Nahkampfspange der Luftwaffe

 

 

 

 

Nachkriegsproduktion der Nahkampfspange der LW

 

Stiftungsdatum:

3. November 1944

Stifter:

Reichsmarschall Hermann Göring (Oberbefehlshaber der Luftwaffe und Reichsminister der Luftfahrt)

Stiftungsverordnung:

Stiftungsverordnung vom 3. November 1944:

 

"Der zunehmende Einsatz der Luftwaffeneinheiten, insbesondere der Fallschirmtruppen, in den Endkämpfen der Abwehrfronten und an den Brennpunkten des derzeitigen Kriegsgeschehens sowie die Art der Teilnahme an diesen Kämpfen gibt mir Veranlassung, die Einführung weiterer Kampfab- zeichen für die Luftwaffe zu genehmigen.

   In Anlehnung an die beim Heer eingeführten Kampfabzeichen stifte ich als sichtbares Zeichen der Anerkennung für tapferes Verhalten im Kampf mit der blanken Waffe und Nahkampfmitteln Mann gegen Mann, zugleich auch als Ansporn zu höchster Pflichterfüllung die ''Nahkampfspange der Luftwaffe''.

. . .

   Durchführungsbestimmungen erläßt der Chef der Personellen Rüstung und Nationalsozialistischen Führung der Luftwaffe."2

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Verleihungsbestimmungen:

Verleihungsbedingungen vom 3. November 1944 (unterzeichnet von Generaloberst Loerzer):

 

"Die ''Nahkampfspange der Luftwaffe'' kann allen Angehörigen der Luftwaffe verliehen werden, die sich mehrfach im Nahkampf Mann gegen Mann mit der Waffe in der Hand ihrer Aufgabe entsprechen bewährt haben.

   Das Erdkampfabzeichen der Luftwaffe kommt unabhängig hiervon bei Erfüllung der geforderten Bedingungen zur Verleihung.

2. Die ''Nahkampfspange der Luftwaffe'' wird in 3 Stufen verliehen, d.h. in Bronze, Silber und Gold.

   Sie ist ebenso wie die Frontflugspange 1 cm über der Ordensschnalle in und außer Dienst zu tragen.

   Bei Erwerb der höheren Stufen ist die vorhergehende abzulegen und zurückzugeben.

3. Die Bedingungen für die Verleihung sind:

   für die 1. Stufe in Bronze 15 Nahkampftage

   für die 2. Stufe in Silber 30 Nahkampftage

   für die 3. Stufe in Gold 50 Nahkampftage

4. Als Nahkampftage sind anzurechnen alle Kampftage, an denen die auszuzeichnenden Kämpfer 

   Gelegenheit fanden, das 'Weiße im Auge des Feindes' zu sehen, d.h. mit Nahkampfwaffen dem 

   Gegner Mann gegen Mann im Kampf bis zur letzten Entscheidung zu stehen.

      Nahkämpfe dieser Art können beim Großangriff, beim Spähtruppgang, bei einem einzelnen Melde-

   gang, beim Zusammentreffen mit feindlichem Spähtrupp usw. gegeben sein. Der Ort, ob bei den

   Gefechtsvorposten, im Vorfeld, in der HKL, in der Artilleriefeuerstellung, im rückwärtigen Opera-

   tionsgebiet (auch Bandengebiet) oder bei feindlichem Überfall auf eine Nachschubkolonne usw. ist

   belanglos.

5. Jeder Soldat, der ungeschützt und zu Fuß einen derartigen Nahkampf zu bestehen hatte und sich 

   bewährt hat, ist Anwärter auf die Nahkampfspange.

6. . . .

7. . . .

8. Nahkampftage können rückwirken ab 1. 1. 1944 im Rahmen der vorstehenden Bestimmungen an-

   gerechnet werden. Die Anrechnung weiter zurückliegender Kampfhandlungen für die Verleihung der

   ''Nahkampfspange der Luftwaffe'' ist nicht zulässig.

9. . . .

10. . . .

11. . . ."3

 

Anzumerken ist, dass auch Nahkampftage im "Bandenkampf" für die Nahkampfspange der Luftwaffe angerechnet werden konnten; bei der Anrechnung der Nahkampftage für die Nahkampfspange (des Heeres) war dies, nach Einführung des Bandenkampf-Abzeichens nicht mehr zulässig.

 

Gemäß einer Bekanntgabe des Oberkommandos der Luftwaffe (O. K. L.) vom 13. Januar 1945 konnten Soldaten der Luftwaffenfeldverbände, denen die Nahkampfspange (des Heeres) verliehen worden war, diese in die entsprechende Nahkampfspange der Luftwaffe umtauschen. Des weiteren sollten Luftwaffensoldaten, die mit der goldenen Nahkampfspange der Luftwaffe ausgezeichnet wurden, laut Beschluss Görings, einen Sonderurlaub von 21 Tagen erhalten.

 

Veröffentlichung im Luftwaffen-Verordnungsblatt vom 22. Januar 1945:

 

"Der Führer hat bei der ersten Aushändigung der goldenen Nahkampfspangen festgestellt, daß ein Unteroffizier noch nicht im Besitz des EK (Eisernen Kreuzes) 1. Klasse war. Er hat diesem Unteroffizier selbst das EK 1. Klasse verliehen."3

 

Es sollte daher schon früher nachgeprüft werden, ob dem betreffenden Soldaten das Eiserne Kreuz 1. Klasse verliehen werden sollte. 

Bei der Verleihung der Nahkampfspange der Luftwaffe in Silber, spätestens bei der Verleihung der Nahkampfspange der Luftwaffe in Gold, sollte nachgeprüft werden, ob dem betreffenden Soldat das Deutsche Kreuz in Gold verliehen werden sollte. Dies wurde später auch genehmigt: "Der Führer hat zugestimmt, daß die Träger der goldenen Nahkampfspange ohne weitere Begründung zur Verleihung des Deutschen Kreuzes in Gold eingegeben werden können."3

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Verleihungsbefugnis:

 

Trageweise:

Die Nahkampfspange wurde auf der linken Brustseite 1 cm über der Ordensschnalle in und außer Dienst getragen. 

Abmessungen:

 

Material:

 

Entwurf:

 

Verleihungs-Daten:

 

Weitere Informationen:

Nahkampfspangen der Luftwaffe wurden vereinzelt hergestellt und verliehen.3

   

  1 Bild von www.fjr1.com

  2 "Auszeichnungen des Deutschen Reiches 1936-1945" von Kurt-G. Klietmann - S. 167 und 168

  3 "Auszeichnungen des Deutschen Reiches 1936-1945" von Kurt-G. Klietmann - S. 168