Verwundetenversorgung in der Wehrmacht
Organisation der Sanitätsdienste
Truppensanitätsdienste
Kompanie
Jeder Zug der Infanterie (einschl. Gebirgsjäger usw.) verfügte zunächst über einen
ausgebildeten Sanitätssoldaten. In der Kompanie gab es im Kompanietrupp einen Sanitäter
und einen Sanitätsunteroffizier, diese beiden Soldaten traten im Gefecht zum
Bataillonsarzt beim Truppenverbandplatz.
Bei den gepanzerten Truppenteilen wurde häufig ein gepanzerter Sanitätstrupp (SPW) mit
einem Unteroffizier und ein bis zwei Sanitätern vom Bataillon oder der Abteilung den
Kompanien zugeteilt.
Die Kompanien und Batterien anderer Waffengattungen hatten meistens ebenfalls einen
Sanitätsunteroffizier und einen Sanitäter. Dieses Sanitätspersonal wurde dann je nach
Einsatzweise der Truppe beim Bataillons-/Abteilungsarzt zusammengefaßt oder verblieb bei
den Kpn / Bttrn.
In der zweiten Hälfte des Krieges wurden bei vielen Waffengattungen, deren Bataillone
normalerweise geschlossen eingesetzt wurden, die Sanitätsdienste auf Bataillonsebene
zusammengefaßt.
Bataillon
Jedes Bataillon bzw. Abteilung hatte eine Sanitätsgruppe mit Truppenarzt, zwei
Sanitätsdienstgraden und ggf. einigen Mannschaften. Diese Sanitätsgruppe richtete im
Gefecht den Truppenverbandplatz (TVPl) ein, der Transport der Verwundeten aus der
Gefechtslinie zum TVPl erfolgte durch die Sanitäter der Kompanien, ggf. verstärkt durch
Hilfskrankenträger.
Bei ruhiger Lage konnten durch die Truppenärzte Ortskrankenstuben eingerichtet werden,
welche die Aufgaben eines Krankenreviers wahrnahmen. Zu den Aufgaben des Truppenarztes
gehörten auch Seuchen- und Krankheitsprophylaxe (z.B. Malariavorsorge) und die
Überwachung hygienischer Maßnahmen, vor allem der Wasserversorgung bei behelfsmäßger
Unterbringung.
Regiment
Das Regiment verfügte über einen Regimentsarzt als fachlichen Vorgesetzten der
Sanitätsdienste des Regiments. Er wirkte nur in Notfällen bei der unmittelbaren
Verwundetenversorgung mit, seine Hauptaufgaben waren organisatorischer Art, vorrangig
hatte er den Abtransport der Verwundeten zu organisieren. Dazu konnte er auch die als
Hilfskrankenträger ausgebildeten Regimentsmusiker einsetzen.
Sanitätstruppe
Division
Jede Division, gleich ob Infanterie- oder gepanzerte Division verfügte bei Kriegsbeginn
über zwei Sanitätskompanien, bei den nicht motorisierten Truppen war eine davon
eine bespannte Kompanie. Spätere Gliederung wiesen teilweise nur noch eine, aber dafür
wesentlich stärkere Sanitätskompanie auf.
Jede Sanitätskompanie konnte einen Hauptverbandplatz (HVPl) mit ein bis zwei
Operationsgruppen und Pflegebereich einrichten, der erste Zug der Kompanie war zuständig
für den Transport der Verwundeten von den Truppenverbandplätzen zum HVPl.
Weiter verfügte die Sanitätskompanie über eine Apotheke und eine Zahnstation.
Daneben hatte die Division bis etwa 1942 noch ein Feldlazarett (mot) mit einer
Kapazität von 200 Patienten, später wurden diese Feldlazarette auf Armeeebene als
Heerestruppen zusammengefaßt. Die Feldlazarette konnten bei Seuchenverdacht auch
Isolierstationen einrichten, daneben hatten sie eigene Trinkwasseraufbereitungsanlagen und
Entlausungsstationen.
