Zehler, Friedrich Paul Albert

 

* 21. Juli 1888, Nürnberg

† 5. Mai 1958, Siegen

 

 

Albert Zehler war der Sohn vom Landgerichtspräsident Friedrich Zehler und dessen Ehefrau Ernestine, geborene Narr. Er trat nach seinem Abitur am humanistischen Melanchthon-Gymnasium in Nürnberg am 16. Juli 1906 als Fahnenjunker in die Königlich Bayerische Armee ein. Der nur 164 Zentimeter große kam dabei zum 6. Königlich Bayerisches Feldartillerie-Regiment „Prinz Ferdinand von Bourbon, Herzog von Kalabrien“ in Fürth. Bei diesem wurde er am 1. Dezember 1906 zum Fahnenjunker-Unteroffizier befördert. Am 16. Februar 1907 wurde er zum Fähnrich befördert. Vom 1. März 1907 bis zum 26. Januar 1908 wurde er zum Lehrkursus an die Kriegsschule München kommandiert. Nach dem Besuch der Kriegsschule wurde er am 7. März 1908 zum überzähligen Leutnant befördert. Sein Patent wurde dabei auf den 9. März 1908 datiert. Als solcher wurde er dann als Batterieoffizier in der 1. Batterie vom 6. Königlich Bayerisches Feldartillerie-Regiment „Prinz Ferdinand von Bourbon, Herzog von Kalabrien“ in Fürth eingesetzt. Am 25. September 1909 wurde er in das Gehalt eines Leutnants eingewiesen. Am 1. Oktober 1910 wurde er von der 1. Batterie für 9 Monate zur Artillerie- und Ingenieurschule kommandiert. Am 2. Juli 1911 kehrte er von dem Kommando wieder zurück. Vom 3. Juli 1911 bis zum 12. August 1911 hat er am Schießlehrkurs der Feldartillerie in Lechfeld teilgenommen. Vom 12. Januar 1914 bis zum 24. Januar 1914 wurde er zum Lehrkurs in die Gewehrfabrik Amberg kommandiert. Auch kurz vor Beginn des 1. Weltkrieges gehörte er noch zum 6. Königlich Bayerisches Feldartillerie-Regiment „Prinz Ferdinand von Bourbon, Herzog von Kalabrien“. Bei Beginn des 1. Weltkrieges wurde er anfangs bei der Ersatzabteilung von seinem Regiment als Adjutant eingesetzt. Am 22. Oktober 1914 wurde er zum aktiven Regiment in Marsch gesetzt. Vom 24. Oktober 1914 bis zum 18. November 1914 wurde er als Zugführer bei der 6. Batterie vom aktiven Regiment an der Front eingesetzt. Danach wurde er am 19. November 1914 als Ordonanz-Offizier zum Stab der 5. Feldartillerie-Brigade kommandiert. Als solcher wurde er am 30. November 1914 zum Oberleutnant befördert. Am 1. Dezember 1914 wurde er auch zum Stab der 5. Feldartillerie-Brigade versetzt. Am 30. Dezember 1914 wurde ihm für die Kämpfe im Wald von Aprémont im November und Dezember 1914 das Eiserne Kreuz 2. Klasse verliehen. Am 10. März 1915 wurde er zum Regimentsadjutant vom 20. Königlich Bayerisches Feldartillerie-Regiment ernannt. In dieser Funktion wurde er längere Zeit eingesetzt. Am 13. April 1916 starb sein Vater. Am 15. Dezember 1916 wurde ihm das Eiserne Kreuz 1. Klasse verliehen. Am 17. April 1917 wurde er zum Hauptmann befördert. Am 20. Juni 1917 wurde er zum Batterieführer der 3. Batterie vom 20. Königlich Bayerisches Feldartillerie-Regiment ernannt. Am 22. Juli 1917 wurde er als Adjutant zum Artillerie-Kommandeur 11 versetzt. Vom 9. Februar 1918 bis zum 15. Februar 1918 wurde er als Teilnehmer zum 4. Lehrgang B der Heeres-Nachrichten-Mittelschule nach Saarburg kommandiert. Vom 17. März 1918 bis zum 21. März 1918 wurde er zum 5. Führerlehrgang nach Wörth kommandiert. Vom 23. Mai 1918 bis zum 1. Juni 1918 wurde er zum 64. Lehrgang zur Heeresgasschule nach Berlin kommandiert. Am 25. August 1918 wurde er zum 21. Königlich Bayerisches Feldartillerie-Regiment versetzt unter Kommandierung zum Artillerie-Kommandeur 11. Er wurde dabei auf die freie Stelle als Kolonnen-Kommandeur 24 eingeteilt. Am 10. September 1918 wurde er auf die Führerstelle der Munitions-Kolonne 125 eingewiesen. Am 2. Oktober 1918 wurde die Kommandierung zum Artillerie-Kommandeur 11 aufgehoben. Dafür hat er an diesem Tag die Führung über die 8. Batterie vom 21. Königlich Bayerisches Feldartillerie-Regiment übernommen. Am 10. Oktober 1918 wurde er auf die Batterieführerstelle der 3. Batterie dieses Regiments eingewiesen. Am 19. Oktober 1918 wurde er mit der stellvertretenden Führung der II. Abteilung vom 21. Königlich Bayerisches Feldartillerie-Regiment beauftragt. Am 12. Dezember 1918 wurde er mit der stellvertretenden Führung der I. Abteilung vom 21. Königlich Bayerisches Feldartillerie-Regiment beauftragt. Im Ersten Weltkrieg wurden ihm neben beiden Eisernen Kreuzen noch einige andere Auszeichnungen verliehen. Am 8. Januar 1919 wurde er nach der Auflösung seines Regiments wieder zum 6. Königlich Bayerisches Feldartillerie-Regiment „Prinz Ferdinand von Bourbon, Herzog von Kalabrien“ überwiesen. Dort wurde er vom 9. Januar 1919 bis zum 11. Januar 1919 als Führer er 1. Batterie verwendet. Am 12. Januar 1919 erhielt er durch Brigadebefehl vom 10. Januar 1919  vier Wochen Urlaub. Ab dem 15. Februar 1919 wurde er als Vorstand der Versorgungsabteilung von seiem Regiment verwendet. AB dem 24. April 1919 wurde er als Führer des Sicherheitsabteilungsstabes der Gruppe Genk während der Unternehmung gegen die Münchener Räterepublik eingesetzt. Er wurde dann im Jahr 1919 als Hauptmann in das vorläufige Reichsheer übernommen. Vom 20. Mai 1919 bis zum 24. Oktober 1919 wurde er als Adjutant beim Reichswehr-Artillerieführer 24 eingeteilt. Beim Übergangsheer der Reichswehr wurde er am 25. Oktober 1919 als Führer der Feldkolonne 93 eingeteilt. Bei der Bildung vom 200.000 Mann-Übergangsheer Mitte Mai 1920 gehörte er zur Fahr-Abteilung 24 der Reichswehr-Brigade 24. Kurz vor der Bildung des 100.000 Mann-Heeres der Reichswehr wurde er am 19. September 1920 mit Wirkung vom 30. September 1920 aus dem aktiven Dienst der Reichswehr entlassen. Dabei wurden ihm laut seiner Personalakte die Charakter als Major verliehen.

