Frontflugspange

 

 

Stiftungsdatum:

30. Januar 1941 (Frontflugspange)

26. Juni 1942 (Anhänger zur goldenen Frontflugspange)

29. April 1944 (Anhänger mit Einsatzzahl)

 

 

Stifter:

Reichsmarschall Hermann Göring (Oberbefehlshaber der Luftwaffe und Reichsminister der Luftfahrt)

Stiftungsverordnung:

Stiftungsurkunde vom 30. Januar 1941:

 

"Als sichtbare Zeichen der Anerkennung für Bewährung beim Fronteinsatz in der Luft, zugleich als Ansporn zu höchster Pflichterfüllung vor dem Feind genehmige ich die Einführung der Frontflug-Spange für fliegendes Personal.

   Die Verleihung der Frontflug-Spange hat nach den beifolgenden Bestimmungen zu erfolgen; eine Verleihung ''ehrenhalber'' schließe ich ausdrücklich aus. Für genauestes Einhalten der Verleihungsbestimmungen sind mir die zuständigen Vorgesetzten verantwortlich."1

 

Verfügung des Reichsmarschall Göring vom 26. Juni 1942 (Luftwaffen-Verordnungsblatt vom 13. Juli 1944):

 

"Als sichtbares Zeichen der Anerkennung für besondere Bewährung beim Fronteinsatz in der Luft, zugleich als Ansporn zu höchster Pflichterfüllung und Leistungssteigerung vor dem Feind genehmige ich die Einführung des ''Anhängers zur goldenen Frontflug-Spange'' für fliegendes Personal.

   Die bisherigen Verleihungsbestimmungen finden auf den ''Anhänger zur goldenen Frontflugspange'' sinngemäße Anwendung."2

 

Stiftungsverordnung vom 29. April 1944 (Luftwaffen-Verordnungsblatt vom 15. Mai 1944 21. Ausgabe - Nr. 615 - Seiten 340 und 341):

 

"In Würdigung und besonderer Anerkennung der in treuester Pflichterfüllung durchgeführten fliegerischen Höchstleistung im Einsatz vor dem Feind genehmige ich an Stelle des bisherigen Anhängers zur goldenen Frontflugspange die Einführung des 'Anhängers zur goldenen Frontflugspange mit Einsatzzahl''.

   Der Anhänger, der jeweils von hundert zu hundert der erreichten Frontflugzahl entspricht, bringt die Anerkennung für die gesteigerten Flugleistungen im Fronteinsatz laufend und sichtbar zum Ausdruck.

   Darüber hinaus genehmige ich die Einführung der Frontflugspange in Gold mit Brillanten und entsprechendem Anhänger, deren Verleihung ich mir für besondere Fälle vorbehalte."3

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Verleihungsbestimmungen:

Bestimmungen für die Verleihung vom 30. Januar 1941:

 

"1. Die Frontflugspange wird in 3 verschiedenen Ausführungen in Metall verliehen, entsprechend dem

   Fronteinsatz 

     bei Jagd-, Zerstörer- und Schlachtverbänden

     bei Kampf- und Sturzkampf-, sowie Transport- und L. L. (Luftlande-) Verbänden

     bei Aufklärungs-, auch Seenotverbänden und Wettererkundungsstaffeln.

2. Der Anzahl der durchgeführten Frontflüge entsprechend erfolgt die Verleihung der Frontflug-

   Spange

     ab 20 Frontflügen in Bronze,

     ab 60 Frontflügen in Silber,

     ab 110 Frontflügen in Gold.

   Bei Verleihung in Silber ist die bereits getragene Spange in Bronze, bei Verleihung in Gold die 

   Spange in Silber abzulegen und zurückzugeben.

   Frontflüge, die bereits bei einer anderen Waffengattung durchgeführt wurden, sind bei Verleihung

   der nächsthöheren Frontflug-Spange auf die erforderliche Gesamtzahl anzurechnen. 

3. Die Frontflug-Spange wird unmittelbar über der kleinen bzw. großen Ordensschnalle in und außer 

   Dienst getragen.

4. . . .