Für den Transport der Verwundeten besaß die Division zunächst zwei Krankenkraftwagenkolonnen
mit jeweils etwa 30 35 Krankenkraftwagen, ab 1943 über eine
Krankenkraftwagenkompanie. Diese Sanitätskraftwagen konnten sowohl für den Transport von
Verwundeten von den TVPl zum HVPl wie auch vom HVPl weiter nach hinten eingesetzt werden.
Häufig wurden dazu in der Nähe der TVPl Wagenhalteplätze eingerichtet.
Fachlicher und direkter Vorgesetzter sämtlicher Sanitätstruppen der Division war der Divisionsarzt
(IV b), der auch den Einsatz der Sanitätseinheiten regelte.
Korps
Die Armeekorps hatten keine organisch eingegliederte Sanitätstruppen. Lediglich im
Korpsstab war ein Korpsarzt vorgesehen. Wurde ein Korps weitgehend selbständig
eingesetzt, mußten Sanitätstruppen von der Armee zugeteilt werden.
Armee / HGr.
Die Armeen verfügten meistens über:
- 2
Krankentransport-Abteilungen (mot) mit drei bis vier Kompanien
- 1
Kriegslazarett-Abteilung mit 4 Kriegslazaretten (mot). Die Kriegslazarette entsprachen
etwa den Feldlazaretten, hatten jedoch umfangreichere Behandlungsmöglichkeiten. Teilweise
wurden zwei dieser Lazarette auch als Leichtkrankenlazarette geführt
- 1
Armee-Sanitätsabteilung mit 2 Sanitätskompanien (mot), 6 Feldlazaretten (mot),
6 Krankenkraftwagenzügen und 1 Sanitätspark.
Diese Armeesanitätsabteilung hatte auch die Versorgung der direkt der Armee
unterstellten Truppenteile sicherzustellen, also z.B. der Heeresartillerie, der
Brückenpioniere usw. Der Sanitätspark stellte den Nachschub an Sanitätsmaterial sicher.
Nach Herauslösung der Feldlazarette aus den Divisionen wurden auch diese den Armeen
unterstellt.
Auch die Truppenentgiftungskompanien (mot), die wir heute zu den ABC-Abwehrtruppen
rechnen, waren bis etwa 1941 / 42 den Armee-Sanitätsabteilungen zugeordnet. Weiter
konnten den Sanitätstruppen der Armee eigenständige Entseuchungszüge und
hygienisch-bakteriologische Untersuchungsstellen zugeordnet werden.
Fachlicher Vorgesetzter auf Armeeebene war der
Armeearzt (IV b), unterstützt durch sogenannte beratende Ärzte (Fachärzte
mit umfangreicher Spezialausbildung, z.B. als Psychiater, Bakteriologe usw.) und Offiziere
mit Fachaufgaben, z.B. für den Verwundetentransport und die Wasserbeschaffung.
Die Heeresgruppe verfügte über keine eigenen Sanitätstruppen.
Ersatzheer:
Hier war der Korpsarzt des stv. Generalkommandos (Wehrkreiskommandos) zugleich Kommandeur
der Sanitätstruppen. Jeder Wehrkreis hatte in etwa
- 1
Sanitäts-Ersatz- und Ausbildungsabteilung (Rekrutenausbildung, Fachlehrgänge)
- 1
oder mehrere Sanitätsoffizier-Ergänzungs-Abteilungen in den Universitätsstädten
- 2
bis 3 Sanitätsabteilungen für die Sanitätsversorgung der Einheiten des Ersatzheeres
Zahlenmäßig weit bedeutender war die Reservelazarettorganisation des
Ersatzheeres. Die Reservelazarette wurden bei Mobilmachung eingerichtet, vorhandene
Wehrmachtslazarette oder Sanitätsbereiche konnten dazu herangezogen werden. Die
Reservelazarette wurden durch Sanitätsoffiziere geführt, das Pflege-Personal kam jedoch
überwiegend vom Deutschen Roten Kreuz. Eigenständig
durch das Rote-Kreuz betriebene Lazarette kamen jedoch - im Gegensatz zum Ersten Weltkrieg
kaum mehr vor. Anzahl und Standort der Reservelazarette wechselten im Krieg häufig
bedingt unter anderem durch die Auswirkungen des Bombenkrieges. Neben den
Reservelazaretten kommen auch sogenannte Sonderlazarette vor, etwa für
Angehörige ausländischer Legionen (z.B. 250. (spanische) Infanterie-Division).
