von Manteuffel, Joachim Kurt Günther Ewald
4. Oktober 1891, Weimar † 19. Februar 1962, Bad Salzuflen |
Günther von Manteuffel war das älteste Kind vom späteren Generalinspektor und Direktor der Union, allgemeine deutsche Hagelversicherungsgesellschaft, Franz Ewald Konstantin von Manteuffel und dessen Ehefrau Anna Therese Martini. Seine Mutter starb am 8. Oktober 1911 im Alter von 38 Jahren in Weimar. Er trat am 3. Dezember 1911 als Fahnenjunker in die Königlich Preußische Armee ein. Er kam dabei zum Garde-Grenadier-Regiment Nr. 5. Bei diesem wurde er am 8. Mai 1912 zum Fahnenjunker-Unteroffizier befördert. Danach folgte am 18. August 1912 (Ququ) die Beförderung zum Fähnrich. Nach dem Besuch der Kriegsschule wurde er am 18. August 1913 (V2v) zum Leutnant befördert. Sein Vater heiratete am 3. September 1913 in Jena die etwa vierzehn Jahre jüngere Emma Maria Stapel. Er wurde jetzt als Kompanieoffizier bei der 2. Kompanie seines Regiments in Spandau verwendet. Bei Beginn des 1. Weltkrieges zog er am 12. August 1914 mit der 2. Kompanie seines Regiments an die Front. Dort wurde er ab dem 15. Oktober 1914 als Kompanieführer eingesetzt. Am 15. Mai 1915 wurde er zum Ersatz-Bataillon vom Garde-Grenadier-Regiment Nr. 5 versetzt. Am 30. Juni 1916 wurde er zum Stellvertretenden Generalkommando vom Gardekorps kommandiert. Am 14. Juli 1916 wurde er zum Lehrkursus für Ausbildungspersonal auf den Truppenübungsplatz Döberitz kommandiert. Am 26. Juli 1916 wurde er zum Ersatz-Bataillon vom Infanterie-Regiment Nr. 204 überwiesen. Am 24. Oktober 1916 wurde er als Waffenoffizier zum Artillerie-Depot Spandau kommandiert. Am 15. Januar 1917 wurde er als Ordonanzoffizier zur 231. Infanterie-Brigade versetzt. Knapp ein Jahr später wurde er am 1. Januar 1918 wieder zum Ersatz-Bataillon vom Garde-Grenadier-Regiment Nr. 5 nach Spandau versetzt. Er wurde nach überstandener Ruhr wegen chronischer Magen- und Darmbeschwerden garnisondienstfähig geschrieben. Am 12. Februar 1918 wurde er zum Oberkommando in den Marken kommandiert. Er wurde dort als Depotführer der I.K.K.s eingesetzt. Bereits am 9. Februar 1918 erhielt er folgende Beurteilung von Oberst von Fischer, Kdr. der 231. Infanterie-Brigade: "Leutnant Günther von Manteuffel gehörte vom 17. Januar 1917 bis zum 31. Dezember 1917 als Ordonanz-Offizier der 231. Infanterie-Brigade an. Ein energischer frischer Offizier, der trotz der durch seinen Gesundheitszustand hervorgerufenen Beschwerden in Rücksichtslosigkeit gegen sich selbst, jederzeit seiner Pflicht nachkam. Ein tüchtiger Ordonanz-Offizier, ein liebenswürdiger Kamerad." Im 1. Weltkrieg wurden ihm neben dem Ritterkreuz des Königlich Preußischen Hausordens von Hohenzollern noch beide Eisernen Kreuze verliehen. Nach dem Ersten Weltkrieg wurde er ab dem 15. März 1919 als Ordonanz-Offizier und Gerichtsoffizier in das Freiwilligen-Garde-Grenadier-Regiment Nr. 5 versetzt. Mit diesem wurde er jetzt im Grenzschutz in Oberschlesien, z.B. in Ratibor, eingesetzt. Zeitweise wurde er dabei auch als Regimentsadjutant verwendet. Am 1. Juli 1919 wurde er in das vorläufige Reichsheer übernommen. Er wurde dabei als Adjutant des II. Bataillons zum Reichswehr-Infanterie-Regiment 52 versetzt. Am 21. September 1919 wurde er infolge der Auflösung seines Regiments zum Reichswehr-Infanterie-Regiment 51 versetzt. Durch die Umbenennung seines Regiments kam er bei der Bildung des Übergangsheeres zum Reichswehr-Infanterie-Regiment 30. Von diesem wurde er am 7. Oktober 1919 zum Stab der Reichswehr-Brigade 15 kommandiert. Dort wurde er als Hilfsoffizier IIb verwendet. Am 28. Januar 1920 erhielt er folgende Beurteilung von Oberst a.D. Moeller, Führer vom Freiwilligen-Garde-Grenadier-Regiment 5: "Ich habe den Leutnant von Manteuffel genau kennen gelernt, da er von März 1919 bis Juli 1919 als Ordonanz-Offizier zum Regimentstab kommandiert war, während ich das Freiwillige-Garde-Grenadier-Regiment Nr. 5 führte. Er hat sich in dieser Stellung vortrefflich bewährt, auch mehrfach zur vollsten Zufriedenheit den Regimentsadjutanten vertreten. Leutnant von Manteuffel ist geistig und militärisch gut beanlagt, ein gefestigter Charakter und von durchaus