5. Für die Verleihung der Frontflug-Spange kommen alle Soldaten des fliegenden Personals in Frage,

   die im Besitz eines ihrer Verwendung entsprechenden Lw.-Scheins sind:

   Flugzeugführer, Beobachter, Bombenschütze, Bordfunker, Bordmechaniker, Bordschützen und 

   Kriegsberichter; desgleichen Beamte, Angehörige des Ingenieur- und Nautikerkorps, die in Aus-

   übung ihres Dienstes zu Front- bzw. Feindflügen angesetzt worden sind.

6. Frontflüge im Sinne dieser Bestimmungen sind Flüge, die bis mindestens 30 km hinter die feindliche

   Front geführt haben oder mit Luftfeindberührung verbunden waren. . . ."4

 

Änderungen der Verleihungsbedingungen:

 

"4. November 1943: Nach erfolgtem Wechsel der Waffengattung kommt bei Verleihung der nächst-

höheren Frontflugspange stets diejenige Frontflugspange zur Verleihung, die der Waffengattung entspricht, bei der nach Verleihung der letzten Frontflugspange die Mehrzahl der anrechnungsfähigen Front- bzw. Feindflüge geflogen wurden.

   28. Januar 1944: In Erweiterung der bisherigen Bestimmungen sind für die Verleihung der Front-

flugspange zu werten: Feindeinsatzflüge mit über 12 Stunden Gesamtflugdauer 4fach, mit über 16 Stunden Gesamtflugdauer 5fach.

   Voraussetzung ist, daß sie mindestens die Hälfte der genannten Zeit über feindlichem Gebiet (Fest- oder Inselland) oder in Räumen über See geflogen wurden, die von der eigenen Küste mindestens 100 km entfernt sind.

   10. Februar 1944: Den in der Bandenbekämpfung eingesetzten Angehörigen des fliegenden Personals können im Sinne der geltenden Bestimmungen grundsätzlich nur solche Flüge als Front- 

flüge angerechnet werden, die zur Feindberührung - Luftfeindberührung oder wesentlicher Boden- abwehr geführt haben. . . .

   Flüge, denen kein Gefechtsauftrag zugrunde lag oder deren Durchführung ein Überfliegen des Bandengebietes nicht aus zwingenden Gründen erforderlich machte, kommen für eine Bewertung nicht in Betracht.

   Die Stiftung einer besonderen ''Fliegerspange für Bandenbekämpfung'' ist nicht beabsichtigt.

   31. Mai 1944: Mit Rücksicht auf die Verschärfung der Luftlage in den Küstengebieten ab 1. 1. 1944 können je drei Minensuchflüge als ein Frontflug, im Sinne der Bestimmungen für die Verleihung der Frontflugspange gewertet werden, wenn sie im einzelnen eine Gesamtflugdauer von mindestens 30 Minuten aufweisen und in Seegebieten geflogen werden, die zur Durchführung der Einsatzaufgabe entsprechenden Jagdschutz erfordern."2

 

Zusatzbestimmungen vom 26. Juni 1942:

 

"1. Der Anhänger zur goldenen Frontflug-Spange wird verliehen, entsprechend dem Fronteinsatz

   bei Jagd- und Transportverbänden: nach mindestens 500 Frontflügen,

   bei Sturzkampf-, Zerstörer- und Schlachtverbänden: nach mindestens 400 Frontflügen,

   bei Kampf-, Seenotverbänden und Wettererkundungsstaffeln: nach mindestens 300 Frontflügen,

   bei Aufklärungs- und Nachtjagdverbänden: nach mindestens 250 Frontflügen.

2. . . .

3. Beschreibung des Anhängers zur goldenen Frontflug-Spange: Ein an die goldene Frontflug-Spange 

   beweglich angebrachter massiver Anhänger laut Abbildung, einen Stern mit rechts und links davon

   ausgehenden Lorbeerblättern darstellend.

   Ausführung: Tombak vergoldet, die erhabenen Stellen poliert.

   Abmessungen: Durchmesser des Sternes etwas 12 mm.

   Länge des Anhängers im ganzen etwa 35 mm.