Gegen Kriegsende wurden im westlichen Teil Deutschlands einige Kur- und Badeorte zu
Lazarettorten bzw. Schutzbereichen erklärt und entsprechend
gekennzeichnet, in denen sich nur Verwundete und Sanitätspersonal aufhalten durften.
Diese kriegsvölkerrechtlich bedeutsame Erklärung wurde den Allierten über das neutrale
Ausland bekanntgegeben, Mißbrauch oder Verletzungen dieses Sonderstatus sind nicht
bekannt.
Ablauf der
Verwundetenversorgung:
Verwundetennest
Das Verwundetennest wurde durch Sanitätspersonal des Zuges
oder der Kompanie eingerichtet, es sollte nach Möglichkeit gedeckt liegen. Hier erhielt
der Verwundete erste lebensrettende Maßnahmen, wie Stillung starker Blutungen sowie einen
Notverband und wurde dann zum Truppenverbandplatz weitergeleitet. Noch
marschfähige Verwundete gingen möglichst unter Führung eines geeigneten Soldaten
selbst zum TVPl, nicht mehr Marschfähige wurden entweder von der Kompanie nach
hinten transportiert oder vom Sanitätspersonal des Bataillons oder Regiments abgeholt.
Truppenverbandplatz
(TVPl)
Der Truppenverbandplatz wurde durch die Sanitätsgruppe des Bataillons unter Leitung
des Bataillonsarztes in der Nähe des Bataillonsstabes eingerichtet, er sollte außer der
Reichweite direkt gerichteten Feindfeuers liegen.
Hier erhielten die Verwundeten die erste ärztliche Behandlung, die vorne angelegten
Notverbände wurden erneuert, es erfolgte falls erforderlich die
Schockbekämpfung und die Verabreichung von Schmerzmitteln oder Tetanusserum. Chirurgische
Eingriffe wurden nur als lebensrettende Maßnahmen vorgenommen oder um den Patienten
transportfähig zu machen
Auf dem TVPl erhielt der Verwundete den Begleitzettel:
Begleitzettel für Verwundete
Dieser Begleitzettel wurde sichtbar an der
Uniform oder am Verwundeten selbst befestigt. Darauf befanden sich erste Feststellungen
zur Verwundung und zu den getroffenen Maßnahmen, z.B. Medikamentengabe oder der Zeitpunkt
des Anlegens eines Druckverbandes oder des Abbindens einer stark blutenden Wunde. Zur
schnellen Kennzeichnung waren die Zettel mit verschiedenfarbigen Streifen an einer Seite
versehen:
- ohne Farbstreifen: Gehfähig
- 1 roter Streifen: Transportfähig
- 2 rote Streifen: nicht transportfähig
- 1 grüner Streifen: nicht ansteckende Krankheit
- 1 gelber Streifen: ansteckende Krankheit
Vom TVPl aus wurden die Soldaten nach
Herstellen der Transportfähigkeit zum Hauptverbandplatz (HVPl) der
Sanitätskompanie der Division gebracht. Meistens wurden dazu in der Nähe der
Truppenverbandplätze Wagenhalteplätze eingerichtet, hier standen
Krankentransportfahrzeuge (Kraftwagen oder Pferdefuhrwerke) der Sanitätskompanien oder
des Krankenkraftwagenzuges für den weiteren Rücktransport bereit. In Ausnahmefällen
konnte vom TVPl aus auch ein Abtransport per Flugzeug erfolgen.
Der Regimentsarzt richtete keinen Truppenverbandplatz ein, er steuerte in Zusammenarbeit
mit der Division den Abtransport der Verwundeten und konnte dazu z.B. auch die
Regimentsmusiker als Hilfskrankenträger einsetzen.
Hauptverbandplatz (HVPl)
Die Hauptverbandplätze wurden durch die
Sanitätskompanien der Divisionen etwa 6 10 km hinter der Front, häufig in der
Nähe eines Regimentsgefechtsstands eingerichtet. Hier erfolgte die endgültige ärztliche
Versorgung des Verwundeten, es konnten auch größere Operationen unter Vollnarkose
vorgenommen werden.
