden freie und nichttechnische Berufe, da bei diesen keine Uk-Stellung zu erwarten war. Die Ausbildung erfolgte vor dem Krieg mehrmals monatlich bei den Kommandos der Schutzpolizei. Hier wurde dann vor allem Schießen und Marschieren geübt. Eine polizeifachliche Ausbildung fand nicht statt. Der VPS wurde am 26. August 1939 zur Dienstleistung bei der Polizei eingezogen. Der Dienst erfolgte dann sowohl bei der Polizei- als auch bei der Gendarmerie-Reserve. Während die älteren Jahrgänge sowie die nicht kv. gemusterten jüngeren in der Regel. Wachaufgaben in der Heimat übernahmen, wurden die anderen zu den VPS (später Reserve-Polizei)-Bataillonen zusammengefasst und zum Dienst eingeteilt. Aufgrund des Personalmangels im Einzeldienst wurden VPS-Männer, die für eine Verwendung im Einzeldienst der Schutzpolizei und Gendarmerie vorgesehen waren, noch extra für 2 – 3 Monate polizeifachlich an einer Polizeischule beschult. Der Einsatz konnte also sowohl in der Heimat bei Polizei-Revieren, Gendarmerie-Posten und Wacheinheiten sowie im auswärtigen Einsatz bei Schutzpolizei-Dienstabteilungen, Gendarmerie-Posten, Polizei-Truppen-Verbänden wie Bataillonen und Kompanien erfolgen. Gegen Kriegsende wurden noch bis zu den Jahrgängen 1886 eingezogen. Eine zwischenzeitliche Beurlaubung, sei es aus wirtschaftlichen (Beruf des Reservisten), persönlichen (z.B. Bombenschaden) auch für mehrere Monate war während des Krieges nicht unüblich.

 

D. Der Einsatz der Ordnungspolizei im Kriegsdienst

In den Jahren 1938 und 1939 stieg die Stärke der Ordnungspolizei sehr rasch, da die wachsende Kriegsgefahr potentielle Rekruten einen zusätzlichen Anstoß gab: mit dem Eintritt in die Ordnungspolizei wurden die jungen Männer vom Wehrdienst freigestellt. Und da die Polizei-Bataillone regional organisiert waren, schienen sie außerdem die Garantie zu bieten, in der Nähe ihres Heimatortes zu bleiben. Bei größeren Einsätzen erfolgte die Zusammenfassung der Polizei in Gruppen (später: Regimenter) und Abteilungen (später: Bataillone).

Erster Einsatz im größeren Rahmen erfolgte bei der Besetzung Österreichs am 12.März 1938. 5 verschieden starke Marschgruppen, bestehend aus:

Gruppen 1-9
Motorisierte Gruppen 1-4
Hundertschafts-Abteilungsstäbe I-III
Hundertschaften 1-9
Motorisierte Verkehrsbereitschaften 1-9 mit Stab
MG-Hundertschaften 1-10 mit Stab
3 Nachrichten-Abteilungen
je eine halbe Schneeschuh-Abteilung Baden und Württemberg
Skiabteilung Oberjoch
nahmen an der Besetzung teil.

Der nächste Einsatz von Polizeiverbänden erfolgte im Herbst 1938 bei der Besetzung des Sudetenlandes. Sie unterstanden hierbei dem Befehlshaber der Ordnungspolizei BdO beim Reichskommissar Henlein. Gliederung im Dezember 1938, kurz vor Ende des Einsatzes:

BdO Bereich Egerland Btl.I/1 mit 1.-4., 9., 10.Hdtsch.
Btl.V/1 mit 13.-16.Hdtsch.
BdO Bereich Nord-Böhmen Btl. II/1 mit 5.-8.Hdtsch.
Btl.IV/2 mit 13.,15.,16.Hdtsch; 8.Pz.Kw.Hdtsch.
BdO Bereich Nord-Mähren Btl.I -III mit 1.-12.Hdtsch.

Bei der Besetzung des Sudetenlandes im September 1938 befand sich beim Polizei-Bataillon IV/2, Befehlshaber der OrPo BdO Nord-Böhmen, eine 8.Pz.Kw.Hundertschaft, über deren Gliederung und Ausrüstung aber nichts bekannt ist. Anscheinend verfügte sie aber über einige der ehemals österreichischen Panzerkraftwagen Typ Steyr.

