Dollmann, Friedrich

 

* 2. Februar 1882, Würzburg

† 28. Juni 1944, Normandie

 

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Friedrich Dollmann trat am 15. Juli 1899 als Fahnenjunker in die Königlich Bayerische Armee ein. Er kam dabei zum 1. Königlich Bayerische Feldartillerie-Regiment "Prinzregent Luitpold". 1900 wurde er als Fähnrich in das 7. Königlich Bayerische Feldartillerie-Regiment der gleichen Brigade versetzt. Am 4. März 1901 wurde er dort zum Leutnant befördert. Er hatte vorher die Münchener Kriegsschule besucht. Am 1. Oktober.1909 wurde er als Oberleutnant für drei Jahre zur Bayerischen Kriegsakademie kommandiert. Anfang 1913 wurde er dann zum Adjutant der 1. Königlich Bayerischen Feldartillerie-Brigade ernannt. Als solcher wurde er am 1. Oktober 1913 zum Hauptmann ernannt. Bei Kriegsausbruch zog er mit dieser ins Feld. Bis Anfang 1916 wurden ihm beide Eisernen Kreuze verliehen. 1916 wurde er dann wieder beim 7. Königlich Bayerische Feldartillerie-Regiment eingesetzt. Zuletzt tat er im Generalstab vom AOK 6 Dienst. Als Brigadeadjutant kehrte er nach dem Krieg wieder zurück und gehörte der Friedenskommission an. Nach dem Friedensvertrag wurde er im Jahr 1919 in das vorläufige Reichsheer übernommen. Er setzte dort seine Laufbahn zunächst als beim Stab des Artillerieführer VII (München) fort. Dort wurde er am 1. Oktober 1921 zum Major ernannt. Im Frühjahr.1921 wurde er in den Stab der 7. Division der Reichswehr versetzt. Am 1. April 1927 wurde er dort zum Oberstleutnant ernannt. Als solcher wurde er zum 7. (Bayer.) Artillerie-Regiment versetzt. Dort kommandierte er dann vorübergehend in seiner Heimatstadt Würzburg die I. Abteilung des 7. (Bayer.) Artillerie-Regiment. Am 1. Oktober 1929 wurde er dann wieder in den Stab der 7. Division der Reichswehr versetzt und dort zum Chef des Stabes ernannt. Als solcher wurde er am 1. Februar 1930 zum Oberst befördert. Als solcher erhielt er am 1. Februar.1931 das Kommando über das 6. (Preuß.) Artillerie-Regiment in Minden übertragen. Am 1. Oktober 1932 wurde er unter gleichzeitiger Beförderung zum Generalmajor als Nachfolger von Generalmajor Heinrich Curtze zum Artillerieführer VII in München ernannt. Nach wenigen Monaten verließ er diese Dienststelle, um am 1. Februar 1933 als Inspekteur zur Inspektion der Artillerie (In 4) ins Berliner Reichwehrministerium (RWM) zu gehen. Am 1. Oktober 1933 wurde er zum Generalleutnant befördert. Am 1. Oktober 1934 wurde er bei der Erweiterung der Reichswehr zum Kommandeur der Heeresdienststelle Kassel ernannt. Dadurch wurde er bei der Enttarnung zum Kommandeur vom Generalkommando IX. Armeekorps. Als solcher wurde er am 1. April 1936 zum General der Artillerie befördert. Gleichzeitig war er auch der Befehlshaber im Wehrkreis IX. Bei der Mobilmachung Ende August 1939 wurde Friedrich Dollmann zum Oberbefehlshaber der 7. Armee ernannt und im Westen und mit der Erstellung des "Westwalles" betraut. Bereits im Frühjahr 1940 wurden ihm beide Spangen zu den Eisernen Kreuzen verliehen. Während des Frankreichfeldzuges erzwang Generalleutnant Dollmann mit seinen Einheiten den Oberrhein-Übergang bei Breisach. Anschließend führte er seine Männer bis nach Straßburg und schloss so mit den von Norden kommenden Panzerkräften der Panzergruppe Guderian die noch in der Maginot-Linie befindlichen französischen Truppenteile ein. Für diese Leistung wurde ihm am 28. Juni 1940 das Ritterkreuz des Eisernen Kreuzes verliehen. Am 19. Juli 1940 wurde er in einer Reichstagssitzung in Berlin zum Generaloberst befördert. Nach Beendigung des Frankreichfeldzuges blieb Generaloberst Dollmann mit seiner 7. Armee im Westen. Mit der Landung der Alliierten am 6. Juni 1944 in der Normandie begann auch der letzte Lebensabschnitt Friedrich Dollmanns. Nach drei Wochen harter Kämpfe, in denen es nicht gelungen war, die Alliierten aus Frankreich zu vertreiben, wurde Cherbourg von Hitler zur Festung erklärt. Generaloberst Dollmann erkannte den sinnlosen Einsatz von ca. 14.000 deutschen Soldaten und deren unweigerliche Gefangenschaft oder deren Tot in der Festung und befahl den dort stationierten Einheiten, sich zur 7. Armee durchzuschlagen und so dem Untergang zu entgehen. Als Hitler in der Nacht vom 27. auf den 28. Juni 1944 von Dollmanns Eigenmächtigkeit erfuhr, machte er diesen für den Fall Cherbourgs verantwortlich und wollte ihn durch ein "Generalgericht" aburteilen lassen. Generaloberst Dollmann legte daraufhin in einem Fernschreiben  die Gründe für den Fall Cherbourgs dar, die allesamt nicht in seinem Einflussbereich gelegen hatten. Nach der Absendung dieses Fernschreibens um 3 Uhr Morgens verabschiedete er sich von seinem Chef des Stabes und beging auf seinem Gefechtsstand in Le Mans Selbstmord. Die nachträgliche Verleihung des Eichenlaubes zum Ritterkreuz des Eisernen Kreuzes am 1. Juli 1944 war eine späte Rechtfertigung für die Lagebeurteilung und die Führung durch Generaloberst Dollmann.

 

Ritterkretz (24. Juni 1940) Eichenlaub (1. Juli 1944, postum)

Literatur und Quellen:
Peter Stockert: Die Eichenlaubträger 1940 - 1945, 4 Bände, Bad Friedrichshall, 1996 / 1997
Peter Stockert: Die Eichenlaubträger 1940 - 1945, 9 Bände, 4. überarbeitete Auflage, Bad Friedrichshall 2010 / 2011