anständiger Gesinnung. Seine Zuverlässigkeit und Pflichttreue in Verbindung mit seiner grossen Gewandheit bewirkten, dass er auch den schwierigsten Lagen durchaus gewachsen war. Sein Auftreten war Vorgesetzten, Kameraden und Untergebenen gegenüber stets tadellos. Seine ausserdienstlichen Formen waren einwandfrei." Bei der Bildung vom 200.000 Mann-Übergangsheer der Reichswehr wurde er Mitte Mai 1920 als Ordonanzoffizier beim Wehrkreiskommando III eingesetzt. Die Erlaubnis zur Verheiratung erhielt er am 5. Mai 1920. Bereits am 21. Mai 1920 (standesamtlich) und 22. Mai 1920 (kirchlich) hat er die fast vier Jahre jüngere Minna-Luise von Zelewski-Hackebeck, Tochter vom verstorbenen Major Bruno von Zelewski-Hackebeck, in Charlottenburg geheiratet. Er wohnte damals in der Nollendorffstraße 21a in Berlin-Schöneberg. Am 30. Mai 1920 erhielt er folgende Beurteilung von Major a.D. von Negelein, ehem. Kdr. vom III./RW-Inf.Rgt. 52: "Leutnant von Manteuffel, jetzt Ordonanz-Offizier beim Wehrkreiskommando III war mein Bataillonsadjutant in der Zeit vom 20. Juli 1919 bis Ende September 1919 im damaligen III. (Garde-Grenadier-Regiment 5) Reichswehr-Infanterie-Regiment 52 beim Freikorps Eulenburg in Frankfurt an der Oder. Zverlässig und gewandt versah er seinen Dienst zu meiner vollsten Zufriedenheit." Am 15. Juni 1920 wurde er als IIb zur verstärkten Reichswehr-Brigade 15 kommandiert. Am 1. Oktober 1920 wurde er zum Infanterieführer 3 der Reichswehr-Brigade 3 nach Postdam versetzt. Am 13. November 1920 wurde er mit Gültigkeit für das 100.000 Mann-Heer der Reichswehr zum I. Bataillon vom Infanterie-Regiment 6 versetzt. Am 7. Dezember 1920 erhielt er folgende Beurteilung von Major i.G. Wilhelm Knochenhauer, Generalstab vom Wehrkreiskommando III: "Leutnant von Manteuffel war in der Zeit vom Mai 1920 bis November 1920 in meinem Stab tätig. Er arbeitete zunächst als Hilfsarbeiter, später als Vorstand in er Abteilung IIb "Mannschafts- und Pferdeangelegenheit". Diese Abteilung umfasste ein besonders schwieriges und umfangreiches Gebiet. Leutnant von Manteuffel hat sich als zuverlässiger, pünktlicher und schneller Arbeiter erwiesen, der mit einer Anerkennenswerter Selbständigkeit richtige Urteilsfähigkeit und festen Willen verbindet. Als Vorstand der Abteilung hat er verstanden, die Zügel fest zu führen und durch sein Beispiel die Untergebenen zu ordnungsmässiger Arbeit anzuhalten. Die Abteilung arbeitet gut unter ihm. Leutnant von Manteuffel will auf seinem Wunsch aus dem Militärdienst ausscheiden und eine Zivilstelle annehmen. Ich kann ihn nur wärmstens empfehlen und bin überzeugt, dass er überall Gutes leisten wird." Am 27. Dezember 1920 wurde vom Reichswehr-Infanterie-Regiment 17 (Infanterie-Regiment 6) das Gesuch gestellt, ihn infolge der Heeresvermindung aus dem Dienst zu verabschieden. Zusätzlich wurde auch danach ersucht ihm die Erlaubnis zum Tragen der Uniform vom Garde-Grenadier-Regiment Nr. 5 zu erteilen und den Charakter eines Hauptmann zu verleihen. Dieses Gesuch wurde vom Infanterieführer 2, Generalmajor Hans Emil Freiherr von Hammerstein-Gesmold, und dem Kommandeur der 2. Division, Generalleutnant Erich Weber Pascha, befürwortet. Die Erlaubnis zum Tragen der Uniform und die Verleihung des Charakters als Hauptmann wurden vom Personalamt (PA) verweigert. Letzteres wurde mit dem Verweis, das er noch nicht 8 Jahre Offizier war, abgelehnt. Die Erlaubnis zum Tragen der Uniform wurde verweigert, da er nicht 2 Jahre als Kompanieführer bzw. nicht 4 Jahre mobil war. Auf dem Bescheid wurde angegeben, dass man dem Gesuch mangels der erforderlichen Dienstzeit nicht entsprechen könne. Am 31. Dezember 1920 wurde er aus der Reichswehr verabschiedet.
