Bandenkampf-Abzeichen

 

 

 

 

Bandenkampf-Abzeichen in Silber

 

Stiftungsdatum:

29. Januar 1944
Stifter: "Der Führer, Adolf Hitler"
Stiftungsverordnung:

Stiftungsverordnung des Bandenkampf-Abzeichens vom 29. Juni 1944:

 

"Verordnung über die Stiftung des Bandenkampf-Abzeichens vom 30. Januar 1944.

1. In Anerkennung des Einsatzes in dem vom Gegner immer straffer organisierten und verschärften

    Bandenkampf stifte ich das Bandenkampf-Abzeichen.

2. Das Bandenkampf-Abzeichen ist ein Tapferkeits- und Leistungsabzeichen.

    Die Verleihung des Bandenkampf-Abzeichens erfolgt in drei Stufen (Bronze, Silber, Gold).

3. Das Bandenkampf-Abzeichen wird an der linken Brustseite getragen.

4. Der Beliehene erhält eine Besitzurkunde.

5. Das Bandenkampf-Abzeichen verbleibt nach Ableben des Beliehenen als Erinnerungsstück den 

    Hinterbliebenen.

6. Die Durchführungsbestimmungen erläßt der Reichsführer-SS."1

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Verleihungsbestimmungen:

Verleihungsbestimmungen vom 1. Februar 1944:

 

"1. Das Bandenkampf-Abzeichen ist ein Tapferkeits- und Leistungsabzeichen.

 2. Das Bandenkampf-Abzeichen wird als Anerkennung für Bewährung im Kampf gegen Banden

     verliehen. Die Verleihung erfolgt in drei Stufen (Bronze, Silber, Gold).

 3. Das Bandenkampf-Abzeichen kann an Führer, Unterführer und Männer aller im Bandenkampf 

     eingesetzten deutschen Verbände verliehen werden.

 4. Die Bedingungen für die Verleihung sind:

   a) für die erste Stufe (Bronze) = 20 Kampftage

   b) für die zweite Stufe (Silber) = 50 Kampftage

   c) für die dritte Stufe (Gold) = 100 Kampftage

 5. Als Kampftage sind anzurechnen:

   a) für die Angehörigen aller infanteristischen zum Einsatz kommenden Einheiten:

   Alle Tage, an denen die Angehörigen der Einheiten Gelegenheit fanden, mit dem Gegner in Nah-

   kampfberührung (Mann gegen Mann) zu kommen. Dieses kann also bei Angriff, Abwehr, beim 

   Spähtruppgang, Meldegang, bei Abwehr eines feindlichen Spähtruppunternehmens usw. gegeben 

   sein.

   b) Für die Angehörigen schwerer Waffen:

   Alle Tage, an denen die Angehörigen dieser Einheiten (Geschützbedienungen usw.) in unmittel-

   barem Kampf (Nahkampf) mit Banditen geraten.

   Für die Angehörigen der im Bandenkampf eingesetzten Flakwaffe gelten als Kampftage außer den 

   Tagen, an denen die Geschützbedienungen usw. in unmittelbarem Kampf mit Banditen geraten,

   auch jene, an denen von den Geschützbedienungen Feindflugzeuge abgeschossen werden.

   c) Für die Besatzungen der im Bandenkampf eingesetzten Einzelflugzeuge oder Fliegerverbände:

   Alle Tage, an denen die Flugzeugbesatzungen unter Feindbeschuß einen Auftrag zur erfolgreichen

   Durchführung bringen.

   Ein jeder bestätigte Flugzeugabschuß gilt für 3 Kampftage.

   Als Bedingungen für die Verleihung des Bandenkampf-Abzeichens an Flugzeugbesatzungen wird die

   folgende Zahl an Kampftagen gefordert:

   für die erste Stufe (Bronze) = 30 Kampftage

   für die zweite Stufe (Silber) = 75 Kampftage

   für die dritte Stufe (Gold) = 150 Kampftage

 6. . . . 

 7. . . .

 8. . . .

 9. An Gefallene, Verstorbene und tödlich Verunglückte ist das Bandenkampf-Abzeichen gegebnen-

   falls nachträglich zu verleihen, wenn sie vor dem Tode oder am Tage ihres Todes die Bedingungen

  erfüllt haben. Die verliehene Auszeichnung ist mit Besitzurkunde den Hinterbliebenen als 

   Erinnerungsstück zu übersenden.

10. Kampftage sind ab 1. 1. 1943 anzurechnen. Die für das Bandenkampf-Abzeichen angerechneten

   Kampftage können nicht für andere Kampfabzeichen oder Nahkampfspange in Anrechnung

   gebracht werden.

11. . . .

12. . . .