Jeder HVPl verfügte über zwei Operationsgruppen. Eine Operationsgruppe konnte am Tag
etwa 25 Schwerverwundete, 60 mittelschwer Verwundete oder 120 leicht Verwundete versorgen.
Es wurde angestrebt, den HVPl in Gebäuden einzurichten, jedoch stand auch genügend
Zeltmaterial für eine Unterbringung im Gelände zur Verfügung. Eine längere
Verweildauer von Verwundeten auf dem HVPl sollte vermieden werden, um dessen
Kapazität freizuhalten.
Auf dem HVPl konnte bei Bedarf auch die Entlausung von Soldaten vorgenommen werden.
Vom HVPl wurden die Verwundeten entweder ins Feldlazarett der Division bzw. der Armee
transportiert, bei absehbar längerer Behandlungsdauer erfolgte vom HVPl aus direkt die
Verlegung in ein Reservelazarett außerhalb des Kriegsgebiets.
Feldlazarett
(Flaz)
Die Feldlazarette der Divisionen wurden etwa 20 25 km hinter der Front in
geeigneten festen Gebäuden eingerichtet und sollten möglichst auch von feindlicher
Artillerie nicht mehr erreicht werden können.
Ein Feldlazarett hatte ein Kapazität von 200 Betten, notfalls konnten kurzfristig bis zu
300 Verwundete oder Kranke aufgenommen werden.
Hier konnten auch umfangreiche Behandlungen wie in einem Krankenhaus durchgeführt werden,
es gab Fachärzte, Röntgenmöglichkeiten, einen Zahnarzt und eine gut sortierte Apotheke.
Von hier aus konnten die Verwundeten mit Lazarettzügen oder Flugzeugen zu den
Reservelazaretten außerhalb des Kriegsgebiets weitertransportiert werden.
In den Feldlazaretten wurden die Soldaten behandelt, die voraussichtlich in kürzerer Zeit
wiederhergestellt werden konnten. Bei Bedarf wurden durch die Feldlazarette auch
Leichtkrankenzüge oder Leichtkrankenlazarette eingerichtet, beim Ausbruch von Seuchen
oder Infektionskrankheiten waren Isolierstationen und Desinfektionseinrichtungen vorgesehen. Schließlich standen hier auch
leistungsfähige Trinkwasseraufbereitungsanlagen zur Verfügung.
Die Feldlazarette der Divisionen waren vollmotorisiert, auf Armeeebene gab es auch
teilmotorisierte Feldlazarette. Ende 1941 wurden bei vielen Divisionen die Feldlazarette
abgezogen, auf Armeeebene als Heerestruppe zusammengefaßt und den unterstellten
Divisionen und Korps bei Bedarf zugeteilt.
Ab 1942 wurde das Pflegepersonal der Feldlazarette oberhalb der Divisionsebene zunehmend
durch Rot-Kreuz-Schwestern ersetzt.
Reservelazarett
(ResLaz)
Die
Reservelazarette waren ortsfeste Einrichtungen des Sanitätsdienstes, außerhalb des
Kriegsgebietes. Sie wurden häufig in vorhandenen Krankenhäusern, in Schulen oder
stillgelegten Fabriken eingerichtet, das Personal bestand zum größten Teil aus
Angehörigen des Roten Kreuzes. Im Frieden vorhandene Wehrmachts- oder Standortlazarette
wurden häufig als Reservelazarette weiterbetrieben.
Die Größe der Reservelazarette schwankte je nach den zur Verfügung stehenden Gebäuden,
jedoch strebte man auch hier etwa 150 bis 200 Betten an, um den Verwaltungsaufwand in
Grenzen zu halten.
In die Reservelazarette wurden Verwundete mit absehbar längerer Behandlungsdauer aus den
Feldlazaretten verlegt, hier konnten auch umfangreiche therapeutische Maßnahmen
durchgeführt werden.
Die Reservelazarette unterstanden den Dienststellen des Ersatzheeres, also z.B. den
Wehrkreiskommandos (Stv. Generalkommandos).