Nach der Besetzung des sudetendeutschen Gebietes wurde die Grenzziehung gegen die Tschechoslowakei neu festgelegt. Dabei wurden einige neue Gebiete von Deutschland besetzt und auch einige Gebiete wieder geräumt. Die Besetzung eines neuen Gebietes westlich Taus erfolgte am 24. November 1938 durch die motorisierte Polizei-Einsatzgruppe Querner. Die Einsatzgruppe Querner setzte sich aus dem motorisierten Polizei-Bataillon Sacks, dem I./Polizei-Regiment 1 und der 16.(Pz.W) Hundertschaft (auch mit ehemals österr. Panzerkraftwagen ausgerüstet) zusammen, die für den Einmarsch je zur Hälfte den beiden Bataillonen zugeteilt war.
 

Im März 1939 wurden bei der Besetzung der Tschechei eingesetzt:

Polizei-Regiment Böhmen
PolBtl. I/1 Podebrad, Jungbunzlau, Melnik, Kuttenberg
PolBtl. II/1 Klattau, Pilsen
PolBtl.III/1 Prag
PolBtl.IV/1 Tabor,Budweis
PolBtl.V/1 (ResBtl.) Kladno
PolBtl.VI/1 Königsgrätz, Pardubitz,Nachod
Polizei-Regiment Mähren
PolBtl. I/2 Iglau, Deutsch Brod, Brünn
PolBtl. II/2 Mährisch Ostrau
PolBtl. III/2 Olmütz, Leipnik, Holleschau,Zlin
PolBtl. IV/2 Brünn

Im September 1939 hatte die Ordnungspolizei eine Stärke von 131.000 Mann. Ihren großen militärischen Formationen drohte allerdings die Eingliederung in die Wehrmacht. Bei Beginn des Krieges mit Polen wurden Polizei-Bataillone für den Einsatz zu Polizeigruppen (Polizei-Regimenter) zusammengefasst, die wiederum z.T. bestimmten Armee-Oberkommandos AOK zugeteilt waren. So waren z.B. die Polizei-Regimenter 1 und 2 bei der in Danzig aufgestellten Gruppe Eberhardt (AOK 3) und das Polizei-Regiment 3 (Polizei-Gruppe 1) im Bereich des AOK 14 eingesetzt. Diesen Einheiten waren auch Panzerkraftwagen-Züge und – Kompanien zugeordnet. Im Polenfeldzug erscheinen neben den in Gruppen zusammengefassten Einzel-Bataillonen zwei wie Infanterie-Regimenter gegliederte Polizei-Regimenter bei der in Danzig aufgestellten "Gruppe Eberhardt", diese war dem AOK 3 unterstellt:
Polizei-Regiment 1 Stab FPNr. 09 609
I. Bataillon 11 249 + (bedeutet: nur Stab)
II. Bataillon 13 459 +
III. Bataillon 14 713 +
13.Kp. 16 227
14.Kp. 16 700
Reiterzug 17 096
Nachrichtenzug 10 617

Polizei-Regiment 2 Stab FPNr. 17 609
I. Bataillon 18 812 + (bedeutet: nur Stab)
II. Bataillon 20 413 +
III. Bataillon 21 519 +
13.Kp. 22 783
14.Kp. 22 947
Radfahrzug 23 109
Nachrichtenzug 18 500

Daneben wurde 1939 zwei weitere Regimentsstäbe gebildet:

Polizei-Regiment 3 in Kattowitz 00 479
Polizei-Regiment 4 in Kielce 29 821 (beide 1940 nicht mehr erwähnt)

Für das Generalgouvernement wurden am 4. November 1939 vier Regimentsstäbe gebildet, deren zugeteilte Bataillone wechselten. Sie bildeten 1942 die Stäbe der Polizei-Regimenter 22, 23, 24 und 25.

Viele der besten Einheiten der Ordnungs-Polizei wurden kurz nach dem Polenfeldzug zu einer fast 16.000 Mann starken Polizei-Division zusammengefasst und der Wehrmacht unterstellt. Zwei Polizei-Regimenter, die man im gerade erst besetzten Danzig aufgestellt hatte, wurden im Oktober 1939 ebenfalls der Wehrmacht abgetreten und bildeten dort die Infanterie-Regimenter 243 und 244. Schließlich stellte die Ordnungspolizei noch mehr als 8.000 Mann für die Militärpolizei der Wehrmacht, die Feldgendarmerie. Im Gegenzug wurden die übrigen Ordnungspolizisten im wehrpflichtigen Alter von der Wehrmacht freigestellt.

