Verwundetenversorgung in der Wehrmacht

 

Organisation der Sanitätsdienste

Truppensanitätsdienste

Kompanie
Jeder Zug der Infanterie (einschl. Gebirgsjäger usw.) verfügte zunächst über einen ausgebildeten Sanitätssoldaten. In der Kompanie gab es im Kompanietrupp einen Sanitäter und einen Sanitätsunteroffizier, diese beiden Soldaten traten im Gefecht zum Bataillonsarzt beim Truppenverbandplatz.
Bei den gepanzerten Truppenteilen wurde häufig ein gepanzerter Sanitätstrupp (SPW) mit einem Unteroffizier und ein bis zwei Sanitätern vom Bataillon oder der Abteilung den Kompanien zugeteilt.
Die Kompanien und Batterien anderer Waffengattungen hatten meistens ebenfalls einen Sanitätsunteroffizier und einen Sanitäter. Dieses Sanitätspersonal wurde dann je nach Einsatzweise der Truppe beim Bataillons-/Abteilungsarzt zusammengefaßt oder verblieb bei den Kpn / Bttrn.
In der zweiten Hälfte des Krieges wurden bei vielen Waffengattungen, deren Bataillone normalerweise geschlossen eingesetzt wurden, die Sanitätsdienste auf Bataillonsebene zusammengefaßt.

Bataillon
Jedes Bataillon bzw. Abteilung hatte eine Sanitätsgruppe mit Truppenarzt, zwei Sanitätsdienstgraden und ggf. einigen Mannschaften. Diese Sanitätsgruppe richtete im Gefecht den Truppenverbandplatz (TVPl) ein, der Transport der Verwundeten aus der Gefechtslinie zum TVPl erfolgte durch die Sanitäter der Kompanien, ggf. verstärkt durch Hilfskrankenträger.
Bei ruhiger Lage konnten durch die Truppenärzte Ortskrankenstuben eingerichtet werden, welche die Aufgaben eines Krankenreviers wahrnahmen. Zu den Aufgaben des Truppenarztes gehörten auch Seuchen- und Krankheitsprophylaxe (z.B. Malariavorsorge) und die Überwachung hygienischer Maßnahmen, vor allem der Wasserversorgung bei behelfsmäßger Unterbringung.

Regiment
Das Regiment verfügte über einen Regimentsarzt als fachlichen Vorgesetzten der Sanitätsdienste des Regiments. Er wirkte nur in Notfällen bei der unmittelbaren Verwundetenversorgung mit, seine Hauptaufgaben waren organisatorischer Art, vorrangig hatte er den Abtransport der Verwundeten zu organisieren. Dazu konnte er auch die als Hilfskrankenträger ausgebildeten Regimentsmusiker einsetzen.

Sanitätstruppe
Division
Jede Division, gleich ob Infanterie- oder gepanzerte Division verfügte bei Kriegsbeginn über zwei Sanitätskompanien, bei den nicht motorisierten Truppen war eine davon eine bespannte Kompanie. Spätere Gliederung wiesen teilweise nur noch eine, aber dafür wesentlich stärkere Sanitätskompanie auf.
Jede Sanitätskompanie konnte einen Hauptverbandplatz (HVPl) mit ein bis zwei Operationsgruppen und Pflegebereich einrichten, der erste Zug der Kompanie war zuständig für den Transport der Verwundeten von den Truppenverbandplätzen zum HVPl.
Weiter verfügte die Sanitätskompanie über eine Apotheke und eine Zahnstation.
Daneben hatte die Division bis etwa 1942 noch ein Feldlazarett (mot) mit einer Kapazität von 200 Patienten, später wurden diese Feldlazarette auf Armeeebene als Heerestruppen zusammengefaßt. Die Feldlazarette konnten bei Seuchenverdacht auch Isolierstationen einrichten, daneben hatten sie eigene Trinkwasseraufbereitungsanlagen und Entlausungsstationen.
Für den Transport der Verwundeten besaß die Division zunächst zwei Krankenkraftwagenkolonnen mit jeweils etwa 30 – 35 Krankenkraftwagen, ab 1943 über eine Krankenkraftwagenkompanie. Diese Sanitätskraftwagen konnten sowohl für den Transport von Verwundeten von den TVPl zum HVPl wie auch vom HVPl weiter nach hinten eingesetzt werden. Häufig wurden dazu in der Nähe der TVPl Wagenhalteplätze eingerichtet.