Am 29. März 1921 wurde ihm der Charakter als Oberleutnant verliehen und gleichzeitig die Erlaubnis zum Tragen der Uniform verweigert, da er die Bedingungen nicht erfüllt. Er selbst fragte am 24. April 1921 bei der Abteilung Personalamt (PA) im Reichswehrministerium (RWM) nach, warum ihm die Erlaubnis zum Tragen der Uniform verweigert wurde. Die Frage wurde am 25. Juli 1921 beantwortet. Im Juli 1922 wurde sein Vater vom PA im Auftrag des Chefs der Heeresleitung um Mitteilung seiner Anschrift gebeten, und darüber informiert, dass sein Sohn sich um eine Wiederanstellung im Reichsheer bemühen sollte. Der Vater unterrichtete das PA, dass sein Sohn in der Sybelstraße 5 in Charlottenburg wohnt. Oberst Hans von Viereck, Kdr. vom 4. Reit.Rgt brachte ihn dann am 13. August 1922 bei der 1. Kavallerie-Division zur Wiedereinstellung in Vorschlag. Beide Einheiten befanden sich damals auf dem Truppenübungsplatz Döberitz. Er erwähnte dabei auch, das am Vortag der Chef der Heeresleitung bestätigt hat, das dem Wunsch entsprochen werden möchte. Am 18. August 1922 reichte die Division den Vorschlag befürwortend weiter. Im September 1922 wurde festgestellt, dass er bei Übernahme in das 100.000 Mann-Heer am 1. Januar 1921 ein Rangdienstalter als Oberleutnant vom 20. Juni 1918 (91a) erhalten hätte. Am 28. September 1922 wurde seine Wiedereinstellung vom PA verfügt. Er erklärte sich mit den Bedingungen am 7. Oktober 1922 einverstanden. Der 189 Zentimeter große und 76,5 Kilogramm schwere Günther von Manteuffel trat bald darauf am 1. November 1922 als Leutnant wieder in die Reichswehr ein. Sein Rangdienstalter wurde dabei auf den 1. April 1915 (18a) festgelegt. Er wurde jetzt im 4. (Preußisches) Reiter-Regiment eingesetzt. Bei diesem wurde er am 3. November 1922 vereidigt. Im Frühjahr 1923 und 1924 gehörte er als Eskadronoffizier zur 3. Eskadron seines Regiments in Potsdam. Am 1. Dezember 1924 (3) wurde er in dieser zum Oberleutnant befördert. Sein Regiment stellte am 28. Juli 1925 den Antrag ihn nach Perleberg zu versetzen. Dieser Antrag wurde mit Verfügung vom 29. August 1925 genehmigt. Daraufhin stellte er am 14. September 1925 einen Antrag seiner Kommandierung zur Kraftfahrtruppe. Sein Regimentskommandeur Oberstleutnat Reinhard von Westrem zum Gutacker beurteilte ihn daraufhin am 15. September 1925 wie folgt: "Oberleutnant von Manteuffel stammt aus der Infanterie. Nach 2jähriger Inaktivität ist er seit dem 1. November 1922 beim Regiment wiederangestellt. Er hat sich schnell in den Kavalleriedienst eingelebt. Reiterlich genügend beanlagt. Füllt seine Stelle aus. Nach Charakter und dienstlichen Leistungen zur Verwendung bei Sonderwaffen geeignet. Das Gesuch wird befürwortet." Daraufhin bat am 18. September 1925 der General der Kavallerie Walther von Jagow, Kdr. der 1. Kav.Div. um eine schnelle Entscheidung. Sein Antrag auf Kommando und spätere Versetzung zur Kraftfahrtruppe wurde am 28. Septeber 1925 abgelehnt. Als Begründung wurde angegeben, dass der Etat der Kraftfahrtruppe die Übernahme von Offizieren anderer Waffen unmöglich macht. Ab dem 1. Oktober 1925 gehörte er dann zur 2. Eskadron vom 4. (Preuß.) Reiter-Regiment in Perleberg. Vom 21. März 1927 bis zum 13. April 1927 wurde er zum Lehrgag für schwere MG auf den Truppenübungsplatz Döberitz kommandiert. Während des Lehrgangs wurde er am 1. April 1927 zum MG-Offizier seines Regiments ernannt. Damit gehörte er jetzt zum Regimentsstab vom 4. (Preuß.) Reiter-Regiment in Potsdam. Vom 11. Oktober 1927 bis zum 8. November 1927 wurde er wieder zu einem Lehrgag für schwere MG auf den Truppenübungsplatz Döberitz kommandiert. Vom 12. August 1928 bis zum 18. August 1928 wurde er als Teilnehmer zur Übungsreise der 1. Kavallerie-Division kommandiert. Ab dem 1. Oktober 1928 wurde er als Chef der 1. Eskadron vom 4. (Preuß.) Reiter-Regiment in Potsdam eingesetzt. Als solcher wurde er am 1. April 1929 (21) zum Rittmeister befördert. Vom 24. Februar 1931 bis zum 13. März 1931 wurde er zu einem Lehrgang für leichte Minenwerfer und H.J. auf den Truppenübungsplatz Döberitz kommandiert. Den Militär-Kraftfahrzeug-Führerschein der Klasse 3b hat er am 15. Juni 1932 erworben. Am 25. September 1933 wurde er mit Wirkung vom 1. Oktober 1933 zur 3. (Preußische) Kraftfahr-Abteilung kommandiert, wobei das Kommando einer Versetzung gleichzusetzen war. Den Militär-Kraftfahrzeug-Führerschein der Klasse 1 hat er am 21. November 1933 erworben. Zum 1. Juli 1934 wurde er als Hauptmann zur Kraftfahr-Abteilung Potsdam versetzt. Seine Vereidigung auf den Führer und Reichskanzler Adolf Hitler efolgte am 2. August 1934. Bei der Erweiterung der Reichswehr zur Wehrmacht