Zur Auffüllung ihrer Reihen wurde der Ordnungspolizei gestattet, 26.000 junge Deutsche ( 9.000 Freiwillige der Jahrgänge 1918-20 und 17.000 Frw. der Jahrgänge 1909-12) sowie 6.000 so genannte Volksdeutsche zu rekrutieren, die vor 1939 außerhalb Deutschlands gelebt hatten.

Darüber hinaus erhielt die Ordnungspolizei die Genehmigung, 91.500 Reservisten der Jahrgänge 1901-09 einzuziehen, aus einer Altersgruppe also, die bislang noch nicht der Wehrpflicht unterlag. Die Einberufungen wurden schrittweise auf noch ältere Jahrgänge ausgedehnt, so dass die Ordnungspolizei Mitte 1940 auf eine Stärke von 244 500 Mann angewachsen war.

Vor dem Krieg hatte man die Ordnungspolizei kaum in die Mobilmachungspläne einbezogen und sich keine Gedanken gemacht, wie sie einzusetzen sei. Die militärischen Erfolge und rasche Expansion erforderte jedoch bald mehr Besatzungskräfte hinter der Front.

Bei Kriegsbeginn 1939 wurden in Deutschland aus den verschiedenen Polizei-Hundertschaften und – Ausbildungsabteilungen 21 Polizei-Bataillone mit je rund 500 Mann gebildet. 13 dieser Bataillone wurden den Wehrmachtsverbänden zugeteilt, die in Polen einmarschierten. Zu ihrer Aufgabe gehörte es, hinter der Front versprengte polnische Soldaten gefangen zu nehmen, zurückgelassenes polnisches Kriegsgerät einzusammeln und auch in anderer Hinsicht für Sicherheit in den rückwärtigen Gebieten zu sorgen. Mitte 1940 war die Zahl der Polizei-Bataillone bereits auf 101 angewachsen, nachdem die 26.000 jungen Rekruten und viele der einberufenen älteren Reservisten ebenfalls zu Bataillonseinheiten zusammengefasst worden waren. Die neuen Bataillone entstanden auf zwei Arten: Zum einen wurden zur Bereitstellung des erforderlichen Unteroffizierskader Berufspolizisten und bewährte Freiwillige aus den ersten, 1939 nach Polen verlegten Bataillonen befördert und auf die neu gebildeten Einheiten verteilt, deren Mannschaften man mit eingezogenen älteren Reservisten auffüllte. Diese Verbände bezeichnete man als "Reserve-Polizei-Bataillone". Zum anderen wurden aus den Reihen der 26.000 jungen Freiwilligen, die im Herbst 1939 in die Ordnungspolizei eingetreten waren, besondere Polizei-Bataillone mit den Nummern 251-256 und 301-325 gebildet. Aus ihnen sollten die neuen Eliteverbände der Ordnungspolizei hervorgehen.

13 Bataillone wurden in dem besetzten mittleren Teil Polens, dem sogen. "Generalgouvernement" stationiert; 7 weitere kamen in die eingegliederten Ostgebiete, d.h. in den von Deutschland annektierten westlichen Teil Polens. 10 Bataillone stationierte man in den besetzten tschechischen Ländern Böhmen und Mähren, dem sogen. "Protektorat". Außerdem wurden 6 Bataillone in Norwegen und 4 in den Niederlanden stationiert.

1941 wurden in Norwegen die Polizei-Regiments-Stäbe "Nordnorwegen" und "Südnorwegen" gebildet, mit wechselnd unterstellten Polizei-Bataillonen, die 1942 die Regiments-Stäbe Polizei-Regiment 26 und 27 bildeten.

Bei den für den Rußlandfeldzug aufgestellten Heeresgruppen Nord, Mitte und Süd wurden zur Überwachung des jeweiligen rückwärtigen Heeresgebietes die Befehlshaber-Stäbe 100, 101 und 102 (später umbenannt in Nord, Mitte und Süd) gebildet. Für jedes der rückwärtigen Heeresgebiete wurde für Polizeiaufgaben ein Stab "Höherer SS- und Polizeiführer HSSPF" aufgestellt und diesem ein motorisiertes Polizei-Regiment unterstellt. Die Polizei-Regimenter gliederten sich in einen Stab mit zwei Panzerkampfwagen- und zwei Pak-Zügen, einer Nachrichten- und einer Technischen Nothilfe-Kompanie. Weiterhin waren vorerst drei Polizei-Bataillone unterstellt, die unterstellten Einheiten wechselten.