Am 14. September 1920 wurde er gemäß Verfügung des Staatsministerium des Inneren mit Wirkung vom 20. September 1920 als Hauptmann der Polizei in die staatliche Polizeiwehr-Abteilung Oberpfalz übernommen. Er wurde für viele Jahre als Führer der 2. Polizei-Hundertschafts bei der Landespolizei in Regensburg eingesetzt. Am 3. Januar 1921 wurde er vereidigt. Vom 29. Oktober 1928 bis zum 17. November 1928 hat er am PKW-Kurs für Polizeioffiziere bei der Kr.W.W. Nürnberg teilgenommen. Am 28. Dezember 1928 hat er den Führerschein Klasse III b erworben. Vom 12. November 1929 bis zum 20. Dezember 1929 nahm er am II. politisch-rechtlichen Ausbildungskursus für Offiziere in München teil. Vom 1. April 1930 bis zum 30. Juni 1930 erhielt er eine Informelle Beschäftigung im Einzeldienst bei der Polizeidirektion Regensburg. Am 5. Juni 1930 wurde er vom 1. Juli 1930 bis zum 15. Juni 1932 zum Leiter des Einzeldienstes der Schutzpolizei Regensburg ernannt. Am 22. August 1930 wurde er mit Wirkung vom 1. September 1930 in Regensburg auch zum Major der Polizei befördert. Vom 16. Juni 1932 bis zum 30. September 1932 gehörte er zum Kommando der Schutzpolizei Regensburg. Dort wurde er als Referent, Verbindungs-Offizier zur Regierung von Nordbayern und der Oberpfalz als Bearbeiter des zivilen Luftschutzes der Regierung und der Polizeidirektion und des Bahnschutzes verwendet. Vom 12. September 1932 bis zum 17. September 1932 besuchte er einen Lehrgang für Luftschutz-Instruktionsoffiziere in Berlin. Ab dem 1. Oktober 1932 wurde er dann bis zum 9. Juli 1933 in der Landespolizeiinspektion im Bayerischen Staatsministerium des Innern in München eingesetzt. Vom 10. Juli 1933 bis zum 30. Juni 1935 wurde er als Hilfsarbeiter in das Reichsministerium des Inneren nach Berlin zum Reichsstab der Landespolizei abgeordnet. Dort wurde er dann am 10. April 1934 mit Wirkung vom 1. April 1934 zum Oberstleutnant der Landespolizei befördert. Am 1. Juli 1935 wurde er zum Stab der II. Abteilung vom Artillerie-Regiment Frankfurt/Oder nach Frankfurt an der Oder kommandiert. Am 17. Juli 1935 wurde er mit Wirkung vom 1. August 1935 in das Rechtsverhältnis der Soldaten überführt. Am 1. September 1935 wurde er mit Wirung vom 1. August 1935 und mit Patent vom 1. April 1935 zum Oberst der Landespolizei befördert. Vom 1. September 1935 bis zum 28. September 1935 wurde er zum Ausbildungslehrgang für Landespolizeioffiziere (Asta 1) zur Artillerieschule Jüterbog kommandiert. Während des Lehrgangs wurde er am 23. September 1935 auf den Führer und Reichskanzler neu vereidigt. Am 1. Oktober 1935 wurde er dann bei der Erweiterung der Reichswehr zur Wehrmacht als Oberst in das Heer übernommen. Sein Rangdienstalter wurde dabei auf den 1. April 1935 festgelegt. Er wurde dabei zuerst als Oberst beim Stabe beim Regimentsstab vom Artillerie-Regiment Schweidnitz eingesetzt. Bei der Enttarnung der Einheiten wurde er wenige Wochen später zum Artillerie-Regiment 28 versetzt. Am 24. Dezember 1935 ersuchte das Artillerie-Regiment 28 beim Artillerie-Kommandeur 8 (Arko 8), Generalmajor Rudolf Kaempfe, seine Beauftragung als stellv. Abteilungs-Kommandeur nach Oppeln. Begründung war das die Chefs der beiden Batterien der Abteilung, Hauptmann Heyn und Hauptmann Doutrelepont, reaktiviert sind. Der ältere von beiden war Hauptmann Heyn, der von der Persönlichkeit als sehr wohl in der Lage eingeschätzt wurde, die Vertretung zeitweise zu übernehmen. Allerdings hatte er seine Batterie erst im Herbst 1935 übernommen und sollte daher der Batterieführung nicht zu einem erheblichen Teil entzogen werden. Dies würde aber zwangsläufig der Fall sein, da der Abteilungsadjutant noch sehr jung sei und auch erst im Herbst 1935 seine Position angetreten hatte. Außerdem wurde ihm, Oberst Zehler, damit die Möglichkeit gegeben, die Tätigkeit als Abteilungskommandeur unter eigener Verantwortung praktisch auszuüben. Da die Kommandierung mit Kosten von etwa 220 RM verknüpft war, wurde sie nicht vom Regiment befohlen. Der Arko 8 ging damit zum KG vom VIII. Armeekorps und dieser zur Personalabteilung vom Oberbefehlshaber des Heeres. Dabei wurde ein Kostenplan mit Stempel vom Stabszahlmeister für den Zeitraum 1.1.