Fachlicher und direkter Vorgesetzter sämtlicher Sanitätstruppen der Division war der Divisionsarzt (IV b), der auch den Einsatz der Sanitätseinheiten regelte.

Korps
Die Armeekorps hatten keine organisch eingegliederte Sanitätstruppen. Lediglich im Korpsstab war ein Korpsarzt vorgesehen. Wurde ein Korps weitgehend selbständig eingesetzt, mußten Sanitätstruppen von der Armee zugeteilt werden.

Armee / HGr.
Die Armeen verfügten meistens über:
-          2 Krankentransport-Abteilungen (mot) mit drei bis vier Kompanien
-          1 Kriegslazarett-Abteilung mit 4 Kriegslazaretten (mot). Die Kriegslazarette entsprachen etwa den Feldlazaretten, hatten jedoch umfangreichere Behandlungsmöglichkeiten. Teilweise wurden zwei dieser Lazarette auch als Leichtkrankenlazarette geführt
-          1 Armee-Sanitätsabteilung mit 2 Sanitätskompanien (mot), 6 Feldlazaretten (mot),
            6 Krankenkraftwagenzügen und 1 Sanitätspark.
            Diese Armeesanitätsabteilung hatte auch die Versorgung der direkt der Armee unterstellten Truppenteile sicherzustellen, also z.B. der Heeresartillerie, der Brückenpioniere usw. Der Sanitätspark stellte den Nachschub an Sanitätsmaterial sicher.
Nach Herauslösung der Feldlazarette aus den Divisionen wurden auch diese den Armeen unterstellt.
Auch die Truppenentgiftungskompanien (mot), die wir heute zu den ABC-Abwehrtruppen rechnen, waren bis etwa 1941 / 42 den Armee-Sanitätsabteilungen zugeordnet. Weiter konnten den Sanitätstruppen der Armee eigenständige Entseuchungszüge und hygienisch-bakteriologische Untersuchungsstellen zugeordnet werden.

Fachlicher Vorgesetzter auf Armeeebene war der Armeearzt (IV b), unterstützt durch sogenannte „beratende Ärzte“ (Fachärzte mit umfangreicher Spezialausbildung, z.B. als Psychiater, Bakteriologe usw.) und Offiziere mit Fachaufgaben, z.B. für den Verwundetentransport und die Wasserbeschaffung.
Die Heeresgruppe verfügte über keine eigenen Sanitätstruppen.

Ersatzheer:
Hier war der Korpsarzt des stv. Generalkommandos (Wehrkreiskommandos) zugleich Kommandeur der Sanitätstruppen. Jeder Wehrkreis hatte in etwa
-          1 Sanitäts-Ersatz- und Ausbildungsabteilung (Rekrutenausbildung, Fachlehrgänge)
-          1 oder mehrere Sanitätsoffizier-Ergänzungs-Abteilungen in den Universitätsstädten
-          2 bis 3 Sanitätsabteilungen für die Sanitätsversorgung der Einheiten des Ersatzheeres

Zahlenmäßig weit bedeutender war die Reservelazarettorganisation des Ersatzheeres. Die Reservelazarette wurden bei Mobilmachung eingerichtet, vorhandene Wehrmachtslazarette oder Sanitätsbereiche konnten dazu herangezogen werden. Die Reservelazarette wurden durch Sanitätsoffiziere geführt, das Pflege-Personal kam jedoch überwiegend vom Deutschen Roten Kreuz. Eigenständig durch das Rote-Kreuz betriebene Lazarette kamen jedoch - im Gegensatz zum Ersten Weltkrieg – kaum mehr vor. Anzahl und Standort der Reservelazarette wechselten im Krieg häufig – bedingt unter anderem durch die Auswirkungen des Bombenkrieges. Neben den Reservelazaretten kommen auch sogenannte „Sonderlazarette“ vor, etwa für Angehörige ausländischer Legionen (z.B. 250. (spanische) Infanterie-Division).
Gegen Kriegsende wurden im westlichen Teil Deutschlands einige Kur- und Badeorte zu „Lazarettorten“ bzw. „Schutzbereichen“ erklärt und entsprechend gekennzeichnet, in denen sich nur Verwundete und Sanitätspersonal aufhalten durften. Diese kriegsvölkerrechtlich bedeutsame Erklärung wurde den Allierten über das neutrale Ausland bekanntgegeben, Mißbrauch oder Verletzungen dieses Sonderstatus sind nicht bekannt. 