Mit Fortschreiten der Fronten nach Osten gingen die besetzten Gebiete aus der Verantwortung der Befehlshaber der Rückwärtigen Heeresgebiete in eine Zivilverwaltung über. Es wurden Generalkommissare geschaffen, für deren Sicherheit und Ordnung die Höheren SS-Polizeiführer zuständig waren.

Höherer SS-Polizeiführer für Rußland-Nord, General der Polizei Jeckeln, Riga, war gleichzeitig als Höherer SS-Polizeiführer Ostland dem Reichskommissariat Ostland zugeteilt. Ihm unterstand der Befehlshaber der Ordnungspolizei Ostland, Riga
Für die vier Generalkommissariate wurden SS-Polizeiführer und KdO eingesetzt,
für Estland in Reval
für Lettland in Riga
für Litauen in Kauen
für Weißruthenien in Minsk (ab 1.4.43 zu Rußland-Mitte gehörig)

In größeren Städten wurden SS- und Polizei-Standortführer (SSPStOF) und auf dem Land SS- und Polizei-Gebietsführer (SSPGebF) eingesetzt.

Höherer SS-Polizeiführer für Rußland-Mitte, Gen.d.Pol.v.d.Bach-Zelewski, Mogilew, wurde ab dem 1. April 1943 in Höherer SS-Polizeiführer Rußland-Mitte und Weißruthenien umbenannt. Ihm unterstanden
der SS-Polizeiführer Mogilew und Minsk sowie
vier SS- und Polizei-Standortführer in Baranowitschi, Smolensk, Mogilew und Witebsk

Der Höhere SS-Polizeiführer Rußland Mitte und Weißruthenien wurde am 3. Oktober 1942 zum "Bevollmächtigten des Reichsführers SS für die Bandenbekämpfung" und am 21. Juni 1943 zum "Chef der Bandenkampfverbände (Pol.) " ernannt. Ein Grund dafür war die Tatsache, dass sich die Partisanentätigkeit in Rußland immer mehr an die Grenzgebiete zwischen den Höheren SS-Polizeiführer Rußland-Nord (Ostland) /Höherer SS-Polizeiführer Rußland-Mitte (Weißruthenien) und Rußland-Mitte/Rußland-Süd (Ukraine) verlagerte und eine zentrale Planung und Führung notwendig machte.  Der Höhere SS-Polizeiführer für Rußland-Süd, General der Polizei Prützmann, Rowno (ab Februar 1942 Kiew), war auch für das Reichskommissariat Ukraine zuständig.
Der Höhere SS-Polizeiführer Schwarzes Meer wurde im November 1943 für das Gebiet der Heeresgruppe A eingesetzt. Dieser unterstand dem im März 1944 in "Höherer SS-Polizeiführer Rußland-Süd und Höchster SS-Polizeiführer Ukraine" umbenannten Höheren SS-Polizeiführer Rußland-Süd.
Im Bereich des Reichskommissariates Ukraine waren 10 SS-Polizeiführer (SSPF) eingesetzt:
SSPF Wolhynien (Brest-Litowsk, ab Sept.1942 Luzk)
SSPF Shitomir
SSPF Kiew
SSPF Nikolajew
SSPF Dnjepropetrowsk
SSPF Tschernigow
SSPF Charkow
SSPF Taurien (Simferopol)
SSPF Stalino
SSPF Rostow
SSPF Awdejewka
SSPF Pripjet (Pinsk)

Im rückwärtigen Gebiet der gegen Rußland eingesetzten Heeresgruppen wurden 1941 drei motorisierte Regiments-Stäbe mit je einer Nachrichten-Kompanie und einer Technischen-Nothilfe-Kompanie aufgestellt:
Polizei-Regiment Nord
Polizei-Regiment Mitte
Polizei-Regiment Süd Stab

Die dort unterstellten Polizei-Bataillone wechselten. 1942 wurde mit den Polizei-Bataillonen 304, 325 und 320 in Südrußland ein weiterer Stab gebildet, der STab des Polizei-Regiments z.b.V.
1942 erfolgte die Umbenennung der Regimenter Mitte, Süd und z.b.V. in Polizei-Regiment 13, 10 und 11.

Am 7. Juli 1942 wurde die Aufstellung eines zweiten Regimentsstabes beim Höheren SS-Polizeiführer Mitte, dem Stab des Polizei-Regiments 38 , befohlen, der aber kurz darauf die Nr. 14 erhielt.