Sanitätsmaterial
Sanitätsmaterial der
Kompanie:
Jeder ausgebildete Sanitäter hatte einen Satz Sanitätstaschen. Diese waren
von der Form her nicht unterteilten Patronentaschen ähnlich, jedoch etwas größer.
Die linke Tasche enthielt Verbandmaterial, Schere, Pinzette; die rechte
einige Medikamente wie Jodtinktur, Zinksalbe, Formaldehydsalbe (zur Desinfektion),
Kreislaufmittel, aber auch 20 Tabletten einer schwachen Opiumzubereitung sowie weiteres
Verbandmaterial
Sanitätshilfspersonal (Krankenträger) trugen nur Verbandmaterial in ihren
Sanitätstaschen.
Die Sanitätstaschen.
Das Sanitätspersonal berittener Truppen hatte statt der am Koppel getragenen
Sanitätstaschen zwei am Pferdesattel angebrachte Satteltaschen.
Sanitätstasche Kavallerie
Zusätzlich verfügte jede Kompanie über einen Sanitätstornister,
gefüllt mit Verbandmaterial, einigen Metallschienen und Medikamenten.
In jedem Kraftfahrzeug gab es einen Verbandkasten, dazu kam noch in jedem
Krankentransportfahrzeug mindestens ein Sanitätstornister.
Wurden Kompanien oder Batterien selbständig eingesetzt, so erhielten sie einen Sanitätskasten.
Diesen Sanitätskasten gab es auch in einer Ausführung aufgeteilt in vier Lasten für
Gebirgstruppen und als vierteilige Sanitätspacktasche für die Kavallerie.
Der Inhalt entsprach etwa dem Kasten 1 aus der Truppensanitätsausrüstung:
Instrumente, Medikamente, Verbandmaterial, Beatmungsgerät, Begleitzettel. Hier waren auch
Medikamente enthalten, die normalerweise nur von einem Arzt verabreicht werden sollten.
Der Sanitätskasten
Sanitätsausrüstung
des Bataillons- /der Abteilung
Jeder Truppenarzt eines Bataillons
oder einer Abteilung verfügte über einen
"Satz a Truppen-Sanitätsausrüstung"
Gepanzerte Truppenteile in
Bataillonsstärke hatte einen
leichten Satz
Truppensanitätsausrüstung",
der bei ähnlichem Inhalt wie der Satz a für die Unterbringung in gepanzerten
Fahrzeugen angepaßt worden war
Die Gebirgsjägerbataillone und die Sanitätskompanien der Luftwaffe verwendeten den "Satz
i Gebirgstruppensanitätsausrüstung". Auch er entsprach im Inhalt weitgehend
dem Satz a, war aber für den Transport auf Tragtieren oder durch Träger anders verpackt
und in Traglasten zusammengestellt.
Satz a Truppensanitätsausrüstung enthielt:
Kasten 1:
Gefechtskasten für die Erstversorgung. Instrumente, Medikamente,
Verbandmaterial, Begleitzettel
Kasten 2: Medikamente, Begleitzettel
Kasten 3: Verbandmaterial
Kasten 4: Instrumente, Verbandmaterial,
Losantin in Pulver- und Tablettenform (Entgiftungsmittel gegen Hautkampfstoffe),
Begleitzettel
Kasten 5: Tetanusserum, Transportschienen, 2
Sanitätstornister und 2 Sanitätsrucksäcke jeweils gefüllt mit Verbandmaterial
und einigen Medikamenten, Schockbekämpfungssatz,
2 Sauerstoffbehandlungsgeräte, 2 Feldtragen, 2 Feldtragen-lagerböcke, 12 Decken, 1
Rotkreuzflagge
1 Tornister-Filtergerät: zur Wasserreinigung
Das Tornister-Filtergerät
Zum Transport des Sanitätsmaterials war ein zweispänniger Sanitätsgerätewagen mit
einem Fahrer vom Bock vorgesehen, bei motorisierten Truppen ein schwerer Pkw oder leichter
Lkw. Für Gepanzerte Truppen waren daneben meistens noch zwei San-SPW (SdKfz 251/8) pro
Abteilung / Bataillon vorgesehen.