am 1. Oktober 1934 wurde er beim Stab der Kraftfahr-Abteilung Potsdam eingesetzt. Am 1. August 1935 (18) wurde er dort zum Major befördert. Bei der Enttarnung der Verbände nach der Erweiterung wurde er am 15. Oktober 1935 zum Kommandeur vom Kradschützen-Bataillon 3 in Bad Freienwalde ernannt. Als solcher wurde er am 31. März 1938 mit Wirkung vom 1. April 1938 (18) zum Oberstleutnant befördert. Er wohnte privat in der Wilhelmstraße 8 in Bad Freienwalde und hatte dort die Telefonnummer 459. Am 5. Januar 1939 hat er ein neues Rangdienstalter vom 1. Januar 1938 (40a) erhalten. Mit dem Kradschützen-Bataillon 3 zog Manteuffel in den Krieg gegen Polen. Die Spange zum Eisernen Kreuz 2. Klasse wurde ihm am 14. September 1939 verliehen. Bereits am 9. Oktober 1939 wurde er mit der Spange zum Eisernen Kreuz 1. Klasse ausgezeichnet. Am 7. Dezember 1939 wurde er mit Wirkung vom 4. Dezember 1939 durch Oberstleutnant Hans Tröger abgelöst und dafür als Nachfolger von Oberst Ulrich Kleemann zum Kommandeur vom Schützen-Regiment 3 ernannt. Dieses führte er dann im Frühjahr 1940 erstmals in den Westfeldzug in den Kampf. Sein Vater starb wenige Wochen vor seinem 85. Geburtstag am 4. Oktober 1940 im Sophienhause in Weimar. Am 16. Oktober 1940 erhielt er folgende Beurteilung von Generalmajor Horst Stumpff, Kdr. der 3. Panzer-Division: "Selbstbewußte, tatkräftige Persönlichkeit von offenem, etwas derb wirkendem Wesen. Besitzt viel persönliche Frische, Schwung und Entschlußkraft sowie Verständnis und Herz für seine Untergebenen. Mehr Kriegs- als Friedenssoldat. Hat seine Truppe sowie Gefechtsgruppen gemischter Waffen auch in schwierigen Lagen unter persönlichem Einsatz ruhig und sicher geführt. In der Anlage von Übungen gemischter Waffen mangelt es ihm etwas an Vorstellungsvermögen; seine Leistungen auf diesem Gebiete entsprechen daher zur Zeit noch nicht. Sehr gute technische Kenntnisse und Beanlagung. Hat sich nach anfänglichen Schwierigkeiten im Regiment durchzusetzen verstanden und sich im Offizierkorps eine geachtete Stellung geschaffen. Sehr gute gesellschaftliche Formen. Füllt seine Stellung als Kriegs-Regimentskommandeur gut aus." Am 20. Oktober 1940 wurde er mit Wirkung vom 1. November 1940 (30) zum Oberst befördert. Am 3. Februar 1941 erhielt er folgende Beurteilung von Oberst Ulrich Kleemann, Kdr. der 3. Schützen-Brigade: "Offener Charakter. Lebhaftes Temperament, impulsives Wesen, das ihm persönlich Schwung und Frische verleiht und als Regimenetskommandeur anfänglich das Einhalten einer geraden Linie erschwert hat. Taktisch ausreichend geschult. Um seine Fortbildung eifrig bemüht. Zeigte sich im Westfeldzug von hoher persönlicher Einsatzbereitschaft und als entschlußkräftiger und erfolgreicher Führer seines Regiments. Befähigt zur Führung gemischter Gefechtsgruppen. Bewertung: Füllt seine Stelle aus. Empfehlung: Kommt bei weiterer Bewährung als Brigade-Kommandeur einer Schützen-Brigade in Frage." Dazu ergänzte am 19. Februar 1941 Generalleutnant Walter Model, Kdr. der 3. Panzer-Division: "Leistet in der Ausbildung als Regimentskommandeur Gutes. Die Eignung zum Brigadekommandeur ist von weiterer Bewährung im Felde abhängig." Der KG vom XXXXVI. Armeekorps, General der Panzertruppe Heinrich von Viettinghoff-Scheel erklärte sich damit am 26. Februar 1941: "Einverstanden." Zum Sommerbeginn 1941 führte er sein Regiment im Verband der 3. Panzer-Division in den Ostfeldzug. Dort wurde diese im Mittelabschnitt der Ostfront eingesetzt. Im Oktober 1941 gab er sein Kommando ab und wurde in die Führerreserve OKH versetzt. Sein Nachfolger wurde Oberstleutnant Hermann Zimmermann. Er wurde am 29. Oktober 1941 wegen Gelbsucht und einem Gallenleiden in das Reservelazarett 101 Bad Freienwalde eingeliefert. Seine Behandlungsdauer wurde vom dortigen Chefarzt mit vsl. 8 Wochen eingeschätzt. Am 9. Januar 1942 übernahm er als Kommandeur das Schützen-Ersatz-Regiment 83. Zu seiner vorherigen Dienststellung erhielt er am 14. Januar 1942 folgende Beurteilung von Oberst Ulrich Kleemann, Kdr. der 3. Schützen-Brigade: "Impulsive Persönlichkeit mit lebhaftem Temperament und offenem Wesen. Im Polenfeldzug als Bataillonskommandeur, im