Ein Erlaß des Reichsführers SS und Chef des Deutschen Polizei vom 9. Juli 1942 befahl die Zusammenfassung sämtlicher Polizei- und Reserve-Polizei-Bataillone zu motorisierten "Polizei-Regimentern" (jedes Regiment mit 3-4 Bataillonen und Nachrichten-, Panzerspäh-, Panzerjäger-Kompanie) .

Die Regimentseinheiten dieser Verbände setzten sich zusammen aus:
einer Nachrichten-Kompanie (motorisiert)
ein Pionier-Zug (verlastet)
einer Panzerkraftwagen-Kompanie (vorgesehen, aber nicht bei allen Rgtern vorhanden)
einer Panzerjäger-Kompanie (verlastet)

Die bisherigen Bataillonsnummern fielen fort. Die Bataillone der Regimenter bestanden aus

Stab
Nachrichten-Zug
3 Kompanien
1 schwere Kompanie aus 1 sMG-Zug und 1 schwerer Grantwerfer-Zug

Im Juli 1942 wurden insgesamt 25 Polizei-Regimenter gebildet, Nr. 1, 4 – 27. Die Aufstellung erfolgte in Berlin, Süd- und Zentral-Russland, Frankreich, Serbien, Kroatien, der Slowkei, Norwegen, Bayern und Hamburg.

Im Oktober wurden die fehlenden Polizei-Regimenter 2 und 3 in Wandern aufgestellt.

Mit Erlass des Reichsführers SS und Chef des Deutschen Polizei vom 24. Februar 1943 erhielten die Polizei-Regimenter, auf Grund der engen Verbindung von Polizei und SS und "in Anerkennung ihres Einsatzes an der Ostfront in Krisenzeiten" die Bezeichnung "SS-Polizei-Regimenter", blieben aber unverändert Bestandteil der Ordnungspolizei.

Neben den "normalen" Polizeiaufgaben war die Hauptaufgabe der Höheren SS-Polizeiführers die Sicherung der besetzten Gebiete und besonders im russischen Raum, der Kampf gegen Partisanen ("Bandenkampf"). Hierzu führten die Höheren SS-Polizeiführer eigene Aktionen (Unternehmen) durch oder arbeiteten mit den Sicherungs-Einheiten des Heeres oder anderer Truppenteile der Wehrmacht zusammen. Bei Krisen an der Front wurde zur "Stabilisierung" einzelne Polizei-Truppenteile verwandt oder zu ganzen Kampfgruppen in Divisionsstärke zusammengefasst und eingesetzt. (Walter Regenberg, Panzerfahrzeuge ... der OrPo 1936-45,S. 50) Für diesen "Bandenkampf" und die Frontverwendung wurden immer besser ausgerüstete motorisierte Großverbände gebraucht, was letztendlich in der Bildung von Polizei-Regimentern mündete. Ein Erlass des Reichsführers SS und Chefs der deutschen Polizei vom 9. Juli 1942 befahl die Zusammenfassung sämtlicher Polizei- und Reserve-Polizei-Bataillone zu Regimentern. 28 Regimenter waren geplant und die dafür erforderlichen Stäbe wurden nach und nach aufgestellt. Jedes Regiment sollte folgende Regimentseinheiten erhalten:
Nachrichten-Kompanie
Pionier-Zug
Panzerkraftwagen-Kompanie
Panzerjäger-Kompanie,
später auch noch eine Polizei-Geschütz-Kompanie.
Wohl wegen fehlender Ausrüstung wurden diese Regimentseinheiten nie in ausreichender Zahl aufgestellt. Die meisten Regimenter erhielte nie eine Panzerkraftwagen-Kompanie zugeteilt, andere dafür deren zwei! Einzelne Panzerkraftwagen-Kompanien wurden als selbstständige Einheiten geführt und gingen nie in einem Regimentsverband auf, ebenso verhielt es sich mit den Panzerjäger- und Polizei-Geschütz-Kompanien.

Auf Grund des Erlasses des Reichsführers SS und Chef der Deutschen Polizei vom 29. März 1943 erfolgte die Aufstellung sogenannter "Polizei-Schützen-Regimenter". Dazu wurden die I. Bataillone dieser Regimenter aus bestehenden Polizei-Regimentern genommen, die II. und III. Bataillone aus angeworbenen fremdvölkischen Männern, zu denen je etwa 130 deutsche Offiziere, Unterführer und Mannschaften traten, gebildet. Diese Polizei-Schützen-Regimenter erhielten nicht den Zusatz "SS". Zu den zunächst aufgestellten Regimentern 31-35 traten später die Regimenter 36-38. Insgesamt existierten 30 SS-Polizei-Regimenter und 10 fremdländische "Polizei-Schützen-Regimenter".