Ablauf der Verwundetenversorgung:

Verwundetennest
Das Verwundetennest wurde durch Sanitätspersonal des Zuges oder der Kompanie eingerichtet, es sollte nach Möglichkeit gedeckt liegen. Hier erhielt der Verwundete erste lebensrettende Maßnahmen, wie Stillung starker Blutungen sowie einen Notverband und wurde dann zum Truppenverbandplatz weitergeleitet. Noch marschfähige Verwundete gingen – möglichst unter Führung eines geeigneten Soldaten – selbst zum TVPl, nicht mehr Marschfähige wurden entweder von der Kompanie nach hinten transportiert oder vom Sanitätspersonal des Bataillons oder Regiments abgeholt.

Truppenverbandplatz (TVPl)

Der Truppenverbandplatz wurde durch die Sanitätsgruppe des Bataillons unter Leitung des Bataillonsarztes in der Nähe des Bataillonsstabes eingerichtet, er sollte außer der Reichweite direkt gerichteten Feindfeuers liegen.
Hier erhielten die Verwundeten die erste ärztliche Behandlung, die vorne angelegten Notverbände wurden erneuert, es erfolgte –falls erforderlich – die Schockbekämpfung und die Verabreichung von Schmerzmitteln oder Tetanusserum. Chirurgische Eingriffe wurden nur als lebensrettende Maßnahmen vorgenommen oder um den Patienten transportfähig zu machen
Auf dem TVPl erhielt der Verwundete den Begleitzettel:

Begleitzettel für Verwundete


Dieser  Begleitzettel wurde sichtbar an der Uniform oder am Verwundeten selbst befestigt. Darauf befanden sich erste Feststellungen zur Verwundung und zu den getroffenen Maßnahmen, z.B. Medikamentengabe oder der Zeitpunkt des Anlegens eines Druckverbandes oder des Abbindens einer stark blutenden Wunde. Zur schnellen Kennzeichnung waren die Zettel mit verschiedenfarbigen Streifen an einer Seite versehen:
- ohne Farbstreifen: Gehfähig
- 1 roter Streifen: Transportfähig                   
- 2 rote Streifen: nicht transportfähig                      
- 1 grüner Streifen: nicht ansteckende Krankheit
- 1 gelber Streifen: ansteckende Krankheit

Vom TVPl aus wurden die Soldaten nach Herstellen der Transportfähigkeit zum Hauptverbandplatz (HVPl) der Sanitätskompanie der Division gebracht. Meistens wurden dazu in der Nähe der Truppenverbandplätze „Wagenhalteplätze“ eingerichtet, hier standen Krankentransportfahrzeuge (Kraftwagen oder Pferdefuhrwerke) der Sanitätskompanien oder des Krankenkraftwagenzuges für den weiteren Rücktransport bereit. In Ausnahmefällen konnte vom TVPl aus auch ein Abtransport per Flugzeug erfolgen.

Der Regimentsarzt richtete keinen Truppenverbandplatz ein, er steuerte in Zusammenarbeit mit der Division den Abtransport der Verwundeten und konnte dazu z.B. auch die Regimentsmusiker als Hilfskrankenträger einsetzen.