Westfeldzug als Regimentskommandeur durch erfolgreiche Führung hervorgetreten, hat Oberst von Manteuffel im Feldzug gegen Russland, bis zu seiner am 1. November 1941 erfolgten Erkrankung, sich als Regimentskomandeur und Führer von Kampfgruppen durch entschlossene Führung und persönlichen Einsatz mehrfach ausgezeichnet. Wurde zur Verleihung des Ritterkreuzes in Vorschlag gebracht. Die Spangen zum EK 2. Klasse und EK 1. Klasse wurden ihm im Polenfeldzug verliehen. Bewertung: Stelle wird gut ausgefüllt. Empfehlung: Geieignet als Kommandeur einer Schützen-Brigade. Sein derzeitiger Gesundheitszustand dürfte eine Verwendung beim Feldheer in absehbarer Zeit ausschließen. Seine besonderen Erfolge in der Ausbildung von Schützeneinheiten lassen ihn für eine Verwendung im Ersatzheer in der Stellung eines Brigadekommandeurs geeignet erscheinen." Dazu ergänzte am 27. Januar 1942 der Kommandeur der 3. Panzer-Division, Generalmajor Hermann Breith: "Mir dienstlich nicht näher bekannt geworden." Am 1. April 1942 erhielt er folgende Beurteilung vom Generalleutnant Otto Schroeder, Kdr. der Division Nr. 153: "Ich habe von Oberst von Manteuffel einen vorzüglichen Eindruck gewonnen. Das Regiment ist bei ihm in den besten Händen. Oberst von Manteuffel ist noch g.v.H. Bewertung: Füllt Stelle sehr gut aus. Empfehlung: Ersatz-Division oder entsprechende Dienststelle." Dazu ergänzte General der Kavallerie Franz Freiherr von Dalwigk zu Lichtenfels, der Befehlshaber im Wehrkreis III: "Mit der guten Beurteilung einverstanden, seine Ostfronterfahrung wirkte sich gut aus. Es wäre wünschenswert, wenn er, solange er nicht kv. ist, seine jetzige Stellung längere Zeit behalten könnte." Zeitweise wurde im Herbst 1942 seine Dienstregelung dem Deutschen General beim Hauptquartier der italienischen Wehrmacht aufgetragen. Ende 1942 wurde sein Rangdienstalter als Oberst auf den 1. Oktober 1941 (14a) abgeändert. Vom 27. November 1942 bis zum 15. Dezember 1942 wurde er für den erkrankten Kommandeur mit der stellvertretenden Führung der 345. Infanterie-Division beauftragt. Mit dem 15. Dezember 1942 ging seine Dienstregelung in der Führerreserve OKH zum Wehrkreis III über. Er war jetzt als Kommandeur einer Panzer-Division vorgesehen. Am 1. März 1943 erhielt er folgende Beurteilung von Generalleutnant Kurt Jahn, Kdr. der Division (motorisiert) Nr. 233: "Offener, klarer Charakter. Temperamentvolle, zuweilen etwas derb wirkende Persönlichkeit mit frische und Vorwärtsdrang. Einsatzfreudiger und verantwortungsbewußter Kommandeur mit strenger Dienstauffassung und zuversichtlicher Haltung. Verkörpert die nationalsozialistischen und soldatischen Ideen und ist fähig, sie auf andere zu übertragen. Im Felde als Regimentskommandeur und Führer von Kampfgruppen ausgezeichnet. Mit klarem Blick für das Wesentliche hat er die Ausbildung in seinem Panzergrenadier-Ersatz-Regiment ausgezeichnet und mit bestem Erfolg durchgeführt. Sehr guter Erzieher seines Offizierkorps. Felddienstfähig. Starke Seiten: Entschlußkraft und Schwung. Führerpersönlichkeit. Bewertung: Über Durchschnitt. Empfehlung: Alsbaldige Verwendung als Divisonskommandeur einer Panzer- oder Infanterie-Division (motorisiert)." Dazu ergänzte General der Kavallerie Franz Freiherr von Dalwigk zu Lichtenfels , Befehlshaber im Wehrkreis III: "Einverstanden. Ein ausgezeichneter Kommandeur, Führerpersönlichkeit." Am 15. April 1943 erhielt er folgende Beurteilung zur vorherigen Tätigkeit von Generalleutnant Heinrich Wosch, Kdr. der Division (mot.) Nr. 233: "Oberst von Manteuffel ist mir seit dem 1. März 1943 bekannt. Ich kann mich der Beurteilung durch meinen Vorgänger nur voll anschließen. Oberst von Manteuffel besitzt viel Schwung und steht nach seiner Veranlagung und seinen Leistungen über dem Durchschnitt." Am 1. April 1943 wurde er zum Kommandeur der 19. Panzer-Grenadier-Brigade z.b.V. ernannt. Diese wurde dann ab April 1943 auch als Stoßgruppe Oberst von Manteuffel bezeichnet. Als solche wurde sie im Bereich der Heeresgruppe Mitte zu Führung von Jäger-Bataillonen eingesetzt. Durch die 9. Armee wurde ihm am 22. Juli 1943 die volle Eignung als Kommandeur einer motorisierten Division