Einsatz:
Rußland: Einsatz von 14 SS-Polizei-Regimentern und 7 Polizei-Schützen-Regimenter mit gemischten deutsch-russischen Einheiten:
SS-Polizei-Regimenter 2,6,9,10,11,13,14,15,16,17,22,24,26,28
Polizei-Schützen-Regimenter 31,33,34,35,36,37,38

Norwegen: Polizei-Regiment "Nordnorwegen" (sp. Nr. 26),"Südnorwegen" (sp. Nr. 27), zeitweiseverstärkt durch SS-Polizei-Regimenter 7 und 15

Niederlande: SS-Polizei-Regiment 3

Frankreich: SS-Polizei-Regiment 4, 14, 19, 29, für kurze Zeit Polizei-Regiment "Griese" (sp. SS-Polizei-Regiment 14)

Italien: SS-Polizei-Regimenter 10, 12, 15 (aus Norwegen), sowie die Südtiroler Polizei-Regimenter "Bozen", "Alpenvorland", "Schlanders" und "Brixen"

Dänemark: ab 1943 2 Polizei-Wach-Bataillone neu aufgestellt.

 

E. Truppenverbände der Ordnungspolizei und ihre Aufgaben

(Auszug aus Polizei-Dienstvorschrift PDV 41"Vorschrift für die Führung und Verwendung der Polizeitruppe" ,Entwurf von 1943)

1. Die bewaffnete uniformierte Ordnungspolizei ist neben der Wehrmacht und Waffen-SS waffentragender Repräsentant des Staates. Ihr obliegt gemeinsam mit der Sicherheitspolizei und der Waffen-SS die Wahrung und Sicherung des inneren Bestandes des Reiches, insbesondere Verhinderung und Bekämpfung gewaltsamer Rechtsverletzungen, der Schutz des Staates und seiner Einrichtungen, sowie Verhütung und Abwehr von Angriffen gegen die Volksgemeinschaft, den Volksgenossen und dessen Rechtsgüter.
Im Kriege fallen der Ordnungspolizei neben ihren erweiterten Aufgaben im Heimatkriegsgebiet besondere Aufgaben im Operationsgebiet, in den rückwärtigen Kriegsgebieten und in den besetzten Feindgebieten zu. Ihre vornehmste Aufgabe ist hierbei ist die Befriedung und Sicherung der von der Wehrmacht errungenen und in die Reichshoheit übernommenen Gebiete.

2. Die bewaffnete, uniformierte Ordnungspolizei erfüllt ihre exekutiven Aufgaben in der Regel durch den täglichen Ordnungsdienst. Darüber hinaus fallen ihr Aufgaben zu, die nur durch den Einsatz geschlossener Polizei-Verbände (Polizei-Truppen) gelöst werden können.
Die Grundsätze der Verwendung der Ordnungspolizei im täglichen Ordnungsdienst sind in der PDV 27 niedergelegt. Die nachfolgende Vorschrift enthält die Führungsgrundsätze für den Einsatz der Polizeitruppe und der Luftschutzpolizei mit Ausnahme geschlossener Verbände der Feuerschutzpolizei. Soweit im Kampf für die Polizeitruppe als Mittel zur Lösung ihrer Aufgaben in Betracht kommt, konnten die in der HDV 300 niedergelegten Führungsgrundsätze des Heeres in die vorliegende Vorschrift teilweise übernommen werden. Abweichungen von diesen Bestimmungen sind durch die zwischen Ordnungspolizei und Heer hinsichtlich Aufgaben, Gliederung, Bewaffnung und Ausrüstung bestehenden Unterschiede bedingt.

3. Für Aufgaben, die vom ordnungspolizeilichen Einzeldienst nicht erfüllt werden können, stehen der Ordnungspolizei truppenmäßig gegliederte, bewaffnete und ausgerüstete Einheiten und Verbände zur Verfügung. Zu diesen zählen die
Polizei-Regimenter,
Polizei-Bataillone,
Polizei-Reiterabteilungen
Polizei-Nachrichten-Abteilungen
Polizei-Kompanien und –Züge, mot.-Kompanien und –züge
Polizei-Reiterschwadronen, - züge und –staffen
Polizei-Panzerkompanien und –Züge
Polizei-Geschütz-Züge
Polizei-Pionier-Züge
Kraftfahrstaffeln
Werkstattzüge sowie Sonder- und Begleitkommandos.

Ihre Gliederung und Ausrüstung befiehlt der Chef der Ordnungspolizei.