-31.1.1936 abgegeben. So sollten die Eisenbahngelder (Hin- und Rückfahrt Schweidnitz --> Oppeln) 12,40 RM (je 6,20 RM) betragen. Die Tagegelder für die ersten 7 Tage würden 70 RM (je Tag 10 RM), die Übernachtungsgelder für 8 Tage (einschließlich Reisetag) würden 64 RM (8 RM je Tag), das Kommandogeld für 23 Tage 57,50 RM (2,50 RM je Tag) und die Gepäckbeförderung 10 RM (je 5 RM für Hin- und Rückreise) betragen. Insgesamt also 218,90 RM. Am 18. Januar 1936 wurde er zur Vertretung des wegen einer vom 3. Januar 1936 bis zum 30. Januar 1936 bewilligten Badekur in Bad Elster, beurlaubten Kommandeurs der III. Abteilung vom Artillerie-Regiment 8, Major Kurt Marlow, nach Oppeln kommandiert. Am 16. März 1936 wurde er mit Wirkung vom 1. Mai 1936 zum Kommandeur der I. Abteilung vom Artillerie-Regiment 28 in Schweidnitz ernannt. Am 12. Oktober 1937 gab er sein Kommando über die Abteilung in Schweidnitz an Major Vogt ab. Er wurde dafür an diesem Tag zum Kommandeur vom neu aufgestellten Regimentsstab vom Artillerie-Regiment 9 in Siegen ernannt. Vom 29. November 1937 bis zum 11. Dezember 1937 wurde er zum Stabsoffizierslehrgang der 9. Infanterie-Division nach Siegen kommandiert. Sein Kommando über das Regiment behielt er etwa anderthalb Jahre. Im Juni 1938 wurde vom Oberkommando folgendes Schreiben seine Person betreffend an das Generalkommando IX. Armeekorps in Kassel gesendet: "Oberst Zehler, Kdr. A.R. 9, steht zum 2. Oktober 1938 zur Beförderung zum Generalmajor heran. Da Oberst Zehler im Herbst erst 1 Jahr Regimentskommandeur ist und sich bis dahin auch im Hinblick auf seinen Werdegang die Eignung zum Artilleriekommandeur wohl kaum erworben haben kann, ist beabsichtigt, ihn am 2. Oktober bei der Beförderung zum Generalmajor zu übergehen. Sollte das Generalkommando anderer Auffassung sein, so ist zum 1.9. entsprechend zu berichten. Andernfalls wird um Vorlage eines Berichts zum 1. April 1939 gebeten, ob Oberst Zehler von diesem Zeitpunkt ab die Eignung als Artilleriekommandeur zugesprochen werden kann." Am 22. Februar 1939 wurde durch Fernschreiben an das Heeres-Personalamt (HPA) gemeldet, dass weder der Kommandierende General, noch der Kommandeur der 9. Inf.Div., Bedenken gegen seine Beförderung haben und damit die uneingeschränkte Eignung des Oberst Zeller zum Artilleriekommandeur ausgesprochen haben. Am 28. Februar 1939 wurde er mit Wirkung vom 1. März 1939 zum Generalmajor befördert. Am 1. Juni 1939 gab er sein Kommando über das Artillerie-Regiment 9 an Oberst Max Lindig ab. Er selbst wurde dafür an diesem Tag zum Artillerie-Kommandeur 15 (Arko 15) in Frankfurt am Main ernannt. Damit war er dann bei Beginn des 2. Weltkrieges für die Artillerie vom gesamten Generalkommando IX. Armeekorps an der Westfront zuständig. Am 30. November 1939 stellte er an den Divisionskommandeur der 98. Infanterie-Division, Generalmajor Erich Schroeck, einen Antrag auf Erteilung der Heriratserlaubnis mit der fast fünfzehn Jahre jüngeren Witwe Ilse Hofmann, geborene Schleifenbaum, Ehefrau des am 17. April 1938 in Siegen verstorbenen Kaufmanns Kurt Hofmann, Tochter des verstorbenen Fabrikanten und Rittmeister der Reserve Adolph Schleifenbaum, aus Siegen. Am 4. Dezember 1939 befürwortete der Oberbürgermeister von Siegen auf Anfrage vom 2. Dezember 1939 den guten Leumund der Braut und Ihrer Eltern und des verstorbenen Ehemanns. Dazu kamen noch weitere