zugestanden. Am 3. August 1943 wurde ihm das Deutsches Kreuz in Gold verliehen. Damit führte er bis Anfang September 1943 die spätere 1. Ski-Jäger-Brigade. Danach wurde er am 8. September 1943 mit Wirkung vom 1. September 1943 wieder in die Führerreserve OKH versetzt, seinen Dienst regelte wieder der Wehrkreis III. Am 10. September 1943 erhielt er folgende Beurteilung von Generalleutnant Hans Gollnick, Führer vom Generalkommando XXXXVI. Panzerkorps: "Oberst von Mateuffel übernahm am 21. April 1943 die Führung der zu einer Stossgruppe zusammengefassten Jäger-Bataillone. Die Stossgruppe war bis Anfang Juli an ruhiger Kampffront eingesetzt: ein Bataillon lag ständig in Reserve. In dieser Zeit ist es Oberst von Manteuffel nicht gelungen, die nach den Winterkämpfen aufgefüllten Jäger-Bataillone zu einer geschlossenen Einheit zusammenzuschweissen und so zu fördern, dass sie auch Grosskampflagen gewachsen waren. Bei den schweren Kämpfen im Juli und August 1943 wurde die Gruppe nicht geschlossen eingesetzt. Oberst von Manteuffel trat infolgedessen als Führer im Grosskampf nicht in Erscheinung. Ein abschließendes Urteil über die Eignung des Oberst von Manteuffel zum Divisionskommandeur kann daher nicht abgegeben werden." Dazu ergänzte am 16. September 1943 Generaloberst Walter Model, OB der 9. Armee: "Allgemein einverstanden. Oberst von Manteuffel hat die ihm unterstellten Jägerbataillone im Kampfwert gefördert. Ein voller Erfolg war infolge unzureichender Führerbesetzung, schwieriger Mannschaftszusammensetzung und wegen des Fehlens schwerer Waffen in der kurzen Zeit mit dauernder Kampfbeanspruchung nicht erreichbar. Als Kampfgruppenkommandeur leistete Oberst von Manteuffel Gutes. Eine Erprobung als Divisionskommandeur konnte nicht erfolgen. Ich halte sie vor Verwendung als Divisionskommandeur für erforderlich." Als letzter ergänzte dazuu am 23. September 1943 noch Generalfeldmarschall Günther von Kluge, OB der Heeresgruppe Mitte: "Einverstanden!" Er wurde am 9. Oktober 1943 durch den Chaf der Ag P1, Oberst Viktor Linnarz, darüber unterrichtet, dass man ihn einer Heeresgruppe als Kommandeur einer Panzergrenadier-Divison anbieten wolle. Dieser fragte ihn auch, wann er gesundheitlich wieder in der Lage wäre an der Front zu starten. Am 20. Oktober 1943 wurde er zur Verwendung als stellvertretender Divisionsführer zur Heeresgruppe Mitte kommandiert. Es wurde auch angekündigt, das seine Teilnahme am 8. Divisionsführerlehrgang Ende November 1943 vorgesehen sei. Dieses Kommando wurde wenige Tage später für nicht wirksam erklärt. Ende November 1943 reichte er eine Beschwerde über den Generalleutnant Hans Gollnick ein. Diese wurde ab Anfang Dezember 1943 an verschiedenen Stellen weitergeleitet, bzw. irrte anscheinend mehrere Monate herum, bis der Vorgang am 12. Mai 1944 von der 1. Panzerarmee als infolge Feindeinwirkung beim XXXXVI. Panzerkorps als vernichtet berichtet wurde. Am 1. Dezember 1943 wurde er mit Wirkung vom 3. Dezember 1943 zur Heeresgruppe Süd kommandiert, zur stellvertretenden Führung von Divisionen. Auch dieses Kommando wurde am 9. Dezember 1943 für nicht wirksam erklärt. Am 27. Januar 1944 wurde er mit Wirkung vom 1. Februar 1944 zur Heeresgruppe Süd kommandiert, wo er als stellvertretender Kommandeur von Panzergrenadier- oder Infanterie-Divisionen vorgesehen war. Dort übernahm er am 1. Februar 1944 für Generalleutnant Gerhard Graf von Schwerin die stellvertretende Führung der 16. Panzer-Grenadier-Division. Am 15. März 1944 wurde er mit Wirkung vom 10. Februar 1944 zur Heeresgruppe A kommandiert, um dort als stellvertretender Divisionsführer verwendet zu werden. Am 3. März 1944 erhielt er folgende Beurteilung von General der Panzertruppe Erich Brandenberger, KG vom XXIX. Armeekorps: "Division erst seit 14 Tagen unterstellt. Oberst von Manteuffel hat in der 16. Pz.Gren.Div. eine Division übernommen, die in den vorausgegangenen Kämpfen personell und materiell stark angeschlagen war, dass sie auch zur Zeit fast keinen Kampfwert besitzt. Die Reste der Division sind im Kampf voll eingesetzt, die Einwirkung des Divisionsführers ist zur Zeit eine verhältnißmäßig geringe. Ein Urteil darüber, ob Oberst