4. Aufgaben größeren Umfangs können die Zusammenfassung mehrer Verbände und Einheiten zu größeren Polizei-Truppenverbänden notwendig machen. Neben ihrer besonderen Verwendung im Einsatz dienen die Truppenverbände der Ordnungspolizei auch der Schulung und Erziehung des Nachwuchses des Polizei.

5. Die Einheiten der Polizei gehören etatmäßig zu einer Polizei-Verwaltung (Heimatstandort) und unterstehen dort dem Kommandeur der Schutzpolizei. Gendarmerie-Einheiten unterstehen dem Kommandeur der Gendarmerie. Verbände und Einheiten der Polizei-Truppe können im Falle besonderen Einsatzes auf höheren Befehl anderen Kommandobehörden taktisch und versorgungsmäßig unterstellt werden (auswärtiger Einsatz).

6. Im Gegensatz zu den Wehrmachtseinheiten, die in der Regel im Rahmen großer Verbände im Zusammenwirken aller Waffengattungen gegen einen gleichartigen Gegner kämpfen, erwachsen den Truppenverbänden der Ordnungspolizei Aufgaben, die in ihrer Vielseitigkeit und Verschiedenartigkeit ein Höchstmaß an Anforderungen an das Können und die Wendigkeit ihrer Führer, Unterführer und Männer stellen.
Die Grundlagen der Polizeitruppe ist der soldatisch hervorragend ausgebildete Einzelkämpfer. Die Beherrschung rein militärischer Aufgaben ist für jede Einheit, jeden Führer, Unterführer und Mann der Polizeitruppe Vorraussetzung. Eine auf dieser Grundlage aufbauende, besonders polizeifachliche und weltanschauliche Ausbildung und Schulung befähigen Führer, Unterführer und Männer der Polizeitruppe zur Bewältigung ihrer zahlreichen Aufgaben, die sich in gleicher Weise verteilen auf Gebiete des militärischen und polizeilichen Kampfeinsatzes, der besonderen Sicherung (Objektschutz), des Großen Aufsichtsdienstes, der Katastrophenabwehr und des Luftschutzes.

7.Soweit den Polizei-Truppenverbänden militärische Kampfaufgaben in Ausnahmefällen im Rahmen der Wehrmacht gestellt werden, gelten für sie für die Dauer der Unterstellung unter die Wehrmacht die entsprechenden Wehrmachtsvorschriften.
Bei Eintritt in den Kampf im Rahmen der Wehrmacht werden den Polizei-Verbänden und – Einheiten erforderlichenfalls fehlende schwere Infanterie-Waffen zugewiesen. Ihre Unterstützung durch andere Waffengattungen (Artillerie, Panzer, Flugzeuge, Pionier usw.) ist Aufgabe des Wehrmachtsverbandes, dem sie unterstellt ist.

8.Im Kriege und in Spannungszeiten werden den Truppenverbänden der Ordnungs-Polizei vielfach besondere Sicherungsaufgaben übertragen. Sie dienen entweder vorbeugend dem Zweck, mögliche Angriffe auf besonders gefährdete (staats-, kriegs- und lebenswichtige) Anlagen und Objekte zu verhindern oder dem Schutz der Volksgemeinschaft allgemein. Im einzelnen erwachsen den Truppenverbänden hierbei folgende taktische Aufgaben:
Sicherung von Gebäuden, Objekten und Gelände (Objektschutz im erweiterten Sinne)
Grenzsicherung
Sicherung von Baulagen besonderer Art (z.B. von Straßen, Befestigungsanlagen, militärischen Objekten und dergleichen)
Sicherung von Nachschublinien der Wehrmacht (Rollbahnen) und Bahnstrecken bei besonderen Anlässen. (Durchfahrt von Sonderzügen)
Bewachung von Material- und Beutelagern, Gefangenlagern und dergleichen
Absperrung von Stadtteilen (z.B.Ghettos), Seuchenherden (bei Ausbruch von Epidemien), verminter Geländeteilen usw.