13. . . .

14. . . .

15. Das Bandenkampf-Abzeichen kann zu allen Uniformen der Wehrmacht, der Partei und ihren 

   Gliederungen getragen werden.

16. . . .

17. . . ."2

 

Kampftage die schon für andere Kampfabzeichen des Heeres angerechnet wurden, durften nicht mehr für das Bandenkampf-Abzeichen angerechnet werden. 

Zu 9.: Das Abzeichen konnte auch bei annähernder Erfüllung der Bedingungen verliehen werden, wenn der Beliehene aufgrund seiner Verwundung(en) in Zukunft nicht mehr in der Lage gewesen sei, die Bedingungen zu erfüllen. Eine solche Verleihung behielt sich jedoch der Reichsführer-SS, Heinrich Himmler persönlich vor.

 

Bekanntgabe "Vertraulicher Informationen" der Partei-Kanzlei der NSDAP vom 5. Oktober 1944:

 

"Das Bandenkampf-Abzeichen kann auch an Personen verliehen werden, die nicht der Wehrmacht, der Waffen-SS oder der Polizei angehören, sich aber aktiv an der Bandenbekämpfung beteiligt haben."3

 

Befehl des Oberkommandos des Heeres vom 4. August 1944:

 

"Die Nahkampfspange darf ab sofort nur noch für Fronteinsätze, d.h. im Kampf gegen reguläre Truppen, verliehen werden."4 (...da 30. Januar 1944 wurde das Bandenkampfabzeichen gestiftet.)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Verleihungsbefugnis:

Das Bandenkampf-Abzeichen in Gold wurde vom Reichsführer-SS persönlich verliehen.

 

- Chef der Bandenkampfverbände: Für Angehörige der Stäbe der Höheren SS- und Polizeiführer sowie alle ihm unmittelbar unterstellten Einheiten der Polizei, Waffen-SS und Wehrmacht.

- Höhere SS- und Polizeiführer: Für die ihnen unmittelbar unterstellten Einheiten der Waffen-SS, der Polizei und der Wehrmacht.

- Taktischer Vorgesetzte mit mindest. den Befugnissen eines Divisionskommandeurs: Für alle ihm unterstellten Soldaten des Heeres.

 

 

 

 

 

 

Trageweise:

Das Bandenkampf-Abzeichen wwurde auf der linken Brustseite in und außer Dienst getragen. (Siehe Punkt 15 der Verleihungsbestimmungen vom 1. Februar 1944.)
 
Abmessungen: 48 x 58 mm4

Material:

Das Bandenkampf-Abzeichen wurde aus Feinzink mit entsprechenden Legierungen hergestellt.

Die von Himmler verliehenen goldenen Bandenkampfabzeichen wurden aus massivem Buntmetall hergestellt.

 
Entwurf: Die Form des Abzeichens war herstellerbedingt sehr unterschiedlich.

Verleihungs-Daten:

15. Februar 1945: Vier Angehörige der 24. Waffen-Gebirgs(Karstjäger)-Division werden mit dem Bandenkampf-Abzeichen in Gold vom Reichsführer-SS beliehen.

10. März 1945: Sechs weitere Angehöriger der Division werden mit dem goldenen Bandenkampf-Abzeichen ausgezeichnet.

ca. 1650 (Bronze)

ca. 510 (Silber)

ca. 47 (Gold)

 

 

 

 

 

Weitere Informationen:

1942 erlies der Reichsführer-SS eine Sprachregelung, die besagte, dass statt dem Wort "Partisan", was im russischen Sprachgebrauch eine positive Bedeutung hat, das Wort "Banden" zu gebrauchen sei.1

 

Ende 1944 soll der Reichsführer-SS bei der Berliner Firma C. E. Juncker zehn aus Silber hergestellte, vergoldete und mit Brillanten besetzte Bandenkampf-Abzeichen bestellt haben. Anderen Quellen zufolge sollen es zwanzig gewesen sein, die hergestellt und geliefert wurden.5

 

 

 

 

 

  1 "Auszeichnungen des Deutschen Reiches 1936-1945" von Kurt-G. Klietmann - S. 190

  2 "Auszeichnungen des Deutschen Reiches 1936-1945" von Kurt-G. Klietmann - S. 190 und 191

  3 "Auszeichnungen des Deutschen Reiches 1936-1945" von Kurt-G. Klietmann - S. 191

  4 "Deutsche Kriegsauszeichnungen 1939-1945   Heer - Waffen-SS - Polizei" von Rolf Michaelis - S. 106

  5 "Auszeichnungen des Deutschen Reiches 1936-1945" von Kurt-G. Klietmann - S. 192

  6 Liste zusammengestellt von Klemen Kocjancic