von Manteuffel die zur Zeit kaum verwendungsfaehige Division, die eines Kommandeurs von besonderem Ausmass bedarf, wieder hoch bringen wird, ist in der kurzen Zeit nicht moeglich." Er behielt aber die ganze Zeit die Führung über die 16. Panzer-Grenadier-Division, die er erst am 22. März 1944 wegen einer eigenen Erkrankung wieder abgeben sollte. Er wurde danach wegen Herzmuskelschaden, Kreislaufstörung, Furunkelose im Reservelazerett 101 Bad Freienwalde (Abteilung Malche) behandelt. Am 26. März 1944 machte General der Panzertruppe Friedrich Kirchner, KG vom LVII. Panzerkorps folgende Meldung an das AOK 6: "Am 20. März 1944 ließ sich Oberstleutnant i.G. Braun - Ia der 16. Panzergrenadier-Division - nach Vortrag beim Korps-Chef Oberst i.G. Laegeler bei mir melden, um mir folgende Meldung über seinen Divisionsführer Oberst von Manteuffel zu erstatten: "Oberst von Manteuffel entspricht nicht den Anforderungen eines Divisionskommandeurs einer Panzer-Grenadier-Division. Fronterfahren ist es ihm nicht möglich, anläßlich eines Aufenthaltes bei der Truppe bei plötzlicher Änderung einer Lage von sich aus entsprechende Befehle zu geben. Er vermeidet daher auch nach Möglichkeit Gefechtsstände aufzusuchen. Als Folge hiervon genießt er nicht die nötige Autorität bei den Regimentskommandeuren. Es ist möglich, daß die von ihm gezeigte Passivität auf eine eingetreene Erkrankung zurückzuführen ist. Oberst von Manteufeel hat sich dann auch anschließend krank gemeldet." Wegen zu kurzer Unterstellung ist Oberst von Manteuffel mir nicht bekannt. Es war mir nicht möglich, während der Kämpfe ihm oder di Restteile seiner Division wegen des tiefen Schlammes aufsuchen zu können. Die Division hat während der Unterstellung keine besonderen Leistungen gezeigt." Daraufhin fragte am 28. März 1944 der Chef des Generalstabes der 6. Armee, i.V. Oberstleutnant Ruth, beim Generalkommando XXIX. Armeekorps folgendes an: "Der Oberbefehlshaber ersucht um baldige Stellungnahme zu umseitiger Meldung unter Beifügung einer Beurteilung für die Zeit der dortigen Unterstellung." Kurz danach antwortete am 12. April 1944 der Vertreter des KG vom XXIX. Armeekorps, Generalleutnant Ludwig Müller folgendes: "Oberst von Manteuffel ist mir während der Zeit meiner Vertretung des Kommandierenden Generals persönlich nicht bekannt geworden. Der Chef des Generalstabes des XXIX. Armeekorps meldet hierzu: "Der Ia der 16. Pz.Gr.Div. hat mir am 1. März 1944 seine Zweifel über die Eignung des Oberst von Manteuffel zum Divisionskommandeur einer Pz.Gr.Div. gemeldet. Die Meldung entsprach inhaltlich der vom 20. März 1944 beim XXX. Armeekorps, war jedoch nicht so abschließend gefaßt. General Brandenberger hat daraufhin Oberst von Manteuffel, den er nur kurz kennengelernt hatte, nochmals besucht. General Brandenberger betonte nach seinem Besuch, dass er Oberst von Manteuffel - soweit er das beurteilen konnte - zum Divisionskommandeur für geeignet halte, die Schwierigkeiten für ihn jedoch durch die wenig positive Einstellung der Truppen-Kommandeure seiner Division besonders groß seien; ein energischer Aufbauwille bestand zu diesem Zeitpunkt bei diesen Kommandeuren nicht. Ob Oberst von Manteuffel die besonderen Führerqualitäten besaß, um die sehr schwere Aufgabe erfüllen zu können, die in ihrer Kampfmoral gebrochene 16. Pz.Gr.Div. in Kürze wieder kampffähig zu machen, war bei der Kürze der Zeit nicht zu beurteilen."" Am 21. April 1944 schrieb er selbst folgenden Brief aus dem Reservelazarett Bad Freienwalde an Oberst Viktor Linnarz: "Mein lieber Linnarz! Melde Ihnen, dass ich als Führer der 16. Panzergrenadier-Division am 23. März 1944 körperlich völlig zusammengebrochen bin und mich zur Zeit hier im Reservelazarett befinde. Meine alten Leiden, Herzmuskelschaden, Kreislaufstörung und Furunkulose, haben sich, infolge der aussergewöhnlichen Anstrengungen der letzten Wochen, wieder sehr verschlechtert. Dazu kommt noch, dass von Zeit zu Zeit auftretende Fieberanfälle, die ich meist nicht ernst nahm, an Häufigkeit, Stärke und Dauer bedeutend zugenommen haben. So habe ich eben wieder einen Anfall hinter mir, der ohne Unterbrechung 8 Tage dauerte, mit täglichen