Schreiben, bis am 17. Dezember 1939 der Divisionsstab den Antrag an das Generalkommando IX. Armeekorps befürwortend weitergegeben hat. Dieses reichte den Antrag am 19. Dezember 1939 befürwortend an die 1. Armee weiter. Am 21. Dezember 1939 wurde ihm die Spange zum Eisernen Kreuz 2. Klasse verliehen. Am 30. Dezember 1939 erhielt er die Erlaubnis zur Verheiratung und Anfang 1940 hat er dann auch geheiratet. Im Frühjahr 1940 nahm er dann auch am Westfeldzug teil. Am 30. Juni 1940 wurde ihm die Spange zum Eisernen Kreuz 1. Klasse verliehen. Zum Beginn des Sommers 1941 führte er seinen Stab dann in den Ostfeldzug. Der OB der 17. Armee fragte bei der Heeresgruppe Süd an, ob besondere Gründe vorliegen, dass der Generalmajor Zehler, Arko 15, bei der Beförderung zum nächsthöheren Dienstgrad übergangen worden ist. Diese Anfrage wurde von der Heeresgruppe an das HPA 1. Staffel weitergegeben. Vom HPA gab es am 5. November 1941 folgende Antwort: "Generalmajor Zehler ließ im Frieden als Regimentskommandeur noch Lücken in seinem militärischen Wissen und Können erkennen, sodaß er in der Beförderung zum Generalmajor seinerzeit zunächst übergangen werden mußte. Auch im Kriege waren seine Leistungen als Artilleriekommandeur zunächst keinesfalls über dem Durchschnitt. Er war deshalb seitens des Personalamts nicht zur Verwendung als Divisionskommandeur vorgesehen und wurde aus diesem Grunde in der Beförderung zum Generalleutnant übergangen. Nachdem Generalmajor Zehler sich nunmehr auch als Führer einer Kampfgruppe verbundener Waffen bewährt hat, und ihm durch den Kommandierenden General des XXXXIV. Armeekorps die Eignung zum Kommandeur einer Infanteriedivision zugesprochen wird, ist seine Beförderung zum Generalleutnant zum 1.12.41 in Aussicht genommen." Am 9. November 1941 wurde er mit Wirkung vom 1. Dezember 1941 zum Generalleutnant befördert. Dabei trug er bereits beide Spangen zu seinen Eisernen Kreuzen. Am 9. Dezember 1941 wurde er vom HPA mit sofortiger Wirkung für die Dauer der Erkrankung des Divisionskommandeurs mit der Führung der 298. Infanterie-Division beauftragt. Am 18. Dezember 1941 wurde dieser Befehl vom OB des Heeres mit Wirkung vom 9. Dezember 1941 für die Dauer der Erkrankung des Divisionskommandeurs mit der Führung der 298. Infanterie-Division beauftragt. Als Arko 15 wurde ihm am 26. Dezember 1941 das Deutsches Kreuz in Gold verliehen. Vom 11. Januar 1942 bis zum 29. März 1942 wurde er als Kommanant des Stützpunktes Kramatorskaja eingesetzt. Am 15. Januar 1942 gab er die Führung über die 298. Infanterie-Division wieder ab. Er wurde dafür wieder als Arko 15 eingesetzt. Am 20. Januar 1942 wurde er dann durch die Umbenennung seines Stabes mit Wirkung vom 1. Januar 1942 zum Höheren Artillerie-Kommandeur 304 (HArko 304) ernannt. Mit diesem Stab unterstand er der 17. Armee im Südabschnitt der Ostfront. Nach einem Jahr sollte er zum 18. Januar 1943 sein Kommando als HArko 304 an Generalmajor Erich Scholz abgeben. Nach erfolgter Übergabe sollte er sich in Marsch setzen. Vom 16. Februar 1943 bis mindestens 10. März 1943 wurde er als Kommandeur vom Auffangstab Zehler unter dem Befehlshaber der Straße Kertsch eingesetzt. Er wurde am 14. April 1943 mit Wirkung vom 18. Februar 1943 in Deutschland wieder in die Führerreserve OKH versetzt. Seinen Dienst regelte der Wehrkreis IX. Am 30. April 1943 wurde er mit Wirkung vom 1. April 1943 zum Kommandeur der Division Nr. 409 in Kassel ernannt. Seinem Stab unterstanden dabei Ersatzeinheiten vom Wehrkreis IX. Im Frühjahr 1945 wurde er dann zum Kommandeur einer schwachen Kampfgruppe Zehler ernannt. Anfang April 1945 löste sich der Stab auf und er geriet in westalliierte Gefangenschaft. Er schrieb dann später seine Erinnerungen über die Division Nr. 409 für die Historical Division nieder.