Bericht der
San.-Komp. 1/255 vom 30.04.1942 für den Divisionsarzt der 255. J.D.
Erfahrungen über Entlausungs- und Badeanlagen
Im Russlandfeldzug hat die Komp. im ganzen dreimal Gelegenheit gehabt,
behelfsmäßig Entlausungs- und Badeeinrichtungen selbst zu bauen.
In Tretjakowo wurde eine vorhandene defekte Dampfmaschine instand gesetzt und
zur Bereitung heißen Wassers verwandt. Das heiße Wasser wurde durch Rohre in
einen Raum geleitet, in dem aufgefundene Blechkübel und zwei Metallbadewannen
aufgestellt waren. Eine gleichfalls defekte Heizungsanlage in einem vorhandenem
Entlausungsofen konnte instand gesetzt werden. Die Entlausung funktionierte
tadellos, es konnten in 5 Wochen 1200 Entlausungen vorgenommen, und cirka 1500
Bäder verabfolgt werden.
Eine zweite Entlausungs- und Badeanstalt hat sich die Komp. in Moshajsk selbst
gebaut. Dort wurde ein Entlausungsofen behelfsmäßig gebaut und mit vorgefundenen
Badewannen eine Badeeinrichtung geschaffen. In den drei Wochen, in denen die
Komp. in Moshajsk eingesetzt war, konnten etwa 200 Entlausungen vorgenommen, 700
Bäder verabfolgt werden. Außerdem wurden schätzungsweise 1500 Decken entlaust.
Die dritte Entlausungsmöglichkeit hat sich die Komp. in Bhf. Temkino gebaut.
Auch hier wurde sowohl der Entlausungsofen wie auch die Badegelegenheit völlig
neu geschaffen. Bisher sind in Bhf. Temkino 300 Entlausungen erfolgt.
Die Erfahrung hat gezeigt, dass auch mit primitivsten Mitteln völlig
zuverlässige Entlausungsmöglichkeiten geschaffen werden können. Die in den
Entlausungsöfen erzielte Temperatur wurde dauernd durch ein Thermometer
kontrolliert. Temperaturen zwischen 90 bis 100 Grad wurden ohne Ausnahme
erzielt.
....…………………………………….Unterschrift nicht lesbar
....…………………………………….Oberstabsarzt und Komp.-Chef.
San.-Komp. 2/255....……………………………………..O.U., den 30. April 1942.
Erfahrungen über Entlausungs - und Badeanlagen.
Eine vollständig ausgebaute Duschanlage wurde von der San.-Komp. 2/255 nach
Instandsetzung im Waldlager Bobruisk und eine Badeanlage kombiniert mit einem
Heißluftentlausungsofen in Tretjakowo in Betrieb genommen.
Außer Saunen waren in den meisten Dörfern keine sonstigen Bade- und
Entlausungsanlagen vorhanden. Die Sauna ist zur Körperreinigung und als
Badegelegenheit eine ausgezeichnete Einrichtung. Die Erfahrung zeigt jedoch,
dass die regelmäßige Benutzung der Saunen (nicht umgebaut) nicht läusefrei
macht, auch wenn Decken, Zeltbahnen, Kleidung und sonstige
Ausrüstungsgegenstände oben im heißeren Teil der Sauna aufgehängt werden. Meist
ist die Temperatur nicht hoch genug (mindestens 60 Grad) und auch nicht gleich
bleibend hoch, andererseits steht die Sauna beim Kompaniebaden u.s.w. nicht
solange für die einzelnen Trupps zur Verfügung, dass mit Sicherheit die Läuse
getötet werden. Soll entlaust werden, so muss genügend Zeit gelassen und
regelmäßig nachgefeuert werden. Selbst die in einer ordnungsgemäßen
Entlausungsanstalt durchgeführte Entlausung bringt nur kurze vorübergehende
Erleichterung, wenn nicht restlos alle Leute der Einheit erfasst werden und wenn
nach Durchführung der Entlausung wieder Unterkunft mit verlaustem Lagerstroh
oder verlauste Bunker bezogen werden.