   Breiteste Stelle der Lorbeerblätter etwa 8mm."5

 

Zusatzbestimmungen vom 29. April 1944 (Absätze 2,3,5 und 6):

 

"1. . . .

2. Der Nachweis der Frontflüge, für die der ''Anhänger zur goldenen Frontflugspange mit entspre-

   chender Einsatzzahl beantragt wird, und die Wertung dieser Flüge, die ausschließlich nach den

   geltenden Bestimmungen zu erfolgen hat, ist grundsätzliche Voraussetzung für die Erteilung der

   Tragegenehmigung. Bei der Bewertung ist ein scharfer Maßstab anzulegen.

3. Der ''Anhänger zur goldenen Frontflugspange mit Einsatzzahl'' erhält nur Hunderterzahlen 

   beginnend mit der Zahl 2 00,300,400,500,600usw.ip

4. . . .

5. Beschreibung des ''Anhängers zur goldenen Frontflugspange mit Einsatzzahl'': Der goldfarbene

   metallene Anhänger mit Einsatzzahl ist rechteckig und hat links und rechts eine Lorbeerver-  

   ziehrung. In seinem Mittelfeld sind die Hunderterzahlen ab 200 eingeprägt und mit schwarzem Lack

   ausgelegt. Der ''Anhänger mit Einsatzzahl'' wird wie der bisherige Anhänger an die goldene Front-

   flugspange beweglich und auswechselbar angebracht.

6. Bei Anlegen des Anhängers höherer Einsatzzahl ist der bereits verliehene Anhänger zur goldenen

   Frontflugspange abzulegen. Der abgelegte Anhänger ist zurückzugeben."3

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Verleihungsbefugnis:

 

Trageweise:

Die Frontflugspange wurde auf der linken Brustseite 1 cm über der Ordensschnalle in und außer Dienst getragen. 

Abmessungen:

 

Material:

 

Entwurf:

Der künstlerische Entwurf stammt von Professor von Weech.

Verleihungs-Daten:

 

Weitere Informationen:

Der Reichsmarschall über den Charakter der Frontflugspange (18. April 1941):

 

"1. Es ist nicht angängig, die Frontflug-Spange mit anderen Kriegsauszeichnungen, Orden und

   Ehrenzeichen in Beziehung zu setzen oder Vergleiche hinsichtlich Rang, Stufung und Bewertung

   anzustellen. Sie ist vielmehr in jeder ihrer Formen eine Auszeichnung, die den Träger als einen

   Mann kennzeichnet, der sich beim Fronteinsatz in der Luft bewährt hat.

2. Der Fronteinsatz in der Luft ist infolge der Vielgestaltigkeit der Verhältnisse im modernen

   Luftkrieg so ungeheuer mannigfaltig und unterschiedlich, daß ein einheitlicher Wertmesser für den

   Begriff ''Frontflug'' nicht gefunden werden kann. Es kann daher nicht dem Geiste der Stiftung

   entsprechen, wenn Vergleiche innerhalb der Waffenarten oder mit anderen Waffenarten gezogen

   werden. Wenn ich einerseits den betreffenden Kommandeuren zur Pflicht mache, bei der Prüfung

   der Verleihungsanträge den Sinn, der der Stiftung innewohnt, zu wahren, so erwarte ich

   andererseits von dem Kameradschaftsgeist der Beliehenen, daß sie unangemessene Vergleiche, die

   Neid und Mißgunst begünstigen, unterlassen."1

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

  1 "Auszeichnungen des Deutschen Reiches 1936-1945" von Kurt-G. Klietmann - S. 152

  2 "Auszeichnungen des Deutschen Reiches 1936-1945" von Kurt-G. Klietmann - S. 153

  3 "Auszeichnungen des Deutschen Reiches 1936-1945" von Kurt-G. Klietmann - S. 154

  4 "Auszeichnungen des Deutschen Reiches 1936-1945" von Kurt-G. Klietmann - S. 152 und 153

  5 "Auszeichnungen des Deutschen Reiches 1936-1945" von Kurt-G. Klietmann - S. 153 und 154