Verkehrs-Regelungs-Bataillonen

 

Während des Polenfeldzuges hatte sich herausgestellt, dass die vorhandenen Feldgendarmerie-Kräfte und die truppeneigenen Kradmeldezüge für die Sicherstellung weiträumiger, schneller Marschbewegungen großer motorisierter Truppenverbände nicht ausreichten. Die Heeresführung erkannte die Notwendigkeit eigener, von den Großverbänden unabhängiger Verkehrsregelungstruppen, die entlang der Hauptmarschstraßen ausschließlich für Verkehrsaufgaben zuständig waren und nicht, wie die Feldgendarmerie, mit einer Vielzahl anderer militärpolizeilicher Aufgaben belastet wurden. So kam es im Herbst 1939 im Zuge der erheblichen Vermehrung der Panzerdivisionen auch zur Aufstellung von Verkehrsregelungsbataillonen. Jedes Bataillon hatte 2 Kompanien zu je 150 Mann, dazu einen kleinen Bataillons-Stab. Die Verkehrsregelungs-Bataillone waren vollmotorisiert, Ausstattung vor allem mit Pkw und Krädern. Als Kennzeichen trugen die Soldaten am linken Oberarm eine rot-orangefarbene Armbinde mit der Aufschrift „Verkehrsaufsicht“.

Es wurde angestrebt, jeder Armee ein Verkehrsregelungs-Bataillon zuzuteilen, der Einsatz erfolgte nach Weisung des Stabsoffiziers der Feldgendarmerie beim Armeeoberkommando. Zusätzlich konnten auch Stabsoffiziere der Feldgendarmerie als Straßenkommandanten für wichtige Straßenabschnitte eingeteilt werden, denen dann alle Verkehrsregelungskräfte in ihrem Abschnitt unterstanden. Die Verkehrsregelungs-Bataillone dürften zu den kurzlebigsten Truppenteilen der Wehrmacht gehört haben. Bereits im Sommer 1942 wurden alle diese Bataillone wegen Personalproblemen aufgelöst und auf die Feldgendarmerie-Abteilungen verteilt.

Das Fehlen von Verkehrsregelungs-Einheiten der oberen Truppenführung machte sich bei den großen Rückzügen des Jahres 1944 in Frankreich und Rußland unangenehm bemerkbar. In diesen Krisensituationen waren die Feldgendarmerietrupps der Divisionen und Korps bei ihren Verbänden gebunden, die Feldgendarmerie-Abteilungen der Armeen waren mit Masse zu Sicherungsaufgaben und zur Aufrechterhaltung der Disziplin in den rückwärtigen Gebieten eingesetzt, da mit dem Zusammenbrechen der Fronten ein rapides Nachlassen der Disziplin einherging. Für die Koordinierung der Marschbewegungen der zurückflutenden Verbände standen somit ungebundene Verkehrsführungskräfte kaum zur Verfügung. Einzelne Heeresgruppen behalfen sich mit der Aufstellung kurzlebiger „Straßenordnungs-Kommandos“ aus zusammengefassten Feldgendarmeriekräften unter Führung eines Feldgendarmerie-Stabsoffiziers. (Nachgewiesen z.B. bei der HGr. Mitte 1944)

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Verkehrs-Regelungs-Bataillon 751 Verkehrs-Regelungs-Bataillon 752
Verkehrs-Regelungs-Bataillon 753 Verkehrs-Regelungs-Bataillon 754
Verkehrs-Regelungs-Bataillon 755 Verkehrs-Regelungs-Bataillon 756
Verkehrs-Regelungs-Bataillon 757 Verkehrs-Regelungs-Bataillon 758
Verkehrs-Regelungs-Bataillon 759 Verkehrs-Regelungs-Bataillon 760

Literatur:
<>Böckle, Karlheinz: Feldgendarmen - Feldjäger – Militärpolizisten. Stuttgart 1987.
Center of Military History, US Army (Hrsg.): German Armored Trafic Control During the Russian Campaign - CMH Pub 104-17 (Facsimile Edition). Washington D.C. 1989.
<>Fritz, H.W.: Die Planung, Vorbereitung und Durchführung großer Truppenbewegungen. Lehren aus dem 2. Weltkrieg, dargestellt anhand eines ausgewählten Beispiels. (Jahresarbeit FüAkBw, 1987,             DOKZENTBw RB 3634).
Oberkommando des Heeres (Hrsg.): Merkblatt Marsch und Verkehrsregelung. (Gültig für alle Waffen). Berlin 1940

© Jörg Wurdack, April 2003