Hauptverbandplatz (HVPl)

 

Die Hauptverbandplätze wurden durch die Sanitätskompanien der Divisionen etwa 6 – 10 km hinter der Front, häufig in der Nähe eines Regimentsgefechtsstands eingerichtet. Hier erfolgte die endgültige ärztliche Versorgung des Verwundeten, es konnten auch größere Operationen unter Vollnarkose vorgenommen werden.
Jeder HVPl verfügte über zwei Operationsgruppen. Eine Operationsgruppe konnte am Tag etwa 25 Schwerverwundete, 60 mittelschwer Verwundete oder 120 leicht Verwundete versorgen.
Es wurde angestrebt, den HVPl in Gebäuden einzurichten, jedoch stand auch genügend Zeltmaterial für eine Unterbringung im Gelände zur Verfügung. Eine längere Verweildauer von Verwundeten auf dem HVPl sollte
vermieden werden, um dessen Kapazität freizuhalten.
Auf dem HVPl konnte bei Bedarf auch die Entlausung von Soldaten vorgenommen werden.
Vom HVPl wurden die Verwundeten entweder ins Feldlazarett der Division bzw. der Armee transportiert, bei absehbar längerer Behandlungsdauer erfolgte vom HVPl aus direkt die Verlegung in ein Reservelazarett außerhalb des Kriegsgebiets.



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Feldlazarett (Flaz)


Die Feldlazarette der Divisionen wurden etwa 20 – 25 km hinter der Front in geeigneten festen Gebäuden eingerichtet und sollten möglichst auch von feindlicher Artillerie nicht mehr erreicht werden können.
Ein Feldlazarett hatte ein Kapazität von 200 Betten, notfalls konnten kurzfristig bis zu 300 Verwundete oder Kranke aufgenommen werden.
Hier konnten auch umfangreiche Behandlungen wie in einem Krankenhaus durchgeführt werden, es gab Fachärzte, Röntgenmöglichkeiten, einen Zahnarzt und eine gut sortierte Apotheke. Von hier aus konnten die Verwundeten mit Lazarettzügen oder Flugzeugen zu den Reservelazaretten außerhalb des Kriegsgebiets weitertransportiert werden.
In den Feldlazaretten wurden die Soldaten behandelt, die voraussichtlich in kürzerer Zeit wiederhergestellt werden konnten. Bei Bedarf wurden durch die Feldlazarette auch Leichtkrankenzüge oder Leichtkrankenlazarette eingerichtet, beim Ausbruch von Seuchen oder Infektionskrankheiten waren Isolierstationen und Desinfektionseinrichtungen  vorgesehen. Schließlich standen hier auch leistungsfähige Trinkwasseraufbereitungsanlagen zur Verfügung.
Die Feldlazarette der Divisionen waren vollmotorisiert, auf Armeeebene gab es auch teilmotorisierte Feldlazarette. Ende 1941 wurden bei vielen Divisionen die Feldlazarette abgezogen, auf Armeeebene als Heerestruppe zusammengefaßt und den unterstellten Divisionen und Korps bei Bedarf zugeteilt.
Ab 1942 wurde das Pflegepersonal der Feldlazarette oberhalb der Divisionsebene zunehmend durch Rot-Kreuz-Schwestern ersetzt.

Reservelazarett (ResLaz)

 

Die Reservelazarette waren ortsfeste Einrichtungen des Sanitätsdienstes, außerhalb des Kriegsgebietes. Sie wurden häufig in vorhandenen Krankenhäusern, in Schulen oder stillgelegten Fabriken eingerichtet, das Personal bestand zum größten Teil aus Angehörigen des Roten Kreuzes. Im Frieden vorhandene Wehrmachts- oder Standortlazarette wurden häufig als Reservelazarette weiterbetrieben.
Die Größe der Reservelazarette schwankte je nach den zur Verfügung stehenden Gebäuden, jedoch strebte man auch hier etwa 150 bis 200 Betten an, um den Verwaltungsaufwand in Grenzen zu halten.
In die Reservelazarette wurden Verwundete mit absehbar längerer Behandlungsdauer aus den Feldlazaretten verlegt, hier konnten auch umfangreiche therapeutische Maßnahmen durchgeführt werden.
Die Reservelazarette unterstanden den Dienststellen des Ersatzheeres, also z.B. den Wehrkreiskommandos (Stv. Generalkommandos).