Die Anlage behelfsmäßiger Badeanlagen scheiterte, abgesehen von den jeweils nur
kurzen Aufenthalten am gleichen Ort, am Nichtvorhandensein eines genügend großen
Kessels zum Bereiten von heißem Wasser und von Rohren zum Zuleiten von Wasser
oder von genügend Eimern zum Wassertragen, um den Kessel füllen zu können.
Das Wasser ist immer knapp in den Ostgebieten, es muss also gespart werden, auch
beim Waschen, Vollbäder sind ein Luxus. Zum Sparen kann zweckmäßig ein
Zerstäuber oder eine Luftschutzhandspritze verwendet werden. Eine richtige
Wasserpumpe zum Hochpumpen an eine Deckenbrause wird, ebenso wie diese, in den
wenigsten Fällen vorhanden und zu beschaffen sein. Auch an Leitungsrohren mit
den dazugehörigen Kniestücken und Gummischläuchen (Gartenschläuchen) mangelt es
immer. Zur Anlage einer primitiven behelfsmäßigen Badeanlage ist notwendig:
1. ein einfacher Waschkessel mit 60-80 Liter Inhalt,
2. Ziegelsteine und Ofenrost oder Eisenstäbe,
3. 1 Eimer und 1 Luftschutzhandspritze, mit der der Badende angespritzt wird.
Die beim russischen Heer verwendeten Entlausungsvorrichtungen sind gut. Es wurde
beobachtet:
1. ein Entlausungsanhänger (bespannt und motorisiert) für Dampfbetrieb (die
Schlangenrohre waren meist defekt),
2. eine Heißluftentlausungskammer (ortsfest- soll aber auch auf Fahrzeugen
vorhanden sein) mit abnehmbaren Kammerwänden und einfachster Heizung.
Die beiden Entlausungsvorrichtungen hatten jedoch nur ein Fassungsvermögen von
höchstens 6 Garnituren.
3. die in beiliegender Skizze beschriebene Heißluftkammer hat sich sehr bewährt.
Sie kann je nach dem Vorhandensein von Ofenrohren und Ziegelsteinen, sowie Blech
verschieden gross gebaut werden. Nach 4-5 tägiger Arbeit kann sie in Betrieb
genommen werden. Es können bequem Temperaturen bis 110 Grad erzeugt werden.
Die von mir bis jetzt beobachteten Entlausungsmöglichkeiten (russischen) waren
sämtliche beschädigt oder ganz zerstört. Teile derselben, z. B. Wände von
Entlausungskammern, Teile der Feuerung wurden gewöhnlich in der nächstgelegenen
Unterkunft verwertet.
Die Entlausungsanlage war aber zerstört und konnte nicht mehr für die
Allgemeinheit nutzbar gemacht werden. Aufgefundene Bade- und
Entlausungsanstalten dürfen unter keinen Umständen zerstört oder
„ausgeschlachtet“ werden.
....…………………………………….Dr. Fahrenholz (?)
....…………………………………….Oberstabsarzt u. Komp.-Chef.
Literatur:
Bamm, Peter:
Die unsichtbare Flagge, München 1957
Buchner, Alex:
Der
Sanitätsdienst des Heeres 1939-1945. Organisation - Ausrüstung - Einsätze. Wölfersheim
1995
Fischer, Hubert: Der
deutsche Sanitätsdienst 1921 1945. (5 Bände, 1 Bd Register, 2 Supplementbde).
Osnabrück 1982 1991
Hartleben, Hans:
Die Organisation d. Verwundetentransports mit der Eisenbahn während des 2. Weltkriegs.
In: Wehrmedizinische Mitteilungen, 1958, S. 67 ff.
OKH:
H.Dv 59 Sanitätsmaterial. Berlin 1941
OKH:
H.Dv 130/19 Versorgung im Grenadierregiment, Berlin 1944
OKH:
Merkblatt 53/1 Richtlinien f. Versorgung Verwundeter v. 15.11.1940
Wagenbach, Gisela: Die
Organisation des Wehrmachtsanitätswesens im Zweiten Weltkrieg unter besonderer
Berücksichtigung des Jahres 1943.
In: Wehrwissenschaftliche Rundschau, 1965, S. 285 301, 350 363.