 

Literatur und Quellen:
Krug, Ottomar Deutsche Generale 1918-1945, Bundesarchiv Freiburg, Signatur MSG 109/10853
Militär-Handbuch des Königreichs Bayern mit dem Stand vom 8. Juni 1909, 44. Auflage, München
Militär-Handbuch des Königreichs Bayern mit dem Stand vom 1. Juni 1911, 45. Auflage, München
Militär-Handbuch des Königreichs Bayern mit dem Stand vom 6. Februar 1913, 46. Auflage, München
Militär-Handbuch des Königreichs Bayern mit dem Stand vom 16. Mai 1914, 47. Auflage, München
Stellenbesetzung Reichsheer 15. Oktober 1935
Stellenbesetzung Wehrmacht 6. Oktober 1936
Stellenbesetzung des Heeres mit Stand vom 12. Oktober 1937
Stellenbesetzung des Heeres 1938
Podzun, H. H. (Hg.): Das Deutsche Heer 1939. Gliederung, Standorte, Stellenbesetzung und Verzeichnis sämtlicher Offiziere am 3. Januar 1939, Bad Nauheim, Podzun 1953
Wolfgang Keilig: Rangliste des deutschen Heeres 1944/1945, Podzun-Verlag 1955 
Wolfgang Keilig: Die Generale des Heeres und die Sanitätsoffiziere im Generalsrang, Podzun-Verlag 1983