Sanitätsmaterial

Sanitätsmaterial der Kompanie:

Jeder ausgebildete Sanitäter hatte einen Satz Sanitätstaschen. Diese waren von der Form her nicht unterteilten Patronentaschen ähnlich, jedoch etwas größer.
Die linke Tasche enthielt Verbandmaterial, Schere, Pinzette; die rechte einige Medikamente wie Jodtinktur, Zinksalbe, Formaldehydsalbe (zur Desinfektion), Kreislaufmittel, aber auch 20 Tabletten einer schwachen Opiumzubereitung sowie weiteres Verbandmaterial


Sanitätshilfspersonal (Krankenträger) trugen nur Verbandmaterial in ihren Sanitätstaschen.

 

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Die Sanitätstaschen.


Das Sanitätspersonal berittener Truppen hatte statt der am Koppel getragenen Sanitätstaschen zwei am Pferdesattel angebrachte Satteltaschen.

 

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Sanitätstasche Kavallerie



Zusätzlich verfügte jede Kompanie über einen
Sanitätstornister, gefüllt mit Verbandmaterial, einigen Metallschienen und Medikamenten. 

In jedem Kraftfahrzeug gab es einen Verbandkasten, dazu kam noch in jedem Krankentransportfahrzeug mindestens ein Sanitätstornister.

Wurden Kompanien oder Batterien selbständig eingesetzt, so erhielten sie einen Sanitätskasten. Diesen Sanitätskasten gab es auch in einer Ausführung aufgeteilt in vier Lasten für Gebirgstruppen und als vierteilige Sanitätspacktasche für die Kavallerie.
Der Inhalt entsprach etwa dem Kasten 1 aus der Truppensanitätsausrüstung:
Instrumente, Medikamente, Verbandmaterial, Beatmungsgerät, Begleitzettel. Hier waren auch Medikamente enthalten, die normalerweise nur von einem Arzt verabreicht werden sollten.

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Der Sanitätskasten



Sanitätsausrüstung des  Bataillons- /der Abteilung

Jeder Truppenarzt eines Bataillons oder einer Abteilung verfügte über einen
"Satz a Truppen-Sanitätsausrüstung"

Gepanzerte Truppenteile in Bataillonsstärke hatte einen
 leichten Satz Truppensanitätsausrüstung",
der bei ähnlichem Inhalt wie der Satz a für die Unterbringung in gepanzerten Fahrzeugen angepaßt worden war
Die Gebirgsjägerbataillone und die Sanitätskompanien der Luftwaffe verwendeten den "Satz i Gebirgstruppensanitätsausrüstung". Auch er entsprach im Inhalt weitgehend dem Satz a, war aber für den Transport auf Tragtieren oder durch Träger anders verpackt und in Traglasten zusammengestellt.

Satz a Truppensanitätsausrüstung enthielt:

Kasten 1: “Gefechtskasten” für die Erstversorgung. Instrumente, Medikamente, Verbandmaterial, Begleitzettel
Kasten 2: Medikamente, Begleitzettel
Kasten 3: Verbandmaterial
Kasten 4: Instrumente, Verbandmaterial, Losantin in Pulver- und Tablettenform (Entgiftungsmittel gegen Hautkampfstoffe), Begleitzettel
Kasten 5: Tetanusserum, Transportschienen, 2 Sanitätstornister und 2 Sanitätsrucksäcke – jeweils gefüllt mit Verbandmaterial und einigen Medikamenten, Schockbekämpfungssatz,
2 Sauerstoffbehandlungsgeräte, 2 Feldtragen, 2 Feldtragen-lagerböcke, 12 Decken, 1 Rotkreuzflagge
1 Tornister-Filtergerät: zur Wasserreinigung

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Das Tornister-Filtergerät


Zum Transport des Sanitätsmaterials war ein zweispänniger Sanitätsgerätewagen mit einem Fahrer vom Bock vorgesehen, bei motorisierten Truppen ein schwerer Pkw oder leichter Lkw. Für Gepanzerte Truppen waren daneben meistens noch zwei San-SPW (SdKfz 251/8) pro Abteilung / Bataillon vorgesehen.