Neben der Sicherung einzelner Objekte und Anlagen können besondere Umstände es erforderlich machen, daß einem größeren Truppenverband der Ordnungspolizei die Sicherung ganzer Gebiete (z.B. besetzter Gebiete) übertragen wird. Hierbei sind Sicherungsbezirke und – abschnitte einzuteilen, die einzelnen Polizei-Verbänden übertragen werden. Diesen obliegt die Sicherung der einzelnen Objekte und Anlagen in ihrem Bereich nach dem Grade ihrer Wichtigkeit und Gefährdung

9. Besondere Unruhegebiete, vor allem, wenn Kampfhandlungen stattgefunden haben, sind einer gründlichen Befriedung zu unterziehen. Aufgabe der Befriedung ist die Unschädlichmachung aller noch vorhandenen, den bisherigen Kampfhandlungen entgangenen Gegner, die Sicherstellung gegnerischer Waffen und Kampfmittel, die Erfassung der gegnerischen Führungsunterlagen, des Propaganda- und Beweismaterials sowie die Zerstörung der gegnerischen Versorgungsbasis.
Bei der Befriedung können der Polizeitruppe sowohl Aufgaben des polizeilichen Kampfeinsatzes als auch sonstige polizeilichen Aufgaben (z.B. Durchsuchungen, Festnahmen, Gefangenen-Transportbegleitung usw.) erwachsen.

10. Der Einsatz von Truppenverbänden der Ordnungspolizei im Großen Aufsichtsdienst dient der Erfüllung friedensmäßiger Polizeiaufgaben, die wegen ihres Umfanges und ihrer Ausdehnung von ordnungspolizeilichen Einzeldienst allein nicht erfüllt werden können. Der Anlass zum Ansatz des großen Aufsichtsdienstes sind in der Regel Großveranstaltungen größten Ausmaßes, Paraden usw. Die Aufgaben, die der Polizeitruppe hierbei gestellt werden, sind neben Absperrungen und sonstigen Ordnungsaufgaben die Sicherung des Verkehrs, Lenkung der Volksmasse, sowie die Aufrechterhaltungen der Ordnung und Sicherheit im Veranstaltungsraum allgemein.
Im Kriege erweitern sich auch die Aufgaben des großen Aufsichtsdienstes. Verkehrsregelung der Ordnung im Aufmarsch- und Operationsgebiet des Heeres, Durchführung von Räumungen und Evakuierungen in feindbedrohten Zonen, Betreuung großer Menschentransporte aller Art (z.B. Umsiedlung, ausländischer Arbeiter, usw) können den Einsatz von Truppenverbänden der Ordnungspolizei oder von Teilkräften von ihnen erforderlich machen..... (Walter Regenberg, Panzerfahrzeuge ... der OrPo 1936-45,S. 14 -15)

Quellen:

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M. Logucz,Galizian Division ,S. 367
Abbottt/Thomas,Men at Arms 142 Partisan Warfare 1941-45, S. 10;
C.C.Jurado,Men at Arms 169 Resistance Warfare 1940-45, S. 4-5
Walter Regenberg, Panzerfahrzeuge ... der OrPo 1936-45,S. 26 ff.
Archiv Wolfgang Rochler und schriftl.Mitteilung v. 18.2.2002
Schriften des Bundesarchives Heft 3 "Zur Geschichte der OrPo 1936 – 45",Koblenz 1957, insb. Teil II
Georg Tessin "Die Stäbe und Truppeneinheiten der OrPo"
KTB PolBtl 322 BA P, F 56753
"Da hätte man schon ein Tagebuch führen müssen", Andrij Angrick, das PolBtl. 322 und die Judenmorde im Bereich der Hgr.Mitte im Sommer/Herbst 1941 in: Helge Grasik, Klaus Bästlein, Johannes Tuchel (Hrsg) Die Normalität des Verbrechens/Festschrift für Wolfgang Schiffler z. 65.Geb., Berlin 1994, S. 327 ff
Konrad Kwiet, Auftakt zum Holokaust. Ein PolBtl im Osteinsatz in: Wolfgang Benz,Hans Buchheim, Hans Momsen (Hrsg) Der nationalsozialismus, Frankfurt/Main, 1993, S. 191 - 08
Peter Klein (Hrsg.), Die Einsatzgruppen in der besetzten Sowjetunion 1941/42
Ruth Bettina Birn, Die Höheren SS und Polizeiführer
H.Pfundtner (Hrsg), Dr.Wilhelm Fricke und sein Ministerium, Aus Anlaß des 60.Geb. des Reichs- und Preuß.Ministeriums des Inneren am 12.3.1937, München 1937, u.a. S. 153 ff Kurt Daluege, Die OrPo und ihre Entstehung im 3.Reich
Werner Best, Die Deutsche Polizei, Darmstadt 1941
Hptm.d.SchuPo Hans Richter , Autor von Ordnungspolizei auf den Rollbahnen des Ostens , Berlin 1943,Franz-Eher-Verlag