Temperaturen über 39 Grad. Man weiß auch noch nicht was es ist, es kann Malaria sein, aber ebenso gut etwas anderes. Liege natürlich fest zz Bett und bin sehr herunter. Bereits am 15. März 1944 sollte ich ins Lazarett, habe es aber dann noch einmal versucht und konnte mich wenigstens so lange halten, bis alle Teile der Division herausgezogen waren, um zwecks Auffrischung nach dem Westen abtransportiert zu werden. Am 24. März 1944 begab ich mich dann, nach nocmaliger Untersuchung durch einen Facharzt, auf dessen und des Divisionsarztes dringendes Anraten in das Lazarett. Es tut mir furchtbar leid, dass ich Ihnen nun wieder Kummer bereitet habe, ich hatte aber bestimmt den besten Willen, davon dürfen Sie überzeugt sein. Und doch habe ich etwas Schuld. Ich hätte auf die Ärzte hören sollen, die mir schon im vergangenen Jahr, ehe ich zur 19. Pz.Gren.Brig. ging und besonders jetzt im Januar, sagten, dass ich nur bedingt kv. sein und nicht für den Osten. Ich habe das seiner Zeit dem PA nicht gemeldet, da ich fürchtete, sonst völlig gestrichen zu werden. Mit solchen Verhältnissen, wie ich sie antraf, hatte ich aber auch nicht gerechnet. Es gab bei der Division nicht einmal mehr ein Fahrzeug für mich, und musste ich den ganzen Rückzug bis zum Bug zu Fuss, beziehungsweise auf einem Panje, zum Teil ohne Sattel mitmachen. Ich bin überzeugt, dass ich unter den üblichen Bedingungen durchgehalten hhätte. Leider wird es nun eine Zeit dauern, bis ich wieder völlig hergestellt bin, eventuell muss ich Sie erst um eine leichtere Beschäftigung bitten. Der Krieg dauert ja aber noch so lange! Wenn ich erst wieder ausser Bett bin und vor allem mit der Bahn fahren kann, werde ich mich bei Ihnen persönlich melden. In der Hoffnung, dass es Ihenn gut geht, bin ich mit kameradschaftliche Gruss Ihr dankbar ergebener Manteuffel." Am 4. Mai 1944 wurde mit Wirkung vom 1. Mai 1944 wegen seiner Erkrankung das Kommando zur Verwendung als stellvertretender Divisionsführer zur Heeresgruppe Nordukraine aufgehoben. Seinen Dienst regelte jetzt wieder der Wehrkreis III. Am gleichen 4. Mai 1944 schrieb der OB der 6. Armee, General der Artillerie Maximilian de Angelis, an das Oberkommando der Heeresgruppe Südukraine: "Alle Versuche, eine gründliche Beurteilung zu erlangen, sind nach beiliegendem Schriftwechsel ergebnislos geblieben. Eine vollwertige Eignung zum Divisionskommandeur scheint jedoch nicht vorzuliegen. Mir selbst nicht bekannt." Kurz danach wurde eine Kur nach Bad Kudowa genehmigt, die er im dortigen Schloß verlebte. Die folgende Nachkur absolvierte er wieder daheim in Bad Freienwalde. Am 20. Juni 1944 wurde die Abteilung P3 von der Chefgruppe des PA gebeten, seine mögliche Verwendung als Kommandeur einer Armee-Waffenschule zu prüfen. Am 27. Juni 1944 wurde von P3 an die Chefgruppe geantwortet, dass er für die Verwendung als Kommandeur einer Armee-Waffenschule freigegeben wird. Er wurde im Juli 1944 nur als bedingt kriegsdienstverwendungsfähig eingestuft. Am 3. August 1944 wurde er mit Wirkung vom 5. August 1944 zum Wehrmachtbefehlshaber Dänemark kommandiert, um dort als Kommandant von festen Plätzen verwendet zu werden. Am 5. September 1944 wurde er mit Wirkung vom 1. September 1944 zum Kommandant des Verteidigungs-Bereichs Aalborg ernannt. Im Oktober 1944 wurde er zum Kommandant des Verteidigungs-Bereichs Jütland, auch als Division Nordjütland bezeichnet, ernannt. Als solcher wurde er am 9. November 1944 (3) zum Generalmajor befördert. Am 15. März 1945 wurde er mit Wirkung vom 17. März 1945 zum Kommandant vom Festungs-Abschnitt 7 ernannt. Im April 1945 wurde er dann noch zum Führer vom Höheren Kommando H ernannt. Anfang Mai 1945 geriet er dann in Gefangenschaft, aus der er 1947 wieder entlassen wurde.
Seine jüngere Schwester war die am 8. Januar 1893 in Weimar geborene Anna Erna Elisabeth Gerda von Manteuffel. Diese heiratete den fünfzehneinhalb Jahre älteren Gartenbauingenieur August Joachim Waldemar Stapel, Sohn von Hermann Siegfried Otto Stapel. Der Ehemann starb am 11. Februar 1944 in Jauer. Ein Sohn des Paares ist Ende des 2. Weltkrieges gefallen. Seine Schwester starb selbst am 25. Juli 1962 im Alter von 69 Jahren.