 

 

Bericht der San.-Komp. 1/255 vom 30.04.1942 für den Divisionsarzt der 255. J.D.

Erfahrungen über Entlausungs- und Badeanlagen

Im Russlandfeldzug hat die Komp. im ganzen dreimal Gelegenheit gehabt, behelfsmäßig Entlausungs- und Badeeinrichtungen selbst zu bauen.

In Tretjakowo wurde eine vorhandene defekte Dampfmaschine instand gesetzt und zur Bereitung heißen Wassers verwandt. Das heiße Wasser wurde durch Rohre in einen Raum geleitet, in dem aufgefundene Blechkübel und zwei Metallbadewannen aufgestellt waren. Eine gleichfalls defekte Heizungsanlage in einem vorhandenem Entlausungsofen konnte instand gesetzt werden. Die Entlausung funktionierte tadellos, es konnten in 5 Wochen 1200 Entlausungen vorgenommen, und cirka 1500 Bäder verabfolgt werden.

Eine zweite Entlausungs- und Badeanstalt hat sich die Komp. in Moshajsk selbst gebaut. Dort wurde ein Entlausungsofen behelfsmäßig gebaut und mit vorgefundenen Badewannen eine Badeeinrichtung geschaffen. In den drei Wochen, in denen die Komp. in Moshajsk eingesetzt war, konnten etwa 200 Entlausungen vorgenommen, 700 Bäder verabfolgt werden. Außerdem wurden schätzungsweise 1500 Decken entlaust.

Die dritte Entlausungsmöglichkeit hat sich die Komp. in Bhf. Temkino gebaut. Auch hier wurde sowohl der Entlausungsofen wie auch die Badegelegenheit völlig neu geschaffen. Bisher sind in Bhf. Temkino 300 Entlausungen erfolgt.

Die Erfahrung hat gezeigt, dass auch mit primitivsten Mitteln völlig zuverlässige Entlausungsmöglichkeiten geschaffen werden können. Die in den Entlausungsöfen erzielte Temperatur wurde dauernd durch ein Thermometer kontrolliert. Temperaturen zwischen 90 bis 100 Grad wurden ohne Ausnahme erzielt.

....…………………………………….Unterschrift nicht lesbar
....…………………………………….Oberstabsarzt und Komp.-Chef.





San.-Komp. 2/255....……………………………………..O.U., den 30. April 1942.

Erfahrungen über Entlausungs - und Badeanlagen.

Eine vollständig ausgebaute Duschanlage wurde von der San.-Komp. 2/255 nach Instandsetzung im Waldlager Bobruisk und eine Badeanlage kombiniert mit einem Heißluftentlausungsofen in Tretjakowo in Betrieb genommen.

Außer Saunen waren in den meisten Dörfern keine sonstigen Bade- und Entlausungsanlagen vorhanden. Die Sauna ist zur Körperreinigung und als Badegelegenheit eine ausgezeichnete Einrichtung. Die Erfahrung zeigt jedoch, dass die regelmäßige Benutzung der Saunen (nicht umgebaut) nicht läusefrei macht, auch wenn Decken, Zeltbahnen, Kleidung und sonstige Ausrüstungsgegenstände oben im heißeren Teil der Sauna aufgehängt werden. Meist ist die Temperatur nicht hoch genug (mindestens 60 Grad) und auch nicht gleich bleibend hoch, andererseits steht die Sauna beim Kompaniebaden u.s.w. nicht solange für die einzelnen Trupps zur Verfügung, dass mit Sicherheit die Läuse getötet werden. Soll entlaust werden, so muss genügend Zeit gelassen und regelmäßig nachgefeuert werden. Selbst die in einer ordnungsgemäßen Entlausungsanstalt durchgeführte Entlausung bringt nur kurze vorübergehende Erleichterung, wenn nicht restlos alle Leute der Einheit erfasst werden und wenn nach Durchführung der Entlausung wieder Unterkunft mit verlaustem Lagerstroh oder verlauste Bunker bezogen werden.

