Sonderabzeichen für das Niederkämpfen von Panzerkampfwagen durch Einzelkämpfer

(gen. "Panzervernichtungsabzeichen" bzw. "Panzerknackerabzeichen")

 

 

 

 

Das Sonderabzeichen für das Niederkämpfen von Panzerkampfwagen durch Einzelkämpfer

 

 

 

Das Sonderabzeichen für das Niederkämpfen von Panzerkampfwagen durch Einzelkämpfer auf goldenem Band

 

Stiftungsdatum:

9. März 1942 (in Silber/Schwarz)

18. Dezember 1943 (in Gold)

Stifter: "Der Führer und Oberbefehlshaber des Heeres, Adolf Hitler"
Verleihungsbestimmungen:

Bekanntmachung des Oberkommandos des Heeres vom 9. März 1942:

 

"... Der Führer genehmigt die Einführung eines Sonderabzeichens für das Niederkämpfen von Panzerkampfwagen durch Einzelkämpfer. ...

 

2. Das Sonderabzeichen wird an Soldaten verliehen, die ab 22. Juni 1941 als Einzelkämpfer mit

  Nahkampfwaffen oder Nahkampfmitteln (Panzerbüchse, Gewehrgranate, geballte Ladung usw.)

   einen feindlichen Panzerkampfwagen oder sonstiges feindliches gepanzertes Fahrzeug im

   Nahkampf vernichtet oder außer Gefecht gesetzt haben.

3. Das Abzeichen besteht aus einem Band aus Aluminiumgespinst von etwa 90 mm Länge und 32 mm

   Breite mit zwei eingewirkten schwarzen Streifen (3 mm  breit), auf dem die aus Blech gestanzte

   Silhouette eines Panzerkampfwagens in schwarz angebracht ist.

4. Bei erneuter Verleihung wird ein weiterer Ärmelstreifen angelegt."1

 

Bekanntmachung des Oberkommandos des Heeres vom 18. Dezember 1943:

 

"Das Sonderabzeichen auf goldenem Band wird nach dem fünften anrechnungsfähigen Niederkämpfen von Panzerkampfwagen usw. an Stelle eines weiteren silbernen Sonderabzeichens verliehen. Die vorher verliehenen vier silbernen Abzeichen sind dann abzulegen und verbleiben dem betreffenden Soldaten zur Erinnerung."1

 

Die Vernichtung eines Panzers konnte als Sturmangriff, im Sinne des (Allgemeinen) Sturmabzeichens angerechnet werden. Oft wurde dem betreffenden Soldaten für "persönlichen Mut und Tapferkeit" das Eiserne Kreuz II. oder I. Klasse verliehen.2

 

Ab einer Verfügung vom 18. Dezember 1943 durfte das "Panzervernichtungsabzeichen"* auch an Soldaten verliehen werden, die einen Panzer mit der Raketenpanzerbüchse 43 (sog. "Ofenrohr" oder "Panzerschreck") oder einer "Panzerfaust" vernichtet hatten.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Verleihungsbefugnis: Taktische Vorgesetzte ab Bataillonskommandeur aufwärts.

Trageweise:

Das Abzeichen wurde auf dem rechten Oberarm getragen. (Links wurden der Schild/die Schilde getragen. Bei der Waffen-SS das Hoheitszeichen.)3
 

Abmessungen:

90 x 32 mm1

85 x 30 mm4

90 x 31 mm2

Diese Unterschiede erklären sich (vermutl.) durch die unterschiedlichen Hersteller.

43 x 18 mm (Silhouette des Panzers)2

 

 

 

 

Material: Band aus Aluminiumgespinst mit einer Panzersilhouette aus Eisen- oder Buntmetallblech
Entwurf:  
Verleihungs-Daten:

ca. 18.541 (Schwarz/Silber)

ca. 421 (Gold)

 

Weitere Informationen:

Neben einem schwarzen Panzer auf einem goldenen Band kommt weitaus häufiger ein goldener Panzer auf silbernem Band vor. Letztere wurde häufiger verliehen, jedoch wird sie nie von offiziellen Stellen erwähnt. Ein goldener Panzer auf goldenem Band wurde gelegentlich verliehen.

 

Da keine offiziellen Vordrucke für Urkunden vorhanden waren, waren die ausgestellten (wenn überhaupt ausgestellt) sehr unterschiedlich. Normalerweise jedoch erhielt der beliehene Soldat eine Abschrift des Bataillonsbefehl und eine Eintragung in das Soldbuch.

 

Oberstleutnant Günther Viezenz wurde mit den meisten "Panzervernichtungsabzeichen"* ausgezeichnet; er vernichtete 21 Feindpanzer.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Beispiel eines Besitzzeugnisses

 

 

  1 "Auszeichnungen des Deutschen Reiches 1936-1945" von Kurt-G. Klietmann - S. 118

  2 "Deutsche Kriegsauszeichnungen 1939-1945   Heer - Waffen-SS - Polizei" von Rolf Michaelis - S. 90

  3 "Auszeichnungen des Deutschen Reiches 1936-1945" von Kurt-G. Klietmann - S. 119

  4 "Uniformen und Abzeichen des deutschen Heeres 1933-1945" von Brian L. Davis - S.63