Die Anlage behelfsmäßiger Badeanlagen scheiterte, abgesehen von den jeweils nur kurzen Aufenthalten am gleichen Ort, am Nichtvorhandensein eines genügend großen Kessels zum Bereiten von heißem Wasser und von Rohren zum Zuleiten von Wasser oder von genügend Eimern zum Wassertragen, um den Kessel füllen zu können. 

Das Wasser ist immer knapp in den Ostgebieten, es muss also gespart werden, auch beim Waschen, Vollbäder sind ein Luxus. Zum Sparen kann zweckmäßig ein Zerstäuber oder eine Luftschutzhandspritze verwendet werden. Eine richtige Wasserpumpe zum Hochpumpen an eine Deckenbrause wird, ebenso wie diese, in den wenigsten Fällen vorhanden und zu beschaffen sein. Auch an Leitungsrohren mit den dazugehörigen Kniestücken und Gummischläuchen (Gartenschläuchen) mangelt es immer. Zur Anlage einer primitiven behelfsmäßigen Badeanlage ist notwendig:

1. ein einfacher Waschkessel mit 60-80 Liter Inhalt,
2. Ziegelsteine und Ofenrost oder Eisenstäbe,
3. 1 Eimer und 1 Luftschutzhandspritze, mit der der Badende angespritzt wird.

Die beim russischen Heer verwendeten Entlausungsvorrichtungen sind gut. Es wurde beobachtet:

1. ein Entlausungsanhänger (bespannt und motorisiert) für Dampfbetrieb (die Schlangenrohre waren meist defekt), 
2. eine Heißluftentlausungskammer (ortsfest- soll aber auch auf Fahrzeugen vorhanden sein) mit abnehmbaren Kammerwänden und einfachster Heizung.
Die beiden Entlausungsvorrichtungen hatten jedoch nur ein Fassungsvermögen von höchstens 6 Garnituren.

3. die in beiliegender Skizze beschriebene Heißluftkammer hat sich sehr bewährt. Sie kann je nach dem Vorhandensein von Ofenrohren und Ziegelsteinen, sowie Blech verschieden gross gebaut werden. Nach 4-5 tägiger Arbeit kann sie in Betrieb genommen werden. Es können bequem Temperaturen bis 110 Grad erzeugt werden.

Die von mir bis jetzt beobachteten Entlausungsmöglichkeiten (russischen) waren sämtliche beschädigt oder ganz zerstört. Teile derselben, z. B. Wände von Entlausungskammern, Teile der Feuerung wurden gewöhnlich in der nächstgelegenen Unterkunft verwertet.

Die Entlausungsanlage war aber zerstört und konnte nicht mehr für die Allgemeinheit nutzbar gemacht werden. Aufgefundene Bade- und Entlausungsanstalten dürfen unter keinen Umständen zerstört oder „ausgeschlachtet“ werden.

....…………………………………….Dr. Fahrenholz (?)
....…………………………………….Oberstabsarzt u. Komp.-Chef.

 

Literatur:
Bamm, Peter:               Die unsichtbare Flagge, München 1957
Buchner, Alex:             Der Sanitätsdienst des Heeres 1939-1945. Organisation - Ausrüstung - Einsätze. Wölfersheim 1995
Fischer, Hubert:           Der deutsche Sanitätsdienst 1921 – 1945. (5 Bände, 1 Bd Register, 2 Supplementbde). Osnabrück 1982 – 1991
Hartleben, Hans:          Die Organisation d. Verwundetentransports mit der Eisenbahn während des 2. Weltkriegs. In: Wehrmedizinische Mitteilungen, 1958, S. 67 ff.
OKH:                          H.Dv 59 – Sanitätsmaterial. Berlin 1941
OKH:                          H.Dv 130/19 – Versorgung im Grenadierregiment, Berlin 1944
OKH:                          Merkblatt 53/1 – Richtlinien f. Versorgung Verwundeter v. 15.11.1940

Wagenbach, Gisela:     Die Organisation des Wehrmachtsanitätswesens im Zweiten Weltkrieg – unter besonderer Berücksichtigung des Jahres 1943.
                                    In: Wehrwissenschaftliche Rundschau, 1965, S. 285 – 301, 350 – 363.

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